Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 11 Während des Scheidungs... / I. Grundsätzliches zum Verbundverfahren

Rz. 68 Das Scheidungsverbundverfahren soll den Ehegatten ermöglichen, alle im Zusammenhang mit der Scheidung ihrer Ehe anstehenden familienrechtlichen Fragestellungen in einem einzigen Verfahren zu klären. Es soll den schutzbedürftigen Ehegatten davor schützen, geschieden zu werden, ohne dass z.B. die Fragen des nachehelichen Unterhalts, des Güterrechts etc. geregelt wären. ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Schulden aus der Ehezeit

Rz. 92 Haben die Ehepartner während der Ehe bestimmte Kredite aufgenommen, so haben die damit verbundenen Ratenbelastungen die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, ohne dass es darauf ankommt, wofür die Schulden gemacht worden sind und wer das Geld wofür ausgegeben hat. Die Trennung und Scheidung ändern an dieser Situation nichts, so dass diese monatlichen Belastungen weit...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Wegfall des Berufsbildes

Rz. 128 Es gibt Fallgestaltungen, in denen die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau zwar wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, in ihrem erlernten und früher ausgeübten Beruf aber nicht mehr Fuß fassen kann wegen Wegfalls dieses Berufsbildes. Rz. 129 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Fallgruppen zum ehebedingten Nachteil

Rz. 135 In der Praxis sind dabei folgende Fallgestaltungen relevant:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Objektive Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse ohne Vorwerfbarkeit

Rz. 131 Überholt ist die frühere Rechtsprechung, in der auch folgende Fälle als nicht ehebedingt eingestuft wurdenmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Rechtsfolgen

Rz. 433 Wird die Verwirkung der Unterhaltsrückstände bejaht, so beseitigt dies nicht die Verzugsfolgen einer länger zurückliegenden Mahnung oder Auskunftsaufforderung, sondern nur den vor dem Zeitmoment liegenden Anspruch.[511] Rz. 434 Die eingetretene Verwirkung hinsichtlich der aufgelaufenen Unterhaltsrückstände führt auch nicht zu einer Verwirkung des zukünftigen Unterhalt...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Zeitmoment

Rz. 173 Das Zeitmoment hat der BGH lediglich als Hilfsargument verstanden. Im Regelfall wird die ehebedingte wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute [244] und die Abhängigkeit insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit mit zunehmender Dauer stärker ausgeprägt. Die wirtschaftliche Verflechtung tritt insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit weg...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Kostenentscheidung im Verbundverfahren

Rz. 79 Im Regelfall sind die Kosten der Scheidung und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben (§ 150 Abs. 1 FamFG). Rz. 80 Dies kann aber im konkreten Fall unbillig sein. Dann gilt gem. § 150 Abs. 4 FamFG die Kostenverteilung nach billigem Ermessen. Unbilligkeit kann etwa bei einer als Folgesache geführten Unterhalts- oder Güterrechtssache vorliegen, wenn Ansprüche unbegründ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Adressat der Auskunftspflicht

Rz. 103 Das Gericht kann Antragsteller und Antragsgegner auffordern, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, sowie über die Einkünfte bestimmte Belege vorzulegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Sinn dieser Regelung ist, möglichst frühzeitig Klarheit über die beiderseitige...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 14. Bedeutung der der Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 171 Die Tatsache der Kinderbetreuung während der Ehe begründet keinen Nachteil, sondern kann allenfalls ein Grund für die Annahme der Ehebedingtheit eines bestehenden Nachteils sein. Erst wenn also ein Nachteil konkret festgestellt worden ist, bekommt im Rahmen der Prüfung der Ehebedingtheit die Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes entscheidende Bedeutung ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Abänderung einer Unterhaltsregelung durch Vergleich oder vollstreckbare (notarielle) Urkunde

Rz. 255 Bei Unterhaltsvereinbarungen[415] geschieht die Anpassung an veränderte Umstände allein nach den Regeln des materiellen Rechts (Störung der Geschäftsgrundlage, §§ 239 Abs. 2 FamFG, 313 BGB).[416] Insoweit kommt es vorrangig darauf an, ob der von den Beteiligten bei der Einigung zugrunde gelegte Wille eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs umfasst hat und der Verglei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Härtegrund aus § 1579 Nr. 8 BGB (anderer Grund)

Rz. 312 Dieser Auffangtatbestand soll andere Fälle subjektiver und objektiver Unzumutbarkeit erfassen, wenn sie von gleichem Gewicht sind, wie das Fehlverhalten in Nr. 2–7. Im Verhältnis zu den vorangestellten Härtegründen gehen diese als die spezielleren Regelungen vor. Das OLG Brandenburg geht davon aus, dass regelmäßig keine Herabsetzung oder Befristung des Trennungsunterha...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) § 1579 BGB und Abänderungsverfahren (§§ 238, 239 FamFG)

Rz. 332 Im Hinblick auf die Präklusionswirkung muss immer genau geprüft werden, welche Tatsachenlage seinerzeit Basis der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung war, damit festgestellt werden kann, ob diesbezüglich eine nachträgliche Veränderung eingetreten ist. Denn nur bei veränderter Sachlage ist eine Abänderung des Titels möglich. Rz. 333 So muss der Unterhaltspflicht...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Außergerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 373 Zwar können die Beteiligten durch eine außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemeinsam erstellte Urkunde eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung oder einen sonstigen Unterhaltstitel in einem engeren Rechtssinne nicht formell "abändern", denn insoweit beruht das Rechtsbehelfssystem der §§ 238 ff. FamFG auf zwingendem Recht. Jedoch kann der Unterhaltspflichtigen mi...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Zeitlicher Rahmen

Rz. 133 Nur solche Umstände können ehebedingte Nachteile auslösen, die zeitlich nach der Eheschließung und vor der Zustellung des Scheidungsantrages eingetreten sind. Damit scheiden Umstände aus, die bereits vor der Heirat eingetreten sind.[177] Damit begründen die geraume Zeit vor der Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Auf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / g) Ehebedingter Vorteil auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 207 Auch der unterhaltspflichtige Ehegatte kann während der Ehe ehebedingte Vorteile erlangt haben, die in die Billigkeitsüberlegungen des § 1578b BGB als Argument zugunsten der Unterhaltsberechtigten eingestellt werden können.[332]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Beispiele für Nachteile, die nicht ehebedingt sind

Rz. 130 Kein ehebedingter Nachteil ist folglich gegeben,mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Sonstige Fälle

Rz. 308 Der Trennungs-Unterhaltsanspruchs gem. §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 7 BGB kann auch verwirkt werden durch eine Drohung mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber der Familie des Ehepartners.[505] Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen an, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Voraussetzungen für eine sofortige Scheidung

Rz. 149 Vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur eine sog. Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB möglich. Voreiligen Scheidungsentschlüsse, etwa aus vorübergehenden Stimmungslagen oder Krisensituationen, soll entgegengewirkt werden.[129] Dies setzt voraus, dass in der Person des Antragsgegners eine unzumutbare Härte vorliegt. Die alltäglichen Probleme, die häufig bei Trenn...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Umstandsmoment

Rz. 417 Ist das Zeitmoment erfüllt, tritt damit aber nicht automatisch eine Verwirkung der davon betroffenen Rückstände ein. Da die Verwirkung ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens ist, muss zusätzlich das Umstandsmoment erfüllt sein.[482] Rz. 418 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner sich aufgrund des Verhaltens de...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Umstände aus der Vergangenheit ("Lebensleistung" der Ehegatten)

Rz. 190 Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen,[290] die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit der Berechtigten haben. Rz. 191 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Nachteil durch verringerte Altersversorgung

Rz. 149 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften mit der von Versorgungsnachteilen.[213] Rz. 150 Praxistipp: Diese Fragen werden erst dann praktisch relevant, wenn die Unterhaltsberechtigte Auch der der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und Abs. 3 BGB)

Rz. 85 Der sog. Quotenunterhalt ist dazu bestimmt, den alltäglichen angemessenen Bedarf des geschiedenen Ehegatten – also den Basisunterhalt – sicherzustellen. Jedoch erstreckt sich der Unterhaltsanspruch auch auf die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung (§ 1578 Abs. 2 BGB) und Altersvorsorge (§ 1578 Abs. 3 BGB),[109] sofern der Unterhaltspflichtige hierzu neben der...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / c) Auswirkung auf den Empfänger der Unterhaltszahlungen

Rz. 14 Die Unterhaltsleistungen zählen beim Berechtigten zum einkommenssteuerpflichtigen Einkommen, müssen also versteuert werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss alle Nachteile, die der Unterhaltsberechtigten dadurch entstehen, ausgleichen. Diese Verpflichtung zum Nachteilsausgleich beschränkt sich nicht nur auf die direkten steuerlichen Nachteile. Denn als Folge des erhöhte...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 20. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 223 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Auch der Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt gem. § 1578 Abs. 2 BGB kann in der Höhe begrenzt oder befristete werden.[360] Rz. 224 Eine Ausnahme gilt beim Anspruch wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruch...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Checkliste zur Mandatsbearbeitung bei § 1579 Nr. 2 BGB

Rz. 274 Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs empfohlen:[442] Rz. 275 Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor? Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die E...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Maßgeblich ist folglich, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und auf diese Weise zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt.[432] Dabei spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle.[433] Für die Annahm...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 1. Bewerbungsbemühungen

Rz. 27 Der Erwerbspflichtige muss sich in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemüht haben.[34] Rz. 28 Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, so ist dies in aller Regel nicht unterhaltsrechtlich vorwerfbar. Daraus folgt, dass zumindest für eine Übergangszeit die Berechnung des Unterhaltes auf der Basis der verringerten Einkünfte (Arbeitslosenunterstützung) erfolg...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rufen wir uns dazu folgende Rspr.-Grundsätze in Erinnerung: Der Steuer unterliegt als Schenkung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 4. Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist für mich zumindest im Ergebnis ein Lichtblick und Meilenstein in der ehelichen Beratung aus schenkungsteuerlicher Sicht, der seit langem notwendig war. Der Kl. und ihrem Berater sei für ihre Hartnäckigkeit gedankt. Anders als in anderen Jurisdiktionen gelten für Zuwendungen unter Eheleuten die allgemeinen schenkungsteuerlichen Grundsätze, so dass Übertrag...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / II. Unterhalt grenzüberschreitend

Über den grenzüberschreitenden Unterhalt referierte Jörg-Michael Dimmler, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Der Abänderungsantrag, die Präklusion und die Vollstreckung gehören zu den besonderen Herausforderungen des Familienrechtspraktikers. Dimmler sprach von den "drei heißen Eisen" im ohnehin "undurchdringlichen Dschungel" des internationalen Familienrechts. Wenn sic...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / IV. Wertung

Die Auffassung des BGH geht konform mit dem Gesetzeswortlaut. Dieser ist eindeutig und entgegen der bisherigen herrschenden Meinung keiner weiteren Auslegung zugänglich. Ein barunterhaltspflichtiger Elternteil haftet nur dann verschärft, d.h. er muss sein Einkommen nur dann bis zum notwendigen Selbstbehalt für die Zahlung von Kindesunterhalt einsetzen, wenn kein anderer Verwa...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / II. Rechtliche Ausgangslage

§ 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen die Sicherung seines angemessenen Unterhalts. Es sollen ihm grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden Bedarfes benötigt.[1] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern gemacht. Hier wird ...mehr

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AGS 04/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse bei PKH für den Nebenkläger, JurBüro 2021, 617 Unter den in § 397a Abs. 2 S. 1 StPO genannten Voraussetzungen kann dem Nebenkläger Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Klüsener weist in seinem Beitrag darauf hin, dass Voraussetzung hierfür die Bedürftigkeit des Neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / III. Meinungsstreit notwendiger oder angemessener Selbstbehalt

Streitig wurde bislang in der Rechtsprechung und Literatur diskutiert, ob ein Verweis auf einen solchen leistungsfähigen Großelternteil bereits erfolgen darf, wenn der jeweilige angemessene Selbstbehalt der Eltern tangiert ist, oder erst dann, wenn der notwendige Selbstbehalt gefährdet ist. Abweichend von dem Gesetzestext des § 1603 BGB will eine Meinung,[14] welche bislang a...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / Einführung

Dass neben den Kindeseltern auch andere Verwandte für den Kindesunterhalt aufkommen müssen, insbesondere die Großeltern, steht zwar so im Gesetz. Diese Haftung wird aber in der Praxis kaum eingefordert, oftmals mangels Kenntnis über diese weitergehende Haftung von Verwandten. Zudem besteht in der Rechtsprechung und in der Literatur auch Uneinigkeit darüber, ob die Haftung ins...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (sAnhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesammel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

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FF 04/2022, In Vielfalt geeint

Eva Becker lautet das Motto der Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2000. Dieses Motto passt zur rechtlichen Situation, die wir im Familienrecht in Europa vorfinden. Das hat der 3. Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft gezeigt, der im Februar 2022 mit fast 100 Teilnehmern virtuell stattfand. Mit den Rom III-, EU-Unterhalts- und Güterrechtsverordnungen und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG erfasst die in § 21 Abs 1 EStG aufgezählten Einkünfte nur, wenn sie nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören (§ 21 Abs 3 EStG). So hat der BFH aktuell entschieden, dass die Entschädigung für die Verlegung eines Regenwasserkanals (in 3 bis 4 m Tiefe) unterhalt eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht – wie ...mehr

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zfs 04/2022, Unzulässige Be... / Leitsatz

Die Wirksamkeit der Ersatzzustellung eines Bußgeldbescheides durch Niederlegung in den zur Wohnung bzw. zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erfordert, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist bzw. einen Geschäftsraum unterhält. Der bloße, ihm zurechenbare Rechtsschein, er unterhalte unter der jeweiligen Anschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume, genügt für ein...mehr

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zfs 04/2022, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde erweist sich als unbegründet. 1. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist grundsätzlich nur mit einer Verfahrensrüge angreifbar, die den Anforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG genügen muss. Diesen strengen Anforderungen genügt das Recht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.2.3 Keine andere im Haushalt lebende Person

Rz. 6 Ein Anspruch auf häusliche Pflege besteht nach § 24g Satz 2 i.V. m. § 37 Abs. 3 nur, wenn keine andere im Familienhaushalt lebende Person im erforderlichen Umfang die werdende bzw. junge Mutter pflegen kann. Entscheidend für die Beurteilung, ob eine andere Person im gleichen Haushalt wie die Versicherte lebt, ist das Leben in einer Haushaltsgemeinschaft. Nach dem Urteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Betroffene Leistungen

Rz. 19 Im Verhältnis zur Vorgängerregelung des § 18h UStG, die nur sog. TRFE-Leistungen (Rz. 1) an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfasst hat, gilt der OSS gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG nunmehr für sämtliche sonstige Leistungen, die aus Ansässigkeitssicht des leistenden Unternehmers an in § 3a Abs. 5 S. 1 genannte Empfänger (B2C-Umsätze) mit Leistungsort...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 10 Sachlich gilt das Verfahren des IOSS gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG zunächst für Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG. Dabei handelt es sich bei dem Anmelder für diesen IOSS um Schnittstellenbetreiber i. S. d. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. Hier liegt folgende Konstellation[1] zugrunde: Wenn ein leistender Unternehmer mit Sitz im Drittlandsgebiet, Fernverkäufe von Gegenständen...mehr