Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Veräußerung von Anteilen an KapGes (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 10 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer KapGes kann nach § 6b Abs 10 EStG idF UntStFG vom 20.12.2001 bis zum Höchstbetrag von 500 000 EUR auf Anteile an einer anderen KapGes übertragen werden. Zudem ist die die Übertragung des Gewinns auf die AK/HK von Gebäuden und von beweglichen WG insoweit möglich, als der Gewinn nicht nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Umfang der Aufdeckung

Rn. 2125 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG verlangt dem Wortlaut nach, rückwirkend den gemeinen Wert anzusetzen. Die ua von Wacker und Graw (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 558 (39. Aufl); Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz J21 (Dezember 2017)) vertretene Auffassung, die in den übertragenen Anteilen stillen Reserven seien nicht vollumfänglich aufzudecken, sondern nur in Hö...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ansatz des gemeinen Wertes

Rn. 2122 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge sieht die Regelung (ähnlich der in § 22 Abs 2 UmwStG (Einbringungsgewinn II)) vor, dass anstelle des Buchwertes bei der Übertragung der Anteile rückwirkend deren gemeiner Wert anzusetzen ist, der nach § 9 Abs 2 BewG zu ermitteln ist (BFH v 15.02.2001, III R 20/99, BStBl II 2003, 635). Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ermittlung des Freibetrags

Rn. 2044 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag beträgt höchsten EUR 45 000. Er ermäßigt sich, um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136 000 übersteigt. Ab einem Gewinn von EUR 181 000 wird kein Freibetrag mehr gewährt, vgl die nachfolgende Grafik: Rn. 2045 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Soweit Teile des Veräußerungsgewinn wegen der Anwendung des Teileinkünfteverfah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. 100 %ige Beteiligung an einer KapGes als Teilbetrieb (§ 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2)

Rn. 213 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die im BV gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer KapGes wird als Teilbetrieb fingiert, da die Beteiligung wirtschaftlich betrachtet einem solchen Teilbetrieb entspricht (vgl die ursprüngliche Gesetzesbegründung, BT-Drucks IV/3189, 6). Es muss sich um eine Beteiligung handeln, die das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. Ausreichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Übernahme/Wegfall eines negativen Kapitalkontos

Rn. 491 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Auf dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers/Mitunternehmers wird seine Einlage fortgeschrieben, die bei einer Mitunternehmerschaft handelsrechtlich (§ 120 HGB) als Kapitalanteil bezeichnet wird (Demuth, KÖSDI 2013, 18 381). Ein neben weiteren Leistungen vom Erwerber übernommenes negatives Kapitalkonto erhöht den Veräußerungsgewinn (BFH v 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 10.3 Anfall bei natürlichen Personen (§ 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG)

Rz. 234 Soweit ein Übernahmegewinn auf natürliche Personen unmittelbar oder als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft entfällt, greift nach § 4 Abs. 7 S. 2 UmwStG das Teileinkünfteverfahren. Anzuwenden sind § 3 Nr. 40 EStG sowie § 3c Abs. 2 EStG in der jeweils am steuerlichen Übertragungsstichtag geltenden Fassung. Keine Anwendung findet das Teileinkünfteverf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2 Bezüge nach § 7 UmwStG

Rz. 136 § 7 UmwStG fingiert zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts die Vollausschüttung der Gewinnrücklagen an alle Gesellschafter der übertragenden Körperschaft. Nach § 7 UmwStG wird jedem Anteilseigner der übertragenden Körperschaft entsprechend seiner Beteiligung das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des steuerlichen Einlagekontos, das sich n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre, die nicht rückgängig gemacht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 18 Neu gefasst wurde § 4 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Dan...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.9 Finanzierungskosten

Rz. 63 Hält der übernehmende Rechtsträger selbst die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft und hat er den Anteilserwerb finanziert, sind die Finanzierungskosten bei ihm vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 3c Abs. 2 EStG entsprechend den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens nur zu 60 % berücksichtigungsfähig. Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.3 Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG

Rz. 40 Die Einnahmen i. S. d. § 7 UmwStG sind, wenn sie Teil des Gewerbeertrags sind, weil sie zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gehören und die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht vorliegen, in dem gleichen Umfang wie bei der ESt und der KSt zu erfassen. Von daher gelten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Grundsätze des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützung für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Reguläre Gewinnauskehrung an Genossen und deren Besteuerung

Außerhalb der vGA oder der genossenschaftlichen Rückvergütung sind an die Mitglieder ausgeschüttete Beträge als reine (nicht abziehbare) Gewinnausschüttungen wie Dividenden zu behandeln, so dass bei den Mitgliedern diese bei Privatvermögenszugehörigkeit der Anteile nach Einbehalt der Abgeltungssteuer (25 % KapESt, 5,5 % hierauf ggf. SolZ sowie ggf. KiSt) auszuzahlen sind. Is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Damit gilt folgende Rechnung für den steuerbegünstigten Höchstbetrag:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeit des Steuerbilanzgewinns für die Gewinngrenze in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Unter "Gewinn" im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Korrekturen um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen sind nicht vorzunehmen. Sachverhalt Die Klägerin ermittelt den Gewinn durch Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Ausschluss der Begünstigung

Rz. 10 Die Begünstigung ist ausgeschlossen, soweit für Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, um so eine mehrfache Begünstigung zu vermeiden. Das gilt nach Auffassung der Verwaltung auch für den zu versteuernden Teil des Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 EStG der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen in Organschaftsfällen, steuerfreie Gewinnbestandteile wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.4.1 Beteiligungen im Betriebsvermögen

Gehören Beteiligungen zu einem Betriebsvermögen, sind die Veräußerungsgewinne oder -verluste bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, die zu dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören, sind die Regelungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.2.1.5 Abschreibung, Wertaufholung

Beteiligungen sind nicht abnutzbar. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss[1] bzw. kann[2] dieser angesetzt werden. Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist.[3] Hinweis Teilwertabschreibung Teilwertabschreibungen brauchen in Handels- und Steuerbilanz nicht meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Veräußerungsgewinne

Rn. 141 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Begünstigt sind ausschließlich Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG, die im zvE enthalten sind, und nicht der Halbeinkünfte-/Teileinkünftebesteuerung unterliegen. Zum Umfang der in Betracht kommenden Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne s Rn 56. Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind nicht nach § 34 Abs 3 HGB begünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Rn. 70 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Enthält der Veräußerungsgewinn einen dem Halb-/Teileinkünfteverfahren unterliegenden Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen, stellt sich die Frage, wie der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG zu ermitteln ist und ob eine Verteilung auf den steuerbegünstigten Teil einerseits und den nicht steuerbegünstigten Teil andererseits zu erfolgen hat. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einbringungsvorgänge nach UmwStG

Rn. 72 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 EStG ist grds bei folgenden Umwandlungsvorgängen nach dem UmwStG 2006 idF SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2007, 2782/2791) anwendbar: Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine KapGes oder Genossenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 20 Abs 4 S 2 UmwStG) Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich der Regelsteuersätze des § 43a EStG

Rn. 3 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift kennt nunmehr nur noch zwei Steuersätze, von denen einer nur bei Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG sowie Gewinnen von BgA ohne Rechtspersönlichkeit und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften, Personenvereinigungen und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung von Anteilen an KapGes

Rn. 63 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bis zum In-Kraft-Treten des StSenkG v 23.10.2000 (BStBl I 2000, 1428) waren auch Veräußerungsgewinne von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes im Katalog des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG enthalten und somit tarifbegünstigt, s Rn 21. Das StSenkG hat das sog Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 EStG iVm § 3c Abs 2 EStG) und das UntStRefG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Anteile. Mit Einführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Anteile

Rn. 67 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist zum einen der auf die Anteile entfallende Kaufpreis zu bestimmen, denn § 3 Nr 40 Buchst b EStG stellt die Hälfte/40 % des "Veräußerungspreises" frei. Zum anderen sind gemäß § 3c Abs 2 EStG die anteiligen, der Anteilsveräußerung zuzurechnenden Veräußerungskosten zu bestimmen. Rn. 68 Stand: EL 164 – ET...mehr

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Die passive Entstrickung im... / 1. Urteilssachverhalt

In dem vom FG Münster zu entscheidenden Fall[36] hielten die Kommanditisten einer im deutschen Inland ansässigen KG (Klägerin) Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtform der "Sociedad de responsabilidad limitada"[37] in deren Sonder-Betriebsvermögen (Sonder-BV) II. Einer der Kommanditisten war im Streitjahr in Deutschland wohnhaft – und folglich dort un...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr