Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Hauptsacheverfahren / Zahlungsverfahren

1. Zuständiges Gericht Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Unterhaltsverfahren richtet sich nach § 232 FamFG:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Fehlverhalten

Rz. 303 Der Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB basiert auf der Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheliche Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert, ohne seinerseits das Prinzip der Gegenseitigkeit zu wahren.[496] Rz. 304 Ein Ehebruch führt als solcher noch nicht ohne ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 282 Voraussetzung ist ein vorsätzlich begangenes Verbrechen oder schweres Vergehen des Unterhaltsberechtigten, das sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet.[466] Rz. 283 Bei wiederholten schwerwiegenden Beleidigungen und Verleumdungen ist § 1579 Nr. 3 BGB insbesondere dann erfüllt, wenn derartige Ehrverletzungen mit nachteiligen Auswirkun...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Fehlende Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 93 Auch ein sofortiges Anerkenntnis kann den Antragsgegner nur dann von Kosten entlasten, wenn er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat. Rz. 94 Praxistipp: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine Veranlassung bestanden hat, liegt beim Antragsgegner.[102] Daher gehen Zweifel zu seinen Lasten.[103] Eine solche Veranlassung ist ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc) Betreuungsangebote des anderen Elternteils

Rz. 36 Grundsätzlich ist auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.[28] Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / g) Zusammengesetzte Unterhaltsansprüche

Rz. 48 Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB besteht immer nur im Umfang eines ohne die betreuungsbedingten Einschränkungen erzielbaren Einkommens ("solange und soweit"). Jedoch kann sich darüber hinaus ein überschießender Unterhaltsanspruch noch aus anderen Tatbeständen ergeben – so insbesondere als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB, der sich aus der unterschiedli...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 321 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[523] Allerding...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XII. Vollstreckung des Auskunftstitels (mit Formulierungsvorschlag)

Rz. 82 Die Verpflichtung zur Auskunft wird § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt, da die Belegpflicht vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft wird.[131] Rz. 83 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Abänderungsverfahren bei der Versäumnisentscheidung

Rz. 246 Auch bei der Versäumnisentscheidung besteht eine Bindungswirkung.[270] Die gerichtliche Entscheidung beruht dabei auf dem als richtig unterstellten einseitigen Sachvortrag des Antragstellers.[271] Dabei erlaubt eine behauptete Änderung der, einer Versäumnisentscheidung zugrunde gelegten (fingierten), Verhältnisse keine Abänderung. Eine Abänderung ist nur dann und ins...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Besondere Umstände vor Überschreiten der Zeitschwelle

Rz. 278 Auch dann, wenn der vorgenannte zeitliche Rahmen noch nicht überschritten worden ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen.[452] Als Umstände, die dazu führen, dass bereits vor einer Dauer von zwei bis drei Jahren vom Vorliegen des Tatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen ist, kommen besonders intensive persönlich...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Verwirkung titulierter Ansprüche

Rz. 427 Auch bei titulierten Ansprüchen ist eine Verwirkung nach der gleichen Zeitspanne grundsätzlich möglich,[501] es sind jedoch erheblich strengere Voraussetzungen beim Umstandsmoment zu beachten.[502] Rz. 428 Da mit der Verwirkung die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden soll, ist das Verhalten des Berechtigten ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Sofortiges Anerkenntnis

Rz. 89 Da in Unterhaltssachen Anwaltszwang besteht (§ 114 Abs. 1 FamFG), kann ein nicht anwaltlich vertretener Unterhaltspflichtiger, der bislang freiwillig gezahlt hat, kein verfahrensrechtlich wirksames Anerkenntnis abgeben. Rz. 90 Will er eine streitige Entscheidung vermeiden, kann er sich lediglich darin flüchten, eine Versäumnisentscheidung gegen sich ergehen zu lassen. ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsgläubigers

Rz. 360 Der Unterhaltsgläubiger kann die vollstreckbare Urkunde seinerseits ebenfalls erhöhen. Eine spätere gerichtliche Durchsetzung der Erhöhung für die Vergangenheit greift jedoch nur, soweit hinsichtlich der Mehrforderung Verzug eingetreten ist, sei es durch eine bezifferte Zahlungsaufforderung, sei es durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB. Diese dem Schuldnerschut...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast ebenfalls ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben

Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss: odermehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 16. Sonstige Billigkeitsgesichtspunkte

Rz. 177 Die ehebedingten Nachteile sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Kriterium für die vorzunehmende Billigkeitsabwägung, denn das Gesetz spricht nur "insbesondere" von den ehebedingten Nachteilen. Daher können auch andere Gesichtspunkte mit in die Billigkeitsabwägungen einfließen. Hier spielt die nacheheliche Solidarität die entscheidende Rolle.[253] Rz. 178 Pra...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 287 Voraussetzung dieser Tatbestandsalternative ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, nachteilig auswirkt. Eine unterhaltsbezogene Mutwilligkeit liegt also dann vor, wenn sich der Bedürftige unter grober Missachtung dessen, was jede...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Gerichtlicher Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

Rz. 251 In der Praxis weit verbreitet ist der Irrtum, dieses Problem könne "nebenbei" bei der nächsten anderweitigen Änderung des Titels mit behoben werden. Rz. 252 Erhebt der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen – z.B. wegen der Verringerung seines Einkommens oder wegen einer Erhöhung des Eigeneinkommens der Berechtigten – eine (zulässige) Abänderungsklage, so ist damit ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Gerichtliche Prognoseentscheidung

Rz. 236 Die Schwierigkeit in der praktischen Anwendung der Befristungsregelungen liegt nun darin, dassmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 22. Vertrauensschutz bei bestehenden Unterhaltstiteln

Rz. 228 Bei vorhandenem Titel kann zwar ein höherer Vertrauensschutz bejaht werden; dieser schützt aber auch nicht unter allen Umständen vor der Befristung des nachehelichen Unterhaltes.[371]mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / I. Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Rz. 3 Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrages – das Scheitern der Ehe feststeht.[2] (Einzelheiten siehe oben § 3 Rdn 51) Rz. 4 Ist e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB,[37] also für ein erfolgtes Auskunftsverlangen[38] sowie für das Bestehen des Unterhaltsanspruchs dem Grunde nach zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens. Ebenso muss er den Eintritt des Verzuges und der Rechtshängigkeit nachweisen, so wie auch die Tatsachen, aus...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VIII. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 62 Vom Auskunftspflichtigen kann Auskunft die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Auskunft in bestimmten Punkten nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden ist (§ 1605 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 261 BGB). Vor Erteilung der Auskunft ist der Anspruch nicht fällig.[102]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Sonderfall: einstweilige Anordnung im Zeitraum der Trennung

Rz. 210 Nach früherem Recht bestand Einigkeit, dass eine während der Trennungszeit ergangene einstweilige Anordnung über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus wirksam blieb. Die Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung spricht dagegen, die Wirkung der eAO über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus gelten zu lassen. Nicht abschließe...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auswirkungen auf die Wohnwertberechnung

Rz. 9 Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist als Gebrauchsvorteil dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit der anzurechnende Nutzen die anzuerkennenden Kosten der Immobilie übersteigt (Wohnvorteil), siehe § 3 Rdn 82.[12] Rz. 10 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit

Rz. 74 Weiterhin kann Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Rechtshängigkeit tritt ein Rz. 75 Die formlose Übersendung einer Klageschrift oder eines Verfahrens...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Anrechnung von Tilgungsleistungen

Rz. 16 Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt. Rz. 17 Nach der neueren Rechtspr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Verfahrensablauf

Rz. 142 Es gelten über § 113 FamFG die Regelungen der ZPO. Die Entscheidung ergeht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, jedoch in Form eines Beschlusses. In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Es ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen, so dass auch ein Versäumnisbeschluss ergehen kann. Ein wirksames Anerkenntnis ist nur möglich, wenn der Antragsgegner...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Doppelverwertungsverbot beachten!

Rz. 107 Sind bestimmte Kosten wie z.B. Tilgungs- und Zinsleistungen bereits im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden, so scheidet eine Berücksichtigung in anderen Rechtsbeziehungen wie z.B. beim Gesamtschuldnerausgleich aus. Umgekehrt kann einer Berücksichtigung beim Unterhalt entgegenstehen, dass die gleiche Position bereits im Rahmen der gesamtschuldnerisch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Auswirkungen auf die Steuerklasse

Rz. 223 Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung der Steuerklasse. Erst v. 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres an kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Bei einkommensteuerrechtlicher Betrachtung gilt dann die Grundtabelle statt der bisherigen gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach der Splittingtabelle. Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 432 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast.[509] Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Unterhaltsrechtliche Konsequenzen

Rz. 10 Bei erfolgreicher Versöhnung erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch. Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 340 Sind noch keine Zugewinnausgleichsansprüche geregelt worden, wird durch die Rechtskraft der Ehescheidung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt. Rz. 341 Praxistipp: Auf den Beginn der Verjährungsfrist sollte in der anwaltlichen Beratung hingewiesen werden. Mit Rechtskraft der Scheidung beginnt die Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleichsanspruch.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 167 Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen i.S.v. § 112 FamFG, zu denen auch die Unterhaltsverfahren gehören, sind gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 FamFG mit Wirksamwerden vollstreckbar. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Wirksamkeit von Entscheidungen in isolierten Verfahren und in Folgesachen im Scheidungsverbund. Endentscheidungen in isolierten Unterhaltsverfa...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Selbstbehalt und Mindestbedarf

Rz. 15 Der Mindestbedarf betrifft den Unterhaltsberechtigten, der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen. Bezeichnet wird dabei derjenige Betrag, der der betreffenden Person auf jeden Fall zukommen muss bzw. verbleiben muss (siehe § 3 Rdn 43). Maßgeblich ist immer der für den jeweiligen Zeitraum, für den Unterhalt geltend gemacht wird, in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einstellung in 1. Instanz

Rz. 174 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nicht anfechtbar und kann auch nicht auf anderem Wege in der 2. Instanz korrigiert werden. Der Schuldner kann folglich zum Schutz vor der Vollstreckung nur beantragen, die Einstellung der Vollstreckung anzuordnen. Rz. 175 Praxistipp:mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen

Rz. 4 Nimmt der Unterhaltspflichtige eine neue Partnerschaft auf, aus der Kinder hervorgehen, so ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen für die unterhaltsberechtigte Ehefrau.[2] Rz. 5 Der jetzt bestehende Unterhaltsanspruch des neu geborenen Kindes genießt gem. § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang genießt vor dem Ehegattenunterhaltsanspruch der getrennt lebenden oder geschiedenen E...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Speziell: Einstellung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 187 Umstritten ist, ob auch die Einstellung gegen Sicherheitsleistung möglich ist.[193] Rz. 188 Praxisti...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / III. Antragsverfahren im Verbund

Rz. 73 Verfahren, die den Unterhalt der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, die güterrechtlichen Ansprüche sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen betreffen, sind Antragsverfahren. Sie werden nur in den Scheidungsverbund einbezogen, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Ist eine Folgesache zulässigerweise im Verbund anhängig...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Unterhaltsverfahren – einstweilige Anordnung § 246 FamFG

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Inhalt der geschuldeten Auskunft

Rz. 39 Der Inhalt der geschuldeten Auskunft wird nicht zuletzt daraus bestimmt, was der Auskunftsberechtigte fordert ("auf Verlangen"). Um Streitigkeiten und Auslegungsprobleme zu vermeiden, ist bereits bei der Formulierung des Auskunftsbegehrens auf eine präzise Konkretisierung zu achten, die Inhalt und Umfang der Auskunft nicht in das Belieben des Auskunftspflichtigen stel...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Antrag auf Abänderung, § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 203 Auf Antrag gemäß § 54 Abs. 1 FamFG kann die einstweilige Anordnung aufgehoben oder geändert werden. Der Antrag muss begründet werden.[214] Der Antrag ist nachrangig ggü. dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG.[215] Rz. 204 Nicht abschließend geklärt ist, ob in Unterhaltsverfahren bei aufgrund mündlicher Verhandlung ergangener Entscheidung für eine...mehr