Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Betrieb/Betriebsangehörige

Rz. 484 [Autor/Stand] Problematisch erscheint die persönliche Reichweite der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO bei – nicht zum Kreis der in § 14 StGB genannten gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten in leitender Funktion zählenden – Betriebsangehörigen, soweit diese (Mit-)Täter oder Teilnehmer einer betriebsbezogenen Steuerhinterziehung sind (z.B. Buc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsnatur und Zweck

Rz. 837 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat mit der Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1, 2 AO nur wenig gemeinsam und wirkt deshalb an dieser Stelle des Gesetzes wie ein Fremdkörper. Die Fremdanzeige i.S.d. § 371 Abs. 4 AO bewahrt Steuerhinterzieher vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die hierfür im Gegensatz zu § 371 Abs. 1 AO keinen eigenen Beitrag geleistet zu haben brauchen. Nur wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 32 Abs 3 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 3 EStG wird ein Kind in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt. § 32 Abs 3 EStG regelt abschließend die Anspruchsvoraussetzungen für minderjährige Kinder, volljährige Kinder werden allein nach § 32 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Wirkung der Fremdanzeige

Rz. 851 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO kommt nach dem Gesetzeswortlaut einem Dritten zugute, der "die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat". Der Bedeutungsgehalt dieser Bezugnahme auf § 153 AO und damit der persönliche und sachliche Umfang der strafbefreienden Wirkung ist äuße...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundgedanke und Auslegung

Rz. 555 [Autor/Stand] Zum Grundgedanken und zur Auslegung auch dieses Ausschlussgrundes kann auf die Ausführungen in Rz. 417 ff. verwiesen werden. Hat die FinB bereits das Verfahren wegen einer Steuerstraf- oder -bußgeldtat eingeleitet und bekannt gegeben, so erscheint die Gewährung von Straffreiheit wegen Offenbarung einer unbekannten Steuerquelle nicht mehr geboten. Dass e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kenntnis von dem "Erscheinen"?

Rz. 463 [Autor/Stand] Anders als in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 AO ist der Beginn der Ausschlusswirkung nicht davon abhängig, dass der Täter von dem Ausschlussgrund Kenntnis erhält. Das Erfordernis eines subjektiven Merkmals ist abzulehnen (s. Rz. 418 f., 32 ff.). Allein das objektive Erscheinen des Amtsträgers ist ausschlaggebend. Es ist deshalb unerheblic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung

Rz. 489 [Autor/Stand] Bislang war umstritten, ob vom sachlichen Umfang der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO a.F. nur die Steuerarten und Steuerabschnitte, die Gegenstand der Prüfung sind oder sein sollen, umfasst sind, oder ob auch andere Steuerarten oder -abschnitte mit umfasst werden, die mit dem geprüften Sachverhalt in einem mehr oder weniger engen oder ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 721 [Autor/Stand] Um dem Täter die Möglichkeit zu geben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er mit einer Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen kann, lässt das Gesetz die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nur eintreten, wenn der Täter im Zeitpunkt der Selbstanzeige weiß oder damit rechnen muss, dass die Tat entdeckt ist. Wegen der Gründe, die zur E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 bis 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen (vgl. Rz. 1) und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93a AO wurde durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985, BGBl I 1985, 2436 in die AO eingefügt und weist den Behörden und öffentlichen Stellen eine besondere Verantwortung für die steuerliche Erfassung der von diesen gezahlten Beträge an die Auftragnehmer zu. Die Gesetzgebungskompetenz für das Kontroll- und Mitteilungswesen ergibt sich aus Art. 108 Abs. 5 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Personenkreis

Rz. 597 [Autor/Stand] Unstreitig können danach Vertreter sein die gesetzlichen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO [2]; die gewillkürten Vertreter, z.B. der Steuerberater[3] und Bevollmächtigte i.S.d. §§ 80, 81 AO [4]. Rz. 598 [Autor/Stand] Nach dem soeben skizzierten Sphärengedanken (s. Rz. 596) zählen hierzu aber auch Personen ohne Vertretungsmacht, die in den betrieblichen Machtbere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtfertigung des § 371 AO

Rz. 43 [Autor/Stand] Damit ist die ratio des § 371 AO von einer Vielzahl von Aspekten geprägt, die in ihrem Zusammenspiel die Sonderstellung der Selbstanzeige im Strafrechtssystem rechtfertigen. Wie aber bereits ausgeführt, ist eine zweifelsfreie strafrechtssystematische Erklärung für die Selbstanzeigeregelung nicht möglich, m.E. wegen der – auch verfassungsmäßig anerkannten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers

Rz. 188 [Autor/Stand] An die Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die eines Alleintäters[2]; d.h. er hat der FinB nicht nur Angaben über die Art und Weise seiner Mitwirkung zu machen, sondern auch über Art und Umfang der Steuern, an deren Hinterziehung er beteiligt war (i.S.d. Erläuterungen in Rz. 159 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Verhältnis zum Akteneinsichtsrecht

Rz. 17 Ein Auskunftsrecht nach dieser Vorschrift ist grundsätzlich von einem Akteneinsichtsrecht abzugrenzen. Nach § 32d Abs. 1 AO steht es der Finanzverwaltung frei, in welcher Form sie dem Auskunftsrecht nachkommt. Sollte die verantwortliche Finanzbehörde es für zweckmäßig halten, kann die Auskunft auch im Wege der Akteneinsicht erteilt werden. Sie ist hierzu jedoch nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 78 AO beteiligungsfähige Rechtssubjekte sind nicht notwendigerweise auch in der Lage rechtswirksame Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen. Ebenso wie das Zivilrecht zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit differenziert, unterscheidet auch das Steuerrecht zwischen der Steuerrechtsfähigkeit (Fähigkeit, Träger steuerlicher Rechte und Pflichten zu sein) un...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / 2. Umwandlung einer optierenden PersGes. in KapGes. durch Formwechsel

Wird eine optierende PersGes. in eine KapGes. durch Formwechsel i.S.d. § 190 UmwG umgewandelt, ist zwar dem Wortlaut nach § 25 UmwStG erfüllt. Die optierende Gesellschaft als zivilrechtliche PersGes. vermittelt aber keine Mitunternehmeranteile, so dass der Tatbestand der Sacheinlage i.S.d. § 25 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 UmwStG nicht gegeben ist. "Homogener" Formwechsel: Es lieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

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Begründet ein Arbeitnehmer ... / [Ohne Titel]

RA Dr. Martin Hoffmann / StBin Iris Schmitt[*] Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice überall dort anzubieten, wo es möglich ist, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Parallel dazu sind Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten geschlossen worden. Als Folge dessen wa...mehr

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Begründet ein Arbeitnehmer ... / 2. Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Betriebsstätte (UStG)

Keine vergleichbare Regelung im UStG: Eine eigenständige Regelung, die mit dem Art. 11 MwStVO vergleichbar ist, kennt das nationale Umsatzsteuerrecht nicht. Der Ort einer sonstigen Leistung bestimmt sich im deutschen Steuerrecht nach § 3a UStG. Der Grundsatz und gleichzeitig Auffangtatbestand ist in § 3a Abs. 1 S. 1 UStG normiert: Eine sonstige Leistung wird von dem Ort ausg...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 8 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl. 2021, §§ 31–34.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Grundsatz der Vermögensbindung

Tz. 15 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Grundsatz der Vermögensbindung ist in § 61 AO (Anhang 1b) speziell geregelt und verlangt, dass gemeinnützig gebundenes Vermögen auch bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der begünstigten Zwecke weiterhin für begünstigte Zwecke zu verwenden ist. Literatur: Alber, Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht, Stuttgart 2018; Augsten, Steuerrecht i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sonderfälle

Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Keine die Selbstlosigkeit verwehrende Zuwendung im Sinne der Vorschrift sind Vergütungen für Leistungen von Mitgliedern, die diese in ihrer Eigenschaft als leistende Dritte erhalten und die angemessen sind; dies sind z. B. Auslobung von Preisen zur Förderung auf dem Gebiet der Satzungszwecke Stipendienvergabe Verbilligte Abgabe von Eintrittskar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.3 Besteuerungsinkongruenzen

Rz. 17 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Sachverhalte durch verschiedene Staaten kann, je nach Sachverhaltsgestaltung, sowohl zu negativen als auch zu positiven Qualifikationskonflikten führen und damit einhergehend, Besteuerungsinkongruenzen in Form einer Nicht- oder Minderbesteuerung und in Form einer Doppelbesteuerung zur Folge haben.[1] Die vorhande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikten wiederum, ist vor allem auf die fehlende Harmonisierung der vielfältigen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die eine Verknüpfung von abzugsfähigen Ausgaben in dem einen Staat mit zu versteuernden Einnahmen in dem anderen Staat herstellen, um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.3 Umsetzung der Regelungsempfehlung der OECD i. R. d. ATAD II

Rz. 26 Die Veröffentlichung der Abschlussberichte stellte nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern lediglich ein Etappenziel dar.[1] Mit der Veröffentlichung der Abschlussberichte hat die Implementierungsphase der Maßnahmen begonnen. Während die EU rechtlich verbindlich für ihre Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Art. 288 AEUV Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse erlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht, die umsatzsteuerlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.1 BEPS-Umsetzungsgesetz

Rz. 4 § 50j EStG wurde durch das sog. "BEPS-Umsetzungsgesetz"[1] eingefügt, durch das im Wesentlichen verschiedene Punkte des 2017 veröffentlichten "Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung" ("Base Erosion and Profit Shifting" – BEPS) in das deutsche Recht umgesetzt wurden. Das BEPS-Projekt der OECD im Auftrag der G20-Staaten hat konkret umsetzbare Empfehlungen vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 "BEPS-Projekt" (Base Erosion and Profit Shifting Project) der OECD

Rz. 4b § 50j EStG hat als konkrete Grundlage den Punkt 6 des BEPS-Projekts, der die "Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen" zum Ziel hat.[1] Rz. 4c Die Ergebnisse des BEPS-Projekts wurden 2017 veröffentlicht (Rz. 4b) Hintergrund für dieses Projekt war aus Sicht der Finanzverwaltung die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 855 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 869 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerrecht

1. Erbschaftsteuerliche Anerkennung dem Grunde nach Rz. 103 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil – auf die Erbschaftbesteuerung durch. Erbschaftsteuerlich ist so zu verfahren, als hätte der Erblasser entsprechende Regelungen durch Verfügung von Tode wegen getroffen.[98] Dies gilt insbesondere – sofern keine erhebliche Abweich...mehr