Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Verzug durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Rz. 11 Erforderlich ist eine wirksame Mahnung des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhaltsberechtigten nach Fälligkeit der Forderung. Die einmal erfolgte Mahnung muss nicht für die Folgemonate laufend wiederholt werden.[7] aa) Inhalt der Mahnung Rz. 12 Die verzugsbegründende Mahnung mussmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Gerichtliches Verfahren

a) Verfahrensablauf Rz. 142 Es gelten über § 113 FamFG die Regelungen der ZPO. Die Entscheidung ergeht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, jedoch in Form eines Beschlusses. In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Es ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen, so dass auch ein Versäumnisbeschluss ergehen kann. Ein wirksames Anerkenntnis ist nur möglich, wen...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Stufenantrag

Rz. 74 Mit einem Stufenantrag kann gleichzeitig ein Auskunftsanspruch und der noch nicht bezifferte Zahlungsantrag rechtshängig gemacht werden (§ 113 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). Der Auskunftsantrag nach § 1613 Abs. 1 BGB kann mit einem Abänderungsbegehren nach den §§ 238, 239 FamFG kombiniert werden (sog. Stufenabänderungsverfahren) mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung auf d...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Inhalt und Umfang der Auskunft

Rz. 178 Auch hier gelten die oben zum Unterhalt dargestellten Grundsätze. Die Auskunft muss in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung erfolgen. Geforderte Belege sind im Vorlageantrag und im Beschlusstenor so zu konkretisieren, dass sie vom Gerichtsvollzieher ausgesondert werden können.[277]mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / V. Relevante Gesichtspunkte

Rz. 35 Im folgenden Teil des Beitrags sollen die wichtigsten Gesichtspunkte und Überlegungen angerissen werden, die bei der anwaltlichen Beratung Bedeutung haben können. 1. Bedeutung der zeitlichen Aspekte Rz. 36 Die beiden eingangs gezeigten Fallbeispiele machen schon deutlich, dass beim Verbot der Doppelverwertung vor allem der zeitliche Aspekt eine große Bedeutung hat, da s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Formalien des Antrags und Antragsbegründung

Rz. 123 Bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein zulässiger und korrekter Sachantrag zu stellen und ordnungsgemäß zu begründen. a) Genaue Bezifferung des Antrags Rz. 124 Für den unterhaltsrechtlichen Zahlungsantrag gilt auch der Bestimmtheitsgrundsatz, so dass der geforderte Betrag genau beziffert werden muss. Wird für mehrere Personen Unterhalt verlangt, so m...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

Rz. 226 Ein gerichtlicher Titel über Unterhalt kann gem. § 238 FamFG abgeändert werden, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eingetreten ist, die Grundlage der damaligen Entscheidung waren.[246] Die schlüssige Behauptung einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse ist zwingende Voraussetzung schon für die Zulässigkeit des Abänderu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Inhaltliche Vorgaben für die Abänderung

(1) Für den Unterhaltsschuldner Rz. 111 Die einseitige Verpflichtungserklärung des Unterhaltspflichtigen stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, vom dem dieser sich nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige ist also an diesen Titel gebunden mit der Folge, dass er eine Abänderung nur unter den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 239 FamFG verlangen...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Weitere Hinweise und Praxistipps für ein Verzug begründendes Auskunftsverlangen

aa) Bestehen des Auskunftsanspruches Rz. 62 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss daher bestehen und fäll...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Rechtsfolge Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 186 Liegen nach Ansicht des Familiengerichts die Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG vor, so muss es die Vollstreckung einstellen. Es besteht insoweit kein gerichtliches Auswahlermessen.[192]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Ehegattenunterhalt

aa) Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt Rz. 129 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch prozessual streng zwischen dem Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB und dem Geschiedenenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung (Scheidungsunterhalt) nach §§ 1569 ff. BGB unterschieden (siehe Rdn 56). bb) Vorsorgeunterhalt Rz. 130 Der Vorsorgeunterhalt ist Bestandtei...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Interner Ausgleich zwischen den Ehegatten

Rz. 174 Wird der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, in Anspruch genommen, so kann ein Ausgleich – zumindest teilweise – erfolgen 1. Verrechnung im Unterhalt Rz. 175 Wenn der Wohnvorteil oder die Wohnungsüberlassung als Naturalunter...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Grundsätze bei Zuwendungen Dritter an die Unterhaltsberechtigte

Rz. 19 Freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur ausnahmsweise unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass freiwillige Zuwendungen Dritter nur dem Zuwendungsempfänger allein zugutekommen, sich aber auf ein Unterhaltsrechtsverhältnis nicht auswirken sollen.[20] Damit führt die freiwillige Zuwend...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / II. Auswirkungen auf die Erwerbsobliegenheit

Rz. 8 Überwiegend wird die Anwendung der Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrages – das Scheitern der Ehe feststeht (siehe § 3 Rdn 50). Die Zustellung des Scheidungsantrages...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Es besteht ein Titel über den freiwillig gezahlten Sockelbetrag

Rz. 104 Besteht bereits ein Titel über den freiwillig gezahlten Sockelbetrag, kann dieser Betrag nicht erneut im Rahmen eines Leistungsantrages geltend gemacht werden. aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Auskunftsauflage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235 Abs. 2, 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 145 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen (siehe § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / B. Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf die gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 2 Die Zuständigkeit des Gerichtes der Ehesache endet. Wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte an einem anderen Wohnort wohnt, ist daher für weitere Verfahren z.B. auf Nachscheidungsunterhalt und Unterhalt des volljährigen Kindes ein anderes Gericht zuständig.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Form der Mahnung

Rz. 16 Die Mahnung ist an keine spezielle Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen,[18] ist dann allerdings nur schwer nachzuweisen.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Zeitmoment

Rz. 414 Beim "Zeitmoment" ist i.d.R. von einem Jahr auszugehen. Aus § 1585b Abs. 3 BGB und § 1615i Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. folgt, dass das Gesetz bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als einem Jahr zurückliegende Zeit dem Schuldnerschutz besondere Beachtung beimisst.[476] Gerade bei Unterhaltsansprüchen sind an das sog. Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderunge...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Zweite Rangstufe gem. § 1609 Nr. 2 BGB

Rz. 121 Die zweite Rangstufe nehmen ein Rz. 122 Verlangt ein betreuender Elternteil Unterhalt, so muss der Unterhaltsschuldner ggf. die Existenz eines weiteren gleichrangigen unterhaltsberechtigten Elternteils darlegen ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Umfang der geschuldeten Auskunft

Rz. 17 Der Rahmen der gesetzlichen Auskunftsverpflichtung wird weit gezogen. Denn die Unterhaltsberechtigte kann ihren Anspruch nur feststellen und ggf. konkret berechnen, wenn sie auch über vollständige Informationen verfügt. Umgekehrt wirken sich u.U. auch die aktuellen Lebensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten auf die Höhe des Unterhaltsanspruches aus. Praxistipp: Zu b...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Vollstreckbarkeit von gerichtlichen Leistungstiteln mit Wirksamwerden – Anordnung der sofortigen Wirksamkeit § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG

Rz. 166 Die Vollstreckbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen liegt im Interesse des Gläubigers, also in Unterhaltsverfahren des Berechtigten. a) Voraussetzungen der Anordnung Rz. 167 Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen i.S.v. § 112 FamFG, zu denen auch die Unterhaltsverfahren gehören, sind gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 FamFG mit Wirksamwerden vollstreckbar. Dabei i...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung

Rz. 193 Auch hier ist die Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung umstritten. Konkret ist fraglich, ob das Beschwerdegericht anordnen darf, Rz. 194 Bejaht wird dies vo...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XI. Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 69 Bei der Verurteilung zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben werden. Daher muss ein entsprechend präziser Antrag formuliert werden, wenn ein Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. 1. Isoliertes Auskunftsverfah...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft über eigene Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Auskunftspflicht des volljährigen Kindes erstreckt sich auch auf seine Einkünfte und sein Vermögen, wozu auch ein Anspruch auf Barunterhalt gegen jeden Elternteil gehört.[51]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Trennungsunterhalt – Nachscheidungsunterhalt

Rz. 129 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch prozessual streng zwischen dem Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB und dem Geschiedenenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung (Scheidungsunterhalt) nach §§ 1569 ff. BGB unterschieden (siehe Rdn 56).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Umfang der erreichbaren Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 289 Für die praktische Handhabung dieser Verfahren ist zudem zu beachten, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in ihrem Umfang weder zeitlich noch inhaltlich weiter gehen kann als die Entscheidung in der Hauptsache. Rz. 290 Das bedeutet konkret:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Hauptsacheverfahren / Zahlungsverfahren

1. Zuständiges Gericht Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Unterhaltsverfahren richtet sich nach § 232 FamFG:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Fehlverhalten

Rz. 303 Der Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB basiert auf der Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheliche Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert, ohne seinerseits das Prinzip der Gegenseitigkeit zu wahren.[496] Rz. 304 Ein Ehebruch führt als solcher noch nicht ohne ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Fehlende Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 93 Auch ein sofortiges Anerkenntnis kann den Antragsgegner nur dann von Kosten entlasten, wenn er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat. Rz. 94 Praxistipp: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine Veranlassung bestanden hat, liegt beim Antragsgegner.[102] Daher gehen Zweifel zu seinen Lasten.[103] Eine solche Veranlassung ist ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc) Betreuungsangebote des anderen Elternteils

Rz. 36 Grundsätzlich ist auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.[28] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsgläubigers

Rz. 360 Der Unterhaltsgläubiger kann die vollstreckbare Urkunde seinerseits ebenfalls erhöhen. Eine spätere gerichtliche Durchsetzung der Erhöhung für die Vergangenheit greift jedoch nur, soweit hinsichtlich der Mehrforderung Verzug eingetreten ist, sei es durch eine bezifferte Zahlungsaufforderung, sei es durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB. Diese dem Schuldnerschut...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / g) Zusammengesetzte Unterhaltsansprüche

Rz. 48 Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB besteht immer nur im Umfang eines ohne die betreuungsbedingten Einschränkungen erzielbaren Einkommens ("solange und soweit"). Jedoch kann sich darüber hinaus ein überschießender Unterhaltsanspruch noch aus anderen Tatbeständen ergeben – so insbesondere als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB, der sich aus der unterschiedli...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast ebenfalls ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 321 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[523] Allerding...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Abänderungsverfahren bei der Versäumnisentscheidung

Rz. 246 Auch bei der Versäumnisentscheidung besteht eine Bindungswirkung.[270] Die gerichtliche Entscheidung beruht dabei auf dem als richtig unterstellten einseitigen Sachvortrag des Antragstellers.[271] Dabei erlaubt eine behauptete Änderung der, einer Versäumnisentscheidung zugrunde gelegten (fingierten), Verhältnisse keine Abänderung. Eine Abänderung ist nur dann und ins...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Besondere Umstände vor Überschreiten der Zeitschwelle

Rz. 278 Auch dann, wenn der vorgenannte zeitliche Rahmen noch nicht überschritten worden ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen.[452] Als Umstände, die dazu führen, dass bereits vor einer Dauer von zwei bis drei Jahren vom Vorliegen des Tatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen ist, kommen besonders intensive persönlich...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Verwirkung titulierter Ansprüche

Rz. 427 Auch bei titulierten Ansprüchen ist eine Verwirkung nach der gleichen Zeitspanne grundsätzlich möglich,[501] es sind jedoch erheblich strengere Voraussetzungen beim Umstandsmoment zu beachten.[502] Rz. 428 Da mit der Verwirkung die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden soll, ist das Verhalten des Berechtigten ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Sofortiges Anerkenntnis

Rz. 89 Da in Unterhaltssachen Anwaltszwang besteht (§ 114 Abs. 1 FamFG), kann ein nicht anwaltlich vertretener Unterhaltspflichtiger, der bislang freiwillig gezahlt hat, kein verfahrensrechtlich wirksames Anerkenntnis abgeben. Rz. 90 Will er eine streitige Entscheidung vermeiden, kann er sich lediglich darin flüchten, eine Versäumnisentscheidung gegen sich ergehen zu lassen. ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 282 Voraussetzung ist ein vorsätzlich begangenes Verbrechen oder schweres Vergehen des Unterhaltsberechtigten, das sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet.[466] Rz. 283 Bei wiederholten schwerwiegenden Beleidigungen und Verleumdungen ist § 1579 Nr. 3 BGB insbesondere dann erfüllt, wenn derartige Ehrverletzungen mit nachteiligen Auswirkun...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XII. Vollstreckung des Auskunftstitels (mit Formulierungsvorschlag)

Rz. 82 Die Verpflichtung zur Auskunft wird § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt, da die Belegpflicht vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft wird.[131] Rz. 83 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben

Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss: odermehr