Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Änderungen bei den unbefristeten Regelungen der 6. EG-Richtlinie

Rz. 445 Die durch die Binnenmarkt-Richtlinie insoweit vorgenommenen Änderungen folgten im Wesentlichen aus der Errichtung des gemeinsamen Binnenmarkts bzw. den damit entfallenen Grenzkontrollen und dem Wegfall des Einfuhr- und Ausfuhrbegriffs im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Im Einzelnen ist auf folgende Regelungen besonders hinzuweisen: Rz. 446 Die Territorialit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.2 Rechnungsstellung und vereinfachte Rechnungsangaben

Rz. 615 Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung betrifft grundsätzlich alle Umsätze an andere Unternehmer und nicht steuerpflichtige juristische Personen.[1] Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten nicht mehr vorschreiben, dass Rechnungen für befreite Finanzdienstleistungen erstellt werden müssen.[2] Daneben enthält die MwStSystRL weiterhin die Möglichkeit, dass die Mitgliedst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.4 Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft ab 1.1.2028

Rz. 1191 Der Aufstieg des Geschäftsmodells der Plattformökonomie hat nach den Darstellungen der EU-Kommission neue Probleme für das Mehrwertsteuersystem ausgelöst. Eines dieser Probleme sei die Mehrwertsteuerungleichheit. Nach den Grundsätzen des MwSt-Systems ist ein Steuerpflichtiger (Unternehmer) jede (natürliche oder juristische) Person, die selbstständig eine wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.1 Hauptziele des Vorschlagspakets

Rz. 1180 Mit diesem Rechtsetzungspaket werden 3 Hauptziele verfolgt: Die Rechnungsstellungsverfahren sollen vereinfacht werden, indem auf eine allgemeine elektronische Rechnungsstellung umgestellt wird, und die Meldepflichten für Mehrwertsteuerzwecke sollen aktualisiert werden, indem die Informationen, die Steuerpflichtige zu jedem einzelnen Umsatz übermitteln müssen, standar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.4 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 748 Unabhängig davon, ob er in dem Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung gewährt, ansässig ist, kann nach Art. 288a Abs. 1 MwStSystRL ein Unternehmer die Regelung während eines Kalenderjahres nicht in Anspruch nehmen, wenn der Schwellenwert von 85.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten wurde. Der Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33 Brexit – Sonderregelung für Nordirland – RL 2020/1756

Rz. 730 Mit der Richtlinie 2020/1756[1] wurde zum Ablauf der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU (d. h. zum 31.12.2020) eine spezielle USt-IdNr. für in Nordirland ansässige Unternehmen geschaffen. Im Rahmen des Austrittsabkommens unterliegen Warenlieferungen zwischen der EU und Nordirland weiterhin den EU-MwSt-Vorschriften, und die spe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt

Rz. 472 Durch folgende Rechtsakte war die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt auf eine neue Grundlage gestellt worden: Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 [1]; Richtlinie 2003/93/EG.[2] Rz. 473 Die Verordnung (in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht) war am 1.1.2004 und die Richtlinie am 15.10.2003 in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EG)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Grundlegende Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Kernelemente der Kleinunternehmerregelung

Rz. 737 Kernelemente sind die unionsweite Festlegung eines Umsatzhöchstbetrages von 85.000 EUR, bis zu dem die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von der MwSt befreien können, sowie die Ausdehnung der nationalen Kleinunternehmerregelungen auf Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Damit bleibt es eine nationale Entscheidung, ob und in welcher Höhe (bis zum Maximalbetrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.3 Beibehaltung von Besteuerungen

Rz. 382 Nach Art. 370 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil A der Richtlinie aufgeführten Umsätze, die grundsätzlich zu befreien wären, weiterhin besteuern. Die Liste in Anhang X Teil A war durch die 18. EG-Richtlinie bereits gekürzt worden. Mitgliedstaaten, die in Art. 370 MwStSystRL genannte Umsätze am 1.1.1978 besteuerten, dürfen die Steuerpflicht jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Verstetigung von Ausnahmeregelungen

Rz. 568 Der Rat hatte am 24.7.2006 die Richtlinie 2006/69/EG[1] verabschiedet. Mit dieser Änderungsrichtlinie wurde eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die einige Mitgliedstaaten bis dahin singulär auf der Basis entsprechender Sonderermächtigungen des Rates gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie [2] abweichend von den Grundtatbeständen anwenden durften, als allgemein geltendes Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 330 Für Zwecke der USt kann der Steuerpflichtige grundsätzlich den Aufbewahrungsort der Rechnung bestimmen, sofern er den zuständigen Behörden auf deren Verlangen alle aufzubewahrenden Rechnungen oder Daten unverzüglich zur Verfügung stellt.[1] Die Mitgliedstaaten ihrerseits können den Steuerpflichtigen zur Auflage machen, ihnen den Aufbewahrungsort mitzuteilen, wenn sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.3 Leistungskommission bei Fernverkäufen über eine Internetplattform – Inanspruchnahme des Plattformbetreibers

Rz. 670 Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. Ä., unterstützen, werden so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.1 Allgemeines

Rz. 761 Der Rat hat am 5.4.2022 die Richtlinie (EU) 2022/542 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze angenommen.[1] Neben den Regelungen zu den Steuersätzen wurden auch bestimmte Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen geändert. So findet nach dem neuen Art. 53 Abs. 2 MwStSystRL (Ort der Dienstleistung betreffend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.21 Nationale Sondermaßnahmen

Rz. 384 Gem. Art. 395 MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig jeden Mitgliedstaat ermächtigen, von der Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einzuführen, um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten. Rz. 385 Nach Art. 394 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alte Sondermaßnahmen, die sie bei Inkrafttre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Territorialität – Geografischer Steueranwendungsbereich

Rz. 78 In Art. 5 der MwStSystRL werden vier Territorialitätsbegriffe definiert: Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats, Gemeinschaft und Gebiet der Gemeinschaft, Drittland, Drittgebiete. Rz. 79 Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats ist das Gebiet jedes Mitgliedstaats der Gemeinschaft nach Art. 299 EG-Vertrag mit Ausnahme der Gebiete nach Art. 6 MwStSystRL (z. B. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.6 Durchführungsverordnung 2021/965

Rz. 691 Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/965 der Kommission v. 9.6.2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/194 der Kommission in Bezug auf den Austausch von Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen oder ihren Vermittlern und die Benennung zuständiger Behörden für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen[1] wurde festgelegt, dass Steuerpflichtige o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.1 Steuersätze

Rz. 379 Die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Steuersätze finden sich in Art. 109ff. MwStSystRL. Sie gelten für die Zeit der in Art. 402 geregelten Geltungsdauer der Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs. Es obliegt jedem Mitgliedstaat die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum 31.12.1992 ein ermäßigter Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen

Rz. 722 Der Rat hat am 6.11.2018 die RL 2018/1713[1] angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auch auf die Bereitstellung elektronischer Publikationen anzuwenden. Nach vorherigem Recht der MwStSystRL galt, dass elektronisch erbrachte Dienstleistungen, einschließlich elektronisch bereitgestellter Veröffentlichungen, zum Normalsatz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.1 Allgemeines

Rz. 753 In den allermeisten Fällen von Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union, so die Erwägungsgründe der RL 2020/284, werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Zur Bekämpfung von MwSt-Betrug sei es wichtig, die Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen, die au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.4 Einfuhren

Rz. 139 Mit der Einrichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 und der damit verbundenen Beseitigung der Steuergrenzen musste die Besteuerung bei der Einfuhr im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Art. 30 MwStSystRL regelt nunmehr, dass die Einfuhr eines Gegenstands vorliegt, wenn eine Drittlandsware, die sich zollrechtlich nicht im freien Verkehr befindet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.5 Artikel 114 AEUV – Angleichung der Rechtsvorschriften

Rz. 10 Nach Art. 114 Abs. 1 AEUV erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV) und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.7 Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Rz. 624 Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen[1] und in Bezug auf Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet,[2] davon abhängig zu machen, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt. Der Rat hat die vorgesehenen Änderungen nicht übernommen. Damit blieb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.4 Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1128 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 16.7.2003 einen Richtlinienvorschlag zum Anwendungsbereich der ermäßigten MwSt-Sätze vorgelegt.[1] Mit dem Vorschlag reagierte die Kommission einerseits auf das (Ende 2005) auslaufende Experiment, wonach die Mitgliedstaaten auf sog. "arbeitsintensive Dienstleistungen" einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen . Andererseits schlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Richtlinie – Kleinunternehmerregelung

Rz. 736 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde die vorherige Sonderregelung für Kleinunternehmen [2] grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [3] entsprechend angepasst. Nach der vorherigen Sonderregelung für Kleinunternehmen können nur Unternehmen, die in dem Mitglie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Richtlinie zur Betrugsbekämpfung bei Einfuhren

Rz. 597 Ziel der am 25.6.2009 verabschiedeten Richtlinie 2009/69/EG[1] ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen. Die Änderungen betreffen Angaben und Nachweise bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.[2] Rz. 598 Mit der Änderung in Art. 143 MwStSystRL wurden Mindestvoraussetzungen für die Gewä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Anwendungsbereich der ermäßigten Steuersätze

Rz. 1010 Nach Art. 100 MwStSystRL wird der Rat auf der Grundlage entsprechender Berichte ab 1994 alle zwei Jahre den Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze überprüfen. Der Rat kann das in Anhang III der 6. EG-Richtlinie enthaltene Verzeichnis der Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auf Vorschlag der Kommission ändern.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37 Richtlinie (EU) 2020/284 und Verordnung 2020/283 – Zahlungsdienstleister

Rz. 752 Mit der Richtlinie (EU) 2020/284[1] die zum 1.1.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, werden Zahlungsdienstleister, die in den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten eingebunden sind, besonderen Verpflichtungen unterworfen. Diese Verpflichtungen dienen der Bekämpfunng von MwSt-Betrug. Insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.10 Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der MwStSystRL-DVO im Zusammenhang mit dem vorstehenden Richtlinienvorschlag

Rz. 1206 Ebenfalls am 8.7.2024 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Durchführungsverordnung zur Änderung der MwStSystRL-DVO "bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer" vorgelegt.[1] Danach soll Art. 51 Abs. 1 MwStSystRL-DVO neugefasst und das Muster der Bescheinigung lt. Anhang II MwStSystRL-DVO durch das neue Bescheinigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Richtlinien- und Verordnungsvorschlag Finanzdienstleistungen

Rz. 1133 Die Begriffsbestimmungen der steuerbefreiten Versicherungs- und Finanzdienstleistungen in Art. 135 MwStSystRL sind veraltet und haben vielfach zu einer unterschiedlichen Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungen durch die Mitgliedstaaten geführt. Die Verwaltungspraxis ist daher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was für die Betroffenen die rechtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.3 Einfuhr

Rz. 159 Nach Art. 60 MwStSystRL erfolgt eine Einfuhr in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sich der Gegenstand zu dem Zeitpunkt seines Verbringens in die Gemeinschaft befindet. Art. 61 MwStSystRL regelt den Ort der Einfuhr von Gegenständen, die sich nicht im freien Verkehr befinden. Die Bezugnahme in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL auf "ein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr