Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Belgien / 1. Dividenden

Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Ausgabedatum und der Art der Anteile ab und beträgt grundsätzlich 30 %. In bestimmten Fällen gilt ein Tarif von 5, 15 oder 20 % (Art. 269 EStG). Für unbeschränkt steuerpflichtige natür...mehr

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Brasilien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 133 Ausländische Gesellschafter einer Limitada müssen einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in Brasilien haben, der u.a. zur Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Zustellungen legitimiert ist. Überdies müssen sich die Gesellschafter unter einer Bundes-Steuernummer registrieren lassen, und zwar juristische Personen per CNPJ und natürliche Personen per CPF. Rz. 13...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfr...mehr

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Schweiz / 1. Gewinnsteuer

Rz. 193 Bei den Gewinnsteuern sieht die direkte Bundessteuer einen proportionalen Steuersatz vor. Dieser beträgt zurzeit 8,5 % des steuerbaren Reingewinns, zudem unterliegt die Gesellschaft der Gewinnsteuer der zuständigen Kantone und Gemeinden nach deren Steuersätzen. Rz. 194 Zum steuerbaren Gewinn zählen sämtliche ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Zu den letztgena...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 130 Gemäß dem Einkommensteuergesetz [38] sind Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile auf Grundlage des Anteils am Kapital Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes und somit besteuerbar. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.mehr

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Schweiz / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 190 Die GmbH ist eine juristische Person und wird als solche selbstständig besteuert. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz werden die Steuern nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und, gestützt auf deren Gesetzgebungen, eventuell auch von den Gemeinden erhoben. Im Resultat bestehen insbesondere bei den Steuersätzen beträchtliche Unterschiede zwi...mehr

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England und Wales1 England ... / (3) Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 567 Die Körperschaftsteuer wird jeweils für ein englisches Steuerjahr erhoben, das vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres reicht. Die Namensbezeichnung des Steuerjahres ergibt sich jeweils aus dem Anfangsjahr, so dass z.B. das Steuerjahr 2005 vom 1.4.2005 bis zum 31.3.2006 läuft. Rz. 568 Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesellschaften ihre Gewinne nach Geschä...mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Norwegen / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 183 Die AS ist körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber vermögensteuerpflichtig, weil die Vermögensteuer nur von natürlichen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 22 %. Eine Gewerbesteuer wird in Norwegen nicht erhoben. Wenn die AS in Norwegen Umsätze von mehr als 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten tätigt, unterliegen die Umsätze der...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Schweden / V. Andere gesellschaftsrechtlich erhebliche Steuern

Rz. 179 Die Stempelsteuer ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entrichten; sie ist somit eigentlich eine Grunderwerbsteuer.[214] Die Stempelsteuer ist eine reine Transaktionssteuer und führt zu Mehrkosten beim Erwerb von Grundstücken. Für juristische Personen liegt der Steuersatz der Stempelsteuer bei 4,25 %. Der indirekte Erwerb von Grundstücken durch den ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Körperschaftsteuer

Rz. 122 Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Unabhängig davon, ob sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder im Ausland hat, ist seit dem Steuerjahr 2019 Folgendes festgelegt: Zudem fällt eine Ergänzungsabgabe von 7 % ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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Griechenland / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 154 Das wichtigste Regelungswerk für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ist das Gesetz 4172/2013 ("Kodex für die Besteuerung des Einkommens"). Die Modalitäten der Buchführungspflicht sind im Gesetz 4174/2013 ("Kodex für das steuerliche Verfahren) enthalten. Relevant sind auch die Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen und die steuergünstigen Reg...mehr

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Griechenland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 163 Nach Genehmigung des Jahresabschlusses fasst die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit den Beschluss über die Verteilung des Nettogewinns (Art. 14 Abs. 2 lit. c G. 3190/1955). Mindestens 1/20 des Nettogewinns muss in die Bildung einer gesetzlichen Rücklage eingestellt werden, bis diese ⅓ des Stammkapitals erreicht hat (Art. 24 G. 3190/1955). Der restliche ...mehr

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Schweiz / 1. Verrechnungsteuer

Rz. 201 Erträge auf beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Verrechnungsteuer. Zu den steuerbaren Erträgen gehören insbesondere jegliche geldwerten Leistungen an die Inhaber von Stammanteilen, die keine Rückzahlung von Anteilen am Stammkapital darstellen (z.B. Dividenden, Liquidationsüberschüsse aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen). Steuerpflichtig ist der Schuldner ...mehr

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Österreich / 1. Einkommensteuer

Rz. 259 Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafter unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer, wenn es sich beim Empfänger um eine natürliche Person handelt (§ 27 EStG; ist der Empfänger eine Gesellschaft, so gilt die Beteiligungsertragsbefreiung, siehe Rdn 255). Der Steuer...mehr

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Bulgarien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 123 Die Besteuerung der durch Körperschaften erzielten Gewinne ist im Körperschaftsteuergesetz (Закон за корпоративното подоходно облагане) geregelt. OOD unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Bemessungsgrundlage ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis (Gewinn oder Verlust vor Steuern), angepasst entspr...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Sachverhalt

Rz. 80 Konkret liegt dem Verfahren der folgende Sachverhalt zugrunde:[214] Die Marks & Spencer plc mit Sitz im Vereinigten Königreich ist die Hauptgesellschaft eines Konzerns. Sie hat über eine Holdinggesellschaft mit Sitz in den Niederlanden u.a. Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland, Belgien und Frankreich. Nachdem die Tochtergesellschaften jahrelang Verluste verze...mehr

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Italien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 213 Mit Beginn des Steuerjahres 2004 wurde die zuvor geltende IRPEG (Imposta sul reddito delle persone giuridiche = Steuer auf Einkünfte juristischer Personen) durch die IRES (Imposta sul reddito delle società = Steuer auf Einkünfte von Gesellschaften, Art. 72 f.) ersetzt und ein neues Steuersystem eingeführt. Der derzeitige Einheitssteuersatz beträgt 24 % (Art. 77 TUIR)...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / a) Kriterien

Rz. 127 Seit der Abschaffung der Holdinggesellschaften genießen jetzt die SOPARFIs die Gunst der Anleger. Die "société de participations financières" ist eine steuerpflichtige Handelsgesellschaft, die aufgrund des normalen Schachtelprivilegs eine objektive Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen genießt. Das luxemburgische Schachtelprivileg ist auf ...mehr

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Japan / G. Schlussbetrachtung

Rz. 88 Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Teilneuregelung des Rechts der Rechtsträger des Privatrechts, die den Rechtsformzusatz kaisha tragen, sich das japanische Gesellschaftsrecht noch weiter vom deutschen Recht entfernt hat. Das gilt nicht nur für die Abschaffung der GmbH, sondern vor allem wegen des Einziehens neuer Organstrukturen in das Recht der Aktiengesell...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 4. Urteil des EuGH vom 13.12.2005

Rz. 88 Der Gerichtshof schloss sich im Ergebnis den Schlussanträgen des Generalanwalts an und entschied, dass die Geltendmachung von Verlusten der ausländischen Tochtergesellschaft dann ermöglicht werden muss, wenn die Verluste im Staat der Tochtergesellschaft weder für vergangene noch für künftige Veranlagungszeiträume realisiert werden können. Rz. 89 Den beschriebenen Konze...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / IV. Veräußerungsgewinne

Rz. 188 Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch in den USA ansässige natürliche oder juristische Personen unterliegen grundsätzlich der allgemeinen Einkommensbesteuerung (§ 1001(c) IRC). Bei Kapitalgesellschaften als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsgewinn den normalen Steuersätzen. Bei natürlichen Personen als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsg...mehr

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Schweden / I. Prinzipien des schwedischen Steuersystems

Rz. 166 Das System der Unternehmensbesteuerung zielt auf eine größtmögliche Neutralität zwischen den unterschiedlichen Gesellschaftsformen ab. Alle Gesellschaften sollen nach einheitlichen Prinzipien und möglichst auf dem gleichen Steuerniveau besteuert werden. Nach dem sog. Gleichförmigkeitsprinzip (likformighetsprincipen) soll die Besteuerung gerecht und gleichförmig erfol...mehr

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Rumänien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 148 Gemäß Art. 14 SGB sind rumänische juristische Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen in Rumänien körperschaftsteuerpflichtig. Der rumänische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 16 %, wobei die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem erzielten Einkommen und den steuerlich abzugsfähigen Ausgaben in einem Fiskaljahr, verringert um die steuerfrei...mehr

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Türkei / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 295 Gesellschafter sind wie natürliche Personen einkommensteuerpflichtig (gelirler kanunu).[79] Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sätze, bezogen auf das Jahreseinkommen: Der höhere Prozentsatz...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 140 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gewerbesteuer

Rz. 373 Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) ist eine Gemeindesteuer, die im Gegensatz zu ihrem deutschen Pendant nicht an den tatsächlich erzielten Gewinn, sondern an einen mit verschiedenen objektiven Faktoren ermittelten branchenbezogenen Mindestgewinn geknüpft ist. Sie gehört deshalb nicht zu den Ertragssteuern. Die IAE regelt das Königliche Ges...mehr

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Pakistan / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 137 Bei der Besteuerung der Gesellschafter wird zwischen Dividenden von resident companies und non resident companies unterschieden. Section 81[54] definiert die resident company als Gesellschaft, die gemäß dem pakistanischen Recht gegründet wurde. Weiterhin müssen das Management und die Kontrolle dieser Gesellschaft während des gesamten Steuerjahres in Pakistan sein. Di...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 135 Von Ausnahmen abgesehen, treten Steuergesetze frühestens sechs Monate nach Verabschiedung durch das Parlament in Kraft. In Litauen gibt es ein umfassendes Gesetz über die Steuerverwaltung, das grundsätzlich für alle Steuerarten gilt. Darüber hinaus existieren einzelne Gesetze für konkrete Steuerarten. Insgesamt gibt es derzeit über 25 Steuerarten. Die Hauptsteuern fü...mehr

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Schweden / III. Steuerarten

Rz. 170 Gesellschaftsrechtlich relevant sind in Schweden in erster Linie die Einkommensteuer, die Stempelsteuer und die Mehrwertsteuer. Rz. 171 Die Einkommensteuer (inkomstskatt) ist die wichtigste direkte Steuer. Sie wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Rz. 172 Die Stempelsteuer (eigentlich eine Grunderwerbsteuer) ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entr...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Rs. X Holding BV

Rz. 97 In der Rs. "X Holding BV"[234] begehrte eine niederländische Muttergesellschaft eine steuerliche Zusammenfassung ihrer Gewinne mit den Geschäftsergebnissen einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Belgien. Eine derartige Ergebniskonsolidierung erlaubt das niederländische Steuerrecht auf der Grundlage der sog. steuerlichen Einheit (fiscale eenheid), die – weiter als die d...mehr

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Brasilien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 67 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus Art. 1053, 1001 ff. CC. Hervorzuheben sind: Rz. 68 Nach Art. 1052 CC ist die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf den Betrag seiner Anteile beschränkt; für die Einzahlung des Stammk...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Gewerbesteuer

Rz. 191 Die SARL unterliegt außerdem einer territorialen Wirtschaftsabgabe (Cotisation économique territoriale – CET), die regional unterschiedlich hoch ist. Die eigentliche Gewerbesteuer (taxe professionnelle) wurde in Frankreich mit Wirkung zum 1.1.2010 abgeschafft. Stattdessen wurde die CET als neue kommunale Steuer eingeführt, die sich aus zwei Bestandteilen zusammensetz...mehr

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Belgien / 1. Grundlagen

Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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Belgien / 3. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rz. 159 Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird. Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / d) Vergleich mit Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten

Rz. 78 Diese Auslegung deckt sich weitgehend mit dem hier nicht unmittelbar anwendbaren Kriterium des "effective and continuous link". Für Gesellschaften aus der Europäischen Union wird eine effektive und dauerhafte Verbindung zu dem Gebiet der EU-Vertragsstaaten gefordert. Damit soll vermutlich an die Rechtsprechung des EuGH angeknüpft werden, wonach rein künstliche Gestalt...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / III. Dividendenausschüttungen

Rz. 187 Auf Dividendenausschüttungen der corporation nach Deutschland wird in den USA Quellensteuer (withholding tax) in Höhe der gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA reduzierten Steuersätze erhoben. Die Quellensteuer beträgt bei Streubesitzdividenden 15 % und bei Schachteldividenden 5 %. Die Dividendeneinkünfte aus den USA unterliegen i...mehr

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Brasilien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 131 Limitadas unterliegen mit ihren Welteinkünften der brasilianischen Körperschaftsteuer IPRJ (Imposto de Renda da Pessoa Juridica) sowie dem Sozialbeitrag CSLL (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido). Grundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens ist regelmäßig das bilanziell festgestellte Ergebnis. Drohende Verluste sind erst bei tatsächlicher Real...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Behandlung von Ausschüttungen

Rz. 581 Die Steuerpflicht von Dividenden gilt sowohl für Gesellschafter, die in England steuerlich ansässig sind, als auch für beschränkt steuerpflichtige Gesellschafter. Rz. 582 Natürliche Personen und Muttergesellschaften, die nicht in England ansässig und daher in England mit ihren Dividenden nur beschränkt steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steueranrechnung. Da...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 164 Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist,...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Singapur / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 187 Die Steuersituation auf der Ebene der Gesellschafter ist beispielhaft. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt derzeit maximal 22 %. Dividendeneinkünfte von in Singapur steuerpflichtigen Gesellschaften sind steuerfrei. Gleiches gilt grundsätzlich auch für ausländische Einkünfte, welche nach Singapur fließen. Die Steuerfreiheit von Dividenden setzt sich in der Steu...mehr

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Schweden / II. Steuerpflicht ausländischer juristischer Personen

Rz. 168 Juristische Personen mit Sitz in Schweden sind dort uneingeschränkt steuerpflichtig.[205] Sie müssen grundsätzlich in Schweden alle Einkünfte versteuern, auch wenn diese im Ausland erzielt worden sind.[206] Dagegen sind ausländische juristische Personen in Schweden nur beschränkt steuerpflichtig.[207] Sie müssen nur diejenigen Einkünfte in Schweden versteuern, die ei...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Ausländische Gesellschaft als beherrschte Gesellschaft

Rz. 75 Ist das beherrschte Unternehmen hingegen eine ausländische Gesellschaft, so sind grundsätzlich für den Unternehmensvertrag deren nationale Vorschriften anzuwenden.[203] Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob sich die Gesellschaft vollständig, also sowohl mit Satzungs- als auch Verwaltungssitz, im Ausland befindet, oder ob sie ggf. ihren Verwaltungssitz ins Inland ...mehr

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Singapur / I. Überblick

Rz. 177 Die wichtigsten Steuergesetze Singapurs sind: Rz. 178 Daneben verfügt Singapur über ein ausgesprochen dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, u.a. mit der Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Luxe...mehr