Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 141 In § 5 b) und f) MB BUV 16 sowie in § 2 b) und f) MB BUZ 16 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 224 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, und zwar wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder aber die Beschädigung oder Verni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / c) Ereignis

Rz. 50 Der Begriff "Ereignis" erhält seinen Aussagewert erst im Zusammenhang mit den weiteren Voraussetzungen des Unfallereignisses.[86] Nach h.M. kann auch ein mehraktiger Vorgang ein Un­fallereignis darstellen. Ein mehraktiger Unfall liegt z.B. vor, wenn die VP versehentlich einen Zahnstocher verschluckt und dieser dann in einem weiteren Geschehensakt später den Magen-Darm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Fortbestand des Versicherungsvertrages

Rz. 315 Wenn eine versicherte Sache veräußert wird, tritt an die Stelle des Veräußerers der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 VVG). Der Eintritt in den Versicherungsvertrag ist auch denkbar beim Tod des Versicherungsnehmers, da nach dem Prinzip der Universalsukzession der Versicherungsvertrag auf den Erben übergeht (§§ 1922, 1967 BGB). Ist der Versicherungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Sonstige Beteiligte

Rz. 68 In der Personenversicherung (Lebens- und Unfallversicherung) wird durch einseitige Willenserklärungen des Versicherungsnehmers – widerruflich oder unwiderruflich – der "Begünstigte" als Bezugsberechtigter genannt, der einen unmittelbaren Leistungsanspruch erwirbt. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff des Erben oder eines Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / I. Einführung

Rz. 45 Für das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in §§ 145 ff. BGB, d.h. der Lebensversicherungsvertrag kommt durch einen Antrag und dessen Annahme zustande. Rz. 46 Weiterhin ist das wirksame Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages davon abhängig, dass – soweit der Lebensversicherungsvertrag für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 52 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 1 b bzw. Nr. 2.4.1 ARB 2012

Rz. 406 Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gem. § 2 k ARB sieht § 4 Abs. 1 b ARB einen besonderen Versicherungsfall vor: Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat und einen Rat bzw. eine Auskunft erforderlich macht. Das Problem für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 674 Die Lebensversicherung ist in den §§ 1806 ff. BGB nicht als sog. mündelsichere Anlage aufgeführt; sie ist auch nicht unter § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB subsumierbar.[1190] Die Anlegung von Mündelgeld kann jedoch gem. § 1811 BGB auch in Lebensversicherungen erfolgen. Die hierzu erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts soll nur verweigert werden, wenn die beabsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Versicherte Ereignisse und Risikopersonen, Punkt 2

Rz. 73 Unter Berücksichtigung des Gegenstandes der Versicherung fallen einige aus der Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannte wichtige Gründe weg. Nach Punkt 2.1 VB-Reiseabbruch ist die planmäßige, weitere Durchführung der Reise aufgrund von Tod, schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Expl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung

Rz. 132 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 130) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2008 (ABRV 2002/2008), die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008 (VB-Reiserücktritt 2008) und die Besonderen Versicherungsbedingungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Unwiderrufliches Bezugsrecht

Rz. 510 Bestimmt der Versicherungsnehmer, dass die dritte Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht ­erhalten soll, so erhält der Bezugsberechtigte in Abweichung von § 159 Abs. 2 VVG den Anspruch auf die Versicherungsleistung sofort mit wirksamer Begründung des Bezugsrechts (§ 159 Abs. 3 VVG). Der sofortige Rechtserwerb bildet den eigentlichen Inhalt der unwiderruflichen Bezug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 525 Die Einräumung eines Bezugsrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die Verfügungscharakter hat.[865] Für die Änderung und Aufhebung eines Bezugsrechts gilt dies ebenfalls, mit der Einschränkung, dass bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht der Bezugsberechtigte zustimmen muss.[866] Hieraus folgt auch, dass bei Benennung eines anderen Bezug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 133 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[143] Rz. 134 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 208 Für die AUB 10/08/99 und AUB 94/88 gelten im Grundsatz die vorgenannten Ausführungen zu AUB 2014. Abweichend sind die Fristen, die nicht einheitlich auf 15 Monate abstellen, sondern die Eintrittsfrist auf zwölf Monate nach dem Unfall festschreiben. Weitere Änderungen findet man in der Gliedertaxe. Bei den AUB 94/88 und AUB 61 war die Beeinträchtigung z.B. "eines Arms ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2 g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [214] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 54 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[92] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Nachmeldefrist und Nachhaftung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.1.3 ARB 2012

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 3 b ARB besteht kein Rechtsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. § 4 Abs. 4 ARB 75 sieht dagegen vor, dass schon dann kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsfälle dem Versicherer später als zwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 124 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Zutreffend wird deshalb darauf hingewiesen, dass die derzeitige Fassung der AHB für Versicherer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Widerrufliches Bezugsrecht

Rz. 507 Das sog. widerrufliche Bezugsrecht stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Gemäß § 159 Abs. 1 VVG gilt die Befugnis des Versicherungsnehmers, an die Stelle des (ursprünglichen) Bezugsberechtigten einen anderen zu setzen, im Zweifel als vorbehalten. Nach § 159 Abs. 2 VVG erwirbt der Bezugsberechtigte im Zweifel das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit dem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Gesundheitsschädigung

Rz. 61 Zum Unfallbegriff gehört die Gesundheitsschädigung. Fehlt eine Gesundheitsschädigung (bzw. der Tod), liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor. Hinweis Ein Sturz ohne (Unfall-)Verletzung ist kein Unfall i.S.d. AUB. Rz. 62 Die Gesundheitsschädigung setzt eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit voraus,[113] die sich ärztlich feststellen lässt. Es muss keine erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisregeln

Rz. 57 Grundsätzlich hat der VN die Voraussetzungen für seinen Anspruch und damit auch für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs nachzuweisen. Mit der – nicht abdingbaren – gesetzlichen Vermutung der Unfreiwilligkeit (§ 178 Abs. 2 S. 2 VVG) wird für die Unfreiwilligkeit die Beweislast umgekehrt. Der VR muss die Freiwilligkeit der Gesundheitsschädigung beweisen. Die Bewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 493 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 494 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Die Vorgängerregelung, die noch absichtliche Tötung vorsah, ist zu Recht abgeändert worden, da in diesen Fällen der innerer Zusammenhang zu einer beruflichen Beschäftigung regelmäßig fehlt und deshalb schon kein Versicherungsfall vorliegt (BSGE 30 S. 270, 281; BSGE 58 S. 76, 77). Mit Vorsatz ist der strafrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen L.W. bei dem sozialen Netzwerk Facebook geltend. Die Klägerin ist die Mutter der am 3.12.2012 im Alter von 15 Jahren verstorbenen L.W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin war zu Lebzeiten der Erblasserin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Zahlungen ... / 3 Der Praxistipp

Das Gericht widerlegt sich selbst Das AG widerlegt sich selbst, wenn es eingangs auf den Pfändungsschutz nach § 765a ZPO abstellt, weil § 850k Abs. 4 ZPO keinen Schutz biete, um im nächsten Absatz darzulegen, dass die Leistungen der Krankenversicherung nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind. § 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift, an die strenge Voraussetzungen gebunden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 2. "Verständnis für das Anliegen der Klägerin"?

In einer zunächst eher unscheinbaren Passage der Urteilsgründe, und zwar eingangs der Darstellung der Begründetheit (Rn 52), führt das KG Berlin zwar wörtlich aus, es habe "vollstes Verständnis für das Anliegen der Klägerin und des Vaters der Erblasserin, das Facebook-Account ihrer Tochter durchzusehen, um die Hintergründe ihres tragischen Todes auf diese Weise etwas erhelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Regelungen der Provider erschweren den Erben die Konstituierung des digitalen Nachlasses

Doch selbst wenn die Erben sich erfolgreich einen Überblick über den Bestand des digitalen Nachlasses verschafft haben, stehen sie in der Praxis vor dem Problem, an die Daten des Erblassers zu gelangen. Hat dieser den Erben nämlich – wie es derzeit ebenfalls häufig der Fall ist – keine Zugangsdaten hinterlassen, müssen sie sich zunächst an die jeweiligen Anbieter (Provider) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Wertung des KG Berlin

Das KG Berlin geht zwar auf die mutmaßliche Einwilligung ein, legt bei ihrer Prüfung aber den falschen Abwägungsmaßstab an. Nach dem KG Berlin (Rn 109) soll "das ... anzunehmende Fehlen eines Schutzinteresses an dem in Anspruch genommenen Gut" entscheidend für die Rechtfertigung sein. Von dem Fehlen eines Schutzinteresses der Kommunikationspartner im Fall der elektronischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 1. Auslassung wesentlicher Sachverhaltsdetails?

Die damals 15jährige Erblasserin verunglückte, wie das KG Berlin ausführt (Rn 5), im Jahr 2012 "unter bisher ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus." Ihre Eltern traten in Erbengemeinschaft die Rechtsnachfolge an. Um die Umstände des Todes ihrer Tochter aufz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Facebook und ... / 3. Persönlichkeitsrecht und Geheimhaltung

Auch das Persönlichkeitsrecht des Erblassers begründet kein Recht auf Geheimhaltung – schon gar nicht gegenüber den Erben. Das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" erlischt mit dem Tod. Es bleibt – sieht man von seiner vermögensrechtlichen Seite ab – als "postmortales Persönlichkeitsrecht" insoweit bestehen, als der allgemeine Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / (b) Der Erbe ist jedoch kein "anderer" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG

Der Auffassung des KG, dass sich Facebook vorliegend gegenüber den Erben der verstorbenen Inhaberin des Facebook-Accounts auf § 88 Abs. 3 TKG berufen kann, ist indes ent- schieden zu widersprechen. Indem das KG den Erben gegenüber dem Provider als "anderen" im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG ansieht, liegt dem eine vordergründige, rein naturalistische Betrachtung[52] zugrunde, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / aa) Die Auslegung des KG Berlin

Das KG Berlin führt dazu aus (Rn 107): "In der Teilnahme an einer über Facebook geführten Kommunikation liegt keine Einwilligung in die Weitergabe von Kommunikationsinhalten an den Erben des ursprünglichen Kommunikationspartners." Zwar könne eine solche Einwilligung auch konkludent erfolgen, so das KG Berlin weiter, allerdings dürfe "[e]ine konkludente Einwilligung [nur] ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Facebook und ... / 2. Noch einmal: Zur Vererblichkeit höchstpersönlicher Positionen

Das Kammergericht hat aber erneut die (alte) Frage[6] aufgeworfen, ob sich § 1922 BGB auch auf Vererblichkeit von Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten bezieht. Es hält zwar die in DAV-Stellungnahme Nr. 34/2013 (Seite 52 ff) begründete Auffassung für "zunächst überzeugend". Hier hatte ich i.R.d. Stellungnahme vertreten, dass bei der Universalsukzession nicht zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / bb) Kein Auskunftsanspruch zugunsten der Erben gemäß § 34 BDSG

Ein Anspruch von Erben aus § 34 BDSG, gerichtet auf Auskunft der betroffenen Stellen hinsichtlich des bei diesen gespeicherten Daten des Erblassers, besteht – wie das KG richtig erkannt hat[76] – nicht. § 34 BDSG schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer Person.[77] Dieses endet mit dem Tod und ist damit nicht vererbbar.[78] Infolgedessen stehen einem Zugan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Zwischenfazit

Die besseren Gründe sprechen mithin dafür, die Einwilligung der Kommunikationspartner dahin auszulegen, dass der Erblasser auch bei der Kommunikation über Facebook mit dem Empfang der Nachricht vom Absender zur Verfügung über die Nachricht ermächtigt wird. Diese Verfügungsbefugnis umfasst insbesondere auch den Übergang auf die Erben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Facebook und ... / a) Rechtliche Konflikte zwischen Absendern und Erben sind inter partes zu lösen

Ob diese Inhalte den Erben auf Dauer zustehen, ist eine andere, davon abzugrenzende Frage:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Facebook und ... / 1. Erfüllung der Hauptpflicht

Statt des Erblassers sind nunmehr den Erben die Kommunikationsinhalte zu vermitteln. Die Erfüllung dieser Pflicht ist Hauptpflicht aus dem Vertrag zum Provider. Wenn der Provider diese nunmehr gegenüber dem Erben als seinem neuen Vertragspartner erfüllt, verstößt er ebenso wenig gegen § 88 TKG, wie als ob er diese Pflicht gegenüber seinem bisherigen Vertragspartner, dem Erbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Ausgangssachverhalt

Die minderjährige Tochter der Klägerin ist nach einem Unfall mit einer U-Bahn in Berlin verstorben. Es stand der Verdacht auf einen Suizid im Raum und in diesem Zusammenhang auch Anspruch auf Schadensersatz des Fahrers der U-Bahn (insbes. Schmerzensgeld) gegen die Eltern als Erbengemeinschaft. Die Eltern erhofften sich aus dem Inhalt des Facebook-Accounts ihrer Tochter Hinwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Auslegung der Einwilligung der Kommunikationspartner

Die Kommunikationspartner der Tochter haben durch ihre Kommunikationen mit ihr in die Kenntnisnahme durch sie eingewilligt. Ob sie sich dabei auch Gedanken darüber gemacht haben, wie im Fall des Todes der Tochter mit den Kommunikationsinhalten umzugehen ist, lässt sich nicht feststellen. Dazu müsste man entweder die Kommunikationspartner befragen oder in den Kommunikationen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses

Nach dem Tod eines Menschen stehen die Erben vor der Aufgabe der Konstituierung und Abwicklung des Nachlasses, was sich – abhängig von der Komplexität des Nachlasses – durchaus als Herausforderung darstellen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Erben nur sechs Wochen Zeit haben, die Erbschaft gegebenenfalls auszuzuschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB), besteht ein nachvollziehbares In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Entscheidung des KG

Das KG hat entschieden, dass den Erben im Hinblick auf die auf dem Facebook-Account der Erblasserin gespeicherten Daten kein Zugangsverschaffungsanspruch zusteht. Die sog. "Gedenkzustandsrichtlinie" von Facebook sei AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Dabei handle es sich um eine Leistungsbeschreibung im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB, sodass diese einer Inhaltskontrolle nach § 3...mehr