Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger....mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die §§ 67 bis 79 waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift ergänzt (bei der Bundesagentur für Arbeit Nichteinwilligung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Satz 1 ist durch Art. 4 Nr. 23 AFRG dahingehend gefasst worden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Regelung in § 77a von der Verordnungsermächtigung ausgenommen worden ist. Das Dritte Gesetz für moderne D...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 7 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. BT-Drs. 7/1422 S. 36. Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Aug. 2017. Brandt, in: Kreikebohm, SGB IV, 2. Aufl. 2014. Rz. 8 BSG, Urteil v. 15.11.1983, 1 S 10/82. OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.9.2007, 6 U 122/06. BAG, Entscheidung v. 26.9.1984, 4 AZR 343/83.mehr

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Jansen, SGB IV § 77a Geltun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trägt den Besonderheiten bei der Bundesagentur für Arbeit als Versicherungsträger gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Rechnung, die sich in der Vielfalt ihrer eigenen und ihr übertragenen Aufgaben und Finanzmittel von anderen Trägern der Sozialversicherung unterscheidet. So erbringt die Bundesagentur für Arbeit neben den Aufgaben nach dem SGB III in erheblichem Umfang...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.1 Haftung des Arbeitgebers (Abs. 4 Satz 1 und 2)

Rz. 16 Aufgrund seiner Verantwortung für die Existenz und den Fortbestand der nicht geöffneten BKK haftet der Arbeitgeber für Verbindlichkeiten der BKK, die nach Abschluss der Abwicklung noch verbleiben. Dies gilt sowohl für wegen Vermögenslosigkeit der BKK nicht mehr erfüllbare zivilrechtliche Ansprüche als auch für Sozialleistungen. Die Haftung dürfte bei bisher nicht erfü...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingeführt. Sie trat zum 1.1.1998 in Kraft, zeitgleich mit der Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, in dem das Recht der Arbeitsförderung neu gefasst wurde. Seitdem wurde § 71a mehrfach, insb...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO; Rundschreiben des BMF v. 12.1.2011 (GMBl. 2011 S. 76), zuletzt geändert durch Rundschreiben des BMF v. 2.10.2017 (GMBl. 2017, Nr. 45 S. 834). Bundesversicherungsamt, Rundschreiben v. 30.1.2015: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 69 Abs. 3 SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da der Bund die Kosten für die Durchführung der ihm obliegenden Schiffssicherheitsaufgaben, die der dafür zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft entstehen, trägt (vgl. Seeaufgabengesetz v. 26.7.2002, BGBl. I S. 2876, § 6 Abs. 5 SeeAufgG), wird mit dieser Vorschrift sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der auch d...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.2 Genehmigung des Haushaltsplans (Abs. 2)

Rz. 3 Das Genehmigungsrecht der Bundesregierung ist nicht nur ein rechtsaufsichtsrechtlicher Akt, sondern Mitwirkungsrecht. § 71a Abs. 2 schreibt vor, dass der Haushaltsplan der Genehmigung der Bundesregierung bedarf. Über die Genehmigung beschließt das Bundeskabinett. Einen Termin, bis zu dem der Haushaltsplan vorzulegen ist, enthält Abs. 2 nicht. Wegen des Grundsatzes der ...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.2 Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rz. 4 Bei den Verwaltungskosten wird diese Trennung nicht beibehalten, obwohl sie auch unterschiedlich finanziert werden. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherung und der allgemeinen Rentenversicherung gelten hier als Aufwendungen der Rentenversicherung. Da die Knappschaft-Bahn-See als ein Versicherungsträger gleich mehrere Zweige der Sozialversicherung durchführt, ents...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.4 Haftung bei Öffnung einer Betriebskrankenkasse (Abs. 4 Satz 8)

Rz. 24 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 angefügte (jetzt) Satz 8 enthält eine Haftungsregelung, die entgegen dem sonstigen Inhalt der Vorschrift nicht an die Auflösung oder Schließung einer BKK anknüpft, sondern an die frühere Öffnung einer BKK nach § 173 Abs. 2 Nr. 4. Danach haftet der Arbeitgeber für über das Vermögen der BKK hinausgehende Verpflichtungen der BKK, die zum Zeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.3 Abschluss von Vergleichen (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Weitere Ausnahmen von dem Grundsatz, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, können durch den Abschluss eines Vergleichs mit der Anspruchsgegnerin/dem Anspruchsgegner eintreten. § 76 Abs. 4 und 5 regelt grundsätzlich den Abschluss von Vergleichen. Rz. 11 Die Änderung von Verträgen zum Nachteil des Bundes, die in § 31 Abs. 1 Satz 1 HGrG thematisiert und in § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Erlass des Bundesversicherungsamts v. 6.3.2018: Etatisierung der Finanzierungskosten von mehrjährigen Immobilienmaßnahmen in den Haushalten der Sozialversicherungsträger.mehr

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Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Ermächtigung ist zwischenzeitlich durch die SVHV v. 21.12.1977 (BGBl. I S. 3147) und die SVRV v. 15.7.1999 (BGBl. I S. 1627), ergänzt durch die SRVwV, ebenfalls v. 15.7.1999 (BAnz. Nr. 145a v. 6.8.1999), genutzt worden (vgl. § 67). Die Verordnungsermächtigung gilt auch für Verbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 2.2 Genehmigung

Rz. 4 Der Haushalt bedarf der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt (§ 94 BVA), welches Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herzustellen hat. Ein Zeitpunkt für die Vorlage ist nicht bestimmt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.4.4 Qualitätsmanagement

Rz. 60 Der Träger muss ein Qualitätsmanagement anwenden, wie es in § 37 Abs. 2 Satz 1 vorgeschrieben ist. D.h., die Träger müssen durch zielgerichtete und systematische Verfahren sicherstellen, dass die Qualität der individuellen betrieblichen Qualifizierung durchgehend gewährleistet ist.mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Rz. 15 Zur Haushaltsüberschreitung: BVerfG, Urteil v. 25.2.1977, 2 BvE 1/74.mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1 Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Leistung "individuelle betriebliche Qualifizierung" nach Inhalt und Dauer. 2.1.1 Ziel der individuellen betrieblichen Qualifizierung Rz. 6 Die Vorschrift enthält nicht – wie bei einem neu eingeführten Fördertatbestand eigentlich erwartet werden könnte – eine Definition des Begriffs "Unterstützte Beschäftigung". In der Begründung des Gesetzentwurfs der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 3 Literatur

Rz. 13 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Bank, Entlastungsbeschluss des Parlaments und Bindungswirkung für Verwaltung und Rechnungshof, DöH, Jg. 8 S. 27, und DöH, Jg. 10 S. 248.mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit der Vorschrift des § 75 sind die Rahmenregelungen nach § 22 Abs. 1 und 4 HGrG für die Träger der Sozialversicherung umgesetzt worden. Zum Geltungsbereich vgl. § 67.mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2 Verfahren der Abwicklung (Abs. 2)

2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4) Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinve...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 22.7.2009 eingeführt und mit Wirkung zum 8.9.2015 durch Art. 49 Nr. 3 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) an den neuen Zuständ...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.6 Besonderheit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 3)

Rz. 12 Die Rechnungsergebnisse für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sind in der Jahresrechnung gesondert nachzuweisen.mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Vgl. Literaturhinweise bei § 67. Rz. 21 Zur Feststellung des Haushaltsplans des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung: BSG, Urteil v. 15.11.1983, 1 S 10/82.mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.1.1 Voraussetzungen der Abwicklung

Rz. 5 Eine Abwicklung der Ersatzkasse erfolgt seit dem 1.1.1996 nur noch als Folge der Schließung einer Ersatzkasse wegen fehlender Leistungsfähigkeit nach § 170 durch die Aufsichtsbehörde. Wie in den anderen Fällen der Schließung einer Krankenkasse (vgl. §§ 155, 164, 146a) findet keine Rechtsnachfolge statt, sondern die Ersatzkasse verliert mit der Schließung ihre Rechtsfäh...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.3 Wirtschaftlichkeitsanalysen (Abs. 3)

Rz. 10 Durch die mit dem 1. SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467) durchgeführte Änderung dieser Vorschrift wird § 6 Abs. 2 HGrG nunmehr vollends Rechnung getragen. Während es sich bisher um eine Soll-Vorschrift handelte, ist nun an ihre Stelle eine Muss-Vorschrift für alle finanzwirksamen Maßnahmen getreten (vgl. Rz. 1). Dadurch wurde der bislang den Sozialversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.2 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 12 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist nach Satz 1 unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet. Bei den nachstehenden Versicherungsträgern sind die bewilligten über- ...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregel...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.3 Entlastung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Mit der Entlastung wegen der Jahresrechnung schließt der Haushalt für das Haushaltsjahr, für das Rechnung gelegt wurde. Mit der Entlastung wird die Geschäftstätigkeit in diesem Haushaltsjahr gebilligt. Die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung ist Aufgabe der Vertreterversammlung. Bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- ...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.2 Umfang der vorläufigen Haushaltsführung

Rz. 5 Da sich die vorläufige Haushaltsführung nur auf die Ausgaben bezieht, ist eine vorläufige Haushaltsführung für die Verpflichtungsermächtigungen und die Einnahmen nicht vorgesehen. Rz. 6 Die vorläufigen Ausgabeermächtigungen sind dahingehend begrenzt, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, die unvermeidbar sind, d. h., sachlich notwendig und zeitlich unaufschi...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.6 Personalbedarfsermittlung (Abs. 6)

Rz. 13 Die Sozialversicherungsträger werden gesetzlich verpflichtet, Personalbedarfsermittlungen nach angemessenen und anerkannten Methoden durchzuführen und die Erforderlichkeit der im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen und Stellen regelmäßig und bei gegebenem Anlass zu überprüfen. Eine gleichlautende Vorschrift zu § 69 Abs. 6 SGB IV enthält die Verwaltungsvorschrift Nr...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.8 Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 31 Führt die individuelle betriebliche Qualifizierung – auch nach einer Verlängerung der Dauer von 2 auf 3 Jahre – nicht zur Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und ist auch mit Hilfe einer weiteren Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung oder einer anderen Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben eine Eingliederung auf den allgemeinen Arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.1 Jährlichkeit

Rz. 5 Der Grundsatz der Jährlichkeit bedeutet, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. Außerdem wird festgelegt, dass das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Grundsatz ist bereits im Gesetzestext (§ 67 Abs. 1) explizit vorgegeben. Die Jährlichkeit geht mit dem Grundsatz der zeitlichen Spezialität einher. Das bedeutet, dass alle Einnahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.5 Wirksamkeit von Werkstattverträgen

Rz. 17 Die Abs. 5 bis 7 sind durch das OLGVertrÄndG angefügt worden. Im Rahmen dieses Gesetzes (Art. 25 Abs. 1 Nr. 2) ist eine Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden (§ 105a BGB), die volljährigen geschäftsunfähigen Menschen die Möglichkeit eröffnet, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens selbst auszuführen. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht von der Regel aus,...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.5 Dauer der individuellen betrieblichen Qualifizierung

Rz. 27 Satz 3 regelt die Dauer der Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung. Die Leistungen werden bis zu einer Dauer von 2 Jahren erbracht, soweit dies wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist. Bei den Überlegungen zur Festlegung der Dauer hat sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf offenbar an der Dauer der Maßnahme der beruflichen B...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.2 Information der Mitglieder und Meldestellen (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 14a Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) wurden mit Wirkung zum 1.1.2012 die Sätze 5 bis 7 angefügt, die dem Vorstand Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und den Meldestellen auferlegt. Danach hat der Vorstand bereits unverzüglich nach Zustellung des Schlie...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkei...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.3 Arbeitsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung

Rz. 11e Die wöchentliche Arbeitszeit in den Werkstätten für behinderte Menschen beträgt wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich. Dies ist in § 6 Abs. 1 der Werkstättenverordnung als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen formuliert. Die Werkstätten haben dies nach der Formulierung der Vorschrift sicherzustellen. Diese Anforderung gilt sow...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des LSVOrgG wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in den Vorschriften über das Haushaltsrecht in der Sozialversicherung nicht ausdrücklich genannt. Lediglich die landwirtschaftlichen Alterskassen waren in § 70 Abs. 3 Satz 1 im Zusammenhang mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention v. 2.7.2007 (BT-Drs. 16/6044) festgestellt, "dass es für schwerbehinderte Menschen, deren Leistungsfähigkeit an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit liegt und die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, lediglich in den In...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.1 Haushaltsplan (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Haushaltsplan muss die Einnahmen und Ausgaben für die knappschaftliche Krankenversicherung knappschaftliche Pflegeversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung gesondert nachweisen. Maßgebend hierfür war die unterschiedliche Finanzierung in den einzelnen Bereichen. Diese Ergänzung wurde erforderlich, da nunmehr die bisher eigenstä...mehr