Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 408 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2387) mit Wirkung zum 1.1.2019 mit der Paragrafennummer 323 in das SGB V eingefügt. Die Regelung verpflichtet die Krankenkassen, ihren Mitgliederbe...mehr

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Sommer, SGB V § 413 Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Durch die Regelung werden Einbußen bei der Netto...mehr

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Sommer, SGB V § 405 Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 318 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 34 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 407 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I. S 2983) mit der Nummer 321 eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zum Sc...mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.8.2009 durch Art. 15 Nr. 15 des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) mit der Nummer 319 eingefügt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 (Überschrift: Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubild...mehr

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Sommer, SGB V § 409 Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 7 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 325 mit Wirkung zum 1.1.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche der Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf ...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 315 ist mit Wirkung zum 1.7.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Rz. 1a Art. 2 Abs. 21 Nr. 5 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherunge...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.4 Bereinigungsbetrag (Abs. 4)

Rz. 8 Der Bereinigungsbetrag wird durch das BAS ermittelt und durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) geltend gemacht. Klagen gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Die Einnahmen fließen an den Gesundheitsfonds.mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vo...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 580) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 330 mit Wirkung zum 28.3.2020 angefügt. Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser aufgrund...mehr

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Sommer, SGB V § 416 Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 5 Nr. 12 des Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) hat mit Wirkung zum 1.7.2020 § 331 eingefügt. Durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.102020 (BGBl. I S. 2115) wurden mit Wirku...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

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Sommer, SGB V § 405 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Sonderregelung des § 13 Abs. 2 RSAV ist nicht anzuwenden, wenn die DRV KBS die Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung abweichend von § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB IV getrennt im Haushaltsplan ausweist sowie die Rechnungslegung und den Jahresabschluss nach § 77 SGB IV für die Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung getrennt durc...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.2 Beschäftigung oder Tätigkeit von nichtdeutschen Arbeitnehmern (Nr. 2)

Rz. 17 Ausländische Staatsbürger benötigen für eine Beschäftigung oder Tätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz), eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz), eine Aufenthaltsduldung (§ 60a Aufenthaltsgesetz) oder eine Arbeitsgenehmigung (§ 284 Abs. 1 SGB III). Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 404 SGB...mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2.3 Rückwirkende Wahlerklärung und rückwirkender Abschluss neuer Wahltarife (Abs. 3)

Rz. 7 Die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 kann bis zum 30.9.2009 rückwirkend mit Wirkung zum 1.8.2009 abgegeben werden (Satz 1). Die Ausübung des Wahlrechts führt dazu, dass ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entsteht. Hiervon unabhängig besteht aber auch die Möglichkeit, einen Wahltarif auf Krankengeld abzuschließen, da nach § 44 Abs. 2 Satz...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.2 Beiträge (Abs. 2)

Rz. 10 Ebenso wie bei der nach § 257 Abs. 2a begründeten "normalen" Krankenversicherung im Standardtarif durfte nach Satz 1 der Beitrag für eine nach Abs. 1 begründete Versicherung den durchschnittlichen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 257 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 nicht überschreiten. Hingegen galt gemäß Satz 1 die dort für Ehegatten oder Lebenspartner vorge...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1) Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 de...mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ende der alten Wahltarife (Abs. 1) Rz. 4 Wahltarife, die auf der Basis von § 53 Abs. 6 a. F. abgeschlossen wurden, enden zum 31.7.2009. Das gilt auch für die 3-jährige Mindestbindungsfrist für Wahltarife nach § 53 Abs. 8 (vgl. BT-Drs. 16/12256 S. 67). 2.2 Weitergewährung von Krankengeld (Abs. 2) Rz. 5 Versicherte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung in § 53...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 6 Shmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018 S. 306.mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Für die am 1.4.2020 bereits geschlossenen Krankenkassen gilt weiterhin das gestufte Haftungssystem.mehr

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Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fortgeltung der Vorschriften der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung i. d. F. bis zum 31.12.2011 Rz. 3 Satz 1 ordnet die Weitergeltung der in den §§ 28b Abs. 1, 28c, 28e RSAV sowie den Anlagen der RSAV geregelten Anforderungen für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 1...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestandsbereinigung (Abs. 1) Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliederbestand um "passive" freiwillige Mitgliedschaften zu bereinigen (§ 191 Nr. 4), die nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder nach dem Ende der Familienversicherung durch § 188 Abs. 4 Satz 1 (obligatorische Anschlussversicherung) fortgeführt wurden. Der Bestand ist um Mitgl...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 enthält jeweils Tatbestandsmerkmale, die sämtlich vorliegen müssen, damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Abschluss einer Versicherung im Standardtarif gegeben sind. Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 darf zunächst keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen bzw. eine Versicherungspflicht in...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 MDK (Abs. 1) Rz. 7 Für die MDK gelten die §§ 275 bis 283 in der bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung weiter (Satz 1). Die Vorschriften sind bis zum Ende des Monats anzuwenden, in dem die Aufsichtsbehörde die Satzung des neu errichteten MD (§ 278 Abs. 1) genehmigt (§ 412 Abs. 1 Satz 4). § 275 Abs. 1c und 5, § 276 Abs. 2 und 4 und § 281 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2019 gelte...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

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Sommer, SGB V § 413 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Durch die Regelung werden Einbußen bei der Netto-Ausbildungsvergütu...mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 103 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 326 mit Wirkung zum 11.5.2019 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Übergangsvorschrift betrifft den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen des Term...mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2.2 Weitergewährung von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Versicherte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung in § 53 Abs. 6 Leistungen aus einem Krankengeldwahltarif beziehen, diese Leistung weiterhin bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zum Leistungsablauf beziehen können (Satz 1). Es soll vermieden werden, dass es zu Leistungslücken kommt, wenn neue Krankengeldwahltarife von der Krankenkassen erst ver...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.4 Begrenzung der Sozialdatenübermittlung (Satz 4)

Rz. 28 Satz 4 erklärte ursprünglich die "Unterrichtung über personenbezogene Daten", die nach den §§ 284 bis 302 von Versicherten erhoben werden, für unzulässig. Nach der amtlichen Begründung (BT-Drs. 11/2237 S. 239) sollte mit Satz 4 klargestellt werden, dass der Datenschutz des Zehnten Kapitels auch im Rahmen dieser Vorschrift gilt. Rz. 29 Durch Art. 33 Nr. 22 2.SGB-ÄndG v....mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Übergangsvorschrift beabsichtigt, den Mitgliederbestand um "passive" freiwillige Mitgliedschaften im Wege der obligatorischen Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4) zu bereinigen. Damit wird das Niveau der Beitragsschulden reduziert und realistischer abgebildet. Die Bereinigungsdaten sind an das BAS zu melden und haben ggf. rückwirkenden Einfluss auf den Risikostrukt...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.3 Übermittlung von Sozialdaten (Satz 3)

Rz. 27 Es können auch Angaben über die Tatsachen gemacht werden, die für die Einziehung von Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung erforderlich sind (BSG, Urteil v. 10.12.2008, B 6 KA 37/07 R). Da die Krankenkassen selbst Einzugsstelle für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sind (§ 28i SGB IV), kommt eine Unterrichtung anderer Behörden wohl nur ausnahmsweise dan...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen der Krankenhäuser, die bis zum 30.6.2021 erbracht und abgerechnet wurden, sind von den Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen zu begleichen (Satz 1). Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch über den ursprünglich gesetzten 31.12.2020 hinaus Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser erfor...mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm enthält eine Vertrauensschutzregelung, nach der ein Teil der im TSVG eingeführten Neuregelungen zur Deckelung der Vergütung den Inhalt geschlossener und genehmigter Vorstands-/Geschäftsführervergütungsverträge nicht berührt. Außerdem werden neu eingeführte Vergütungsbegrenzungen übergangsrechtlich für anwendbar erklärt oder gegenüber der Neuregelung verschärft...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 §§ 155, 171d Abs. 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung sahen bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse ein gestuftes Haftungssystem (Haftungskaskade) vor. Zunächst hafteten nur die Krankenkassen derselben Kassenart wie die geschlossene Krankenkasse. Nach dem neuen Recht (nach dem GKV-FKG) haften hingegen unmittelbar alle anderen...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2387) mit Wirkung zum 1.1.2019 mit der Paragrafennummer 323 in das SGB V eingefügt. Die Regelung verpflichtet die Krankenkassen, ihren Mitgliederbestand um "passive" ...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 (Überschrift: Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außer...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.2 Passive Mitgliedschaften (Abs. 2)

Rz. 6 Passive Mitgliedschaften, die als obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4) fortgesetzt wurden, sind von ihrem Beginn an rückwirkend aufzuheben. Das gilt für daraus abgeleitete Familienversicherungen (§ 10) entsprechend. Die Regelung erfasst Versicherungen, wenn die Krankenkasse im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§ 60 SGB I) keinen Kontakt zum Mitglied herste...mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vergütungserhöhung während der laufenden Amtszeit (Abs. 1) Rz. 5 § 79 Abs. 6 Satz 5, § 91 Abs. 2 Satz 15, § 217b Abs. 2 Satz 8 und § 282 Abs. 2d Satz 6 in der bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung enthielten ein Verbot, die Vergütung der dort genannten Organwalter während der laufenden Amtszeit anzupassen. Das Verbot gilt auch für die Verträge, denen die jeweilige Aufsichts...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.6 Verstöße gegen Steuergesetze (Nr. 6)

Rz. 21 Die Vorschrift betrifft Zollordnungswidrigkeiten nach §§ 377ff. AO.mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 3 Literatur

Rz. 13 Weber, Besonderheiten des Basistarifs der Privaten Krankenversicherung, KH 2011 S. 369. Wolter, Erfolglose Rüge einer unzureichenden Absicherung durch den Basistarif der privaten Krankenversicherung, NZS 2018 S. 663.mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.5 Sonderprüfung (Abs. 5)

Rz. 9 Das BAS und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder führen nach der Bestandsbereinigung eine Sonderprüfung durch. Darin wird festgestellt, ob die Vorgaben (Abs. 1, 2) für die Bestandsbereinigung eingehalten wurden. Ergibt sich daraus ein Korrekturbetrag, wird dieser mit einem Aufschlag von 25 % durch einen Verwaltungsakt festg...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 2.3 Meldung an das BAS (Abs. 3)

Rz. 7 Die bereinigten Daten waren dem BAS bis zum 15.6.2019 zu melden. Das Verfahren wurde durch das BAS geregelt (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/risikostrukturausgleich/verfahrensbestimmungen; abgerufen: 17.5.2021).mehr

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Sommer, SGB V § 413 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Durch die Regelung werden Einbußen in der Netto-Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in außerbetrieblichen Einrichtungen vermieden, die ihre Ausbildung vor dem 1.1.2020 begonnen haben. Die bis dahin alleinige Beitragstragung durch den Träger der Einrichtung wird fortgeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 410 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 10 Thüsing/Jänsch, Wege zur angemessenen Vorstandsvergütung, SGb 2019 S. 326 (Teil 1), SGb 2019 S. 386 (Teil 2).mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.7 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (Nr. 7)

Rz. 22 Die Vorschrift betrifft Ordnungswidrigkeiten nach § 98 Aufenthaltsgesetz .mehr

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Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 2.1 Ende der alten Wahltarife (Abs. 1)

Rz. 4 Wahltarife, die auf der Basis von § 53 Abs. 6 a. F. abgeschlossen wurden, enden zum 31.7.2009. Das gilt auch für die 3-jährige Mindestbindungsfrist für Wahltarife nach § 53 Abs. 8 (vgl. BT-Drs. 16/12256 S. 67).mehr

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Sommer, SGB V § 409 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Regelung enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, die aber bis zum Tag der zweiten und dritten Lesung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.mehr