Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kritik

Rn. 287 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kritisch zur Abgrenzung zwischen Einnahmen, Auslagenersatz und Kosten der Lebensführung durch die Rspr äußert sich Giloy, FR 1979, 556 vor allem deshalb, weil nach seiner Ansicht der fehlende Einnahmecharakter des Auslagenersatzes in der im Verhältnis zum Arbeitslohn unterschiedlichen Veranlassung der Zahlung zu suchen sei. Es liege ggf ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausschluss bestimmter Umsätze von der Steuerbefreiung

Rz. 62 Nach § 4 Nr. 11b S. 3 UStG sind Post-Universaldienstleistungen, die dem Grunde nach begünstigt sind, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn die Leistungen nach individuell ausgehandelten Vereinbarungen oder aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als denen für die Allgemeinheit erbracht werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Von der Steuerbefreiung potenziell erfasste Umsätze

Rz. 43 Die Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 müssen dem Postwesen dienen. Dieser Begriff ist weder im UStG noch im PostG näher definiert. Nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010[1] sollten solche Dienste, die durch den Begriff Postwesen im herkömmlichen Sinne abgedeckt werden, unter die Steuerbefreiung fallen. Im Entwurf eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Tatsächlich unter die Steuerbefreiung fallende Umsätze

Rz. 46 In richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 setzt die Steuerbefreiung voraus, dass die Umsätze von der DP AG als öffentliche Posteinrichtung [1] erbracht werden. Nur insoweit kann die Steuerbefreiung reichen. Fraglich ist, in welchen Bereichen die DP AG mit ihren Postdienstleistungen als öffentliche Posteinrichtung handelte und wo nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuerbefreiung ab 1.7.2010: flächendeckende Anbietung von Post-Universaldienstleistungen

5.1 Gegenstand der Steuerbefreiung – Universaldienstleistungen Rz. 50 Gegenstand der Steuerbefreiung ab 1.7.2010 sind (Post)Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG in der jeweils geltenden Fassung. Bei dem Verweis auf die Richtlinie handelt es sich um einen gleitenden Verweis, sodass bei Änderung des Universaldienstleistungsbegriffs nach der RL 97/67/EG s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Gegenstand der Steuerbefreiung – Universaldienstleistungen

Rz. 50 Gegenstand der Steuerbefreiung ab 1.7.2010 sind (Post)Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG in der jeweils geltenden Fassung. Bei dem Verweis auf die Richtlinie handelt es sich um einen gleitenden Verweis, sodass bei Änderung des Universaldienstleistungsbegriffs nach der RL 97/67/EG sich entsprechend der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung ändern w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG – Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen

2.1 Überblick Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG – andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

3.1 Überblick Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung bis 30.6.2010: die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der DP AG

4.1 Von der Steuerbefreiung potenziell erfasste Umsätze Rz. 43 Die Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010 müssen dem Postwesen dienen. Dieser Begriff ist weder im UStG noch im PostG näher definiert. Nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 11b UStG i. d. F. bis 30.6.2010[1] sollten solche Dienste, die durch den Begriff Postwesen im herkömmlichen Sinne abgedeckt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Begünstigter Unternehmer – Verpflichtung zum flächendeckenden Leistungsangebot

Rz. 58 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dem BZSt verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. Der Postdienstleister muss also nicht die Gesamtheit der Universaldi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit oder einzelnen Teilbereiche der Post-Universaldienstleistungen verpflichten. Darüber hinaus müssen die Universaldienstleistungen bestimmte Qualitätsanforderunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 26 § 4 Nr. 11b UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Dienstleistungen und dazugehörende Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme von Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen" von der USt. Der Wortlaut der Bestimmung deckt nicht die Gesamtheit der postali...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 AGB-Leistungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen

Rz. 66 Die Steuerbefreiung gilt nach § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. b UStG nicht für Leistungen, die der Unternehmer erbringt aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 19 PostG genehmigten Entgelten (Leistungen nach sog. Sonderkon...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Leistungen aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen

Rz. 64 Die Steuerbefreiung gilt nach § 4 Nr. 11b S. 3 Buchst. a UStG nicht für Leistungen, die der Unternehmer aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen erbringt. Somit sind alle Leistungen, die der Unternehmer dem Grunde nach steuerfrei erbringen kann, weil es sich um Post-Universaldienstleistungen handelt, für die der Unternehmer über eine Bescheinigung über das b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 unverändert aus § 4 Nr. 22 UStG 1967/1973 übernommen worden. Durch das Elfte UStÄndG v. 16.8.1961[1] war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 38 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die Bemessung des für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation

Rz. 20 § 4 Nr. 11b i. d. F. bis 30.6.2010 war durch das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation v. 14.9.1994[1] m. W. v. 1.1.1995 in das UStG eingefügt worden. Zur Begründung vgl. Begründung zu Art. 11 Abs. 42 des Entwurfs des PTNeuOG, BT-Drs. 12/6718, 123. Rz. 21 Der Gesetzgeber ging nach der Gesetzesbegründung davon aus, dass der "öffentliche" Charakt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Volkshochschulen

Rz. 21 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Volkshochschule" gibt es nicht. Viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die die gleichen Zwecke wie die Volkshochschulen verfolgen und dieselbe Bildungsarbeit leisten, haben sich andere Namen gegeben, wie z. B. Volksbildungswerk, Volksbildungsverein, Bund für Volksbildung, Kulturwerk, Kulturgemeinde usw. Über Lehrstoff, Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien

Rz. 20 Bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien handelt es sich um hochschulähnliche Lehreinrichtungen, in denen Angehörige der Verwaltung oder der freien Wirtschaft nach abgeschlossener Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruflich fortgebildet werden. Die Einrichtungen sind i. d. R. befähigt, Prüfungen abzunehmen und Abschlussdiplome zu verleihen. Die Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 27 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen, sind solche, die von einem Berufsverband betrieben werden (erste Alternative) oder die ihre Lehr- und Unterrichtstätigkeit ausschließlich für einen Berufsverband ausüben (zweite Alternative).[1] Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung

Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 v. 16.12.2022[14] eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. BMF-Schreiben v. 17.7.2023: Die Finanzverwaltung hat dazu mit Schreiben v. 17.7.2023 Stellung genommen (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, EStB 2023, 301 [Schumann] [in dieser Ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / 1. Einleitung

Mieterstrom ist Strom, den ein Anlagenbetreiber in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an die Mietenden in diesem Gebäude oder im selben Quartier ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz liefert.[1] Der Anlagenbetreiber speist den von den Mietenden nicht verbrauchten Strom in das öffentliche Netz ein. Wenn die Solaranlage zu wenig oder keinen Sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Historische Entwicklung

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurde, war bereits bei der Steuerbefreiung für > Jubiläumsgeschenke, die ab dem VZ 1999 gestrichen wurde, sowie für die Steuerbefreiung von > Heirats- und Geburtsbeihilfe, die ab dem VZ 2006 entfallen ist, von Bedeutung. Der BFH urteile dazu, eine Jubiläumszuwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erklärung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Steuererklärung. Zur Anerkenntniserklärung des ArbG über eine Zahlungsverpflichtung nach Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff; > R 42d.1 Abs 5 Satz 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bestimmte Erklärungen des ArbN muss der ArbG schriftlich einfordern und als Beleg zum > Lohnkonto aufbewahren. Dazu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Gesetzliche Definition

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 8 Abs 4 EStG werden Leistungen des ArbG nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterstützungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Unterstützungen und Beihilfen öffentlicher oder privater ArbG allgemein > R 3.11 LStR; > Beihilfen, > Erholung, > Erkrankung von Arbeitnehmern. Zu Corona-Beihilfen und -Unterstützungen > Geschenke Rz 24 ff, > Beihilfen Rz 54 ff und > Steuerbefreiungen Rz 65 ff. Zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes > Geschenke Rz 28 und > Kurzarbeitergeldzuschü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschüsse an Arbeitnehmer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Beihilfen, > Betriebsveranstaltungen, > Chemische Industrie, > Darlehen, > Erholung, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Geschenke, > Internet, > Lohnkostenzuschüsse, > Sonderausgaben, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Steuerbefreiungen, > Telekommunikationskosten, > Umzugskosten, > Urlaubsreisen, > Wohnung, > Wohnungsbaudarlehen, > Zusätzli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uniform

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Berufskleidung, > Bundespolizei, > Bundeswehr Rz 13, 30, > Feuerwehr Rz 8, > Polizei Rz 2 f, > Steuerbefreiungen Rz 52, > Wäschegeld, > Waschmaschine, > Zollbeamte Rz 2.mehr