Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweis durch Bescheinigung über steuerliche Erfassung

Rz. 35 Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze dar.[1] Die S. 2 und 3 des § 22f Abs. 1 UStG a.F. regelten die Einzelheiten des Nachweises der nach S. 1 der Regelung aufzuzeichnenden Angaben. Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht, die umsatzsteuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 836 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 839). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / B. Fristdauer

Rz. 2 Im Regelfall beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, § 169 Abs. 2 AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Sachliche und persönliche Wirkung

Rz. 53 [Autor/Stand] Die vorstehend unter Rz. 51 und 52 genannten Rechtswirkungen treten aber nur ein, wenn die Bekanntgabe in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend konkret bestimmt ist. Die näheren Einzelheiten sind bei § 371 dargestellt. So unterbricht in sachlicher Hinsicht z.B. die Einleitung des Strafverfahrens auf hektografiertem Schreiben mit allgemeinem fo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Doppeldeutige Maßnahmen

Rz. 24 [Autor/Stand] Wann eine doppeldeutige, äußerlich neutrale Maßnahme objektiv erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen, lässt sich allgemein verbindlich kaum sagen. Bei zweifelhaften Sachgestaltungen kommt es maßgeblich auf die objektive Deutung von Sinn und Zweck der Maßnahme aus der Sicht eines außenstehenden Dritte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1>). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Fehlerhaft besteuerte besteuerte Vorerwerbe

Rz. 82 [Autor/Stand] Fehlerhaft besteuerte bzw. nicht innerhalb der Festsetzungsverjährung besteuerte Vorerwerbe sind mit dem früheren materiell richtigen Wert anzusetzen. Als Abzugsteuer ist dann die darauf entfallende Steuer für den Vorerwerb anzusetzen auch wenn sie tatsächlich nicht entrichtet wurde (§ 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG, s. Rz. 123).[2] Rz. 83 [Autor/Stand] Werden i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

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Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen

Leitsatz 1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. 2. Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Ki...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in das SGB IV durch das Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) eingefügt. Sie wurde im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gesetze geändert, wobei überwiegend Änderungen der Verweisungsvorschriften Rechnung getragen wurde. Zuletzt wurden folgende Änderungen vorgenomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Steuerhinterziehung

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuerfahndung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs 5 Satz 1 AO; BFH 198, 303 = BStBl 2002 II, 586; BFH 262, 198 = BStBl 2019 II, 122; BFH 252, 5 = BStBl 2016 II, 574;...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre nach ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zahlungsverjährung

Rz. 45 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zum Anwendungsbereich im Einzelnen > Rz 2) erlöschen durch Zahlungsverjährung (§ 232 AO). Die Frist beträgt fünf Jahre, im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche erstmals fällig geworden sind (§...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Spontanauskunft, Abs. 3

Rz. 9 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung eigeninitiativ Spontanauskünfte an einen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft darf sich beziehen auf die in Abs. 1 genannten personenbezogenen Daten. Die Übermittlung darf sowohl zum Zweck der Strafverfolgung als auch zur Verhütung von Straftaten erfolgen.[1] Voraussetzung ist, dass eine Spontanauskunft nach dem Inlan...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erklärungszeitraum

Rz. 101 Die Festsetzungsfrist beträgt im Fall der Steuerhinterziehung zehn Jahre und fünf Jahre, soweit Steuern leichtfertig verkürzt worden sind, § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Steuererklärung eingereicht hat, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsfolgen

Rz. 47 Versäumt der Steuerpflichtige die Einspruchsfrist, ist der Schätzungsbescheid formell bestandskräftig. Soweit der Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO steht, kann das Finanzamt ihn regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen ändern. Eine Änderung wegen neuer Tatsachen scheitert daran, dass den Steuerpflichtigen regelmäßi...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Steuerverkürzung

Rz. 107 Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S.v. § 378 AO, also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Wirkung

Rz. 99 Die wirksame Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafausschließungsgrund dar. Sie wirkt allein für den Anzeigenden und nicht auch ohne weiteres[125] für etwaige Mittäter oder Teilnehmer.[126] Bei jedem Beteiligten sind die Voraussetzungen selbstständig zu prüfen. Im Falle mehrerer Beteiligter kann sich eine gemeinsame Selbstanzeige empfehlen.mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / II. Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte

Rz. 21 Problematisch kann sein, ob Einkünfte Berücksichtigung finden dürfen, die auf rechtlich oder sittlich missbilligten Tätigkeiten beruhen. Grundsätzlich kann ein unsittlicher oder verbotener Erwerb keinen Schadensersatzanspruch begründen.[30] Entgegen einem gesetzlichen Verbot sind Einkünfte dann erzielt, wenn das einschlägige Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.5 Verhältnis zum Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 26 Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten stellt als solcher weder eine Steuerstraftat noch eine Steuerordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertigen Steuerverkürzung[2] kann aber dadurch erfüllt werden, dass der Stpfl. im Zusammenhang mit der Gestaltung vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige oder unvollständige Tatsachenanga...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.2.2 Verhältnis zum sekundären Unionsrecht

Rz. 20 Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie[1], durch die das Umsatzsteuerrecht innerhalb der EU weitgehend harmonisiert worden ist, ermächtigt die Mitgliedsstaaten in mehreren Vorschriften[2], die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen sowie Missbrauch zu verhindern. Dementsprechend ist § 42 AO auch im Umsatzsteuerrecht anwendbar.[3] D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr