Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 3 Literatur

Rz. 67 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 37. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 44. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020. Rz. 68 Hinweis Die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die Norm soll es ermöglichen, besondere örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Außerhalb des SGB XII wird auf die Vorschrift in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BerRehaG und in § 1836c Nr. 1 BGB verwiesen. Sie ermächtigt die Bundesländer, den Grundbetrag abweichend von § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für bestimmte Hilfearten durch abstrakt-generelle Regelungen (Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die §§ 85 ff. gehen jeweils davon aus, dass nur ein einziger Bedarfsfall vorliegt (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 89 Rz. 1). Mit § 89 berücksichtigt der Gesetzgeber, dass in einer Person bzw. Einsatzgemeinschaft ein mehrfacher Bedarf entstehen kann. Es handelt sich daher um eine Kollisionsregelung (Giere, a. a. O.; Gutzler, in: juris-PK SGB XII, § 89 Rz. 7; Sc...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.2 Art oder Schwere der Behinderung

Rz. 7 Zu berücksichtigen sein können sowohl die finanziellen als auch die immateriellen Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 14; Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 14). Führt die Behinderung zu erhöhten Leben...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweichender Grundbetrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug den bisherigen § 79 Abs. 4 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66). 1 Allgemeines...mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 89 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 86). Sie ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. 1 Allgemein...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 85 BSHG in das SGB XII. Als Folgeänderung zum neuen § 82 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII entfiele...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und gilt seither unverändert. Sie übertrug § 77 BSHG im Wesentlichen inhaltsgleich in das SGB XII; die Übergangsregelung des vormaligen ...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzusetzendes Vermögen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 88 BSHG. Die Verordnungsermächtigung des § 88 Abs. 4 BSHG wurde in Angleichung an die Systema...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug § 78 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 65 zu § 78). 1 Allgemeines...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärk...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.4 Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen

Rz. 9 Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen können als Tatbestandselemente sowohl als Begriffspaar, als auch jeweils einzeln von Bedeutung sein (Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 15). Bei der Dauer der Aufwendungen kann zwischen einmaligen (z. B. Operation), wiederkehrenden (z. B. Sehhilfen) sowie langfristigen Aufwendungen (z. B. Produkte, die bei e...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.6 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 13 Diese Ermessensvorschrift (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 47; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 28) geht von dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe aus und modifiziert den Grundsatz der Gleichzeitigkeit bei nur einmaligem Bedarf. Die Regelung greift die allgemeine Gepflogenheit der Bevölkerung ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 83 Rz. 5; Lücking, in: Hauck...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.5 Einkommenseinsatz bei Bedarf von kurzer Dauer (Abs. 2)

Rz. 12 Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift ("kann", vgl. Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 39; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 22), die allein auf den Leistungsempfänger abstellt (Lippert/Zink, a. a. O., Rz. 43; Schoch, a. a. O., Rz. 18). Sie setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte sein Einkommen durch (Kausalität) den Bedarfsfall (Krankheit, Na...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt.mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.5 Besondere Belastungen

Rz. 10 Daneben sind besondere Belastungen der nachfragenden Person oder ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die in die Einsatzgemeinschaft einbezogenen Personen, auch wenn sie nicht unterhaltsberechtigt sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2012, L 7 SO 3580/11; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 19; Schoch, in:...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.2 Geringfügige Mittel (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Sozialhilfeträger Bagatellfälle verwalten müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.3.2011, L 15 SO 83/09; zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 5.11.1969, V C 43.69), denen der Leistungsberechtigte finanziell gewachsen ist. Ob ein solcher Bagatellfall vorliegt, ist gerichtlich voll nachprüfbar (Lücking, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 8...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.3 Heranziehung in angemessenem Umfang

Rz. 10 Bei dem Tatbestandsmerkmal "in angemessenem Umfang" handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum (BSG, Urteil v. 23.8.2013, B 8 SO 17/12 R; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 17; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 88 Rz. 16; zum BSHG: BVerwG, Urteile v. 6.4.1995, 5 C 5/93, und v. 26.10.198...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den vormaligen § 84 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 82). Anders als im BSHG...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.2 Angemessener Umfang des Mitteleinsatzes

Rz. 4 Bei dem Tatbestandsmerkmal "im angemessenen Umfang" handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff; ein Ermessen des Sozialhilfeträgers auf Rechtsfolgenseite besteht nicht (BSG, Urteile v. 25.4.2013, B 8 SO 8/12 R, und v. 4.4.2019, B 8 SO 10/18 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2012, L 7 SO 3580/11; Giere, in: Grube...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2 Schonvermögen (Abs. 2)

Rz. 19 Abs. 2 der Vorschrift nimmt die dort abschließend aufgezählten Vermögensgegenstände von dem Grundsatz des Abs. 1 aus (sog. Schonvermögen). Von dem Einsatz dieser Gegenstände darf eine Leistung der Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden. Dies soll dem Hilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit erhalten und ihn soweit wie mög...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.5 Einkommensfreibetrag bei Beschäftigung in einer Einrichtung (Abs. 2)

Rz. 12 Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 % (bis zum 31.12.2016: 25 %, vgl. Rz. 1) des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der ...mehr

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Jung, SGB XII § 84 Zuwendungen / 3 Literatur

Rz. 9 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, Grundwerk. Mergler/Zink, SGB XII, 26. Erg.-Lfg. Schlegel/Voetzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 3 Literatur

Rz. 14 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 11. Aufl. 2018. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018. Hauck/Noftz, SGB XII, 50. Erg.-Lfg. Mergler/Zink, SGB XII, 46. Erg.-Lfg. Schlegel/Voelzke (Gesamthrsg.), Coseriu/Siefert (Bandhrsg.), jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020.mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe un...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.2 Dauerpflege

Rz. 9 Die Pflege muss voraussichtlich für längere Zeit erforderlich sein. Maßgeblich für die Prognose ist der Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung. Eine Dauerpflege liegt jedenfalls vor, wenn sie mehr als 6 Monate dauern wird (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 19; Lippert, in: Mergler/Zink, SGB XII, 88 Rz. 22; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 88 Rz. 15; offen gelasse...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.4 Schmerzensgeld (Abs. 2)

Rz. 9 Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, so kann eine billige Entschädigung in Geld auch wegen des Schadens gefordert werden, der nicht Vermögensschaden ist (§ 253 Abs. 2 BGB). Das Schmerzensgeld gleicht immaterielle Nachteile aus und hat Genugtuungsfunktion. Es hat deshalb weder...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 85 BSHG in das SGB XII. Als Folgeänderung zum neuen § 82 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII entfielen die Regelungen de...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.1 Die Regelung in Satz 1

Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu e...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie übertrug den bisherigen § 79 Abs. 4 BSHG inhaltsgleich in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66).mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.4 Untergrenze: Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 11 Der Einsatz des Einkommens unterhalb der Einkommensgrenze kann nicht verlangt werden, wenn deshalb Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wäre. Insoweit ergibt sich eine (absolute) Untergrenze bei der Ermessensausübung (Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 88 Rz. 4).mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft und ist seither unverändert geblieben. Sie überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den vormaligen § 84 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 82)....mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3.1 Pflege in einer stationären Einrichtung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst jede (vollständige) Betreuung in einer stationären Einrichtung, vor allem also Alten- und Pflegeheime, aber auch Krankenhäuser oder Behindertenheime (zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 25.11.1982, 5 C 13/82; Lippert, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 88 Rz. 23). Leistungen in teilstationären Einrichtungen werden dagegen nicht erfasst (Lippert, a. a. O.).mehr

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Sauer, SGB III § 31a Information an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Junge Menschen, die Schwierigkeiten am Übergang von der Schule in den Beruf haben, verlassen die Schule der Gesetzesbegrü...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.1 Leistungen für einen besonderen Zweck (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 kann der Sozialhilfeträger die Aufbringung der Mittel auch aus dem Einkommen verlangen, das unter der Einkommensgrenze liegt, soweit ein Dritter (§ 2 Abs. 1) Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht hat, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre. Die Vorschrift bringt den Nachrang der Sozialhilfe gegenüber zweckidentischen Leistungen Anderer zum Ausdru...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 88 BSHG. Die Verordnungsermächtigung des § 88 Abs. 4 BSHG wurde in Angleichung an die Systematik des Sozialgeset...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und gilt seither unverändert. Sie übertrug § 77 BSHG im Wesentlichen inhaltsgleich in das SGB XII; die Übergangsregelung des vormaligen § 77 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.2 Ausdrücklich genannter Zweck (Abs. 1)

Rz. 6 Die Leistungen müssen für einen ausdrücklich genannten (konkret-individuellen) Zweck gewährt werden (BSG, Urteil v. 11.12.2007, B 8/9b SO 20/06 R). Die Zweckbestimmung muss sich ohne aufwendige Auslegung direkt aus der Vorschrift, ihren Gesetzesmaterialien oder den Leistungsvoraussetzungen i. V. m. dem Kontext der Regelung herleiten lassen; es genügt, wenn sich die Zwe...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt in Abs. 1 erschöpfend die drei Fallkonstellationen, bei denen abweichend von § 85 auch solches Einkommen berücksichtigt werden kann, das unter der Einkommensgrenze liegt. Als Ausnahmevorschrift ist § 88 eng auszulegen und nicht analogiefähig (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 88 Rz. 4; Gutzler, in: juris-PK SGB XII, § 88 Rz. 10). Es handelt sich u...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.3.1 Art des Bedarfs

Rz. 6 Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, ob der Bedarf vorhersehbar oder unvorhersehbar (Unglücksfall, Schicksalsschlag) war, ob die nachfragende Person die Bedarfslage selbst mit verursacht hat (z. B. grundlose Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses) und ob der Mitteleinsatz die sozialpolitischen Leitvorstellungen der Hilfe gefährdet (vgl. Giere, in: Grube/Wahrendorf,...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.2 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 9 Vom Vermögen abzugrenzen ist das Einkommen des Hilfesuchenden (vgl. ausführlich die Komm. zu § 82 Rz. 6 ff.). Nach der modifizierten Zuflusstheorie sind Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die jemand in einem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in dem Bedarfszeitraum bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfs...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.4 Eigenanteil Pflegebedürftiger der Pflegegrade 4 und 5 und blinder Menschen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Mit dieser Vorschrift pauschaliert der Gesetzgeber den unzumutbaren Eigenanteil für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 (bis zum 31.12.2016 schwerstpflegebedürftige nach § 64 Abs. 3, vgl. Rz. 1) und blinde Menschen (§ 72), die durch ihre Behinderung besonders schwer betroffen sind (vgl. hierzu zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 29.11.1989, 4 A 205/88). Sie umschre...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.2 Die Regelung in Satz 2

Rz. 64 Die Vorschrift konkretisiert beispielhaft ("insbesondere") 2 Härtefalle bei den Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), der Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66), der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74). Nach der Neuregelung der Eingliederungshilfe im SGB IX zum 1.1.2020 findet § 90 in di...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.3 Grundstücksbezogenes Vermögen (Nr. 3)

Rz. 23 Nr. 3 soll der genannten Personengruppe den Bau eines angemessenen Hausgrundstücks durch die Privilegierung von Ansparungen, die nicht als Vermögen einzusetzen sind, ermöglichen. Das Vermögen muss dazu bestimmt sein, ein angemessenes Hausgrundstück i. S. d. Nr. 8 zu beschaffen oder zu erhalten. Unter dem Beschaffen eines Hausgrundstückes sind der Erwerb eines Hausgrund...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen für einen besonderen Zweck (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Rz. 3 Nach Nr. 1 kann der Sozialhilfeträger die Aufbringung der Mittel auch aus dem Einkommen verlangen, das unter der Einkommensgrenze liegt, soweit ein Dritter (§ 2 Abs. 1) Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht hat, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre. Die Vorschrift bringt den Nachrang der Sozia...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3 Härtefälle (Abs. 3)

2.3.1 Die Regelung in Satz 1 Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1) Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Die Norm bestimmt als Komplementärvorschrift zu §§ 85 und 88, dass Einkünfte über der Einkommensgrenze in angemessenen Umfang einzusetzen sind. Sie stellt das zu berücksichtigende Einkommen (§ 82) der maßgeblichen Einkommensgrenze (§ 85) gegenüber. 2.2 Angemessener Umfang des Mitteleinsatzes Rz. 4 Bei dem Tatbestandsmer...mehr