Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ermessen des Gerichts

Rz. 168 Die Anordnung steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts und erfolgt von Amts wegen. Erforderlich ist die Abwägung zwischen den Interessen des Gläubigers und denjenigen des Schuldners. Jedoch ist nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG in Unterhaltssachen grundsätzlich die sofortige Wirksamkeit anzuordnen. Schuldnerschutz kommt deshalb nur in Betracht, ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Vollständige Abweisung eines Leistungsantrags im vorangegangenen Verfahren

Rz. 237 Wurde im vorangegangenen Verfahren kein zukünftiger Unterhalt zugesprochen, sondern der damalige Zahlungsantrag vollständig abgewiesen, ist das erneute Unterhaltsbegehren des Berechtigten durch neuen Leistungsantrag durchzusetzen. Denn ein solcher – z.B. wegen fehlender Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit ergangener – abweisender Beschluss hat keine Bindungswirkung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Eckpunkte des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 9 Für den nachehelichen Unterhalt gilt der in § 1569 BGB normierte Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur dann, wenn er dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt in den enumerativ aufgezählten und abschließend aufgeführten Fällen der §§ ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Textmuster für den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 285 Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – _________________________ vom _________________________, Az: _________________________ wird mit Wirkung dahingehend geändert, dass der Antragstellermehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Unterhaltsrückstand ab Auskunftsbegehren – § 1613 BGB

Rz. 32 Nach § 1613 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit auch bereits ab dem Auskunftsbegehren (zum Auskunftsanspruch siehe § 20 Rdn 1 ff.), das zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches verlangt wurde, beantragt werden. Auch hier wird dieser Unterhalt ab dem 1. des Monats, in dem das Auskunftsschreiben zuging, geschuldet. Eine Quotelung nach einzelnen Tage...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Fehlendes Regelungsbedürfnis

Rz. 198 Die einstweilige Anordnung setzt nach § 246 FamFG kein dringendes Regelungsbedürfnis voraus. Jedoch fehlt das Regelungsbedürfnis, wenn keine Zahlungsaufforderung ergangen ist, der geforderte Unterhalt laufend gezahlt wird oder Unterhaltsrückstände geltend gemacht werden.[206]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Abgrenzung zwischen unzulässigem Verzicht und zulässiger Modifikation

Rz. 141 Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Anpassung des zukünftigen Unterhaltes und unzulässigem Verzicht gibt der BGH[125] angesichts der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle keinen einheitlichen exakten prozentualen Richtwert für die zulässige Unterschreitung des rein rechnerisch geschuldeten Unterhalts vor. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die immer von...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / i) Kosten des Umgangsrechts

aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kosten der Kinderbetreuung

aa) Kosten des Kindergartens Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundsätzliche Bindungswirkung der vorhergehenden Entscheidung

Rz. 272 Nach dem Wortlaut von § 238 Abs. 4 FamFG kann im Abänderungsverfahren keine uneingeschränkte Abänderung des Beschlusses erreicht werden, sondern nur eine "entsprechende" Abänderung. Folglich kann die Abänderungsentscheidung nur eine unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmende Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse vornehmen.[...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 60 Der Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 Satz 2 Nr. 2 FamFG (früher §§ 93d, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Hat der Gläubiger also den Schuldner durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB mit dem gesetzlichen Unterhalt in Verzug gesetzt und werden Unterlagen zur mangelnden Leistungsfähigkeit...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Gröbliche Vernachlässigung der eigenen Unterhaltsverpflichtung – § 1579 Nr. 6 BGB

Rz. 300 Die gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bestehende eigene Unterhaltspflicht muss vom Unterhaltsberechtigten gröblich vernachlässigt worden sein. Erforderlich ist eine gewisse Dauer der Vernachlässigung, die i.d.R. bei einem Zeitraum von einem Jahr anzunehmen sein wird.[490] Dem Unterhaltsberechtigten muss eine tief greifende Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaft...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Der Grundgedanke des Doppelverwertungsverbots

Rz. 27 Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Tei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Basisunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB

Rz. 23 Der Unterhaltsanspruch des § 1570 Abs. 1 BGB stützt sich allein auf die Betreuung des Kindes (kindbezogene Gründe). In § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB wird ein verbindlicher Basisunterhalt gewährt, der aber auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist. Rz. 24 Eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils besteht hier selbst bei bestehender Fremdbetreuungsm...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Allgemeines

Rz. 290 Wer Unterhalt beansprucht, muss – so die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten – auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte muss demnach alles unterlassen, was dem anderen Ehegatten die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[480] Setzt er sich mutwillig über diese Ve...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Behandlungsobliegenheit

Rz. 73 Zudem besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Behandlung der Krankheit., Erforderlich sind substantiierte Darlegung zu den bisherigen Therapiebemühungen in der Vergangenheit, den dadurch erreichten oder nicht erreichten Verbesserungen der gesundheitlichen Situation und dazu, welche zukünftigen Bemühungen um eine gesundheitliche Verbesserungen geplant sind o...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache

Rz. 146 Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch zu begründenden Beschluss (§ 116 FamFG), der mit einer Rechtsmittelbelehrung[146] zu versehen ist und umfasstmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Inhalt der Mahnung

Rz. 12 Die verzugsbegründende Mahnung muss genau bezeichnen. Auch der Zeitpunkt, ab wann gezahlt werden soll, muss sich klar ergeben. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Gläubiger für die Zukunft zwar monatliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach beziffert, aber keinen näher...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Begriff des Nachteils

Rz. 119 § 1578b BGB stellt insbesondere darauf ab, ob ehebedingte Nachteile im Hinblick darauf eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt selbst sorgen zu können und die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen.[151] Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Durchsetzungshindernis Verwirkung

Rz. 408 Wird in der Praxis über die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen[466] diskutiert, sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheidenmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kostenquotelung

Rz. 266 Verlangt der Unterhaltsberechtigte unbefristeten Unterhalt, wird dieser aber in der gerichtlichen Entscheidung nur befristet zugesprochen, liegt darin eine teilweise Klageabweisung mit entsprechender Quotierung der Kosten.[429]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Gerichtliches Verfahren bei nicht erfolgter Titulierung

Rz. 82 Wird freiwillig kein Titel erstellt, kann die Unterhaltsberechtigte nur durch die Einleitung eines gerichtlichen Zahlungsverfahrens gem. §§ 231 ff. FamFG den gewünschten Titel erlangen. Hier lauern im weiteren Verfahren aber für beide Beteiligte bei falscher Vorgehensweise im Verfahren Risiken. aa) Vorgehensweise des Antragstellers Rz. 83 Für den Antragsteller hat das Ve...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungen zur Krankheit und deren Auswirkungen

Rz. 71 Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit sich die behaupteten gesundheitlichen Störungen ganz konkret auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.[...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 47 Da es sich um die tatbestandliche Voraussetzung seines Unterhaltsanspruches handelt, obliegt der Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast der für die Prüfung der konkret bestehenden Betreuungsmöglichkeiten des Kindes notwendigen Tatsachen.[56]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 315 Bei Vergleichen, ehevertraglichen Regelungen und auch einseitigen Unterhaltsverpflichtungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist[357] oder die Beteiligten umgekehrt eine Abänderung nur im Falle des Eintritts bestimmter Ereignisse vereinbart haben.[358]...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 314 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Rz. 315 Bei der Billigkeitsabwägung im Einzelfall sind die Kindesbelange zu wahren und die Kindesbetreuung ist bes...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Direkte Geldleistungen an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 21 Geldleistungen der neuen Partnerin an den Unterhaltspflichtigen werden ebenfalls als freiwillige Leistungen einer Dritten eingestuft. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Geltendmachung des Auskunftsverlangens

Rz. 67 Das Auskunftsverlangen ist eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des § 1629 BGB zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung muss durch die richtige ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Überschneidungen bei Nutzungsregelung von Haus und Wohnung

Rz. 80 Geht es um die frühere Ehewohnung, spielen auch immer die damit verbundenen Schuldenbelastungen eine Rolle.[84] Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Wohnungszuweisungsregelung eine Nutzungsvergütung verlangt werden. Hierbei können auch die Schulden (i.d.R. Zins- und Tilgungszahlungen) von Bedeutung sein. Auch hier sind Überschneidu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Familienrechtliche Auskunftsansprüche haben eine große praktische Bedeutung in den Bereichen Unterhalt und Vermögen (Zugewinn), können aber auch im persönlichen Bereich bestehen z.B. hinsichtlich der Kinder.mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft über eigene Fakten

a) Auskunft zum Einkommen Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünft...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Auswirkungen einer späteren Verminderung der Forderung

Rz. 24 Beispiel: Die Ehefrau E macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend. Mit Aufforderungsschreiben vom 15.6. 2021 macht ihr Rechtsanwalt für sie einen Betrag von mtl. 600 EUR geltend. Später errechnet der Anwalt einen geringeren Anspruch von 500 EUR, den er durch ein Fax vom 1.8. 2021 einfordert. Mit Fax vom 12.10. 2021 erhöht er seine Forderung auf 750 EUR. Im...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / IV. Bedeutung des Doppelverwertungsverbotes bei Einmalzahlungen

1. Einführung Rz. 21 Das Schlagwort "Verbot der Doppelverwertung" taucht in Rechtsprechung[20] und familienrechtlicher Literatur in verschiedenen Problemkreisen auf. Dahinter steckt der Grundgedanke, dass man Geld nur einmal ausgeben kann.[21] Rz. 22 Für die anwaltliche Praxis ist es aber – bevor man sich in juristischen Feinheiten verliert – wichtig, erst einmal klar zu erken...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Voraussetzung: – ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung

Rz. 176 Nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einstellen oder beschränken, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Rz. 177 Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstellungsantrag ist also ein durch di...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Für den Unterhaltsgläubiger

Rz. 112 Im Regelfall ist dagegen die Unterhaltsberechtigte an diesen Titel nicht gebunden. Sie kann also im Wege des Abänderungsverfahrens ohne Bindung an die vorliegende Urkunde einen höheren Unterhalt verlangen, siehe Rdn 364.[113] Rz. 113 Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn sich der Pflichtige und die Berechtigte – i.d.R. durch ihre Anwälte – auf die im Titel festge...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VII. Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 24 Die Abänderung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleiches oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung erfolgt im Verfahren nach § 239 FamFG und richtet sich nach den Grundsätzen über den Wegfall oder eine Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), siehe § 22 Rdn 306. Rz. 25 Jedoch steht es den Eheleuten selbstverständlich offen, in der Vereinbarung sel...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Kein Verweigerungsrecht

Rz. 25 Der Auskunftspflichtige hat kein Recht, bestimmte Teile der Auskunft zu verweigern. Insbesondere können die Belange des Arbeitgebers keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Auskunftsberechtigten im Rahmen eines Rechtsstreits um Unterhalt rechtfertigen.[47] Das Familiengericht kann sogar Auskünfte über die Höhe der Einkünfte und des Vermögens von den Finanzämtern e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Kostenrisiko des Antragstellers

Rz. 202 Die gerichtliche Entscheidung ergeht mit einer eigenständigen Kostenentscheidung für dieses Verfahren (§ 51 Abs. 4 FamFG). Praxistipp: Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für den Antragsteller des Verfahrens im Falle seines Unterliegens! Denn der Antragsteller trägt die Kosten dieses Verfahrens!mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Auswirkungen einer späteren Erhöhung der Forderung

Rz. 21 Stellt sich später heraus, dass eine höhere Unterhaltsforderung bestanden hat, kann diese erst von dem Zeitpunkt an durchgesetzt werden, an dem der Unterhaltspflichtige eine genaue bezifferte Zahlungsaufforderung in dieser geänderten Höhe erhalten hat. Rz. 22 Fallbeispiel: Die Ehefrau E macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend. Mit Aufforderungsschreiben v...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Rechtsmittel im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 206 Entscheidungen zum Unterhalt im Verfahren der einstweiligen Anordnung, die aufgrund mdl. Verhandlung ergangen sind, nicht beschwerdefähig (§ 57 FamFG). Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Rz. 207 Dagegen ist ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Leistet der Unterhaltsschuldner den geforderten Unterhalt nicht freiwillig und vollständig, soll der bestehende Unterhaltsanspruch letztlich zwangsweise durchgesetzt werden. Hier sind die folgenden Phasen zu unterscheiden: Rz. 2 Eine korrekte vorgerichtliche Aufforderung ist unver...mehr