Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Ob Ihr Mandant seine Ziele erreicht, hängt nicht zuletzt vom taktischen Vorgehen ab. Gerade angesichts der im Familienrecht typischen Verknüpfungen zwischen Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, Zugewinn, Erbrecht, Steuerrecht usw. lauern hier besondere Fallstricke für den Anwalt. Rz. 2 Familienrechtliche Auseinandersetzungen beginnen meist im Zusammenhang mit der Trenn...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens

Rz. 329 Ist eine solche schwerwiegende Veränderung der Vergleichsgrundlagen festzustellen, ist unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Vereinbarung[377] eine Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen vorzunehmen.[378] Diese besteht in einer unter Wahrung der unveränderten Gr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Freiwillige Zahlungen bei höherer Forderung der Berechtigten

Rz. 99 Praktisch häufiger ist der Fall, dass der Unterhaltsanspruch als solcher unstreitig ist, jedoch sehr verschiedene Ansichten über die Höhe des zu zahlenden Betrages bestehen. Ein bestimmter Betrag wird daher vom Unterhaltspflichtigen freiwillig gezahlt; die Berechtigte möchte aber mehr. Hier ist – insbesondere im Hinblick auf die -Rechtsprechung des BGH[108] – für beid...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Familiensachen im Verbund

Rz. 70 § 137 Abs. 2 FamFG regelt, welche Familiensachen in den Verbund einbezogen werden können. Dies sind: Rz. 71 Darüber hinaus muss di...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 277 Der BGH lässt Ausnahmen in folgenden Fällen zu:[310]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft zum Vermögen

Rz. 49 Die Auskunft zum Vermögen bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag. Anders als beim Zugewinnausgleichsanspruch gibt es aber hier keine gesetzlich festgelegten Stichtage. In Ermangelung eines solchen erscheint es insbesondere mit dem vorbereitenden Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs am besten vereinbar, auf den Zugang des Aufforderungsschreibens und in Ermangelung...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Abstellen auf alternative Zeitpunkte

Rz. 19 Der Zeitpunkt, an dem die Anrechnung nur des niedrigen anrechenbaren Wohnvorteils endet und von dem an der hohe objektive Wohnwert (Vermietungswert) anzurechnen ist, kann sich verschieben (siehe Rdn 13). Rz. 20 Praxistipp: Möglich istmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Einführung

Rz. 21 Das Schlagwort "Verbot der Doppelverwertung" taucht in Rechtsprechung[20] und familienrechtlicher Literatur in verschiedenen Problemkreisen auf. Dahinter steckt der Grundgedanke, dass man Geld nur einmal ausgeben kann.[21] Rz. 22 Für die anwaltliche Praxis ist es aber – bevor man sich in juristischen Feinheiten verliert – wichtig, erst einmal klar zu erkennen, in welch...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch Synergie

Rz. 15 In den oben zitierten Entscheidungen ist die Haushaltsersparnis aufgrund des Synergieeffekts lediglich zur Absendung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen eingesetzt worden. Fraglich ist, ob diese Haushaltsersparnis auch zu einer allgemeinen Einkommenserhöhung des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden und damit der Synergieeffekt auch praktische Auswirkunge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Gerichtskostenvorschuss

Rz. 121 Die Zustellung des Antrags wird vom Gericht erst veranlasst, wenn ein ausreichender Gerichtskostenvorschuss eingezahlt worden ist. Rz. 122 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung i.S.d. § 56 FamFG

Rz. 208 Die einstweilige Anordnung kann durch Endentscheidung in einer Familienstreitsache, aber auch aufgrund der einstweiligen Anordnung in einem anderen Verfahren [227] außer Kraft treten oder durch einen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vergleich [228] – gleichgültig, in welchem Verfahren dieser geschlossen wird.[229] Rz. 209 Erforderlich ist immer, dass die ande...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Vorsorgeunterhalt

Rz. 130 Der Vorsorgeunterhalt ist Bestandteil eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs, der allerdings wegen unterschiedlicher Zweckbindungen nach einer gesonderten Geltendmachung im Beschluss eigens zu beziffern ist.[127] Beim Vorsorgeunterhalt sind die betreffenden Einzelbeträge für den Krankenvorsorgeunterhalt und den Altersvorsorgeunterhalt im Tenor gesondert auszuweisen....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einstellung der Vollstreckung von Leistungstiteln – § 120 FamFG

Rz. 173 Die Einstellung einer vor Wirksamkeit der Entscheidung möglichen Vollstreckung liegt im Interesse des Schuldners, also in Unterhaltsverfahren des Verpflichteten. Dieser kann gemäß § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG schon in der ersten Instanz verlangen, dass die Vollstreckung in der Endentscheidung eingestellt oder beschränkt wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Vollstreckung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / III. Risiken bei zögerlicher Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 115 Wird zu lange gewartet, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, hat das zwar für den Anwalt den positiven Nebeneffekt der Streitwerterhöhung, beinhaltet aber Rz. 116 Praxistipp:mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / II. Auswirkungen des Ablaufs des ersten Trennungsjahres auf die Bemessung des Wohnwerts (Wohnvorteils)

Rz. 6 Vom endgültigen Scheitern der Ehe mit der Folge der Anrechnung des vollen Wohnwertes wird teilweise bereits mit Ablauf des Trennungsjahres ausgegangen, ohne dass ein Versöhnungsversuch unternommen worden ist, weil in diesem Fall in der Regel von einer endgültigen Verfestigung der Trennung auszugehen sei. Jedenfalls wird mit dem Abschluss einer notariellen Trennungs- bzw...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder geboren werden, so wird dies wegen der sich damit zeigenden Verfestigung i.d.R. zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen ( § 1579 BGB ; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Für den Unterhaltsschuldner

Rz. 111 Die einseitige Verpflichtungserklärung des Unterhaltspflichtigen stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, vom dem dieser sich nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige ist also an diesen Titel gebunden mit der Folge, dass er eine Abänderung nur unter den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 239 FamFG verlangen und durchsetzen kann. Für ein ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Verfahrensfragen

Rz. 404 Über die Anpassung und die Abänderung entscheidet das Familiengericht (§ 34 Abs. 1 VersAusglG). Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person (§ 34 Abs. 2 S. 1 VersAusglG). Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden (§ 34 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Rz. 405 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Geltung der Zeitschranke

Rz. 333 Der im Abänderungsverfahren bzgl. Einer Urkunde maßgebliche Tatsachenvortrag unterliegt nicht der Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG. Auch das Rückwirkungsverbot des § 238 Abs. 3 FamFG ist nicht entsprechend anwendbar ist.[382]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Originalvollmacht beizufügen?

Rz. 17 In Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass § 174 BGB analog anzuwenden ist und folglich dem Auskunftsbegehren durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vollmachtsurkunde im Original beizufügen ist.[19] Der Empfänger einer anwaltlichen Auskunftsforderung, dem die Originalvollmacht nicht beigefügt war, ist dann berechtigt zur unverzüglichen Zurückweisung (§ ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Auskunft zum Vermögen

Rz. 23 Da auch der Stamm des Vermögens Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen[43] (vgl. § 17 Rdn 44) bzw. beim Unterhaltsberechtigten auf seinen Bedarf haben kann, muss auch darüber Auskunft erteilt werden. Auch wenn eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes nicht bestehen sollte, kann das Vermögen für den Fall fiktiver Anrechnu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Kettenabänderungen

Rz. 392 Stellt ein Beteiligter gegen eine vollstreckbare Urkunde einen Abänderungsantrag nach § 239 FamFG und weist das Gericht daraufhin den Antrag ab, so hat sich eine weitere Abänderung nicht mehr gegen den ursprünglichen außergerichtlichen Titel nach § 239 FamFG, sondern gegen den ablehnenden Beschluss nach § 238 FamFG zu richten, denn dieser abweisende Beschluss hatte e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Zugang der Mahnung

Rz. 18 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden. Die Mahnung muss an die zutreffende Anschrift übersandt worden sein.[20] Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können.[21] Wenn der Schuldner behauptet, nicht dieses, sondern ein anderes Schr...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Form der geschuldeten Auskunft

Rz. 50 Eine Auskunft erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklärung des Schuldners. Sie muss jedoch nicht die gesetzliche Schriftform i.S.d. § 126 BGB erfüllen,[77] also nicht vom Schuldner unterschrieben sein.[78] Rz. 51 Bei den Auskünften handelt es sich um Wissenserklärungen des Schuldners und damit um eine unvertretbare Handlung, so dass die Vollstreckung durc...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Sonstige Anwendungsfälle

Rz. 297 Eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen möglicher Steuerhinterziehung, die auch Auswirkung auf die Veranlagung des Ehegatten hat, ist regelmäßig nicht genügend zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1579 BGB, wenn die Auswirkungen zwar zu einer Verringerung des Vermögens führen, nicht aber nicht zu einer Gefährdung im Ganzen.[486] Der anzeigende Ehegatte wird jedoch...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Die Vergleichsperson der "fiktiven kinderlosen Ledigen"

Rz. 126 Um den individuellen ehebedingten Nachteil festzustellen, muss eine hypothetische Erwerbsbiographie der Unterhaltsberechtigten erstellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, wie die berufliche Entwicklung der Unterhaltsberechtigten in einem fiktiven Leben als ledige und kinderlose Erwerbstätige verlaufen wäre. Rz. 127 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

Rz. 187 Ein ehebedingter Nachteil ist nicht gegeben, wenn die berufliche Einschränkung auf schicksalhaften Gegebenheiten beruht. Daher sind eine Krankheit und deren Folgen in aller Regel nicht als ehebedingter Nachteil einzustufen.[284] Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[285] Rz. 188 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 18. Rechtsfolgen

Rz. 210 Die konkrete Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge ist eine richterliche Ermessensentscheidung. Rz. 211 Sind ehebedingte Nachteile eingetreten, ist in diesem Umfang in aller Regel keine Herabsetzung des Unterhaltes vorzunehmen. Für die Frage der Befristung kommt es darauf an, ob diese Nachteile noch ausgeglichen werden können.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Checkliste

Rz. 176 Es kommt weder auf die abstrakte Dauer der Ehe noch auf den abstrakten Zeitraum Dauer der Kindesbetreuung an. Abzustellen ist konkret darauf,mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Durchsetzungshindernis Verjährung

Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BGB durch die §§ 197 Abs. 2, 195 BGB a...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundüberlegungen

Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalige gerichtliche Entscheidung als auch der zugrunde liegende Sachvortrag genau untersucht werden. Zu differenzieren ist,mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Für den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger

Rz. 385 Auch der Unterhaltsberechtigte als Gläubiger muss für eine Erhöhung der titulierten Unterhaltsverpflichtung ein Abänderungsverfahren einleiten. Bei der Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde im Sinne der §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 60 SGB VIII ist gemäß § 239 FamFG zu beachten, dass eine derartige Urkunde allerdings keine materielle Rechtskraft entfal...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (3) Einzelfälle:

Rz. 183 In Betracht kommt die Annahme eines für den Verpflichteten nicht zu ersetzenden Nachteils ggf. in folgenden Fällen:[181] Rz. 184 Ein nicht zu er...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr