Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 16. Sonstige Billigkeitsgesichtspunkte

Rz. 177 Die ehebedingten Nachteile sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Kriterium für die vorzunehmende Billigkeitsabwägung, denn das Gesetz spricht nur "insbesondere" von den ehebedingten Nachteilen. Daher können auch andere Gesichtspunkte mit in die Billigkeitsabwägungen einfließen. Hier spielt die nacheheliche Solidarität die entscheidende Rolle.[253] Rz. 178 Pra...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 287 Voraussetzung dieser Tatbestandsalternative ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, nachteilig auswirkt. Eine unterhaltsbezogene Mutwilligkeit liegt also dann vor, wenn sich der Bedürftige unter grober Missachtung dessen, was jede...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Gerichtlicher Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

Rz. 251 In der Praxis weit verbreitet ist der Irrtum, dieses Problem könne "nebenbei" bei der nächsten anderweitigen Änderung des Titels mit behoben werden. Rz. 252 Erhebt der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen – z.B. wegen der Verringerung seines Einkommens oder wegen einer Erhöhung des Eigeneinkommens der Berechtigten – eine (zulässige) Abänderungsklage, so ist damit ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Gerichtliche Prognoseentscheidung

Rz. 236 Die Schwierigkeit in der praktischen Anwendung der Befristungsregelungen liegt nun darin, dassmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 22. Vertrauensschutz bei bestehenden Unterhaltstiteln

Rz. 228 Bei vorhandenem Titel kann zwar ein höherer Vertrauensschutz bejaht werden; dieser schützt aber auch nicht unter allen Umständen vor der Befristung des nachehelichen Unterhaltes.[371]mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / I. Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten

Rz. 3 Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrages – das Scheitern der Ehe feststeht.[2] (Einzelheiten siehe oben § 3 Rdn 51) Rz. 4 Ist e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB,[37] also für ein erfolgtes Auskunftsverlangen[38] sowie für das Bestehen des Unterhaltsanspruchs dem Grunde nach zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens. Ebenso muss er den Eintritt des Verzuges und der Rechtshängigkeit nachweisen, so wie auch die Tatsachen, aus...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VIII. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 62 Vom Auskunftspflichtigen kann Auskunft die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Auskunft in bestimmten Punkten nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden ist (§ 1605 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 261 BGB). Vor Erteilung der Auskunft ist der Anspruch nicht fällig.[102]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Sonderfall: einstweilige Anordnung im Zeitraum der Trennung

Rz. 210 Nach früherem Recht bestand Einigkeit, dass eine während der Trennungszeit ergangene einstweilige Anordnung über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus wirksam blieb. Die Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung spricht dagegen, die Wirkung der eAO über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung hinaus gelten zu lassen. Nicht abschließe...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auswirkungen auf die Wohnwertberechnung

Rz. 9 Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist als Gebrauchsvorteil dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit der anzurechnende Nutzen die anzuerkennenden Kosten der Immobilie übersteigt (Wohnvorteil), siehe § 3 Rdn 82.[12] Rz. 10 Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Anrechnung von Tilgungsleistungen

Rz. 16 Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt. Rz. 17 Nach der neueren Rechtspr...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Doppelverwertungsverbot beachten!

Rz. 107 Sind bestimmte Kosten wie z.B. Tilgungs- und Zinsleistungen bereits im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden, so scheidet eine Berücksichtigung in anderen Rechtsbeziehungen wie z.B. beim Gesamtschuldnerausgleich aus. Umgekehrt kann einer Berücksichtigung beim Unterhalt entgegenstehen, dass die gleiche Position bereits im Rahmen der gesamtschuldnerisch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Auswirkungen auf die Steuerklasse

Rz. 223 Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung der Steuerklasse. Erst v. 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres an kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Bei einkommensteuerrechtlicher Betrachtung gilt dann die Grundtabelle statt der bisherigen gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach der Splittingtabelle. Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 432 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast.[509] Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Unterhaltsrechtliche Konsequenzen

Rz. 10 Bei erfolgreicher Versöhnung erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch. Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 340 Sind noch keine Zugewinnausgleichsansprüche geregelt worden, wird durch die Rechtskraft der Ehescheidung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt. Rz. 341 Praxistipp: Auf den Beginn der Verjährungsfrist sollte in der anwaltlichen Beratung hingewiesen werden. Mit Rechtskraft der Scheidung beginnt die Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleichsanspruch.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einstellung der Vollstreckung von Leistungstiteln – § 120 FamFG

Rz. 173 Die Einstellung einer vor Wirksamkeit der Entscheidung möglichen Vollstreckung liegt im Interesse des Schuldners, also in Unterhaltsverfahren des Verpflichteten. Dieser kann gemäß § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG schon in der ersten Instanz verlangen, dass die Vollstreckung in der Endentscheidung eingestellt oder beschränkt wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Vollstreckung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 167 Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen i.S.v. § 112 FamFG, zu denen auch die Unterhaltsverfahren gehören, sind gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 FamFG mit Wirksamwerden vollstreckbar. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Wirksamkeit von Entscheidungen in isolierten Verfahren und in Folgesachen im Scheidungsverbund. Endentscheidungen in isolierten Unterhaltsverfa...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Selbstbehalt und Mindestbedarf

Rz. 15 Der Mindestbedarf betrifft den Unterhaltsberechtigten, der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen. Bezeichnet wird dabei derjenige Betrag, der der betreffenden Person auf jeden Fall zukommen muss bzw. verbleiben muss (siehe § 3 Rdn 43). Maßgeblich ist immer der für den jeweiligen Zeitraum, für den Unterhalt geltend gemacht wird, in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen

Rz. 4 Nimmt der Unterhaltspflichtige eine neue Partnerschaft auf, aus der Kinder hervorgehen, so ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen für die unterhaltsberechtigte Ehefrau.[2] Rz. 5 Der jetzt bestehende Unterhaltsanspruch des neu geborenen Kindes genießt gem. § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang genießt vor dem Ehegattenunterhaltsanspruch der getrennt lebenden oder geschiedenen E...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / III. Antragsverfahren im Verbund

Rz. 73 Verfahren, die den Unterhalt der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, die güterrechtlichen Ansprüche sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen betreffen, sind Antragsverfahren. Sie werden nur in den Scheidungsverbund einbezogen, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Ist eine Folgesache zulässigerweise im Verbund anhängig...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Unterhaltsverfahren – einstweilige Anordnung § 246 FamFG

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Inhalt der geschuldeten Auskunft

Rz. 39 Der Inhalt der geschuldeten Auskunft wird nicht zuletzt daraus bestimmt, was der Auskunftsberechtigte fordert ("auf Verlangen"). Um Streitigkeiten und Auslegungsprobleme zu vermeiden, ist bereits bei der Formulierung des Auskunftsbegehrens auf eine präzise Konkretisierung zu achten, die Inhalt und Umfang der Auskunft nicht in das Belieben des Auskunftspflichtigen stel...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Antrag auf Abänderung, § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 203 Auf Antrag gemäß § 54 Abs. 1 FamFG kann die einstweilige Anordnung aufgehoben oder geändert werden. Der Antrag muss begründet werden.[214] Der Antrag ist nachrangig ggü. dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG.[215] Rz. 204 Nicht abschließend geklärt ist, ob in Unterhaltsverfahren bei aufgrund mündlicher Verhandlung ergangener Entscheidung für eine...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Form der geschuldeten Auskunft

Rz. 50 Eine Auskunft erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklärung des Schuldners. Sie muss jedoch nicht die gesetzliche Schriftform i.S.d. § 126 BGB erfüllen,[77] also nicht vom Schuldner unterschrieben sein.[78] Rz. 51 Bei den Auskünften handelt es sich um Wissenserklärungen des Schuldners und damit um eine unvertretbare Handlung, so dass die Vollstreckung durc...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Ob Ihr Mandant seine Ziele erreicht, hängt nicht zuletzt vom taktischen Vorgehen ab. Gerade angesichts der im Familienrecht typischen Verknüpfungen zwischen Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, Zugewinn, Erbrecht, Steuerrecht usw. lauern hier besondere Fallstricke für den Anwalt. Rz. 2 Familienrechtliche Auseinandersetzungen beginnen meist im Zusammenhang mit der Trenn...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens

Rz. 329 Ist eine solche schwerwiegende Veränderung der Vergleichsgrundlagen festzustellen, ist unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Vereinbarung[377] eine Anpassung unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen vorzunehmen.[378] Diese besteht in einer unter Wahrung der unveränderten Gr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Freiwillige Zahlungen bei höherer Forderung der Berechtigten

Rz. 99 Praktisch häufiger ist der Fall, dass der Unterhaltsanspruch als solcher unstreitig ist, jedoch sehr verschiedene Ansichten über die Höhe des zu zahlenden Betrages bestehen. Ein bestimmter Betrag wird daher vom Unterhaltspflichtigen freiwillig gezahlt; die Berechtigte möchte aber mehr. Hier ist – insbesondere im Hinblick auf die -Rechtsprechung des BGH[108] – für beid...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Familiensachen im Verbund

Rz. 70 § 137 Abs. 2 FamFG regelt, welche Familiensachen in den Verbund einbezogen werden können. Dies sind: Rz. 71 Darüber hinaus muss di...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 277 Der BGH lässt Ausnahmen in folgenden Fällen zu:[310]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft zum Vermögen

Rz. 49 Die Auskunft zum Vermögen bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag. Anders als beim Zugewinnausgleichsanspruch gibt es aber hier keine gesetzlich festgelegten Stichtage. In Ermangelung eines solchen erscheint es insbesondere mit dem vorbereitenden Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs am besten vereinbar, auf den Zugang des Aufforderungsschreibens und in Ermangelung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit

Rz. 74 Weiterhin kann Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Rechtshängigkeit tritt ein Rz. 75 Die formlose Übersendung einer Klageschrift oder eines Verfahrens...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Abstellen auf alternative Zeitpunkte

Rz. 19 Der Zeitpunkt, an dem die Anrechnung nur des niedrigen anrechenbaren Wohnvorteils endet und von dem an der hohe objektive Wohnwert (Vermietungswert) anzurechnen ist, kann sich verschieben (siehe Rdn 13). Rz. 20 Praxistipp: Möglich istmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Verfahrensablauf

Rz. 142 Es gelten über § 113 FamFG die Regelungen der ZPO. Die Entscheidung ergeht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, jedoch in Form eines Beschlusses. In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Es ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen, so dass auch ein Versäumnisbeschluss ergehen kann. Ein wirksames Anerkenntnis ist nur möglich, wenn der Antragsgegner...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Einführung

Rz. 21 Das Schlagwort "Verbot der Doppelverwertung" taucht in Rechtsprechung[20] und familienrechtlicher Literatur in verschiedenen Problemkreisen auf. Dahinter steckt der Grundgedanke, dass man Geld nur einmal ausgeben kann.[21] Rz. 22 Für die anwaltliche Praxis ist es aber – bevor man sich in juristischen Feinheiten verliert – wichtig, erst einmal klar zu erkennen, in welch...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen durch Synergie

Rz. 15 In den oben zitierten Entscheidungen ist die Haushaltsersparnis aufgrund des Synergieeffekts lediglich zur Absendung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen eingesetzt worden. Fraglich ist, ob diese Haushaltsersparnis auch zu einer allgemeinen Einkommenserhöhung des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden und damit der Synergieeffekt auch praktische Auswirkunge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Gerichtskostenvorschuss

Rz. 121 Die Zustellung des Antrags wird vom Gericht erst veranlasst, wenn ein ausreichender Gerichtskostenvorschuss eingezahlt worden ist. Rz. 122 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung i.S.d. § 56 FamFG

Rz. 208 Die einstweilige Anordnung kann durch Endentscheidung in einer Familienstreitsache, aber auch aufgrund der einstweiligen Anordnung in einem anderen Verfahren [227] außer Kraft treten oder durch einen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vergleich [228] – gleichgültig, in welchem Verfahren dieser geschlossen wird.[229] Rz. 209 Erforderlich ist immer, dass die ande...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Vorsorgeunterhalt

Rz. 130 Der Vorsorgeunterhalt ist Bestandteil eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs, der allerdings wegen unterschiedlicher Zweckbindungen nach einer gesonderten Geltendmachung im Beschluss eigens zu beziffern ist.[127] Beim Vorsorgeunterhalt sind die betreffenden Einzelbeträge für den Krankenvorsorgeunterhalt und den Altersvorsorgeunterhalt im Tenor gesondert auszuweisen....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einstellung in 1. Instanz

Rz. 174 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nicht anfechtbar und kann auch nicht auf anderem Wege in der 2. Instanz korrigiert werden. Der Schuldner kann folglich zum Schutz vor der Vollstreckung nur beantragen, die Einstellung der Vollstreckung anzuordnen. Rz. 175 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / III. Risiken bei zögerlicher Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 115 Wird zu lange gewartet, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, hat das zwar für den Anwalt den positiven Nebeneffekt der Streitwerterhöhung, beinhaltet aber Rz. 116 Praxistipp:mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / II. Auswirkungen des Ablaufs des ersten Trennungsjahres auf die Bemessung des Wohnwerts (Wohnvorteils)

Rz. 6 Vom endgültigen Scheitern der Ehe mit der Folge der Anrechnung des vollen Wohnwertes wird teilweise bereits mit Ablauf des Trennungsjahres ausgegangen, ohne dass ein Versöhnungsversuch unternommen worden ist, weil in diesem Fall in der Regel von einer endgültigen Verfestigung der Trennung auszugehen sei. Jedenfalls wird mit dem Abschluss einer notariellen Trennungs- bzw...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder geboren werden, so wird dies wegen der sich damit zeigenden Verfestigung i.d.R. zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen ( § 1579 BGB ; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Speziell: Einstellung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 187 Umstritten ist, ob auch die Einstellung gegen Sicherheitsleistung möglich ist.[193] Rz. 188 Praxisti...mehr