Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Bedeutung der Frage der Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation ausländischer Gesellschaften sind 2 unterschiedliche Rechtskreise zu untersuchen: a) Die sog. outbound-Struktur: Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ausländischen Gesellschaft Hier ist zu entscheiden, ob die Gesellschaft nach deutschem Rechtsverständnis als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzuordnen ist. Dies hat Auswirkun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einkünfte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellung sind die für die inländische Besteuerung relevanten gemeinschaftlichen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte. Dazu gehören auch Gewinne oder Verluste, die ein Beteiligter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils erzielt. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei den unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallenden Kö werden alle Eink als Eink aus Gew behandelt. Bei diesen Kö sind somit keine anderen Einkunftsarten denkbar. Beispiele: Die Tätigkeit einer inl Kap-Ges beschränkt sich auf die Vermietung mehrerer Grundstücke. Eine Kap-Ges übt eine freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 EStG aus. Eine Kap-Ges hält nu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren und bei der Abgeltungsteuer (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2 Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natürl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

Leitsatz Ein Eingabefehler kann eine offenbare Unrichtigkeit darstellen, obwohl der Fehler von drei Sachbearbeitern im Finanzamt nicht erkannt wurde. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter einer GmbH. Mit Vertrag vom November 2011 veräußerte er einen Gesellschaftsanteil zu einem Verkaufspreis von 138.000 EUR. Da er diese Beteiligung in seinem Privatvermögen h...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Fortschreibung um den Gewinn oder Verlust und vereinnahmte Ausschüttungen

Tz. 140 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In den Folgejahren ist der Equity-Wert um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens fortzuschreiben (zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen vgl. Tz. 168–172). Zentrales Element der Equity-Methode ist dabei die Fortschreibung des Equity-Werts um den anteilig auf den Investo...mehr

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Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG bei mittelbarer beruflicher Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz Die erforderliche berufliche Tätigkeit "für" eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt. Normenkette § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Gesetzentwicklung

Rz. 1 Ein SolZ als Zuschlagsteuer zur ESt und KSt wurde erstmals durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) v. 24.6.1991[1] eingeführt. Der SolZ war als befristeter Zuschlag geplant, der auf die Einkommen- und KSt als Bemessungsgrundlage erhoben wurde, die fü...mehr

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Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärts­verschmelzung

Leitsatz 1. Einem qualifizierten Anteilstausch i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 UmwStG 2006 i.d.F. des JStG 2009 steht weder entgegen, dass die übernehmende Gesellschaft vor der Einbringung keine Anteile an der erworbenen Gesellschaft inne hatte, noch, dass jeweils hälftige Beteiligungen – nicht aber eine einheitliche Mehrheitsbeteiligung – eingebracht wurden. Erforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer

Rz. 15 Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die für Vz ab 1998 festgesetzte KSt (Rz. 2), vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Rz. 16 Für die Zeit der Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (grds. bis Vz 2000; vgl. § 34 KStG) war Bemessungsgrundlage die KSt nach ausschüttungsbedingten KSt-Ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft, Kürzung um fiktive Wertaufholung

Leitsatz 1. Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine ­andere Personengesellschaft, an der einer ihrer ­Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamtha...mehr

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Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Ein Verzicht des Gesellschafters auf ein Gesellschafterdarlehen gegen Besserungsschein kann für Schuldzinsen, die auf ein Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen hin zu den Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Ein Wechsel des Veranlassungszus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

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Kein Teileinkünfteverfahren für Dividenden, die als Zinszahlungen an Kommanditisten weitergeleitet werden

Leitsatz Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co.KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene R...mehr

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Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei ­Steuerfreistellung nach DBA

Leitsatz § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnan­teile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 36–40 KStG bilden das Scharnier zwischen dem bis zum 31.12.2000 geltenden Anrechnungsverfahren und dem ab 1.1.2001 in Kraft getretenen neuen KSt-System (Halb-/Teileinkünfteverfahren). Sie enthalten die Vorschriften, die den Übergang vom Anrechnungs- auf das Halb-/Teileinkünfteverfahren regeln.[1] Rz. 1a Dabei enthält § 36 KStG die Übergangsregelung für das verwen...mehr

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Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr

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Ausländische Kapitaleinkünfte sind bei der Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs. 3 EStG vollständig einzubeziehen

Leitsatz Bei der Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG auf nicht der deutschen ESt unterliegende Kapitaleinkünfte sind diese in vollem Umfang einzubeziehen. Auch ein Abschlag i. H. v. 40 % nach den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens kommt nicht in Betracht, weil dieses nur für betriebliche Kapitaleinkünfte gilt. Sachverhalt Ein belgischer Staatsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Voraussetzungen der Option zum Teileinkünfteverfahren

2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Option zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs 2 Nr 3 EStG)

2.1 Voraussetzungen der Option zum Teileinkünfteverfahren 2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Antrag

2.1.7.1 Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zum Teil-Eink-Verfahren kann optiert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 EStG kann nur für die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG zum Teil-Eink-Verfahren optiert werden, die aus einer Beteiligung an einer Kap-Ges erzielt werden. Dies sind im Inl die GmbH, AG, SE oder KGaA, wobei bei der KGaA von § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG nur die Ausschüttungen auf die Kommanditaktien, nicht hingeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.2 Antrag gilt für fünf Veranlagungszeiträume (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Antrag auf Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens muss nicht in jedem VZ erneut gestellt werden. Vielmehr gilt ein einmal wirksam gestellter Antrag für fünf aufeinanderfolgende VZ, soweit er nicht widerrufen wird (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG). Dies soll der Verfahrensvereinfachung dienen (s BT-Drs 16/7036, 14). Wegen der Frage, ob auch die An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Beteiligung von mindestens 1% und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 1 Buchst b EStG)

Tz. 10 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (s Tz 7 ff) nicht vor, kann nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 Buchst b EStG auch dann zum Teil-Eink-Verfahren optiert werden, wenn der AE in dem VZ, für den der Antrag auf Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mind 1% an der Kap-Ges beteiligt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 4 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG betrifft nur Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 EStG). Dies sind zB offene GA, vGA bzw Bezüge, die nach Auflösung der Kö zufließen. Nicht dazu gehört die die AK übersteigende Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekonto. Diese wird von § 17 Abs 4 EStG erfasst und u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Beteiligung von mindestens 25% (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 7 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 Buchst a EStG ist eine Option zum Teil-Eink-Verfahren möglich, wenn der AE in dem VZ, für den der Antrag auf Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mind 25% an der Kap-Ges beteiligt ist. Wegen der Frage, ob die Beteiligungsquote auch in den Nachfolge-VZ erfüllt sein mu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Veranlagungszeitraum, in dem die Voraussetzungen vorliegen müssen

Tz. 14 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird ein Antrag auf Option zum Teil-Eink-Verfahren gestellt, gilt dieser als für fünf VZ gestellt. Wegen Einzelheiten hierzu s Tz 21. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er widerrufen wird. Wegen Einzelheiten hierzu s Tz 23 ff. Nach dem Gesetzeswortlaut (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 1 iVm S 4 EStG) müssen uE die Voraussetzungen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 Bu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.3 Widerruf des Antrags innerhalb der Fünfjahresfrist (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG)

Tz. 23 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während eines lfd Fünfjahreszeitraums (s Tz 21) kann der Antrag auf Anwendung des Teil-Eink-Verfahrens widerrufen werden. Der Widerruf – ist ebenso wie der urspr Antrag – formlos möglich. Nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG muss der Widerruf dem FA spätestens mit der St-Erklärung für den VZ zugehen, für den das Teil-Eink-Verfahren nicht mehr angew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG betr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rechtsfolgen der Option (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG)

Tz. 25 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist wirksam zum Teil-Eink-Verfahren optiert worden, sind für den jeweiligen VZ nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG insoweit § 3 Nr 40 S 2 und § 20 Abs 6 und 9 EStG nicht anzuwenden. Dh, dass die Einnahmen zu 60% stpfl sind und die WK zu 60% abgezogen werden können, wobei sich der St-Satz nach dem progressiven ESt-Tarif richtet. Der Sonder-St-Satz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 37 KStG, der auf der Feststellung der modifizierten Endbestände des VEK nach § 36 KStG aufbaut, gehört zu den Sonderregelungen des sechsten Teils des KStG, die den Übergang vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Halb-/Teileinkünfteverfahren regeln. Die Vorschrift, die für die 18-jährige Übergangszeit für die ausschüttende Kö von Bedeutung is...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

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Privates Veräußerungsgeschäft: Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Neugewinnen verfassungsgemäß

Leitsatz Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG jeweils i.d.F. des UntStRefG 2008 Sachverhalt Die Kläger hatten vor 1999 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien erzielt, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20 Voller Steuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (S. 3)

Rz. 120 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist der volle Kapitalertrag, unabhängig davon, ob die Bezüge bei einer natürlichen Person als Anteilseigner i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte bzw. 60 % der Besteuerung nach dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen oder bei einer Körperschaft als Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung gan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.2 Freistellungsauftrag

Rz. 13 Nach § 44 a EStG kann vom Steuerabzug abgesehen bzw. nach § 44 b EStG die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einen Freistellungsauftrag erteilt hat.[1] Rz. 13a Kapitalerträge, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen, wurden bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.1 Beteiligung an Kapitalgesellschaften: Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung

Rz. 90 Die wichtigste Steuerbefreiung im unternehmerischen Bereich ist das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG bzw. die 95 %-Freistellung nach § 8b KStG. Da im (Teil-)Freistellungsverfahren außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen, werden diese außerbilanziellen Korrekturen zusammenhängend in Abschn. 4.2 behandelt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr