Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt nur für natürliche Personen und zwar sowohl für unbeschränkt Stpfl. als auch für beschr. Stpfl.[1] Sie schließt die entsprechenden Erträge einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) ein, soweit sie auf die Beteiligung an einer Körperschaft entfallen und den Gesellschaftern zustehen, die natürliche Personen sind. Die Steuerfreiheit gilt sowohl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.2 Fälle des § 17 Abs. 4 EStG (Buchst. c S. 2)

Rz. 39 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Kapitalgesellschaft aufgelöst oder ihr Kapital herabgesetzt wird. In diesem Fall wird der gemeine Wert angesetzt (§ 17 EStG Rz. 329).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12 Eigenhandel mit Anteilen bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen (S. 3)

12.1 Ausschluss der Steuerfreiheit Rz. 55 Bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen ist § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a, b und d–h EStG unter bestimmten Voraussetzungen nicht anzuwenden. Der Ausschluss der Steuerfreiheit zielt darauf, diesen Unternehmen für kurzfristige Eigenhandelsgeschäfte die volle Verlustberücksichtigung zu erhalten. Dem entsprechend is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll Gewinn mindernder Teilwertabschreibung (Buchst. a S. 2)

Rz. 22 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Ansatz des niedrigeren Teilwerts in vollem Umfang zu einer Gewinnminderung geführt hat und soweit diese Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines Werts, der sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG ergibt, ausgeglichen worden ist. Diese Regelung schließt die Steuerfreiheit des Veräußerungserlöses[1] oder Entnahmewerts oder der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.2 Begünstigter Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG (Buchst. b S. 2)

Rz. 33 Begünstigt ist der Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG entfällt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Aufgabewert. Erfasst ist auch die rückwirkend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Anteile i. S. d. § 17 EStG (S. 1 Buchst. c)

Rz. 35 Die Steuerfreiheit gilt sowohl für inländische als auch für ausl. Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG im Privatvermögen. Die Vorschrift gilt auch im Verlustfall.[1] Sie gilt auch für die Veräußerung von Bezugsrechten.[2] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird vom stpfl. Teil abgezogen (§ 17 EStG Rz. 318). Die Steuerfreiheit gilt ab 2022 aber nicht für nicht kooperativ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.2 Ausschluss bei Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen (1. Halbs.)

Rz. 56 Die Steuerfreiheit gem. § 30 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt ab Vz 2017 (§ 52 Abs. 4 S. 7 1. Halbs. EStG) nicht für Anteile, die bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand nach § 340e Abs. 3 HGB zuzurechnen sind. Maßgebend ist hierfür handelsrechtlich die Zuordnungsentscheidung zum Erwerbszeitpunk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.1 Ausschluss der Steuerfreiheit

Rz. 55 Bei Kredit-, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen ist § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a, b und d–h EStG unter bestimmten Voraussetzungen nicht anzuwenden. Der Ausschluss der Steuerfreiheit zielt darauf, diesen Unternehmen für kurzfristige Eigenhandelsgeschäfte die volle Verlustberücksichtigung zu erhalten. Dem entsprechend ist auch die Teilfreistellung nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG (S. 1 Buchst. f)

Rz. 49 Die Steuerfreiheit gilt auch für sonstige Einnahmen, die wirtschaftlich als Kapitalnutzung der Anteilseigner zu beurteilen sind. Dies betrifft z. B. Treueaktien (§ 20 EStG Rz. 281) oder die Übernahme der KapESt durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft (§ 20 EStG Rz. 277). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die besonderen Entgelte oder Vorteile zu den Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 9 Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen (S. 1 Buchst. h)

Rz. 51 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG (§ 20 EStG Rz. 262). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn der Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört (§ 3 Nr. 40 S. 2 EStG; Rz. 53).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreiheit im Rahmen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 1 Buchst. b)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Beteiligung nicht als solche veräußert wurde, sondern Teil einer Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils ist. Entsprechendes gilt bei der Betriebsaufgabe. Der Veräußerungserlös oder Aufgabewert muss daher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Beteiligung und die übrigen Wirtschaftsgü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Ausschluss der Steuerfreiheit nach voll steuerwirksamem Abzug (Buchst. b S. 3)

Rz. 34 Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit der Veräußerungserlös oder Aufgabewert auf einem Abzug nach § 6b EStG oder einem ähnlichen Abzug beruht (Rz. 26). Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass der Abzug voll steuerwirksam vorgenommen wurde (Rz. 27). Beruht der anteilige Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auf einer früheren voll steuerwirksamen Teilwertabschreibung, is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 10 Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 (S. 1 Buchst. i)

Rz. 52 Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG, soweit diese von einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse stammen. Hauptanwendungsfall sind die Zuwendungen von Familienstiftungen an ihre Destinatäre. Diese sind bei der leistenden Körperschaft nicht abziehbar und somit mit KSt vorbelastet. Dies wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.4 Kein Ausschluss bei einer Einkommen erhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (Buchst. d S. 4)

Rz. 47 Die Einschänkung des S. 2 gilt nicht, soweit die vGA des Einkommen einer dem Stpfl. nahestehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahestehenden Person nicht angewendet wird. Dies betrifft z. B. den Fall, dass die nahestehende Person im Ausland lebt und somit § 32a KStG nicht greifen kann.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1 Begünstigter Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG (Buchst. b S. 1)

Rz. 31 Begünstigt ist der Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Veräußerungspreis. Die Steuerfreiheit gi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen (S. 1 Buchst. g)

Rz. 50 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Mitveräußerung der Beteiligung (§ 20 EStG Rz. 219). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (S. 2, Rz. 53).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 13 Anteile an Unterstützungskassen (S. 4)

Rz. 62 Die Steuerfreiheit ist nicht anzuwenden bei Anteilen an Unterstützungskassen. Dadurch wird verhindert, dass das Trägerunternehmen Rückflüsse aus der Unterstützungskasse (teilweise) steuerfrei erhalten kann, obwohl die Zuwendungen an die Unterstützungskasse (unter den Voraussetzungen des § 4d EStG; § 4d EStG Rz. 9) als Betriebsausgaben abgezogen wurden.[1] Es kommt nic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (S. 1 Buchst. e)

Rz. 48 Die Steuerfreiheit gilt auch für dem Grunde nach stpfl. Bezüge aufgrund der Auflösung (Liquidation) einer Körperschaft (§ 20 EStG Rz. 129). Entsprechendes gilt für Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung, soweit sie aus thesaurierten Gewinnrücklagen i. S. d. § 28 Abs. 4 KStG stammen (§ 20 EStG Rz. 134). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.3 Ausschluss bei Finanzunternehmen (2. Halbs.)

Rz. 59 Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt auch nicht für Anteile, die bei Finanzunternehmen zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen ausweisen sind. Dies gilt nur für Finanzunternehmen, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei verdeckten Gewinnausschüttungen (Buchst. d S. 2)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG gilt nur, soweit die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. Dies gilt ab Vz 2014 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 4 S. 8 EStG).[1] Hauptsächlich sind dies vGA (§ 20 ESt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 38 Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens erhält der Einbringende Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die künftige Veräußerung dieser Anteile an der Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es kommt – in Bezug auf den Veräußerungsvorgang – zu einem Wechsel des Besteuerungssystems. Die Veräußerung eines Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 376 Soweit der Erblasser an der betroffenen Kapitalgesellschaft mit 1 % oder mehr beteiligt war, führt eine Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung u.U. zu einem Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG, der nach dem sog. Teileinkünfteverfahren (nicht Abgeltungssteuer) zu besteuern ist. Voraussetzung für das Entstehen einer Steuerlast ist aber selbstverständlich, dass das Einzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 197 Verkauft eine Kapitalgesellschaft von ihr gehaltene Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, so ist der hierbei erzielte Gewinn gemäß § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei. Allerdings gelten (seit dem Veranlagungszeitraum 2004) 5 % des Veräußerungsgewinns als sog. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG).[286] Rz. 198 Ist der Verkäufer von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Tausch von Wirtschaftsgütern; verdeckte Einlage

Rz. 425 § 6 Abs. 6 EStG stuft den Tausch einzelner Wirtschaftsgüter als Veräußerungsvorgang ein, demzufolge sich die Anschaffungskosten des erhaltenen Wirtschaftsgutes nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes bestimmen. Dies gilt beispielsweise auch für die offene Sacheinlage im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft. Rz. 426 Für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strategische Vermögens... / II. Ausgangssachverhalt

Rz. 21 Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben oder auch noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im Folgenden wird ein Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen. Praxisbeispiel Der Vermögensinhaber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Verbilligte Einräumung der Beteiligung

Rz. 29 Eine Beteiligung des Managements – gleichgültig ob als Direktbeteiligung oder auf anderem Wege – kann in der Praxis nur selten zum tatsächlichen Verkehrswert und zu Konditionen wie unter fremden Dritten erfolgen. Den Managern fehlt hierzu schlicht und ergreifend die nötige Kapitalbasis. Darüber hinaus ist es i.d.R. Teil der Incentivierung, bereits beim Einstieg in die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Einbringungsgewinn II

Rz. 52 Der Einbringungsgewinn II berechnet den Einbringungsgewinn für die im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei der Ermittlung des Einbringungsgewinns I in Abzug gebracht wurden (abzüglich: Gemeiner Wert der im Betriebsvermögen enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften).[35] Rz. 53 Der Einbringungsgewinn II kann wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer ­Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten

Leitsatz 1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin gespeicherten stillen Reserven zu verstehen. 2. Die Formulierung "aus einem anderen Grund" i.S. des § 6 Abs. 5 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 6.3 Unterquotale offene Einlage

Verlagern sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen eine unterquotale Einlage stille Reserven von den alten auf die neuen Anteile, so führt dies nach der Rechtsprechung des BFH zu einer Substanzabspaltung der alten Anteile. Als Folge kommt es zu einem Übergang von Anschaffungskosten der alten Anteile nach Maßgabe der Gesamtwertmethode auf die neuen Anteile.[1] Praxis-Beispi...mehr