Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Folgen nicht fristgerechter/unvollständiger Umsetzung der Richtlinie

Rz. 31 Soweit die Richtlinie in den Mitgliedstaaten nicht fristgerecht oder nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wird oder umgesetzt worden ist, stellte sich die Frage nach der direkten Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie. Die Rechtsprechung hat für die Mutter-Tochter-Richtlinie bestätigt, dass diese bezüglich der Regelungen, die hinreichend klar und präzise s...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Anwendungsbereich einer Grundfreiheit

Rz. 7 Zu den Grundfreiheiten des AEU-Vertrags zählen die Jede dieser Grundfreiheiten schützt ganz bestimmte grenzüberschrei...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Abgrenzung zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 146 Im Wesentlichen entspricht die EU-Schiedskonvention dem Verständigungsverfahren gem. Art. 25 OECD-MA. Während sich die EU-Schiedskonvention nur mit den Konzernverrechnungspreisen und der Abgrenzung von Betriebsstättengewinnen befasst, zielt das Verständigungsverfahren nach OECD-MA auf Beseitigung aller Schwierigkeiten ab, die sich im weitesten Sinne aus der Anwendung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Bestimmte Rechtsform der beteiligten Gesellschaften (Art. 3a Fusions-Richtlinie)

Rz. 77 Die Fusions-Richtlinie gilt nur für bestimmte, im Anhang zur Richtlinie genannte Kapitalgesellschaften. Hierzu zählt insbesondere die deutsche GmbH. Die EU-Finanzminister sind im Rahmen der o.g. Änderungen der Fusions-Richtlinie dem Kommissionsvorschlag zur Aufnahme steuerlich transparenter Rechtsformen (z.B. Personengesellschaften) in die Richtlinie nicht gefolgt. Di...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Zins- und Lizenz-Richtlinie

Rz. 51 Die Zins- und Lizenz-Richtlinie[56] zielt auf Beseitigung der Doppelbelastung bei Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen ab. Dies wird dadurch erreicht, dass eine Besteuerung der Zins- und Lizenzzahlungen im Quellenstaat der Zahlungen unterbleibt und das alleinige Besteuerungsrecht dem Staat, in dem der Nutzungsberechtigte ansässig ist, zugewiesen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Zins- oder Lizenzzahlungen

Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Wesentlicher Inhalt

Rz. 70 Ziel der in ihrer ursprünglichen Form bereits 1990 verabschiedeten Fusions-Richtlinie[66] ist die Anpassung von Unternehmen an die Erfordernisse des gemeinsamen Marktes, eine Erhöhung ihrer Produktivität und eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene durch Erleichterung der Verlagerung und Umstrukturierung der Unternehmenstätigkeit innerhalb de...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (b) Verständigungsverfahren

Rz. 143 Kommt es zu keiner Einigung, kann das durch die Doppelbesteuerung betroffene Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach der Information durch die Behörde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Dieser Antrag ist i.d.R. nicht formgebunden. Allerdings sind nationale Besonderheiten zu beachten. Gleiches gilt hinsichtlich des Inhalts des Antrags.[97] In...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 54 Nach Art. 7 der Zins- und Lizenz-Richtlinie waren die Umsetzungsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.2004 in Kraft zu setzen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Grundsätze der Zins- und Lizenz-Richtlinie durch § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt. § 50g EStG ist zwar erst am 2.12.2004 verkündet worden, gilt aber rückwirkend für Zins- und Lizenzzahlungen na...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Folgen unvollständiger Umsetzung der Fusions-Richtlinie

Rz. 81 Soweit die Fusions-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bislang nicht vollständig oder fehlerhaft in nationales Recht umgesetzt worden ist, stellt sich die Frage der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie. Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass die Fusions-Richtlinie nicht eindeutig und genau genug bestimmt sei und den Mitgliedstaaten zudem Erm...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 66 Von der Zins- und Lizenz-Richtlinie werden außerhalb der EU ansässige Kapitalgesellschaften nicht erfasst. Allerdings sind einige EU-Mitgliedstaaten[61] über die Mindestvorgaben der Zins- und Lizenz-Richtlinie hinausgegangen und haben ihre nationalen Vorschriften auch für Drittstaatensachverhalte geöffnet. Für Lizenzgeber aus Drittländern stellen diese EU-Länder daher...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Gewinnausschüttungen

Rz. 32 Gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigt die Richtlinie Gewinne, die nicht anlässlich der Liquidation von einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenfalls begünstigt sind Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an eine in einem ande...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Eingriff in die Grundfreiheiten

Rz. 12 Ist der Anwendungsbereich einer Grundfreiheit eröffnet, prüft der EuGH in einem nächsten Schritt, ob ein Eingriff in die in Betracht kommende Grundfreiheit vorliegt. Dabei hat der EuGH den Schutzbereich der Grundfreiheiten von einem reinen Diskriminierungsverbot hin zu einem Beschränkungsverbot erweitert. Diskriminierungsverbote untersagen die Schlechterstellung von A...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung

Rz. 61 Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, Regelungen für den Missbrauchsfall zu treffen. Das deutsche Recht sieht in § 50g Abs. 4 EStG eine Missbrauchsregelung dahingehend vor, dass eine Quellensteuerfreistellung unterbleibt, wenn einer der hauptsächlichen Beweggründe für die Zins- oder Lizenzzahlungen die Steuervermeidung oder der Missbrauch ist.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 58 In den Anwendungsbereich der Zins- und Lizenz-Richtlinie gelangen nur Zahlungen zwischen bestimmten Unternehmensformen (bzw. deren Betriebsstätte). Zu den begünstigten Unternehmen zählen entsprechend dem Anhang zur Richtlinie insbesondere Kapitalgesellschaften wie die deutsche GmbH oder AG, die niederländische B.V. oder die französische S.A. Die Europäische Aktiengese...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Praxisrelevanz

Rz. 64 Für Deutschland als Quellenstaat dürfte die Befreiung von der Zinsbesteuerung kaum praxisrelevant sein, da Deutschland für viele Zinsen bereits keine beschränkte Steuerpflicht vorsieht (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Ausnahme grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen). Hauptanwendungsfall von § 50g EStG ist somit der Bereich der Lizenzzahlungen. Bezieht man allerdings die zwi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / g) "Marktfähige" und "maßgeschneiderte" Gestaltung

Rz. 100 In Art. 3 Nr. 25 und 26 unterscheidet die Richtlinie zwischen "marktfähigen" und "maßgeschneiderten" grenzüberschreitenden Gestaltungen. Eine marktfähige Gestaltung ist demnach eine "grenzüberschreitende Gestaltung, die konzipiert wird, vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie individuell angepasst werden muss". Eine...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / k) Rückgriff auf den Steuerpflichtigen bei Befreiung und Inhouse-Gestaltungen

Rz. 106 Die Richtlinie sieht im Falle einer Befreiung von der Meldepflicht aufgrund berufsrechtlicher Pflichten sowie in Fällen, in denen kein Intermediär existiert, einen Rückgriff auf andere Intermediäre bzw. den relevanten Steuerpflichtigen vor (Art. 8ab Abs. 6 AHiRL). Fälle, in denen kein Intermediär existiert, können neben reinen Inhouse-Gestaltungen auch solche sein, b...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Bekämpfung der Steuerflucht

Rz. 17 Die Bekämpfung der Steuerflucht zählt zu den legitimen und vom EuGH bislang nicht grundsätzlich abgelehnten Rechtfertigungsgründen. Allerdings werden für eine Anerkennung strenge Maßstäbe angesetzt. Das heißt, ein pauschaler Vortrag diesbezüglich wird vom EuGH nicht berücksichtigt. Dogmatisch verbunden sind damit die Rechtfertigungsgründe entsprechend der bereits in d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / i) Meldefrist

Rz. 102 Intermediäre haben Informationen über die Gestaltungen innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen (Art. 8ab Abs. 1 AHiRL). Die Frist beginntmehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / m) Meldepflicht gegenüber mehr als einem Mitgliedstaat

Rz. 110 Die Richtlinie schreibt eine Rangfolge für die Meldepflicht vor, die Mehrfachmeldungen von mehreren Personen oder gegenüber mehreren Mitgliedstaaten vermeiden sollen. Rz. 111 Bei einer Anzeigepflicht des Intermediärs gegenüber mehreren Mitgliedstaaten ist die Gestaltung nur dem Mitgliedstaat offenzulegen, der in der nachfolgenden Kriterien-Rangfolge an vorrangiger Ste...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / o) Zusätzliche Meldepflicht bei mehrjähriger Nutzung

Rz. 116 Als Mitgliedstaatenwahlrecht ist der Art. 8ab Abs. 11 AHiRL ausgestaltet. Danach können EU-Staaten relevante Steuerpflichtige dazu verpflichten, "die Informationen über ihre Nutzung der Gestaltung" für jedes Jahr vorzulegen, in dem sie diese nutzen. Hierbei wird nicht ausdrücklich auf die zu übermittelnden Informationen nach Art. 8ab Abs. 14 AHiRL verwiesen, was die ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

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§ 7 Die GmbH im internation... / 7. Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Rz. 149 Im Oktober 2017 legte der Rat für Wirtschaft und Finanzen in Form einer neuen Richtlinie den Grundstein für neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten, mit der Absicht, ein effizienteres Verfahren der Streitbeilegung zu schaffen, d.h. nicht nur eine wirksamere, sondern auch eine schnellere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Ste...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / q) Automatischer Informationsaustausch

Rz. 118 Die gemeldeten Informationen werden von den EU-Mitgliedstaaten per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt (Art. 8ab Abs. 13 AHiRL). Damit erhalten auch EU-Mitgliedstaaten die Informationen, die von einer Gestaltung nicht direkt betroffen sind. Der erste automatische Informationsaustausch zwischen den Staaten soll z...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (4) Verbundene Unternehmen

Rz. 60 Die Zins- und Lizenz-Richtlinie gilt nur für Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen. Als verbunden gelten Unternehmen gem. Art. 3b der Richtlinie, wenn zwischen ihnen entweder eine unmittelbare Mindestkapitalbeteiligung von 25 % besteht oder sie innerhalb der EU mittelbar über ein drittes Unternehmen verbunden sind, das zu mindestens 25 % sowohl an...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Sitz im Inland

Rz. 110 Jede englische Gesellschaft muss einen Satzungssitz in England haben (registered office), der ihre Domizilierung als englische Gesellschaft begründet. Mit der Verlegung des Satzungssitzes ist die Auflösung verbunden. Diese Problematik spielte in der Vergangenheit eine Rolle, wenn etwa der Satzungssitz einer Ltd. aus England nach Schottland oder Nordirland beschlossen...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / w) DAC7: Meldepflicht für digitale Plattformen

Rz. 126 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission einen weiteren Richtlinienvorschlag[83] vorgelegt, welcher darauf abzielt, mehr Transparenz zu schaffen und Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Im Zentrum des Richtlinienvorschlags stehen die Herausforderungen der Digitalwirtschaft sowie digitale Plattformen. Digitale Plattformen würden die Arbeit der Steuerbehö...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / v) Abweichungen des Umsetzungsgesetzes im Vergleich zur Richtlinie

Rz. 124 Im Vergleich zur Richtlinie fallen im DAC6-Umsetzungsgesetz zwei Besonderheiten auf. Zum einen führt Deutschland ein spezielles Mitteilungsverfahren ein, das darauf abzielt, den Intermediär auch bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht in die Verantwortung zu nehmen. Die Pflicht zur partiellen, anonymisierten Meldung fällt nun auch im Fall des Be...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / u) Nationale Umsetzung

Rz. 122 Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht implementieren. Die Richtlinie ist seit dem 1.7.2020 anzuwenden. Ein Unikum stellte in diesem Zusammenhang die Regelung des Art. 8ab Abs. 12 DAC6-AHiRL dar, nach dem unter die Kennzeichen fallende, grenzüberschreitende Gestaltungen rückwirkend nachgemeldet werden müssen, deren erst...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 10 Nach Art. 63 Abs. 1 AEUV sind grundsätzlich "alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten". Unter Kapitalverkehr ist der grenzüberschreitende Transfer von Werten in Form von Geld- oder Sachkapital zu verstehen.[10] Ausschlaggebend für die Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit ist d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Drittstaatensachverhalte

Rz. 21 Die Grundfreiheiten gewähren grundsätzlich keinen Schutz für Gesellschaften aus Drittstaaten. Eine Ausnahme hiervon bildet, wie bereits ausgeführt, die Kapitalverkehrsfreiheit. Ob bei der Prüfung der Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug auf Drittstaatensachverhalte die gleichen Prüfungsmaßstäbe anzuwenden sind wie bei unionsinternen Sachverhalten, war lange Zeit nicht unu...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 5. Richtlinie über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)

Rz. 83 Unter dem Eindruck der anhaltenden Diskussion um internationale Gewinnverlagerung und aggressive Steuergestaltungen hat die EU eine Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Die Richtlinie EU 2018/822 vom 25.5.2018 nimmt Berater wie Steuerpflichtige gleichermaßen in die Pflicht, bestimmte Gestaltungen an di...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / s) Main Benefit-Test

Rz. 120 Ein Teil der Hallmarks (Kategorie C Abs. 1 Buchst. a, Buchst. b Ziff ii und iii, Kategorien D und E aus Anhang IV der AHiRL) löst eigenständig eine Berichtspflicht aus, andere Hallmarks benötigen als zusätzliches Kriterium den sog. Main Benefit-Test (Kategorien A, B, C Abs. 1 Buchst. b Ziff. i, Buchst. c und Buchst. d aus Anhang IV der AHiRL). Der Main Benefit-Test g...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 551 Die Ltd. ist als juristische Personen eigenständiger Steuerschuldner verschiedener Steuern. Das englische Steuerrecht folgt sowohl im Bereich der Ertragsbesteuerung, der Umsatzbesteuerung sowie für die Stempelsteuern und kommunalen Steuern dem Trennungsprinzip, d.h., die Gesellschaft und der Gesellschafter werden als selbstständige und getrennt zu betrachtende Steuer...mehr

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Pakistan / I. Allgemeines

Rz. 132 Für das Steuerrecht ist in Pakistan das Federal Board of Revenue zuständig. Das Steuerjahr in Pakistan geht vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres. Bei der Besteuerung wird zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Bei den indirekten Steuern (u.a. Umsatzsteuer) besteht derzeit generell ein Steuersatz von 17 %. Rz. 133 Die Einkommensteuer fällt unter die ...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Schweden / IV. Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung und Auswirkungen bei den einzelnen Rechtsformen

Rz. 175 Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer zu einem einheitlichen linearen Steuersatz von zurzeit 20,6 %. Dagegen sind Personengesellschaften, wie z.B. die Handelsgesellschaft, keine selbstständigen Steuersubjekte. Vielmehr werden wie in Deutschland die Gesellschafter einer Personengesellschaft unmittelbar besteuert. Rz. 176 Juristische Personen werden grun...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Besteuerung der Gesellschaft

1. Rechtsgrundlagen Rz. 551 Die Ltd. ist als juristische Personen eigenständiger Steuerschuldner verschiedener Steuern. Das englische Steuerrecht folgt sowohl im Bereich der Ertragsbesteuerung, der Umsatzbesteuerung sowie für die Stempelsteuern und kommunalen Steuern dem Trennungsprinzip, d.h., die Gesellschaft und der Gesellschafter werden als selbstständige und getrennt zu ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 161 Die Einkünfte der Sp. z o.o. unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 19 %. Rz. 162 Die Umsätze der Sp. z o.o. sind umsatzsteuerpflichtig. Der VAT-Steuersatz beträgt grundsätzlich 23 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen sind Präferenzsteuersätze vorgesehen; diese betragen 8 %, 5 % oder 0 % (was nicht einer ebenfalls dem pol...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Grundzüge

a) Körperschaftsbesteuerung der Ltd. nach dem CTA 2010 aa) Vorbemerkung Rz. 555 Bei der Darstellung der Grundzüge wird davon ausgegangen, dass es sich um eine ausschließlich in England unternehmerisch tätige und registrierte Ltd. handelt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Ltd. handelt, die als Holding fungiert oder sich hauptsächlich im Bereich der Finan...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Vorbemerkung

Rz. 555 Bei der Darstellung der Grundzüge wird davon ausgegangen, dass es sich um eine ausschließlich in England unternehmerisch tätige und registrierte Ltd. handelt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Ltd. handelt, die als Holding fungiert oder sich hauptsächlich im Bereich der Finanzierung, Versicherung oder des Kreditwesens betätigt (sog. investment ...mehr