Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 38). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten. D...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.18 Notärzte im Rettungsdienst (Nr. 13 Buchst. d)

Rz. 139a Mit Wirkung zum 11.42017 ist durch das HHVG v. 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. d eingefügt worden. Nach dieser Vorschrift sind nun auch Notärzte und -ärztinnen kraft Gesetzes unfallversichert, wenn sie eine Tätigkeit als Notarzt als Nebentätigkeit ausüben. Notärzte im Rettungsdienst sind auch dann versichert, wenn es sich ni...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1 Beschäftigte (Nr. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche...mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Sie entspricht § 680 Nr. 1 und 2 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unternehmenssitz (Abs. 1) Rz. 3 Gemäß Satz 1 ist der Sitz des Unternehmens für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich. Der Begriff des Unternehmens stellt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 121 Abs. 1 den Sammelbegriff für Betriebe, Einrichtungen und Tätigkeiten dar. Ein Unternehmen ist jede planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vie...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8 Kinder in Kindertageseinrichtungen (Nr. 8 Buchst. a)

2.8.1 Gesetzeszweck Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte (Nr. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, de...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden ko...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Umlage der Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12 Ehrenamtlich Tätige (Nr. 10)

2.12.1 Überblick Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.4 Betreiben eines Seeschiffs (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ergänzt Abs. 2 Satz 1 für den Fall, dass ein Seeschiff von mehreren Personen betrieben wird.mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 1... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 hat die mit Wirkung zum 1.1.2013 in dem Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung seit 2016 nicht über 95 Mio. EU...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeitswechsel Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 wird die Überweisung eines Unternehmens an den materiell und formell zuständigen Unfallversicherungsträger mit Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam, in dem die Überweisung gegenüber dem Unternehmen bindend geworden ist. Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 bekundet der Unfallversicherungsträger die Verbindlichkeit durch s...mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist Ausfluss des betrieblichen Arbeitsschutzes, für den der Unternehmer nach § 21 Abs. 1 verantwortlich ist.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26 Deutsche im Ausland (Abs. 3)

2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.3 Familienangehörige in der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. b)

Rz. 55 Weiter als in anderen Bereichen des SGB (allgemein vgl. § 56 Abs. 1 SGB I) werden die Familienangehörigen bei einer Tätigkeit für ein Unternehmen der Landwirtschaft in den Versicherungsschutz der GUV einbezogen (vgl. aber Rz. 44), wenn für das Unternehmen die landwirtschaftliche BG zuständig ist. Die familiäre Beziehung kann, muss aber nicht zum Unternehmer selbst bes...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.3 Schutz der nach Abs. 1 Nr. 13 versicherten Handlungen im Ausland

Rz. 205 Nach Abs. 3 Satz 5 sind Personen unfallversichert, die eine der nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a bis d versicherten Tätigkeiten (vgl. Rz. 123 ff.) im Ausland verrichten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2015, L 2 U 63/13). Auf Vorschlag des Bundesrates sind nicht nur die Helfer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not, sondern auch die nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b bis ...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eigenständige, von den Regelungen im BGB und dem einschränkenden § 51 SGB I abweichende Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die nochmals weitergehend eröffnet werden. Rz. 2a Abs. 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, Erstattungsansprüche gegen den Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung in voller Höhe aufzur...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.3 Behinderte Menschen in Heimarbeit

Rz. 41 Behinderte Menschen sind auch in der GUV versichert, wenn sie – ohne in einer anerkannten WfbM eingesetzt zu sein – in Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen tätig sind (zum Begriff der Heimarbeit, vgl. Rz. 9). Eine WfbM, ein anderer Leistungsträger i. S. d. § 60 SGB IX oder eine frühere Blindenwerkstätte muss Auftraggeber bzw. Zwischenmeister der Heimarbeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 1 redaktionell angepasst und Abs. 2 geändert. Abs. 2 ist durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) zum 1.5.2004 (Art. 1 Nr. 12) und zum 1.1.2005 (Art. 1 Nr. 13) durch das 4. SGB III-Än...mehr

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Jung, SGB VII § 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (außer Kraft)

Rz. 1 Einer Bestimmung zur Verteilung der Rentenlasten zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach deren Eingliederung zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es nicht mehr. Entsprechend wurde mit Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirts...mehr

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Jung, SGB VII § 184b Begriffsbestimmungen (außer Kraft)

Rz. 1 Begriffsbestimmungen für den Lastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, wie sie in § 177 für die gewerblichen Berufsgenossenschaften zu finden sind, bedurfte es nach der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Fors...mehr

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Jung, SGB VII § 184d Durchführung des Ausgleichs (außer Kraft)

Rz. 1 Aufgrund der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es einer Durchführungsregelung hinsichtlich eines Lastenausgleichs nicht mehr. Entsprechend ist durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.2 Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner (Nr. 5 Buchst. a Alt. 2)

Rz. 53 Bei den mitarbeitenden Ehegatten handelt es sich um den Ehemann oder die Ehefrau, je nachdem, wer Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs und damit Unternehmer ist. Der Ehegatte ist versichert, wenn er schon oder noch mit dem/r Unternehmer/in in gültiger Ehe lebt. Versicherungsschutz besteht während eines Getrenntlebens (§ 1567 BGB) fort, er endet ggf. erst mit der ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.2 Allgemein- oder berufsbildende Schulen

Rz. 82 Allgemeinbildende Schulen sind private oder öffentliche Schulen, durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, und die zu einem anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur) führenden Schulen (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 2 Rz. 34). Allgemeinbildende Schulen bereiten ihre Schüler über einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Jung, SGB VII § 184c Gemeinsame Tragung der Lasten (außer Kraft)

Rz. 1 Aufgrund der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es einer Bestimmung zur gemeinsamen Tragung der Rentenlasten nicht mehr. Entsprechend ist durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landw...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.1 Gesetzeszweck

Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen geschützt. Zugleich...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.10 Studierende (Nr. 8 Buchst. c)

Rz. 88 Nach Nr. 8 Buchst. c sind Studierende während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen versichert. Der Schutz dieser Personengruppe kann noch am ehesten damit begründet werden, dass das Studium eine Vorstufe der Erwerbstätigkeit darstellt. Auch für den Bereich der Hochschulen soll das System der GUV einerseits den erforderlichen Versicherungsschutz bieten, anderersei...mehr

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Jung, SGB VII § 139a Deutsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Erfordernis zu dieser Vorschrift ergibt sich aus der Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Regelung dient als Ermächtigungsgrundlage für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), eine Einrichtung zu schaffen, die Aufgaben mit Auslandsberührung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung wahrnehmen kann.mehr

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Jung, SGB VII § 133 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung dient der Klarstellung, dass aus der Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen sich zugleich dessen Zuständigkeit für die diesem Unternehmen zuzuordnenden Versicherten begründet.mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung konkretisiert mit Fristen die Überweisungsregelung des § 136 Abs. 1 Satz 4 und gibt in diesem Zusammenhang den Unfallversicherungsträgern das Recht, von den Fristen abzuweichen (Abs. 1). Zudem werden die Rechtsfolgen der Überweisung nach Abs. 1 geregelt (Abs. 2).mehr

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Jung, SGB VII § 136 Beschei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verfahren für die Berufsgenossenschaft bei Beginn und Ende deren Zuständigkeit für ein Unternehmen. Die Bestimmung nennt die Überweisungsvoraussetzungen und definiert den Unternehmerbegriff.mehr

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Jung, SGB VII § 183a Rechen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 geschaffen. Die Bestimmung erfuhr eine redaktionelle Anpassung durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012...mehr

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Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung stellt die Unterschiede zum Beitragsrecht der gewerblichen sowie landwirtschaftlichen Unfallversicherung heraus. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand können als Grundlagen der Beitragsberechnung die Einwohnerzahl, die Zahl der Versicherten oder die Arbeitsentgelte herangezogen werden. Die Berechnungsparameter kann der Unfallversichere...mehr

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Jung, SGB VII § 132 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Sie ist die Nachfolgevorschrift des § 646 Ab. 3 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 139a Deutsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) neu geschaffen. Sie ist am 5.11.2008 in Kraft getreten und hat keine Vorgängervorschrift in der RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 133 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) und löst im Wesentlichen § 648 RVO ab.mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.6 Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (Abs. 5)

Rz. 13 Durch das LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) v. 12.4.2012 hat die Vorschrift keine Bedeutung mehr, da mit dem Gesetz die ehemals regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einer für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Berufsgenossenschaft unter dem Dach der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zusammengeführt wur...mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die sachliche Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers bei Vorliegen unterschiedlich gestalteter Unternehmensformen und enthält diesbezüglich die entsprechenden Begriffsbestimmungen.mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift modifiziert die Regelungen der §§ 165 bis 170 im Hinblick auf die beitragsrechtlichen Besonderheiten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.mehr

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Jung, SGB VII § 134 Berufsk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift trifft der Gesetzgeber eine Entscheidung hinsichtlich der Tatsache, dass Berufskrankheiten i. d. R. durch Einwirkungen über einen längeren Zeitraum verursacht werden und entsprechend nachträglich selten zuverlässig festzustellen ist, wenn die gefährdende Tätigkeit in unterschiedlichen Unternehmen ausgeübt wurde, welche von diesen Tätigkeiten in welch...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an allge...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr