Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Problematik nicht auf § 88 Abs. 3 TKG beschränkt

Der richtige Lösungsansatz ist der Letztgenannte. Um sich das vor Augen zu führen, hilft es, wenn man den vom KG Berlin entschiedenen Sachverhalt abwandelt und das Problem dadurch in einen allgemeineren Kontext stellt. Stellen wir uns dazu Folgendes vor: Facebook erfährt nicht vom Tod der Tochter und versetzt ihr Benutzerkonto deshalb auch nicht in den Gedenkzustand. Die Elte...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / B. Schmerzensgeld

Die überwiegend praktizierte außergerichtliche Schadenregulierung erfolgt beim Schmerzensgeldanspruch dergestalt, dass zur Vorbereitung der Bezifferung des sachgerechten Schmerzensgeldanspruchs i.d.R. durch den Versicherer – besser durch den Geschädigten selbst – bei den behandelnden Ärzten Arztberichte angefordert werden. Diese werden dann von dem Rechtsanwalt als Grundlage...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / bb) Kritik

Wie bereits oben ausgeführt wurde, verkennt das KG Berlin, dass für die mutmaßliche Einwilligung nicht das Prinzip des fehlenden Interesses entscheidend ist, sondern das des überwiegenden Interesses. Andernfalls hätte der Rechtfertigungsgrund keinen praktischen Anwendungsbereich. Dazu Schlehofer:[37] "Nach dem Prinzip des mangelnden Interesses müsste man eine 100%ige Wahrsche...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / aa) Grundsatz: Der digitale Nachlass als Bestandteil des Vermögens im Sinne des § 1922 Abs. 1 BGB

Das Erbrecht differenziert nicht zwischen der "realen Welt" und der "digitalen Welt".[22] Es gibt kein Sonderrecht für digitale Lebensbereiche und schon gar kein "digitales Sondererbrecht".[23] Nach dem in § 1922 Abs. 1 BGB normierten Grundsatz der Universalsukzession geht mit dem Erbfall das gesamte Vermögen, mithin sämtliche Rechte und Verbindlichkeiten (vgl. § 1967 BGB), ...mehr

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Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden: kein Abzug der Reparaturauf­wendungen als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung treten, sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG Sachverhalt Der Kläger erbte im Frühjahr ein Hausgrundstück. Im Herbst zeigte sich ein ...mehr

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Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Leitsatz Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Normenkette § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO Sachverhalt Der Kläger ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / cc) Innerhalb von 15 Monaten Geltendmachung der Invalidität

Rz. 48 Bei der dritten Frist ist von Bedeutung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden muss. Dies ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, bei Versäumung der Frist diese zu entschuldigen. Rz. 49 Wichtig ist bei dieser dritten Frist, dass der Inv...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Gesetzentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 147 Am 22.3.2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld. Basierend auf der ständigen Rechtsprechung wird ein Schockschaden erst dann bejaht, wenn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung psychische Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz medizinisch fassbar sind und über die gesundheitlichen Beeintr...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Tod beider Elternteile

Rz. 135 Für den Fall, dass beide Eltern bei einem Schadensfall ums Leben kommen, muss der Schädiger sowohl den kompletten Naturalunterhaltsschaden (Haushaltsführungsschaden inkl. Betreuungsunterhaltsschaden) als auch den kompletten Barunterhaltsschaden der Vollwaisen ersetzen (siehe hierzu auch die BGH-Entscheidung VersR 1986, 264).mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 1. Tod der alleinerziehenden Mutter

Rz. 134 Für den Fall, dass die alleinerziehende Mutter verstirbt und die Halbwaisen bei Verwandten untergebracht werden, ist der Haushaltsführungsschaden inkl. des Betreuungsunterhaltsschadens separat zu errechnen. Auch hier können die IFH-Tabellen herangezogen werden, um den Arbeitszeitbedarf zu errechnen. Ferner sind die Kosten zu ersetzen, die die Verwandtschaft oder die ...mehr

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§ 14 Anhang / H. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1988)

Rz. 44 § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Versicherungsschutz umfaßt ...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / Literaturtipps

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / IV. Beerdigungskosten – Blanko-Muster

Rz. 142 Beerdigungskosten von 10.000 EUR bis 15.000 EUR sind durchaus üblich und auch zu erstatten. Nachfolgend ist ein Blanko-Muster abgedruckt, welches die Einzelpositionen enthält, die nach der Rechtsprechung erstattungsfähig sind. Ansonsten wird auf die Literatur (Teda, DAR 1985, 10 ff. sowie Wenker, VersR 1998, 557) verwiesen. Muster 4: Beerdigungskosten Beerdigungskoste...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / I. Grundlagen

Rz. 93 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall ist ein Anspruch der Hinterbliebenen und als solcher ein Unterhaltsschaden. Hinterbliebene in diesem Sinne sind Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie eigene und adoptierte Kinder des Getöteten nicht jedoch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. § 844 Abs. 2 BGB gewährt den Hinterbliebe...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 4. Verbindungsrente

Rz. 60 Von einer Verbindungsrente spricht man bei einer Rente, die zum Beispiel an ein Paar, Ehemann und Ehefrau, bis zum Tod des zuerst Sterbenden, also bis zur Auflösung des Paares durch Tod zu zahlen ist. Bevor man hier den entsprechenden Kapitalisierungswert untersucht, ist der Altersunterschied zwischen Mann und Frau zu bestimmen, wobei es hier Tabellen in 5er Schritten...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 1. Aktuelle Rechtslage

Rz. 145 Nach der geltenden Rechtslage löst der seelische Schmerz durch den Tod eines nahen Angehörigen in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch aus (OLG Köln VersR 1982, 558; BGH NJW 2005, 2614). Auch schwere Schicksalsschläge wie der Tod eines nahen Angehörigen seien dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen und nicht durch ein Schmerzensgeld auszugleichen. Anlässlich der S...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / II. Das geerbte Schmerzensgeld

Rz. 152 Schadensersatzrechtlich ist an den Schmerzensgeldanspruch zu denken, den der Verletzte inne hatte und der nach seinem Tod auf die Erben übergegangen ist. Nach heutiger Rechtslage ist es so, dass der Schmerzensgeldanspruch auf die Erben übergeht, ohne dass vertraglich ein Anerkenntnis gegeben sein muss oder die Sache rechtshängig gemacht werden müsste. § 847 Abs. 1 S....mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / f) Mithaftung

Rz. 111 Im Falle der quotalen Haftung verhält es sich beim Naturalunterhaltsschaden ebenso wie bei allen anderen materiellen Schadensersatzpositionen: Die Quotierung erfolgt am Ende. Es gilt jedoch auch hier, wie beim Unterhaltsschaden, das Quotenvorrecht (BGH VersR 1987, 70). Das bedeutet, der hinterbliebene Ehemann kann den ersparten Unterhalt zunächst mit dem von ihm zu t...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / a) Erwerbstätigkeitspflicht

Rz. 12 Sehr häufig tragen Versicherer vor, wenn Witwen (wenn von Witwen die Rede ist, gilt das Gesagte natürlich auch für Witwer, wenn nicht der Ehemann verstirbt, sondern die Ehefrau) Unterhaltsansprüche geltend machen, die Witwe habe gar keinen Unterhaltsanspruch, weil sie nach dem Tod ihres Mannes nunmehr arbeiten könne. Sollte dieser Einwand kommen, hat der Anwalt der Wi...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 1. Lebenslängliche Leibrente

Rz. 53 Die lebenslängliche Leibrente endet mit dem Tod des Geschädigten. Dieser Leibrente liegt die entsprechende Sterbewahrscheinlichkeit und damit durchschnittliche Lebenserwartung des Geschädigten zugrunde.mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 5. Laufzeit des Anspruchs

Rz. 20 Die Laufzeit des Unterhaltsschadens ist durch den mutmaßlichen Tod des Unterhaltsverpflichteten begrenzt. Es ist daher zuerst zu schauen, wer verstorben ist. Ist der Ehemann verstorben, muss geprüft werden, wann das statistische Lebensende des Ehemanns gewesen wäre. Hierzu sind die gängigen Sterbetafeln heranzuziehen. Die aktuellen Sterbetafeln sind unter www.destatis...mehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / b) Ansprüche der Witwe, wenn der Alleinverdiener verstirbt

Rz. 115 Vertritt man die Auffassung, dass das moderne Rollenbild der Ehe nicht so ausgestaltet ist, dass der Alleinverdiener im Haushalt mit Kindern nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit gar nichts mehr verrichtet, so kann die Witwe in diesem Fall einen eigenen Haushaltsführungsschaden geltend machen, wenn ihr alleinverdienender Ehemann verstirbt. Sein Anteil an der Hausar...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 6. Todesfallleistung

Rz. 85 Die Bedingungen sehen ferner vor, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Unfall der Tod des Versicherten eintritt, dass eine Todesfallleistung entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme zu zahlen ist. Dies ist festgehalten in § 7 VI AUB 88/94. Praxistipp Da in den einzelnen Bedingungen sehr kurze Fristen (siehe Rdn 54 ff.) bei der Todesfallleistung enthalten sind, ...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / a)1. Schritt: Berechnung des Arbeitszeitbedarfs im reduzierten Haushalt

Rz. 104 Der Arbeitszeitbedarf im reduzierten Haushalt wird aus Tabelle 2 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 5 Rn 1 ff.) abgelesen. Der 2-Personenhaushalt vor dem Tötungsfall ist jetzt der reduzierte 2-Personenhaushalt usw. Man verwendet entweder die Tages-, die Wochen- oder die Monatstabelle. Es ist darauf zu achten, dass die Zeitbedarfstabelle und die Zeitaufwandstabelle nicht verm...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 2. Temporäre Leibrente

Rz. 54 Bei der temporären Leibrente wird, anders als bei der lebenslänglichen Leibrente, nicht bis zum Tode gerechnet, sondern bis zu einem bestimmten Alter. Wie bereits erwähnt, sollte man bei den einzelnen Schadenspositionen die lebenslängliche Leibrente zugrunde legen. Beim Erwerbsschaden sollte man hingegen eine temporäre Leibrente heranziehen, wobei streitig ist, bis zu...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / e) Ggf. Unterhaltsersparnis abziehen

Rz. 110 Der BGH begründet den Vorteilsausgleich damit, dass der Ehemann durch den Tod seiner Ehefrau von seiner Barunterhaltspflicht ihr gegenüber entlastet wird (BGH NJW 1971, 2066) – für den Fall der "Nur-Haushaltsführungsehe". Obgleich diese Rechtsprechung aus dem Jahr 1971 schon etwas in die Jahre gekommen ist, gilt sie bis heute unverändert. Diese Unterhaltsersparnis wi...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Plötzlich

Rz. 10 "Plötzlich" bedeutet, dass das Unfallereignis innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraumes auf den Körper des Versicherungsnehmers einwirkt (vgl. BGH VersR 1988, 952). Insofern grenzt man den Begriff des "Plötzlichen" von dem Gegenbegriff des "Allmählichen" ab. "Allmählich" bedeutet, dass über einen längeren Zeitraum oder eine längere Dauer auf den Körper eingewirkt wir...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Anzeigen der Obliegenheiten nach § 9 I AUB 88/94

Rz. 112 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer unverzüglich einen Unfall anzuzeigen und zwar immer dann, wenn er aus dem Unfall voraussichtlich Ansprüche gegen den Versicherer herleiten kann. Innerhalb der Anzeigeobliegenheit ist weitgehend eine Frist unbekannt, wonach, wenn z.B. bei einem Straßenverkehrsunfall oder bei einem sonstigen Unfall der Tod des Versicherten ei...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 5. Embolie

Rz. 253 Von einer Embolie spricht man, wenn ein Verschluss eines Blutgefäßes vorliegt. Hierzu können körpereigene, aber auch körperfremde Substanzen wie Fetttropfen, Blutgerinnsel oder Luftblasen führen. Es kommt zu einer Durchblutungsstörung, d.h. es ist kein Rückfluss des Blutes mehr möglich. Meist lag vorher eine Thrombose vor, d.h. auch ein Verschluss eines Blutgefäßes d...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VIII. Nachprüfungsverfahren

Rz. 184 Ist Berufsunfähigkeit einmal gegeben, bedeutet dies für den Versicherungsnehmer nicht, dass Zahlungen automatisch bis zum Tod erfolgen. Sollte sich nämlich der Gesundheitszustand des Versicherten wieder bessern, obwohl die Ärzte zunächst davon ausgegangen sind, dass dies nicht der Fall sein werde, so kann der Versicherer diesen Zustand nachprüfen und gegebenenfalls f...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 4. Gesetzlicher Unterhalt

Rz. 17 § 844 Abs. 2 BGB besagt, dass der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt zu berücksichtigen ist. Was darunter zu verstehen ist, regelt das BGB in den §§ 1360, 1360a Abs. 1 sowie §§ 1602 Abs. 2 Nr. 2, 1610 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Dies bemisst sich nach den konkreten Verhältnissen der Familie aufgrund der Lebensstellung (Was war der erlernte B...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Unfreiwillig

Rz. 14 Bei dem Merkmal der Unfreiwilligkeit ist wichtig zu wissen, dass die Gesundheitsschädigung, jedoch nicht das Unfallereignis, unfreiwillig erfolgen muss (vgl. BGH VersR 1985, 177). Im Umkehrschluss bedeutet Freiwilligkeit, dass der Versicherungsnehmer den körperschädigenden Einfluss des Ereignisses gerade vorausgesehen und in seinen Willen mit aufgenommen haben muss. K...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / IV. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 12 Hierbei geht es in der Regel um eine Anpassung des Abfindungsbetrages, wenn den Parteien unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ein Festhalten an dem geschlossenen Vergleich nicht zugemutet werden kann. In der Praxis spielt diese Form des Loslösens von dem ursprünglichen Vergleich die größte Rolle. Es ist bei später auftretenden schwerwiegenden Spätschäden des G...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / C. Arbeitsunfall des Geschädigten

Rz. 9 Der Arbeitsunfall des Geschädigten hat verschiedene gesetzliche Voraussetzungen: Zunächst muss der Geschädigte zum versicherten Personenkreis (1. Kapitel, 2. Abschnitt SGB VII) gehören. Wichtigste Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 2 SGB VII. Hier sind alle Personen erfasst, die kraft Gesetzes versichert sind. Der wichtigste Fall des kraft Gesetzes Versicherten ist...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Bedeutung

Rz. 38 Wenn man das Nettoeinkommen errechnet hat, sind hiervon die fixen Kosten abzusetzen. Die Fixkosten stellen das A und O der Unterhaltsberechnungen dar. Die fixen Kosten sind alle Kosten, die unabhängig von dem Wegfall des Getöteten im Haushalt weiterlaufen, vgl. BGH NJW 1998, 985 und NJW 2007, 506. Rechnerisch müssen die fixen Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden...mehr

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Fortführung des § 82 EStDV - Verteilungszeitraums durch Rechtsnachfolger?

Leitsatz Eine Übertragung verbleibender Aufwendungen nach § 82b EStDV scheidet nach (allerdings nicht unumstrittener) Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in Rechtsnachfolgefällen generell aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vorbehaltsnießbraucher Erhaltungsaufwendungen trägt, nach § 82b EStDV verteilt, im Verteilungszeitraum verstirbt und vom Grundstückseigentümer be...mehr

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Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AO, § 14 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin erhielt sowohl im Mai 2002 ("Vorerwerb") als auch im August 2002 ("Erwerb") Schenkun...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / C. Tod des Leasingnehmers

Rz. 6 Allein der Tod des Leasingnehmers begründet kein einseitiges Kündigungsrecht des Leasinggebers, solange die Erben den Pflichten aus dem Leasingvertrag ordnungsgemäß nachkommen. Eine entsprechende AGB-Klausel wäre unwirksam,[15] die Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsrechts soll zulässig sein.[16] Die Erben des Leasingnehmers können nach h.M.[17] mit einer Fris...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / A. Allgemeines

Rz. 1 Leasingverträge sehen in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Vertragslaufzeit vor. Eine außerordentliche Kündigung kommt sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer in Betracht. Rechtsgrundlage ist nach überwiegender Auffassung die mietrechtliche Bestimmung des § 543 BGB,[1] nach anderer Auffassung der für Dauerschuldverh...mehr

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§ 8 Haftung des Verkäufers / B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 4 Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung ist nach Abschn. VIII. Nr. 2 NWVB auch die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Rz. 5 Das Produkthaftungsgesetz ist als verschuldens- und rechtswidrigkeitsunabhängige Gefährdungshaftung ausgestaltet. Es beinhaltet Höchstbeträge bei Tod und Körperverletzung sowie eine Selbstbeteiligung bei Sachschäden. Das haftun...mehr

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zerb 7/2017, Europäische Er... / II. Keine Lösung für den steuerlichen Aspekt

Demgegenüber bietet die Erbrechtsverordnung keine Lösung für alle Probleme. Sie ist eindeutig nicht auf steuerliche Angelegenheiten, Zollfragen und verwaltungsrechtliche Themen anwendbar (vgl. Art. 1, Abs. 1 der Verordnung). Da in diesem Bereich innerhalb Europas bislang noch keine Harmonisierung besteht, kann die Erbrechtsverordnung keine vollständige Lösung für internation...mehr

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zerb 7/2017, Testierfähigke... / I. Einleitung

Dem Jahresbericht der Bundesnotarkammer -Zentrales Testamentsregister- für das Jahr 2016 ist zu entnehmen, dass zum 31.12.2016 etwa 19,8 Millionen Registrierungen und rund 15,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, vor allem Testamente und Erbverträge, gespeichert waren.[1] Daneben befinden sich in unbekannter Anzahl weitere letztwillige Verfügungen von Todes wegen in Schubl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Bewertung auf der Grundlage von Gutachten vor dem 1.1.2009

Rz. 534 [Autor/Stand] Vor dem 1.1.2009 wurde die Auffassung vertreten, dass die Gleichmäßigkeit der Bewertung und Besteuerung nicht mehr gewährleistet wäre, wenn das Finanzamt sich bei der Bewertung der Anteile an Kapitalgesellschaften in Einzelfällen nach Gutachten und Auskünften von Banken und Finanzmaklern und dgl. richten würde, zumal die betriebswirtschaftliche Praxis z...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. Bis 22.8.1975 war ihr Vater R. L. als Miteigentümer eingetragen. Nach seinem Tod am 31.1.1975 ist das Eigentum aufgrund Erbscheins des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.5.1975 auf die Beteiligte zu 1) als Alleineigentümerin umgeschrieben worden. Weiter ist im Grundbuch von Bergisc...mehr