Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Versagung des Vorsteuerabzu... / I. Einführung

Zum 1.1.2020 wurde § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) eingeführt.[1] Die Regelung beruht sowohl auf Art. 325 Abs. 1 AEUV als auch auf der sog. "Missbrauchsrechtsprechung" des EuGH.[2] Nach der Gesetzesbegründung soll § 25f UStG der Bekämpfung des "Umsatzsteuerbetrugs, insb. in Form von Ketten- und K...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 17. Beweisvorsorge

Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen. Danach hat er auch darzulegen und nachzuweisen, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Ein rechtssicherer Vorsteuerabzug eines Unternehmers beginnt mit der rechtzeitigen Beweisvorsorge, z.B. durch seine GoBD-konf...mehr

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Versagung des Vorsteuerabzu... / c) Rechtsprechung

Der Auffassung von Reiß und Nieskens entspricht auch die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung, die den Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer – unabhängig von Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung der Einfuhrumsatzsteuer – bejaht. So entschied das FG Hamburg mit Urteil vom 19.12.2012[33] (allerdings aufgehoben durch den BFH, Az. V R 8/13, dazu s.u.), dass die festges...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 5. Problem der fehlenden Rechnung

Die ursprüngliche Rechnung fehlt, wenn der leistende Unternehmer keine Rechnung erteilt. Die ursprüngliche Rechnung fehlt auch, wenn der leistende Unternehmer sein Warenwirtschaftssystem (WWS) und sein Kassensystem unter Missachtung aller gesetzlichen und betrieblichen Regeln umgeht, um im Einvernehmen mit dem anderen Unternehmer ein reines OR-Geschäft (Bargeschäft ohne Rech...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 12. Warenwirtschaftssystem und Kundennummer bei Warengroßhändlern (Großunternehmen)

Die Praxis zeigt, dass Warengroßhändler für Kioskbedarf über ein für Manipulationen wenig anfälliges Warenwirtschaftssystem verfügen. Dort wird jeder Kunde mit Namen und Anschrift und Kundennummer vor der ersten Bestellung erfasst. Die Bestellannahme erfolgt edv-gestützt. Die Abwicklung des Verkaufs beginnt mit der Erstellung des Lieferscheins und der Kommissionierung der War...mehr

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Fragen und Antworten zur Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was untern...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was unternimmt das Bundes...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Welchen Handlungsrahmen hat die Spezialeinheit?

Steuerhinterziehung wie Cum-Ex findet in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen statt. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt kommt es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten können. Die neue Einheit gibt dem Bund die Möglichkeit, Informationen besser zu sam...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daher bereits 2018 die Einrichtung ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XV. Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung

1. Vorbemerkung Rz. 660 [Autor/Stand] Durch den Gesetzesentwurf zur Änderung der Abgabenordnung [2] soll der systematischen und organisierten Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Erweiterung des Regelbeispiels der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Tatbegehung verbunden hat (§ 370 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. ESt-Vorauszahlung und Steuerhinterziehung

Rn. 91 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der objektive Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann bereits dann erfüllt sein, wenn der StPfl durch unrichtige Angaben in der Jahreserklärung bewirkt, dass neben der Jahressteuer für den vergangenen VZ auch die Vorauszahlungen für einen nachfolgenden VZ (§ 37 Abs 3 S 2 EStG) nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Schrifttum: Bender, Zu den Voraussetzungen der täterschaftlichen Begehungsform beim gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß AO §§ 373, 370 Abs 1 Nr. 2, wistra 2001, 69; Brenner, Mindest- und Höchststrafe bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 373 AO), ddz 1981, Fach 5; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung, wistra 2002, 1; Henseler, Gewerbsmäßige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbemerkung

Rz. 660 [Autor/Stand] Durch den Gesetzesentwurf zur Änderung der Abgabenordnung [2] soll der systematischen und organisierten Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Erweiterung des Regelbeispiels der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Tatbegehung verbunden hat (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu §§ 370, 372 AO

Rz. 144 [Autor/Stand] § 373 AO geht als Qualifikationstatbestand den Grundtatbeständen der Steuerhinterziehung und des Bannbruchs (§§ 370, 372 AO) vor, soweit die Hinterziehung von Einfuhrabgaben betroffen ist (so die h.M. zur neuen Fassung des § 373 AO, s. Rz. 10 m.w.N.)[2]. Rz. 144.1 [Autor/Stand] Der Schmuggel gem. § 373 AO verdrängt als spezielles Delikt die gleichfalls v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Anordnungsvoraussetzungen

a) Einführung Rz. 663 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist in gesetzlich bestimmten Konstellationen sog. Anlasstat für Telekommunikationsüberwachung nach § 100a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO. Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit der TKÜ de lege lata auf die Regelbeispiele der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß unter zusätzlicher Voraussetzung bandenmäßiger ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schweiz

Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz[5], des der Umsetzung dien...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Mehrere Tatbeteiligte/Abtrennung von Verfahrensbeteiligten

Rz. 347 [Autor/Stand] Im Falle der Verurteilung mehrerer Angeklagter ging der BGH davon aus, dass wenn mehrere Täter gemeinschaftlich etwas erlangt haben, diese im Wege einer gesamtschuldnerischen Haftung in Anspruch genommen werden und dies in der Verfallsanordnung nach altem Recht auch ausdrücklich so auszusprechen war.[2] Andernfalls musste gegen jeden Beteiligten in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinungsformen

Rz. 12.1 [Autor/Stand] Einfuhrschmuggel in die Bundesrepublik Deutschland kommt de facto nur noch über die deutschen Hochseehäfen oder Flughäfen vor[2]. Die einzige zollrechtliche EU-Außengrenze besteht zur Schweiz, aber die in der Regel geschmuggelten Waren (Zigaretten und Alkohol) kommen nicht daher bzw. werden nicht dort hergestellt. Strafrechtlich relevant sind daher weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Vermögensbeschlagnahme gem. § 290 StPO

Rz. 581 [Autor/Stand] Als Zwangsmittel zur Gestellung eines abwesenden Beschuldigten, gegen den die öffentliche Klage bereits erhoben ist, kann, wenn Verdachtsgründe vorliegen, die den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würden, sein Vermögen durch Gerichtsbeschluss mit Beschlag belegt werden[2]. Der dahinterstehende Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Gestellung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Einziehung von Taterträgen bei Dritten

Rz. 372 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen bei anderen richtet sich nach § 73b StGB. Die Einziehung bei Dritten kommt insb. in Betracht, wenn diese unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund "etwas" vom Täter oder Teilnehmer erlangt haben. Rz. 373 [Autor/Stand] § 73b StGB erfasst vornehmlich die sog. Vertreterfälle und Verschiebefälle [3]. Erlaubt ist nunmehr der Zugriff vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Bandenschmuggel (§ 373 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Bender, Bandenschmuggel – ein hochaktuelles Fossil, ZfZ 2000, 259; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 146; Ellbogen, Zu den Voraussetzungen des täterschaftlichen Bandendiebstahls, wistra 2002, 8; Erb, Die Neuinterpretation des Bandenbegriffs und das Mitwirkungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verdunkelungsgefahr

Rz. 614 [Autor/Stand] Die Annahme dieses Haftgrundes setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den dringenden Verdacht begründet, durch bestimmte Handlungen werde auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (z.B. Bedrohung von Zeugen).[2] Da die bloße Gefahr ausreicht, ist eine prognostische Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatsächliche Verständigung

Rz. 360 [Autor/Stand] Ungeklärt ist weiter, ob eine tatsächliche Verständigung ein Erlöschen i.S.v. § 73e StGB bewirkt. Immerhin soll die Regelung des § 73e StGB "vergleichsfreundlich" wirken.[2] Nach hier vertretener Ansicht muss das Gleiche gelten, was auch sonst für das Bestehen, Erlöschen oder die Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen insb. der Höhe nach gilt.[3] Findet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Länderspezifische Besonderheiten

Rz. 1003 [Autor/Stand] Der RbDatA 2006/960 JI gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[2]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands i.S.d. Abkommens zwischen der EU, der EG und der Schweiz über die Assoziierung bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundprinzipien der Rechtshilfe

Rz. 905 [Autor/Stand] Es ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die materiellen Unterstützungsvoraussetzungen vorliegen und Rechtshilfehindernisse nicht entgegenstehen[2]. Die wichtigsten Prinzipien sind hierbei Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität); Erfordernis der beiderseitigen Straf- und Verfolgbarkeit; Spezialitätsgrundsatz (s. hierzu die Ausführungen zum Europäisch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschluss

Rz. 671 [Autor/Stand] Der Anordnungsbeschluss bedarf der Schriftform und hat in der Entscheidungsformel die in § 100e Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–5 StPO aufgezählten Inhalte anzugeben. Mündliche Anordnungen können nicht rechtswirksam erfolgen. Die schlichte Angabe des anlassgebenden Steuerdelikts genügt den Anforderungen inhaltlich nicht. Erforderlich ist hier die Angabe des konkret...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einziehung nach AO

Rz. 579 [Autor/Stand] Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 AO oder eine Steuerhehlerei begangen worden, können auf Antrag (zu den inhaltlichen Anforderungen an den Antrag vgl. § 401 Rz. 29) der Finanzbehörde (§ 401 AO) die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuer oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 602 [Autor/Stand] Ein Haftgrund besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen: festgestellt wird, dass der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Praktische Hinweise

Rz. 674 [Autor/Stand] In der Praxis ist vermehrt eine Neigung dahin gehend zu erkennen, im Anschluss an eine durchgeführte Durchsuchung in gewisser Weise künstlich Kommunikation der Beteiligten erzeugen zu wollen. Beschlagnahmt werden dann nicht sämtliche Endgeräte, vielmehr sollen diese dem Betroffenen zur weiteren, sodann überwachten Kommunikation verbleiben. Man wird hier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Spontanauskünfte

Rz. 1001 [Autor/Stand] Sowohl zum Zweck der Strafverfolgung (§§ 92c, 61a Abs. 2–4 IRG) als auch zur Verhütung von Straftaten (§§ 117a Abs. 3 AO) kann die Steufa Informationen und Erkenntnisse auch ohne Ersuchen an die ausländische Strafverfolgungsbehörde übermitteln[2]. Nach dem sog. Inlandsstandard ist Voraussetzung in beiden Fällen, dass eine entsprechende Mitteilung im Ra...mehr