Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 6 Legitimation im Rechtsv... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Treten nach den genannten Grundsätzen die Erben gemäß § 1922 BGB, auch was den digitalen Nachlass angeht, in die Rechtsstellung des Erblassers ein, so gelten für die Frage der Legitimation als Rechtsnachfolger gegenüber dem digitalen Rechtsverkehr die allgemeinen Regeln, soweit keine (wirksamen) abweichenden Regelungen zwischen Provider und Erblasser getroffen wurden. D...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt zunächst den Erblasser und nach dessen Tod den Erben, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3. Dass der Anwalt beide Auftraggeber nicht zeitgleich vertreten hat, ist unerheblich. AG Hannover, Beschl. v. 10.10.2017 – 502 C 8229/16mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / A. Einleitung

Rz. 1 Wie wir im vorangegangenen § 2 gesehen haben, geht mit dem Erbgang das Eigentum an den Geräten und Speichermedien des Erblassers auf die Erben über. Mit dem Eigentum verknüpft ist auch das Recht, auf den Datenträger und die dortigen Dateien zuzugreifen und andere von Einwirkungen auf den Datenträger und die dort gespeicherten Daten auszuschließen (Zeichenebene, vgl. § ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Nur ein Partner ist Kontoinhaber

Rz. 529 Ist nur einer der Partner Inhaber des Bankkontos, so kann er dem jeweils anderen während bestehender Lebensgemeinschaft eine Kontovollmacht erteilt haben. Diese Vollmacht erlischt im Innenverhältnis per se mit der endgültigen Trennung.[417] Da die Vollmacht jedoch ausdrücklich auch durch eine Erklärung gegenüber der Bank abgegeben worden ist, bleibt sie gemäß § 170 B...mehr

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§ 1 Einführung / IV. AGB der Anbieter digitaler Dienste

Rz. 48 Die Anbieter digitaler Dienste nutzen oftmals AGB, um für den Fall des Todes eines Nutzers Regelungen zu treffen, die den Erbgang modifizieren oder sogar ganz ausschließen sollen. Wie solche Regelungen in AGB aussehen können und ob und in welchem Umfang sie zulässig sind, ist Gegenstand der Untersuchung in § 5.mehr

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§ 3 Verlöbnis / III. Herausgabeanspruch nach § 1301 S. 1 BGB

Rz. 101 Nach § 1301 S. 1 BGB kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen verlangen, was er ihm geschenkt hat oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat. Voraussetzung ist, dass die Eheschließung unterbleibt. Die Herausgabe erfolgt nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung, also den §§ 812 ff. BGB.[126] Rz. 102 § 1301 S. 1 BGB ist analog an...mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / II. Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 28 Will der Erblasser bestimmte digitale Inhalte bestimmten Erben zuweisen, so muss er das explizit anordnen, z.B. i.R.e. Teilungsanordnung. Alternativ kommen auch Vermächtnisse in Betracht: Formulierungsbeispiel Ich vermache meinen Blog (...) (Name des Vermächtnisnehmers). Er erhält zugleich die Ermächtigung, Zugriff zu nehmen auf und zu verfügen über den Blog, das zugru...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / D. Erbrecht

Rz. 129 Verstirbt ein Elternteil, gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Im Unterschied zu Kindern von miteinander verheirateten Eltern wird das Kind, das außerhalb einer Ehe geboren ist Alleinerbe des verstorbenen Elternteils. Denn der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist kein Erbe gemäß § 1931 BGB. Auch ein Zugewinnausgleich wegen Beendigung einer Ehe du...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Die Erben sind nicht "andere" i.S.d. § 88 TKG

Rz. 57 Richtiger Ansicht nach liegt in der Zugangsverschaffung zu online gespeicherten Inhalten oder Kommunikation – unabhängig davon, ob hier höchstpersönliche oder vermögensrechtliche Inhalte gespeichert sind – durch die Anbieter an die Erben keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses des Erblassers.[123] Rz. 58 Jede Sortierung nach höchstpersönlichen und vermögenswerten In...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Verzicht

Rz. 40 Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinem Ehegatten (oder Verwandten), in dem der Ehegatte (oder Verwandte) auf sein künftiges gesetzliches Erbrecht verzichtet, § 2346 Abs. 1 BGB.[52] Da Tatbestandsvoraussetzung das Bestehen eines "gesetzlichen Erbrechts" ist, ist es zunächst nur Partnern möglich, auf ihr Erbe zu verzichten, wenn sie verh...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / e) Auslegung bei Berührung des Kernbereichs der privaten Lebensführung

Rz. 85 Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Geheimhaltungsinteresse des Absenders überwiegen lassen. So wäre es etwa in dem Fall, dass eine Liebesbeziehung mit dem Tod des Erblassers endet und die Kommunikationsinhalte den Kernbereich der persönlichen Lebensführung des Partners betreffen (vgl. § 3 Rdn 35). Rz. 86 Die Ausnahme für solche Inha...mehr

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§ 3 Verlöbnis / IV. Auswirkungen im Strafrecht

Rz. 58 Verlobte sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1a StGB "Angehörige". Das hat für einige Straftatbestände rechtliche Folgen. So werden zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) in dem Fall, in dem der Verletzte gleichzeitig Verlobter ist, nur auf Antrag verfolgt, § 247 StGB. Der Verlobte muss also, wurde er von seinem Partner bestohlen oder hat dieser ihm gegen...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / b) Speicherung von eigenen Inhalten (Bilder, Musik, Guthaben etc.)

Rz. 23 Betrachten wir als nächstes Cloud-Verhältnisse, so kann nichts anderes gelten. Ein Vertragsverhältnis über eine Cloud beinhaltet die Möglichkeit, Daten auf einem über das Internet zugänglichen Speicherplatz in einem entfernten Rechenzentrum (sog. Cloud) zu speichern.[34] Der Hauptanspruch des Nutzers gegen den Anbieter besteht darin, Inhalte des Nutzers zu speichern, ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Beide Partner sind gemeinsam Kontoinhaber

Rz. 537 Sind beide Partner gemeinsam Inhaber des Kontos, gibt es wiederum zwei denkbare Alternativen.mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 2. Soziale Netzwerke und vergleichbare Plattformen

Rz. 41 Nichts anderes gilt im Grundsatz auch für die Vertragsverhältnisse des Erblassers mit Anbietern sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter.[73] Denn im Wege der Universalsukzession gehen auch höchstpersönliche Vertragsverhältnisse über.[74] Daher sind die Erben auch berechtigt, die Rechte des verstorbenen Urhebers wahrzunehmen[75] und etwa Internetseiten des Erblass...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / 1. Eigentum des Erblassers am Speichermedium

Rz. 5 Für die vom Erblasser verwendeten Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Speichermedien etc. gelten, was den Erbgang betrifft, keine Besonderheiten. Dingliche Rechte und damit das Eigentum des Erblassers an den einzelnen Gegenständen gehen mit dem Tod des Erblassers gem. § 1922 BGB im Wege der Universalsukzession auf den oder die Erben über.[3] Rz. 6 Gemeinsam mit die...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 26 Im Rahmen von § 1922 BGB gilt der Grundsatz der Universalsukzession.[29] Hiernach gehen nicht etwa einzelne Gegenstände oder Rechte auf bestimmte noch lebende Personen über. Vielmehr geht der Nachlass, wie § 1922 Abs. 1 BGB es ausdrücklich formuliert, "als Ganzes auf [... die] (Erben) über".[30] Dies gilt für die digitale wie für die analoge Welt gleichermaßen.[31] Da...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Partnerschaftsverträge

Rz. 62 Zwar haben sich die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften mehr oder weniger bewusst dafür entschieden, die mit der Eheschließung verbundenen rechtlichen Bindungen zu unterlassen. Daraus kann aber nicht sogleich gefolgert werden, dass sie keinerlei Rechtsbindungswillen gehabt haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie gemeinsames Eigentum oder sonst gemeinsames ...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / E. Ergebnis

Rz. 46 Sofern die auf den Datenträgern des Erblassers gespeicherten Inhalte (auch) die Rechte Dritter betreffen, so ist zu prüfen, ob die Erben gegenüber diesen Dritten ein Recht zum "Behaltendürfen" an diesen Inhalten geltend machen können. Rz. 47 Betreffen die Inhalte Immaterialgüterrechte eines Dritten und hatte bereits der Erblasser diese Immaterialgüterrechte ohne Zustim...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / b) Die Entscheidung des KG

Rz. 77 Grundsätzlich anders sieht das KG die Dinge in seiner Entscheidung zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei Facebook. Das KG führt dazu aus:[144] Zitat "In der Teilnahme an einer über Facebook geführten Kommunikation liegt keine Einwilligung in die Weitergabe von Kommunikationsinhalten an den Erben des ursprünglichen Kommunikationspartners." Zwar könne eine solche Ei...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 3. Kündigung – Rückabwicklung

Rz. 35 Wie alle Nebenrechte geht auch das Recht zur Kündigung – wie bei Bankverhältnissen[58] – mit dem Vertrag mit dem Anbieter über. Der Erbe kann folglich die übergegangenen Verträge kündigen.[59] Rz. 36 Folge ist – wie stets – das Entstehen eines Rückgewährschuldverhältnisses, im Rahmen dessen die Anbieter bisher verwahrte Daten herauszugeben haben, d.h. sie müssen dem Nu...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / f) Ausschluss der Tilgung

Rz. 32 Tilgungsfristen gelten nicht, wenn die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, für immer untersagt worden ist (§ 29 Abs. 2 StVG). Ohne Rücksicht auf den Lauf von Tilgungsfristen erfolgt Tilgung bei den in § 29 Abs. 3 StVG aufgeführten Fällen, z.B. bei Rechtskraft eines erfolgreich durchgeführten Wiederau...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / D. Ergebnis

Rz. 93 Die Erben treten die Rechtsnachfolge in die vom Erblasser mit den Anbietern internetbasierter Dienste geschlossenen Verträge an. Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, insbesondere der Grundsatz der Universalsukzession. Diese Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über, insbesondere auch mit allen Haupt- und Nebenpflichten, wie bspw. Ausk...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Abhängigkeit (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.3)

Rz. 53 Der Begriff der "Abhängigkeit" von Alkohol ist in Ziffer 8.3 der Anlage 4 zur FeV nicht näher umschrieben. Die Praxis greift daher auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zurück,[39] welche wiederum insoweit unter Ziffer 3.13.2 auf die diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 Bezug nehmen. Diese sind dort im Wortlaut wiedergegeben u...mehr

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§ 3 Verlöbnis / II. Einverständliche Entlobung

Rz. 73 Bei einer einverständlichen Entlobung muss es sich eigentlich um einen Aufhebungsvertrag handeln. Ein Aufhebungsvertrag kann, da bestehend aus zwei Willenserklärungen, auch konkludent abgeschlossen werden. Deshalb wird in der Rechtsprechung zum Teil vertreten, dass ein Verlöbnis endet, wenn die Verlobten nicht innerhalb eines gewissen Zeitraumes die Ehe miteinander ei...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. E-Mail- und Messengerdienste

Rz. 40 Auch dem E-Mail-Account des Erblassers liegt ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter zugrunde. Da Rechtspositionen und nicht Gegenstände dem Erbgang unterliegen (vgl. Rdn 5), geht das Vertragsverhältnis auf die Erben über und nicht etwa der Account[65] oder einzelne E-Mails, und zwar unabhängig von ihrem Inhalt oder Vermögenswert (vgl. Rdn 8 ff.).[66] Aus dem nach § 1...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 2. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen

Rz. 44 Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen sind nicht betroffen.[90] Zum einen erlischt das Datenschutzrecht nach immer noch ganz h.M. mit dem Tod.[91] Zum anderen ist der Anwendungsbereich des BDSG gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 BDSG nicht eröffnet, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgt.[92] Das ist a...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 7. Witwenrente

Rz. 157 Gemäß § 46 Abs. 1 SGB VI haben Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tod des versicherten Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und nach Abs. 2 auf die "große" Witwenrente, wenn sie zusätzlichmehr

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§ 3 Verlöbnis / V. Verjährung

Rz. 116 Die Ansprüche aus dem Verlöbnisrecht der §§ 1297 ff. BGB verjähren gemäß § 1302 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt abweichend von der regelmäßigen Bestimmung des § 199 Abs. 1 BGB nicht mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden und zur Kenntnis gelangt ist, sondern bereits mit der Auf...mehr

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§ 2 Zentrale Begriffe / II. Betroffene Personen

Rz. 5 Die DSGV schützt "natürliche Personen" bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.[10] Fraglich ist, wie der Begriff der "natürlichen Person" im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist, insbesondere, ob auch "ungeborenes Leben" unter den Schutzumfang der DSGVO fallen soll. Die DSGVO selbst äußert sich weder in ihren Erwägungsgründen, noch im Rahmen der "Artikelgesetzg...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / C. Die grundlegenden Wertungen des deutschen Erbrechts und ihre Auswirkungen auf die Rechtsnachfolge in Gegenstände des digitalen Nachlasses

Rz. 25 Die Frage nach der Rechtsnachfolge von Todes wegen in die digitalen (Lebens-)Inhalte einer Person lässt sich nur nach allgemeinen Regeln beantworten.[28] Es gilt mithin § 1922 BGB. I. Gesamtrechtsnachfolge Rz. 26 Im Rahmen von § 1922 BGB gilt der Grundsatz der Universalsukzession.[29] Hiernach gehen nicht etwa einzelne Gegenstände oder Rechte auf bestimmte noch lebende ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / g) Anpassungsverfahren

Rz. 314 Auch Anpassungsverfahren wegen Unterhalts (§§ 33, 34 VersAusglG) werden nur auf Antrag durchgeführt (§ 34 Abs. 2 VersAusglG). Sie sind immer selbstständige Verfahren, weil eine Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den Fall eines wirksam gewordenen Wertausgleichs getroffen wird.[81] Für andere Anpassungsverfahren, z.B. wegen Todes oder Invaliditä...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Kurzübersicht Verbraucherinsolvenz

Rz. 574 Insbes. seit es ab dem 1.12.2001 die Möglichkeit gab, einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, nahmen die Verbraucherinsolvenzen massiv zu – in den Spitzenjahren gab es teilweise sogar über 120.000 eröffnete Verfahren pro Jahr. In den letzten Jahren gehen die Zahlen jedoch wieder langsam zurück. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wurden deut...mehr

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§ 9 Praktische Maßnahmen / A. Einleitung

Rz. 1 Eine der größten Herausforderungen für Erblasser, Erben und Berater ist in der Praxis, neben allen rechtlichen Fragestellungen, die praktische Vorsorge für den Erbfall. Oft genug müssen Erben alle vom Erblasser hinterlassenen Unterlagen erst mühsam durchsuchen, um die für die Abwicklung des Nachlasses relevanten Unterlagen zu finden, weil sich der Erblasser davor gesch...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 3. Die Auslegung der Einwilligung bei internetbasierter Kommunikation

Rz. 73 Wie auch sonst muss der Umfang der Einwilligung, also der Umfang der Preisgabe des Rechtsguts, durch Auslegung ermittelt werden, soweit nicht im Einzelfall dieser Umfang ausdrücklich vom Rechtsgutsinhaber bestimmt wurde. Gerade bei internetbasierter Kommunikation lässt sich Letzteres aber regelmäßig nicht feststellen. Rz. 74 Ob sich die Kommunikationspartner bei der Ko...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Opferentschädigung

Rz. 54 Einem Verlobten steht kein Anspruch auf Witwenversorgung aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu. Anspruchsberechtigt sind nur die Geschädigten und Hinterbliebenen, wobei sich der Begriff der Hinterbliebenen auf Witwen, Witwer, Waisen und Eltern begrenzt. Nicht hierunter fallen Verlobte.[66] Allerdings bliebe die Möglichkeit eine Entschädigung als Opfer zu verlange...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Krankheit

Rz. 346 Befindet sich einer der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in ärztlicher, gar stationärer Behandlung, stellt sich die Frage, ob der behandelnde Arzt dem Partner Auskunft über den Gesundheitszustand des Kranken geben darf, oder ob die ärztliche Schweigepflicht ihn daran hindert. Rz. 347 Allgemein gilt, dass die nach § 203 StGB sogar strafbewehrte ärztliche S...mehr

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§ 9 Praktische Maßnahmen / D. Zum Umgang mit Passwörtern

Rz. 10 Will der Mandant es nicht darauf ankommen lassen, dass seine Erben oder Vorsorgebevollmächtigten sich notfalls mittels gerichtlicher Hilfe über die Provider Zugang zu seinen digitalen Inhalten verschaffen müssen, so muss er dafür Sorge tragen, dass sie sich auch ohne sein Zutun und nach seinem Tod Zugang verschaffen können. Hierzu muss er neben der Auskunft darüber, w...mehr

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§ 9 Praktische Maßnahmen / IV. Nutzung eines Passwortmanagers oder einer eigenen geschützten Datei

Rz. 19 Vergleichbar mit der in Rdn 14 skizzierten Methode der Speicherung der Zugangsdaten auf einem seinerseits mit einem Masterpasswort verschlüsselten Datenträger ist das Arbeiten mit einem Passwortmanager.[18] Mit ihrer Hilfe kann man Passwörter verschlüsselt speichern und häufig auch Kennwörter erzeugen. In einer durch ein (möglichst starkes) Hauptpasswort geschützten u...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / M. Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ihre Folgen

Rz. 386 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann auf dreierlei Weise enden: Haben die Partner während ihres Zusammenlebens ihre Vermögen miteinander vermischt, sich wechselseitig Vermögensgegenstände übertragen oder sonst vermögenswerte Leistungen erb...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [95] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 4 Ehe / (5) Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 497 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat, § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB. Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gilt die durch § 2077 Abs. 3 BGB wid...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / 2. Besitzrecht des Erblassers am Speichermedium

Rz. 7 Sollte der Erblasser kein Eigentum, sondern nur ein Recht zum Besitz an einem der Gegenstände besessen haben, bspw. weil er sich bei einem Bekannten einen USB-Stick ausgeliehen hatte, für ein bestimmtes Projekt einen besonderen Drucker gemietet oder einen Computer geleast hatte, so gelten auch hier die allgemeinen Regeln. D.h. das zugrunde liegende Vertragsverhältnis, ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Die Wohnung bei der Trennung

Rz. 229 Häufiger Konfliktherd im Fall der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Frage nach der Weiternutzung der bislang gemeinsam genutzten Wohnung, zumal die zumeist auch noch kurzfristige Beschaffung einer Ersatzwohnung gerade in Ballungsgebieten mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Rz. 230 Hier ist zwischen verschiedenen Fallvarianten zu unterschei...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / a) Gedenkzustand als Leistungsbeschreibung?

Rz. 30 Wer Regelungen wie solche von Facebook darüber, dass der Account unter gewissen Voraussetzungen nach dem Tode in den sog. " Gedenkzustand " versetzt wird, mit dem Kammergericht als bloße Leistungsbeschreibung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB ansieht, in der Facebook seine Dienste als grds. personenbezogen und auf die Lebenszeit beschränkt, und sie deshalb der Inhaltskontrolle en...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / 3. Erschöpfungsgrundsatz

Rz. 26 Wird nicht nur ein lebzeitiges Nutzungsrecht erworben, sondern das Werk im eigentlichen Sinne wie beim Ankauf einer CD oder eines Buches "gekauft", so wird dadurch das Verbreitungsrecht des Urhebers aufgrund des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes eingeschränkt.[53] Dieser besagt, dass das Verbreitungsrecht an einem Werkexemplar verbraucht ist, wenn es erstmali...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Sachverhalt

Der Erblasser war mit den Beteiligten zu 1 und 2 befreundet; die Beteiligte zu 3, eine angeheiratete Cousine, war seine Lebensgefährtin. Der Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament vom 24.3.2006, in dem es u. a. heißt: Zitat "Ich, ... berufe zu meinem Erben die Eheleute Frau AA ... Herrn BB ... ersatzweise von dem Überlebenden den von Ihnen und für den Fall das bei...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2; 352 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 hat in der Sache Erfolg. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des FamFG in der vor dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 42 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / e) Sonderfall: Legal Highs

Rz. 195 Die sogenannten Legal Highs, die auch unter dem Begriff "neue psychoaktive Substanzen" bekannt sind, umfassen diverse psychoaktiv wirkende Stoffe. Diese werden als Lufterfrischer, Badesalze oder Kräutermischungen verkauft. Zu den bekannteren Mischungen gehört "Spice", welches seit 2008 sein Unwesen treibt. Rz. 196 Die neuen psychoaktiven Substanzen sind seit Jahren au...mehr