Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Sachverzeichnis

Für das Grundstücks- und Gebäudeeigentum, das Wohnungs- und Teileigentum sowie die grundstücksgleichen Rechte ist ein Verzeichnis als elektronische Datei zu führen. In das Verzeichnis sind einzutragen: a) die Flurstücksbezeichnung unter Angabe der Gemarkung, der Flurstücksnummer und gegebenenfalls der Flur sowie die Grundbuchstelle unter Angabe des Grundbuchbezirks und des Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Schuldverhältnisse im Grundstücksrecht

Rz. 71 Im Immobiliarsachenrecht existieren Schuldverhältnisse, die mit dinglichen Rechten verknüpft sind oder werden können (siehe auch § 1 Einl. Rdn 70).[169] Bei diesen Rechten müssen die dinglichen und die "verdinglichten" Rechtsbeziehungen – wegen ihrer unterschiedlichen Wirkungen – rechtlich jeweils gesondert betrachtet werden. Deshalb ist zu unterscheiden zwischen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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§ 9 Prozessuales / 9. Checkliste

Rz. 41 Aktivprozess der Wohnungseigentümergemeinschaftmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unterscheidung zu schuldrechtlicher Veräußerungsbeschränkung

Rz. 89 Eine schuldrechtliche Veräußerungsbeschränkung mit den Inhalt, das WE nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu veräußern oder zu belasten (§ 137 S. 2 BGB) wirkt zwar durch Eintragung als Inhalt des Sondereigentums auch gegen einen Sondernachfolger, macht aber ein dagegen verstoßendes Rechtsgeschäft nicht unwirksam, lösen höchstens Schadensersatzfolgen aus un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 37 Nach § 7 Abs. 3 bzw. § 32 WEG soll zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und Inhalts des Sondereigentums bzw. Dauerwohnrechts Bezug auf die Eintragungsbewilligung genommen werden (vgl. § 3 WGV Rdn 7). Unmittelbar einzutragen ist nach § 7 Abs. 3 S. 2 WEG die Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG; Gleiches gilt für Haftungsregelungen der Gemeinschaftsordnung gegenüber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Quotenänderung

Rz. 16 Sie liegt vor, wenn die Miteigentumsquoten im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ohne Veränderung im Bestand des Sondereigentums geändert werden. Es handelt sich dabei um eine Inhaltsänderung, die eine Änderungsvereinbarung und Teilauflassungen sowie deren Eintragung voraussetzt. Spalten 5 und 6 Zitat "1 Miteigentumsanteil durch Teilauflassung und Inhaltsän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Abgesondertes Miteigentum

Rz. 51 Darunter versteht man eine besondere Form von gemeinschaftlichem Eigentum einzelner WEer an einem nicht sondereigentumsfähigen Gebäudeteil, der nur einzelnen WE-Rechten dient. Beispiele: Treppenhäuser und Lifte in großen Wohnanlagen mit mehreren Gebäuden; Sammelgaragen, in denen nicht alle WEer einen Stellplatz haben; WE in Form von mehreren Einfamilienhäusern.[201] R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach WEG

Rz. 7 Die zur Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 WEG notwendige Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form (§ 4 Abs. 2 WEG). Sie enthält aber keine Übertragung, sondern eine Inhaltsänderung des Miteigentums. In § 20 GBO wird sie nicht erwähnt und nach hier vertretener (Minder-)Meinung damit auch von § 20 GBO nicht erfas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verkehrsbeschränkungen im Sanierungsgebiet

Rz. 158 Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände (§ 136 BauGB) durch Satzung ein sog. förmlich festgelegtes Sanierungsbiet bestimmen. In diesem Gebiet ist der Grundstücksverkehr gem. § 144 BauGB erheblich eingeschränkt. Rz. 159 Genehmigungspflichtig sind im Sanierungsgebiet die in § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, insbeso...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Unvollständige Eintragung der Bruchteilsberechtigten

Rz. 40 In Fällen der Divergenz bei unvollständiger Eintragung von Bruchteilsberechtigten (zur Gesamtgläubigerschaft siehe Rdn 37) muss zwischen Übertragung und Ersterwerb differenziert werden. Beispiel: A und B sollten Berechtigte zu je ½ sein, aber A wurde als Alleinberechtigter eingetragen. Rz. 41 Geht es um die Übertragung eines Rechts, z.B. die Auflassung eines Grundstück...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastungsgegenstand (dienendes Grundstück)

Rz. 100 Belastungsgegenstand können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sein.[270] Grundstücksgleiche Rechte sind außer dem Erbbaurecht (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG), die in den Art. 63, 68, 196 EGBGB erwähnten, der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Erbpacht-, Abbau- und sonstigen Rechte. Keine grundstücksgleichen Rechte sondern echtes Grundstückseigentum sind Wohnun...mehr

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Sondereigentum: Duldung eines Antennenkabels

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer hat in der Regel Antennenkabel, die über Putz durch seinen Keller verlaufen und der TV-Versorgung eines anderen Wohnungseigentümers dienen, zu dulden. 2 Normenkette §§ 14, 19, WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K1 und K2, Wohnungseigentümerin B1 sowie deren Ehemann Wohnungseigentümer B2 bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Z. Die Wohn...mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall mögen sich die Wohnungseigentümer offensichtlich nicht. Der eine "piesackt" den anderen und meint, in seinem Sondereigentum ein Kabel nicht dulden zu müssen. Einrichtungen im Sondereigentum Es ist nicht selten, dass sich im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers Einrichtungen und/oder Anlagen finden, die allen Wohnungseigentümern oder einem anderen Wo...mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K1 und K2, Wohnungseigentümerin B1 sowie deren Ehemann Wohnungseigentümer B2 bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Z. Die Wohnungseigentümer streiten über die Rechtmäßigkeit zweier Antennenkabel, die im Sondereigentum von B1 und B2 über Putz verlegt sind und den TV-Empfang der K1 und des K2 und deren Tochter bedienen. Ein Kabel ist in einem Keller...mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 6 Entscheidung

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Sondereigentum: Duldung ein... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat in der Regel Antennenkabel, die über Putz durch seinen Keller verlaufen und der TV-Versorgung eines anderen Wohnungseigentümers dienen, zu dulden.mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Duldung ein... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! B1 sei verpflichtet, die Kabel zu dulden. Die Duldungspflicht folge aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gem. § 242 BGB in Verbindung mit den Rechtsgedanken aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG und Art. 5 GG. Die Antennenkabel dienten einem von der Rechtsordnung geschützten Zweck, indem sie die Grundversorgung für den Fernsehempfang von K1 und K2 sicherste...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 3 Das Problem

An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung des Erbbaurechts im Jahr 1961 jeweils ein Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. A und B sind im Grundbuch gemeinschaftlich als Eigentümer sämtlicher Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

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Verwalter: Schadensersatz / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt die Feststellung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wegen eines Wassereintritts in sein Sondereigentum im Frühjahr 2020 und für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten haftet. Das AG weist die Klage ab. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hafte nicht für etwaige Pflichtverletzungen des Verwalters, da der Schaden bereits vor dem 1.12...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Vertreterklausel / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K betraut die C-GmbH mit der Verwaltung seines Sondereigentums. Deren Geschäftsführer X verlangt von der Verwaltung, an einer Versammlung teilnehmen zu dürfen. Die Verwaltung verwehrt ihm die Teilnahme unter Hinweis auf die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1993, in der es heißt: "Ein Wohnungseigentümer kann sich [in einer Wohnungseigentümerversammlung] nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / f) Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte bei sog. "Mietpools"

Bei Bauherren- und Erwerbergemeinschaften schließen sich die Haus- oder Wohnungseigentümer/Teileigentümer nach Fertigstellung bzw. Erwerb häufig zu einem sog. "Mietpool" zusammen. Die Besonderheit ist, dass die im einzelnen vermieteten Objekte (Haus/Wohnung) nach wie vor im Sondereigentum des Haus- oder Wohnungseigentümers verbleiben, so dass kein gemeinschaftliches Eigentum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / i) Bauherren- und Erwerbergemeinschaften

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kommt bei den typischen Bauherren- und Erwerbergemeinschaften nicht in Betracht, da die Einkünfte dem jeweiligen Bauherrn oder Erwerber originär zufließen und eine gemeinschaftliche Einkunftsquelle somit nicht besteht. Dies gilt wie bereits erwähnt auch, wenn die Bauherrengemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ein Sondereigentum als Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, bezeichnet (= Wohnungseigentum), obwohl der Miteigentumsanteil nach der in der Eintragungsbewilligung in Bezug genommenen Teilungserklärung mit dem Sondereigentum an Räumen verbunden und dort als Teileigentum bezeichnet ist, ist die Eintrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage statt! Zwar dürfte für die Modernisierung des vorhandenen Kabelnetzes eine Beschlusskompetenz bestehen, da sie das gemeinschaftliche Eigentum betreffe. Der Beschluss sehe jedoch eine konkrete Ausführung vor, die erheblich und dauerhaft in das Sondereigentum eingreife. Für Maßnahmen am Sondereigentum fehle es den Wohnungseigentümern "in der Regel" aber a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, wie mit einem Eintragungsfehler umzugehen ist, der knapp 25 Jahre zurückliegt. Das OLG meint, die Uhren seien zurückzudrehen. Und das stimmt: So ist Sachenrecht! Umwidmung Wie vom OLG ausgeführt, können die Wohnungseigentümer ein Teil- in ein Wohnungseigentum umwidmen. Das kann man aber nicht beschließen, sondern muss es vereinbaren. Ein ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, ihr Kabel- in ein auf 862 MHz modernisiertes Breitbandnetz zu ändern und einen "Kabelfernsehlieferungvertrag" mit V nach seinem Angebot und einer Laufzeit von 10 Jahren zu schließen. Beim Angebot heißt es u. a.: "Die Kabel vom Infrastrukturpunkt werden ungeschnitten in die vom Kunden kostenfrei gestellten Leerrohre verlegt. Sind keine Leer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 1 Leitsatz

Der Beschluss, ein Breitbandnetz im Sondereigentum auf Putz zu verlegen, ist nichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Unter... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe einen Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung. Durch den Umbau habe B den Spitzboden, der nicht Teil seines Sondereigentums sei, in seine Wohnung einbezogen und hierdurch das Volumen seines Sondereigentums vergrößert. Verbunden hiermit sei, dass die Wohnung nicht mehr der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung entspreche. Zu d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Breitbandnetz: Aufputzkanal? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, bei einer Erhaltungsmaßnahme eine vom Bisherigen abweichende Ausführung zu bestimmen. Gebot der Rücksichtnahme Bei Erhaltungsmaßnahmen ist das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten. Dies gilt beispielsweise, wie im Fall, für die Frage, ob eine zu erneuernde Leitung oder ein Rohr (wi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gemeinschaftliches Eigentum... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders und verurteilt B! K habe gegen B einen Schadensersatzanspruch. Ein Sondereigentum müsse vereinbarungsgemäß genutzt werden können. Insoweit seien entsprechende Maßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen. Im Übrigen bestehe auch ein Anspruch darauf, dass B die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für eine in der Gemeinschaftsordnung vorgese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff. = GE 1999, 770) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eige...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 39 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Vermächtnisweise Zuwendung einer Eigentumswohnung

Rz. 84 Auch ein Miteigentumsanteil und das Sondereigentum können Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Beides ist genau zu bezeichnen. Bei mehreren Vermächtnisnehmern ist gem. §§ 2091, 2157 BGB, § 47 GBO das Bruchteilsverhältnis anzugeben.mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.3 Antragsberechtigung

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt, die Förderungen dieses Programms zu erhalten, wenn diese die Fördervoraussetzungen erfüllen. Wohnungseigentümergemeinschaft Handelt es sich um eine Maßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Gemeinschaft der W...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.4 Wohnungseigentum soll begründet werden

Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB besteht aber auch für den Fall, dass die Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Im Zeitpunkt der Wohnraumüberlassung besteht also bereits die Umwandlungsabsicht, obwohl diese noch nicht realisiert wurde. Das Vorkaufsrecht besteht insoweit dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung bereits das Verfahre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.3 Begründung von Wohnungseigentum

Der Wortlaut des Gesetzes stellt lediglich auf die Umwandlung von Mieträumen in Wohnungseigentum ab, nicht aber auf die Person desjenigen, der das Wohnungseigentum tatsächlich begründet. Das Vorkaufsrecht entsteht also nicht etwa nur dann, wenn der Umwandelnde und der Vermieter personenidentisch sind, sondern auch dann, wenn der Umwandelnde nicht der Vermieter ist. Klassische...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 1 Leitsatz

Wird gemeinschaftliches Eigentum in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu Sondereigentum bestimmt, ist diese Regelung nach § 140 BGB in einen Umlageschlüssel umzudeuten, wenn die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung eine weitere Bestimmung enthält, nach der die Sondereigentümer ihr jeweiliges Sondereigentum auf eigene Kosten zu erhalten haben und eine salvatorische...mehr