Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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zerb 7/2017, Europäische Er... / I. Erbschaften mit internationalem Bezug

Immer mehr Einwohner der Europäischen Union werden mit Erbschaften konfrontiert, die einen internationalen Charakter haben. Da die Menschen international zunehmend mobiler sind, ist dies keine Überraschung. Das Auftreten von internationalen Nachlässen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Es ist denkbar, dass der Erblasser im Ausland Immobilien erworben hat. Oder abe...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / I. Problemstellung

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird der im Lauf der Ehe entstandene Zugewinn im Fall der Beendigung des Güterstands durch Scheidung der Ehe nach den §§ 1373 ff BGB ausgeglichen. Bereits die dadurch erforderlich werdende Ermittlung des Unternehmenswerts birgt ein erhebliches Konfliktpotential, da der Unternehmer dem Zugewinnausgleic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Reichweite des Zuschlags

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat den in § 203 Abs. 1 BewG – für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2016 – vorgesehenen Zuschlag von 4,5 % nicht als "Risiko"-Zuschlag bezeichnet, sondern lediglich als Zuschlag. Damit entzieht sich der Zuschlag dem unmittelbaren Vorwurf, die Risikoeinschätzung sei unzutreffend. Mit der Bezeichnung "Zuschlag" bringt der Gesetzgeber zum Aus...mehr

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zerb 7/2017, Testierfähigke... / c) Späte (schwere) Symptome

Die späten (schweren) Symptome führen dazu, dass der Betroffene auf die Hilfe seiner Umwelt angewiesen ist. Er kann nicht mehr laufen und keine Aktivität des täglichen Lebens selbstständig durchführen. Es kann daneben zu einer Inkontinenz kommen, die Fähigkeit zu Schlucken geht verloren, es kann zur Stummheit kommen. Das Risiko der Unterernährung, einer Lungenentzündung und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Absatz 1 Satz 1

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers (Schenkers) zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zu Gunsten dieser Personen belastet ist, wurde ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert. Rz. 6 [Autor/Stand] § 25 ErbStG war nur anw...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kopiekost... / 1 Sachverhalt

Der beigeordnete Rechtsanwalt hatte gegenüber der Landeskasse auch die Festsetzung einer Dokumentenpauschale für das Einscannen von Schriftstücken beantragt. Der Urkundsbeamte hat diese Position abgesetzt. Das Einscannen begründe keinen Ersatzanspruch. Dagegen legte der Anwalt zunächst Erinnerung ein. Es sei nicht nachvollziehbar, warum mit dem 2. KostRMoG die mit dem Einscan...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / a) Betreuungsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein Elternteil kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit er ein gemeinsames Kind betreut. In den ersten drei Jahren nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trifft den betreuenden Elternteil keine Obliegenheit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum sind bei der Unterhalts...mehr

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zerb 7/2017, Testierfähigke... / 2. Exkurs: Indizwirkung der Ausführungen des Notars im Bezug auf die Testierfähigkeit

Ein weiterer Anhaltspunkt kann die vom Notar festgestellte Testierfähigkeit sein, wobei eine schlichte Bejahung das Vorliegen einer Testierunfähigkeit nicht endgültig ausschließt. Wird die letztwillige Verfügung von Todes wegen vor einem Notar errichtet, so hat sich dieser zwar von Amts wegen von der Testierfähigkeit zu überzeugen[36] und diesbezüglich Ausführungen zu machen...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Versorgungsausgleich

a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15, FamRZ 2017, 960 m. Anm. Holzwarth). b) Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 1

Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Daher sollte durch den Abschluss eines Ehevertrags sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nac...mehr

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zerb 7/2017, Ersatzerbenber... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. 1. Der Senat teilt die Ansicht des Nachlassgerichts, dass die Beteiligte zu 2 als Ersatzerbin nach ihrer Mutter berufen ist. Eine ausdrückliche Ersatzerbeneinsetzung findet sich in dem Testament vom 26.2.1990 allerdings nicht. a) Die Auslegungsregel des § 2069 BGB, wonach dann, wenn der Erblasser einen Abkömmling bedacht...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2. Asymmetrisch ausgestalteter Betreuungsunterhalt

Die strukturellen Unterschiede – § 1570 BGB ist Bestandteil des nachehelichen Unterhaltsrechts, § 1615l BGB gehört zum Verwandtenunterhalt – kontrastieren damit, dass es aus der Sicht des Kindes keine Rolle spielt, ob die betreuenden Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Die normativ begründeten Unterschiede sind erheblich. Beim Tod des Schuldners, der nach § 1570 B...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthaft. Nach dieser Vorschrift findet gegen die Entscheidungen des Grundbuchamtes das Rechtsmittel der Beschwerde statt. Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbucha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Rz. 81 [Autor/Stand] Anstelle der Ermittlung des aus den Vergangenheitserträgen abgeleiteten Durchschnittsertrags kann der nachhaltig erzielbare Jahresertrag auch in anderer Weise ermittelt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung von der vergangenheitsorientierten Ermittlung des Jahresertrags nur in Ausnahmefällen abweichen wird. Andernfalls würde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Absatz 1 Satz 3

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG [2] kann die gestundete Steuer jederzeit auf Antrag des Erwerbers mit ihrem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst werden. Aus Sicht des Gesetzgebers handelt es sich bei der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG um eine Steuervergünstigung. Theoretisch könnte der Erwerber natürlich auch einfach auf die Stundung verzichten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswert

Rz. 19 [Autor/Stand] § 200 Abs. 1 BewG enthält lediglich die grundsätzliche Formel zur Ermittlung des Ertragswerts. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Ermittlung des Jahresertrags und des Kapitalisierungsfaktors verweist § 200 Abs. 1 BewG auf die §§ 201 bis 203 BewG. Abschließend regelt § 200 Abs. 1 BewG nur die Behandlung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und die mit di...mehr

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zerb 7/2017, Ersatzerbenber... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem von der Erblasserin errichteten Testament vom 12.6.2016 bestimmt. Entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts ist das Testament unwirksam, weil es gegen die von der Erblasserin und ihrem vorverstorbenen Ehegatten am 21.3.1976 errichte...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XII. Abänderung

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren wegen Überschreitung des Höchstbetrages nach § 1587b Abs. 5 BGB a.F. nicht öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden konnte, rechtfertigt nach BGH keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung begründende Wertänderung i.S.v. § 51 Abs. 1 VersAusglG.[103] Hierbei handelt es si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hatte die Fälle, in denen jemand Vermögen erwirbt, dessen Nutzungen einem anderen als dem Erwerber zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung belastet ist, in zwei verschiedenen Vorschriften geregelt: § 25 ErbStG regelte die Besteuerung des Erwerbers des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Absatz 1 Satz 2

Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG enthielt den Ausgleich für das Abzugsverbot des § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Die Steuer, die auf den Kapitalwert der – nicht abzugsfähigen – Belastung entfällt, war bis zu deren Erlöschen zinslos zu stunden. Rz. 11 [Autor/Stand] Es wurde zunächst die Gesamtsteuer für den Bruttoerwerb – ohne Berücksichtigung der Nießbrauchslast – er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 11 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 201 BewG bildet R B 201 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 12 [Autor/Stand] (1) [1]Die Grundlage für die Bewertung bildet der zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. [2]Für die Ermittlung dieses Jahresertrags bietet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag ei...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerdebere... / Aus den Gründen

Die Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerde bereits unzulässig ist. 1. Dabei kann nach Ansicht des Senats dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist des § 63 FamFG versäumt hat. Auf die kontrovers diskutierte Frage, ob § 63 Abs....mehr

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AGS 7/2017, Keine Kopiekost... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat, der über die Beschwerde aufgrund des Übertragungsbeschlusses des Einzelrichters v. 4.5.2015 gem. § 33 Abs. 8 S. 2 und 3 RVG ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter entscheidet, sieht keine Veranlassung, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen, ob Nr. 7000 VV in der Fassung durch das 2. KostRMoG mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der Verkäufe

Rz. 163 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nur Verkäufe berücksichtigt werden, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Rz. 164 [Autor/Stand] Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitpunkt 1.1.1995 und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, sola...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anhaltspunkte für das Vorliegen begründeter Zweifel

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat Anhaltspunkte formuliert, in welchen Fällen vom Vorliegen begründeter Zweifel auszugehen ist.[2] Die beispielhafte Aufzählung der maßgebenden Anhaltspunkte wirft zwar weitere Fragen auf. Dennoch wird erkennbar, wie die Finanzverwaltung grundsätzlich mit dieser Frage umgehen will. Rz. 100 [Autor/Stand] R B 199.1 Abs. 6 ErbStR 2011 [...mehr

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Policendarlehen / 2.1 Abtretung für den Erlebensfall

Die schädliche Verfügung über den Vertrag liegt regelmäßig in einer Beleihung während der Vertragslaufzeit. Hat der Steuerpflichtige die Ansprüche nicht im Voraus abgetreten, steht es ihm bei Eintritt des Erlebensfalls (regelmäßig Ablauf der Vertragslaufzeit) frei, beliebig über die Ablaufleistung der Versicherung zu verfügen.[1] Er kann die Ablaufleistung der Versicherung a...mehr

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Policendarlehen / 1 Überblick

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hatte die steuerlichen Vergünstigungen für die meisten Lebensversicherungen gestrichen: Bei Vertragsabschluss oder Zahlung des ersten Beitrags nach dem 31.12.2004 kommt ein Abzug der Beiträge bei den Sonderausgaben nur noch in Betracht, wenn es sich entweder um eine reine Risikoversicherung oder um eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahl...mehr

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zfs 6/2017, Schuldfähigkeit... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist auch begründet." Dem Kl. als Bezugsberechtigtem stehen nach Eintritt des Versicherungsfalls – dem Tod der Ehefrau des Kl. als versicherter Person – die Versicherungsleistungen aus beiden Versicherungsverträgen zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist weder Leistungsfreiheit gem. § 162 Abs. 1 VVG eingetreten, noch gilt der Kl. gem. § 162 Abs. 2 VVG nicht als Bez...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es ...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Anmerkung

Das Urteil überzeugt aus zwei Gründen nicht. 1. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. ErbStG wird der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteils besteuert. Das wird so verstanden, dass der nach § 2317 Abs. 1 BGB erworbene Pflichtteilsanspruch besteuert wird, wenn ihn der Pflichtteilsberechtigte geltend gemacht hat, also entgegen dem missverständlichen Gesetzeswortlaut nich...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Aus den Gründen

Auf das vorliegende Verfahren sind entsprechend Art. 229 § 36 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der vor dem 17.8.2015 geltenden Fassung anzuwenden, da der Erblasser vor diesem Stichtag verstorben ist; auf die Einleitung des hiesigen Einziehungsverfahrens kommt es...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe nach seinem im September 2008 verstorbenen Vater (Erblasser E). E hatte mit seiner im April 2008 vorverstorbenen Ehefrau (EF) im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und sein Erbe nach dem Tod der EF ausgeschlagen. Am 16.1.009 machte der Kläger den infolge der Erbausschlagung entstandenen Pflichtteilsan...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war mit dem Erblasser verheiratet. Ihre erste Ehe wurde 1968 geschlossen. Unter dem 21.5.1978 errichteten die Eheleute ein eigenhändiges, – soweit ersichtlich – von der Beteiligten zu 2. geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem es hieß: Zitat "Wir, ..., erklären, dass beim Tode eines Ehegatten der Andere ihn beerbt. (Berlin...mehr

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zerb 6/2017, Übergang des a... / 1

Das amerikanische Individual Retirement Account (nachfolgend "IRA" genannt; zu Deutsch: "individuelles Alterskonto") stellt eine Besonderheit hinsichtlich des Übergangs von Vermögenswerten auf den Erwerber von Todes wegen dar. Denn der Erwerber eines IRA von Todes wegen kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen, wann das Kapital ausbezahlt wird und dadu...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / b) Erscheinungsformen des Stiftungsgeschäfts

Auch in Deutschland kann das Stiftungsgeschäft in zwei Erscheinungsformen auftreten: das Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 81 Abs. 1 BGB und das Stiftungsgeschäft von Todes wegen (§ 83 BGB). Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung auf Errichtung einer Stiftung. Eine zu Lebzeiten errichtete Stiftung kann von einer ode...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Den Verfahrenswert hatte das FamG offenbar oberhalb von 1.000,00 EUR festgesetzt. Bei zutreffender Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 1. Alt. FamGKG war im Anpassungsverfahren wegen Unterhalts bei nur einem betroffenen Anrecht und einem dreifachen Nettoeinkommen der geschiedenen Eheleute unterhalb von 10.000,00 EUR der Verfahrenswert für die I. und II. Instanz nur mit 1.000,00 E...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / a) Besteuerung bei Errichtung

Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und somit selbst nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG Steuersubjekt. Da die Familienstiftung rechtlich selbständig ist, wird sie steuerrechtlich besonders behandelt und fällt unter die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die hinter einer Familienstiftung stehenden Personen, Destinäre und Stifter unterliegen ebenfalls der Steuer...mehr

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zerb 6/2017, Übergang des a... / 1. Einzelperson (nicht Ehepartner) als Begünstigter

Mit dem Erbanfall bzw. Tod des Gründers geht das IRA auf den schriftlich benannten Begünstigten über. Zunächst hat der Verwalter des IRA eine Abänderung der Eigentümerbezeichnung vorzunehmen, um das neue Besitzverhältnis zu dokumentieren. Die Bezeichnung muss erklären, dass es sich um ein Konto eines verstorbenen Gründers handelt bzw. er muss den Namen des Begünstigten auffü...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / c) Satzung

Die Mindestbestandteile der Stiftungssatzung sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15.7.2002[19] in § 81 Abs. 1 S. 3 BGB bundeseinheitlich und abschließend normiert. Danach sind erforderlich Regelungen über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen der Stiftung und die Bildung des Vorstands. Es ist dem Stifter möglich, sich in ...mehr

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zerb 6/2017, Formulierung d... / Sachverhalt

Die im Alter von 74 Jahren verstorbene, ledige Erblasserin widerrief in Ziffer I ihres notariellen Testaments vom XXX frühere Testamente. Im Übrigen lautet das Testament wie folgt: Zitat "II. Zu meiner alleinigen Erbin bestimme ich meine Nichte S.F. (= Beteiligte zu 1), derzeit wohnhaft (...). " III. Frau S.F. (= Beteiligte zu 1) soll jedoch nur Vorerbin sein. Zu Nacherben best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2 400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4 800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6 000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3 072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen aus Sicht der Finanzverwaltung

Kommentar Das BMF hat mit Schreiben vom 24.5.2017 seine Aussagen zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen neu geordnet. Die komplexe Verwaltungsanweisung greift zahlreiche Detailfragen auf. 1. Was sind Leistungen zur Basisversorgung? Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG die Beiträge zu den: gesetzlichen Rentenversicherungen landw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.6 Witwen/Witwer (Abs. 3)

Rz. 33 Für überlebende Ehegatten, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen aus eigener Versicherung nicht erfüllen, gelten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für medizinische Rehabilitationsleistungen als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als erfüllt, wenn sie Anspruch auf eine große Witwen- bzw. große Wit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliches

Rn. 18 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Endet die Kaufmannseigenschaft (z. B. durch Tod des Kaufmanns oder Einstellung des Geschäftsbetriebs), entfällt für ab diesem Zeitpunkt entstehende Unterlagen auch die Aufbewahrungspflicht. Bezüglich davor entstandener Unterlagen bleibt die bereits begonnene Aufbewahrungsfrist unberührt.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen

Leitsatz Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, § 1589 Satz 1, §§ 1601 ff., § 1612 Abs. 1 Satz 1, § 1618a BGB, § 14 Abs. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. Sachverhalt Die Erblasserin, Mutter M, war im Jahr 2001 pflegebedürftig g...mehr

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Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

Leitsatz Beschränkt Steuerpflichtigen steht für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu. Normenkette § 16, § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 ErbStG, Art. 63 Abs. 1, Art. 65 AEUV Sachverhalt Die Klägerin und ihr Ehemann hatten ihren Wohnsitz in ...mehr

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Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2a GrEStG

Leitsatz Von der Vorschrift des § 1 Abs. 2a Satz 6 GrEStG wird nur der Gesellschafterwechsel durch Erbfolge erfasst Sachverhalt Bei der Klägerin handelte es sich um eine GbR mit den Gesellschaftern Herrn B, Frau B1 (beide zu 50% am Vermögen beteiligt) und der B & C GmbH, die nicht am Vermögen der GbR beteiligt war. Die GbR war Eigentümerin von Gebäuden auf fremdem Grund und B...mehr

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Ansätze und Instrumente des... / 3.1.2 GRI-Leistungsindikatoren

Führender Reporting-­Standard im Bereich Nachhaltigkeit Die "Global Reporting Initiative" (GRI)[1] gilt als führend im Bereich der weltweiten Verbreitung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.[2] Die aktuelle GRI G4.1 wurde 2013 veröffentlicht und präzisiert die seit 2011 gültige G3.1-Fassung des Reporting-Standards. Mithilfe eines insgesamt über 120 Indi...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Erscheinungsformen des Stiftungsgeschäfts

Das Stiftungsgeschäft kann in zwei Erscheinungsformen auftreten: das Stiftungsgeschäft unter Lebenden und das Stiftungsgeschäft von Todes wegen. Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, die durch Notariatsakt beurkundet werden muss (§ 39 Abs. 1 PSG). Im österreichischen Stiftungsrecht kann auch ein Minderjähriger ode...mehr