Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 80 präzisiert den Bereich der Planungsverantwortung, der nach § 79 Abs. 1 Teil der Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist. Zu den Prinzipien einer wirksamen und modernen Sozialpolitik gehört es, den Bedarf an sozialen Einrichtungen und Diensten mittel- und langfristig zu ermitteln, um dem Gebot des 79 Abs. 2, der den Träger der Jugendhilfe v...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.2 Bedeutung

Rz. 7 Das Verständnis von § 77 erklärt sich vor dem Hintergrund der in §§ 1 bis 5 entfalteten allgemeinen Grundsätze der Jugendhilfe. Trägerautonomie, Kooperationsprinzip, Subsidiaritätsgrundsatz und Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen werden zur praktisch gelebten Realität in dem Dreiecksverhältnis zwischen öffentlicher Jugendhilfe, freier Jugendhilfe und Leistungsberecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Beschlussrecht

Rz. 9 Unter dem Begriff des Beschlussrechts regelt Abs. 3 Satz 1 den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses. Das Beschlussrecht reicht nicht so weit wie das Befassungsrecht nach Abs. 2. Der Rahmen wird vorgegeben durch das in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die im Kommunalverfassungsrecht der Länder vorgegebene Haush...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.1 Die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74, Art. 72 GG

Rz. 3 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die öffentliche Fürsorge. Die Vorschrift umfasst im Kern die öffentliche Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage und wird im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip weit ausgelegt (Jarass/Pieroth, GG, Art. 74 Rz. 17). Das BVerfG hat u. a. die Jugendpflege und den Jugendschutz als öffentliche Fürsor...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.3 Jugendberichte der Europäischen Union

Rz. 4a Auch die Europäische Union gibt mittlerweile Berichte zur Situation junger Menschen heraus. Der 1. Europäische Jugendbericht mit dem Titel "Jugend – investieren und befähigen" erschien im April 2009 als Arbeitspapier der EU-Kommission (Dokument SEC (2009) 549 endg.) und beinhaltet eine Sammlung von Daten, Statistiken und Kurzanalysen zur Lage junger Menschen in Europa...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.3 Unterrichtungspflicht (Abs. 4)

Rz. 22 Die Pflegeperson steht nach Abs. 4 gegenüber dem Jugendamt in der Pflicht, dieses über für die Erziehung in der Vollzeitpflege besonders wichtige Umstände zu unterrichten. Hierzu zählen insbesondere folgende Umstände: tatsächlicher Beginn der Vollzeitpflege, tatsächliches Ende der Vollzeitpflege, Wohnungswechsel, schwere Krankheit (BT-Drs. 11/5948 S. 83), Tod des Ehegatten...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.1 Anforderungen an die Infrastruktur

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Während Einrichtungen und Dienste schon nach ihrer Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.2 Inhalt der Verpflichtung

Rz. 11 Der Inhalt der Verpflichtung hat zweierlei Gestalt: Er ist zum einen darauf gerichtet, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anzuregen; insoweit besteht eine voraussetzungsfreie Verpflichtung (vgl. Rz. 12 ff.). Soweit es darüber hinaus um eine Förderung geht, knüpft der Gesetzgeber den Anspruch indessen an eine Reihe von Voraussetzungen (vgl. Rz. 15 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.1 Rechtscharakter

Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Sollens-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011 S. 223, 227; Kunkel, ZKJ 2013 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 34 Soweit von der freien Jugendhilfe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen geschaffen werden, um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe zu ermöglichen, kann die Förderung von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze anzubiet...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.3 Gesamtzahl der Mitglieder

Rz. 6 Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist zwar in Abs. 1 nicht genannt. Aus den in Nr. 1 und 2 genannten Quoten sowie aus der Bestimmung, dass Frauen und Männer berücksichtigt werden sollen, folgt, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder haben muss. Das Landesrecht kann eine höhere Zahl von Mitgliedern vorsehen. Um der Quotenre...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 83 nimmt die Regelungen von § 25 Abs. 1 und § 26 JWG auf. Mit Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464) wurde in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2014 die Aufgabenzuweisung an den Bund präzisiert bzw. dahingehend erweitert, dass auch d...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.2 Vorschlagsrecht freier Träger

Rz. 5 Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände waren nach § 14 JWG allein vorschlagsberechtigt. Ihnen räumt Abs. 1 Nr. 2 letzter Halbsatz ein gewisses Vorrecht ein, indem sie angemessen zu berücksichtigen sind. Was angemessen ist, richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und insbesondere nach dem Umfang und der Bedeutung des Engagements des jeweiligen Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.2 Gleichartige Maßnahmen

Rz. 58 Um festzustellen, ob Maßnahmen gleichartig sind, kann zunächst auf die Leistungen der Jugendhilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe, die in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 aufgezählt sind, zurückgegriffen werden. Es spricht eine Vermutung dafür, dass Maßnahmen, die derselben Nummer des Leistungs- bzw. Aufgabenkatalogs zugeordnet sind, gleichartig sind (OVGE 45 S. 158, 159). H...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen (vgl. Rz. 6). So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern de...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.3 Auswirkungen der Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Rz. 7a Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Gesetz v. 21.12.2008 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) in innerstaatliches Recht transformiert. Die VN-BRK ist seit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen seit dem 26.3.2009 für Deutschland verbindlich. Aufgrund der innerstaatlichen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.4 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 60 Verwehrt ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe einem freien Träger unter Verstoß gegen § 74 Abs. 5 die Förderung, so kann dieser Verstoß zu einem Anspruch des benachteiligten Trägers auf Förderung führen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ungleichbehandlung nur durch die Förderung des benachteiligten Trägers ausgeglichen werden kann. Dies dürfte i. d. R. der Fall ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.2 Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 15 Gemäß Abs. 4 gehören dem Landesjugendhilfeausschuss (ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss) mit zwei Fünfteln des Stimmanteils Personen an, welche die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden von der obersten Landesjugendbehörde (zuständiges Ministerium) berufen. Bis auf Baden-Württemberg und Nordr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.6.2 Voraussetzungen und Zweck

Rz. 63 Absatz 6 ist als Zusatz zu § 74 Abs. 1 zu verstehen und setzt daher voraus, dass die Bedingungen für eine Förderung vorliegen. Der Vorschrift liegt offenbar die Erkenntnis zugrunde, dass die Fortbildung der Mitarbeiter freier Träger für die Erhaltung einer zeitgemäßen und qualitativ hochwertigen freien Jugendhilfe unverzichtbar ist. Auch ohne eine ausdrückliche Erwähn...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen an die Planung

Rz. 7 Ausgehend von den Zielen der Jugendhilfe ( § 1 Abs. 3 ), junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, einen Beitrag zur Vermeidung oder zum Abbau von Benachteiligungen zu leisten, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und einen Beitrag zu leisten zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 77 betrifft die vertragliche Säule der Finanzierung der freien Jugendhilfe. Neben der klassischen institutionellen Förderung durch Subventionen sind in der Praxis Vereinbarungen über die Kostenerstattung getreten, die der Gesetzgeber mit § 77 zum grundsätzlichen Regelungsmodell für die Entgelte und für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe erhebt. Die öffentli...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung neben der Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (§ 79 Abs. 2 Nr. 1) auch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung abzusichern (§ 79 Abs. 2 Nr. 2), näher aus. Die vom Gesetzgeber geforderte kontinuierliche Qualitätsentwicklun...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.4 Missbrauch/Vereinbarung zur Marktaufteilung

Rz. 12 Eine (horizontale) Vereinbarung auf der Ebene des relevanten Markts kann insbesondere in der Kooperation örtlicher Träger in Beratungsstellen oder Jugendzentren liegen. Die erforderliche Willensübereinstimmung über die Regelung des Marktverhaltens zu gemeinsamer Produktion (Dienstleistung) und Vertrieb liegt dabei darin, dass die Betreiber einer solchen gemeinsamen Ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen aufeinander abzust...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.2 Zusammenarbeit mit weiteren Stellen und Einrichtungen

Rz. 16 Der in § 81 aufgeführte Katalog der Stellen und Einrichtungen ist nicht abschließend ("Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben …, insbesondere mit … zusammenzuarbeiten"). Soweit die konkrete Situation und die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eine Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, Einrichtungen und Institutionen als geboten erscheinen lassen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.3 Besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit

Rz. 4 Die fachliche Qualifikation können die Mitarbeiter – ohne Fachkräfte i. S. d. Abs. 1 Satz 1 zu sein – auch durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erwerben. Diese Erfahrungen können sie durch lange Berufserfahrung erlangen. In der Literatur wird diese Variante als Ausnahme von dem Grundsatz angesehen, dass Fachkräfte beschäftigt werden sollen. Dies entsprich...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.4 Ziele der Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 2)

Rz. 6 Die erzieherischen Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.Aufgabe der erzieherischen Angebote ist es, dazu beizutragen, das Können, das Verhalten, die Einstellungen und die Fertigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Verfahren im Jugendhilfeausschuss

Rz. 12 Absatz 3 Satz 3 und 4 enthalten besondere Verfahrensvorschriften. Der Jugendhilfeausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorläufervorschrift des § 15 JWG sah 6 Sitzungen pro Jahr vor, was als zu häufig empfunden wurde. Der Jugendhilfeausschuss wird zu seiner konstituierenden Sitzung durch den Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft, anschließend von seinem Vor...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.3 Angebotsverpflichtung

Rz. 36 Eine der Voraussetzungen, von denen der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Förderung abhängig machen kann, ist die Bereitschaft zum Angebot der Leistungen nach Maßgabe der in § 80 geregelten Jugendhilfeplanung (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2008, J 1.410/J 5.310 Ho, JAmt 2009 S. 77, 78). Damit dies realistisch erscheint, sind bei dieser Jugendhilfeplanung nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.4 Beachtung der Grundrichtungen der Erziehung nach § 9

Rz. 37 Darüber hinaus zu verlangen, dass die Leistungen unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze angeboten werden, ist sachgerecht. Danach sind die Vorstellungen der Personen- und Sorgeberechtigten hinsichtlich der Erziehung, die Förderung der Selbständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins der Kinder oder Jugendlichen sowie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.1 Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 18 Ziel der Förderung ist die freie Tätigkeit der Jugendhilfe. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sie auch Adressat. Damit sind also nicht nur Träger der freien Jugendhilfe förderfähig (a. A. VG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2009, 24 K 1012/09 Rz. 33). Die Förderung muss auch nicht von vornherein trägerbezogen gestaltet sein. Dennoch dürfte es i. d. R. zweckmäßig sein, den Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.3 Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 10 Was unter "Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe" zu verstehen ist, definiert § 77 nicht. Die Begriffe werden auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet, so etwa in § 4 Abs. 2, § 5 und § 74 Abs. 2. Eine Definition findet sich in diesen Vorschriften ebenso wenig wie in § 7, der Vorschrift über Begriffsbestimmungen. Dies spricht dafür, den Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.2 Zusatzausbildung

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verschärft die Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter, "soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert". In diesen Bereichen dürfen zwingend nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit Zusatzausbildung eingesetzt werden. Damit sind Personen, die ihre Qualifikation nach Abs. 1 Satz 1 durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erworben haben, ausgeschlo...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 6 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 84 Abs. 1 hat die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode den gesetzgebenden Organen – Bundestag und Bundesrat – einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vorzulegen. Absatz 1 erschöpft sich jedoch nicht in der Statuierung dieser Berichtspflicht, sondern gibt auch inhaltliche Schwerpunkte vor: Neben einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.4 Aufbau der Vorschrift

Rz. 9 § 74 ist wie folgt aufgebaut: In Abs. 1 werden die beiden Formen der Unterstützung der freien Jugendhilfe – Anregen einerseits und Fördern andererseits – einander gegenübergestellt. Nur Erstere ist voraussetzungsfrei. Für den Anspruch auf Förderung enthält der 2. HS sodann eine Reihe zwingender Voraussetzungen für vorübergehende und auf Dauer angelegte Förderung. Absat...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.3 Aufgabe des Bundesjugendkuratoriums

Rz. 20 Nach Abs. 2 wird die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Bundesjugendkuratorium (BJK) beraten. Diesem Sachverständigengremium gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an (vgl. www.bundesjugendkuratorium.de). Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.3 Auf Mitglieder ausgerichtet (Satz 2)

Rz. 8 Jugendarbeit ist "in der Regel" auf die eigenen Mitglieder der Jugendverbände und Jugendgruppen ausgerichtet. Zu beachten ist, dass in den letzten Jahren die Tendenz der Jugendlichen, sich durch Mitgliedschaften an Organisationen zu binden, seien es Sport- oder Jugendverbände, stark rückläufig ist. Die in Satz 2 vorgesehene Ausnahme, Jugendarbeit auch für Nichtmitglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden

Rz. 4 Die oberste Landesjugendbehörde hat nach Abs. 1 die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Aus diesem allgemeinen Programmsatz lassen sich einklagbare Ansprüche auf konkrete Maßnahmen weder zugunsten der öffentlichen und freien Träger noch zugunsten Dritter ableiten. Rz. 5 Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller Pflegestellen. Häufigkeit und Ausm...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.1 Funktion und Bedeutung

Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnitz, ZKJ 2013 S. 19...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.4 Interessenvertretung (Satz 3)

Rz. 10 Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen. Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen, besonders wichtig. Durch verstärkte Öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.2 Kontinuierliche Qualitätsentwicklung

Rz. 8a Abs. 2 Nr. 2 dehnt die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe des § 79a auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung aus. Für den Gesetzgeber war dabei maßgebend, dass die Verbesserung des Kinderschutzes sowie eine auf den konkreten Einzelfall bezogene "wirkungsorientierte Jugendhilfe" die Etablierung eines daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996 S. 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus anderen Sachgebieten in die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Diensts eines Jugendamts, JAmt 2018 S. 506; dass., Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.3 Anregen

Rz. 12 Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 HS 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen. Die Stoßrichtung liegt darin, die freiwillige Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen. Was dabei unter freiwilliger Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu verstehen ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2. Diese erfolg...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote Kinder und Jugendliche gegen gefährdende Einflüsse von vornherein zu stärken. Durch die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit soll vermieden werden, dass sich Gefährdungstatbestände überhaupt verwirklichen. Der ordnungsrechtliche Teil des Jugendschutzes ist im Jugendschutzgesetz (BGBl. I 2002 S...mehr