Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Für den Unterhaltsschuldner

Rz. 111 Die einseitige Verpflichtungserklärung des Unterhaltspflichtigen stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, vom dem dieser sich nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige ist also an diesen Titel gebunden mit der Folge, dass er eine Abänderung nur unter den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 239 FamFG verlangen und durchsetzen kann. Für ein ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Verfahrensfragen

Rz. 404 Über die Anpassung und die Abänderung entscheidet das Familiengericht (§ 34 Abs. 1 VersAusglG). Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person (§ 34 Abs. 2 S. 1 VersAusglG). Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden (§ 34 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Rz. 405 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Geltung der Zeitschranke

Rz. 333 Der im Abänderungsverfahren bzgl. Einer Urkunde maßgebliche Tatsachenvortrag unterliegt nicht der Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG. Auch das Rückwirkungsverbot des § 238 Abs. 3 FamFG ist nicht entsprechend anwendbar ist.[382]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Originalvollmacht beizufügen?

Rz. 17 In Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass § 174 BGB analog anzuwenden ist und folglich dem Auskunftsbegehren durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vollmachtsurkunde im Original beizufügen ist.[19] Der Empfänger einer anwaltlichen Auskunftsforderung, dem die Originalvollmacht nicht beigefügt war, ist dann berechtigt zur unverzüglichen Zurückweisung (§ ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Auskunft zum Vermögen

Rz. 23 Da auch der Stamm des Vermögens Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen[43] (vgl. § 17 Rdn 44) bzw. beim Unterhaltsberechtigten auf seinen Bedarf haben kann, muss auch darüber Auskunft erteilt werden. Auch wenn eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes nicht bestehen sollte, kann das Vermögen für den Fall fiktiver Anrechnu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Kettenabänderungen

Rz. 392 Stellt ein Beteiligter gegen eine vollstreckbare Urkunde einen Abänderungsantrag nach § 239 FamFG und weist das Gericht daraufhin den Antrag ab, so hat sich eine weitere Abänderung nicht mehr gegen den ursprünglichen außergerichtlichen Titel nach § 239 FamFG, sondern gegen den ablehnenden Beschluss nach § 238 FamFG zu richten, denn dieser abweisende Beschluss hatte e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Zugang der Mahnung

Rz. 18 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden. Die Mahnung muss an die zutreffende Anschrift übersandt worden sein.[20] Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können.[21] Wenn der Schuldner behauptet, nicht dieses, sondern ein anderes Schr...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Sonstige Anwendungsfälle

Rz. 297 Eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen möglicher Steuerhinterziehung, die auch Auswirkung auf die Veranlagung des Ehegatten hat, ist regelmäßig nicht genügend zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1579 BGB, wenn die Auswirkungen zwar zu einer Verringerung des Vermögens führen, nicht aber nicht zu einer Gefährdung im Ganzen.[486] Der anzeigende Ehegatte wird jedoch...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Die Vergleichsperson der "fiktiven kinderlosen Ledigen"

Rz. 126 Um den individuellen ehebedingten Nachteil festzustellen, muss eine hypothetische Erwerbsbiographie der Unterhaltsberechtigten erstellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, wie die berufliche Entwicklung der Unterhaltsberechtigten in einem fiktiven Leben als ledige und kinderlose Erwerbstätige verlaufen wäre. Rz. 127 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

Rz. 187 Ein ehebedingter Nachteil ist nicht gegeben, wenn die berufliche Einschränkung auf schicksalhaften Gegebenheiten beruht. Daher sind eine Krankheit und deren Folgen in aller Regel nicht als ehebedingter Nachteil einzustufen.[284] Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[285] Rz. 188 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 18. Rechtsfolgen

Rz. 210 Die konkrete Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge ist eine richterliche Ermessensentscheidung. Rz. 211 Sind ehebedingte Nachteile eingetreten, ist in diesem Umfang in aller Regel keine Herabsetzung des Unterhaltes vorzunehmen. Für die Frage der Befristung kommt es darauf an, ob diese Nachteile noch ausgeglichen werden können.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Checkliste

Rz. 176 Es kommt weder auf die abstrakte Dauer der Ehe noch auf den abstrakten Zeitraum Dauer der Kindesbetreuung an. Abzustellen ist konkret darauf,mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Durchsetzungshindernis Verjährung

Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BGB durch die §§ 197 Abs. 2, 195 BGB a...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundüberlegungen

Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalige gerichtliche Entscheidung als auch der zugrunde liegende Sachvortrag genau untersucht werden. Zu differenzieren ist,mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Für den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger

Rz. 385 Auch der Unterhaltsberechtigte als Gläubiger muss für eine Erhöhung der titulierten Unterhaltsverpflichtung ein Abänderungsverfahren einleiten. Bei der Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde im Sinne der §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 60 SGB VIII ist gemäß § 239 FamFG zu beachten, dass eine derartige Urkunde allerdings keine materielle Rechtskraft entfal...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Einstellung in 2. Instanz

Rz. 189 Die Verweisung in § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG auf § 719 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass auch das Beschwerdegericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen kann. Dem Beschwerdegericht ist also ein Entscheidungsermessen eingeräumt.[196] Rz. 190 Auch hier ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung dem Verpflichteten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Grundsätze der Abänderungen von außergerichtlichen Titeln

Rz. 309 Abänderungen von Vergleichen, Eheverträgen, Scheidungsfolgenregelungen und vollstreckbaren Urkunden bestimmen sich allein nach den Regeln des materiellen Rechts. Maßgeblich sind die Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage [354] (§ 313 BGB), die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten nach Treu und Glauben nicht zugemute...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (3) Einzelfälle:

Rz. 183 In Betracht kommt die Annahme eines für den Verpflichteten nicht zu ersetzenden Nachteils ggf. in folgenden Fällen:[181] Rz. 184 Ein nicht zu er...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einleitung des Hauptsacheverfahrens gem. § 52 FamFG

Rz. 213 Auf Antrag hat das Gericht dem Berechtigten aus der einstweiligen Anordnung die Auflage zu machen, binnen einer nach Ermessen zu bestimmenden Frist einen Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens bzw. einen entsprechenden Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Rz. 214 Kommt der aus der einstweiligen Anordnung berechtigte Beteiligte der Anordnung nicht inner...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Adressat der Mahnung

Rz. 14 Da die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie auch an den richtigen Empfänger gerichtet werden. Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / B. Anzurechnendes tatsächliches Einkommen

Rz. 2 Es sind alle tatsächlich erzielten Einkünfte heranzuziehen.[1] Bestimmte Einkommenspositionen werden nicht oder nur teilweise angerechnet, weil sie dazu dienen, besonderen Aufwand auszugleichen (z.B. Auslösung, Schmutzzulage). So ist z.B. die Auslandsverwendungszulage, die ein Soldat bei einem Einsatz in Krisengebieten erhält, nur zu 50 % auf sein Einkommen anzurechnen....mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 19. Darlegungs- und Beweislast bei § 1578b BGB

a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie t...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 21. Verhältnis von § 1578b BGB und § 1579 Nr. 1 BGB

Rz. 227 Die Billigkeitsvorschriften der §§ 1578b, 1579 BGB sind nebeneinander anwendbar.[370]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Härtegrund aus § 1579 Nr. 7 BGB (schwerwiegendes Fehlverhalten)

a) Fehlverhalten Rz. 303 Der Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB basiert auf der Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheliche Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert, ohne seinerseits das Prinzip der Gegenseitigkeit zu wahren.[496] Rz. 304 Ein Ehebruch führt als solcher ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Darlegungs- und Beweislast im zusammenfassenden Überblick

Rz. 220 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast[353]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 15. Bedeutung des zeitlichen Aspektes (insbes. der Dauer der Ehe)

a) Zeitmoment Rz. 173 Das Zeitmoment hat der BGH lediglich als Hilfsargument verstanden. Im Regelfall wird die ehebedingte wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute [244] und die Abhängigkeit insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit mit zunehmender Dauer stärker ausgeprägt. Die wirtschaftliche Verflechtung tritt insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbs...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / g) Konsequenz für die Formulierung von Unterhaltsvereinbarungen

aa) Unbefristete Festsetzung des Unterhaltes Rz. 262 Bei Unterhaltsvereinbarungen und einseitigen Unterhaltstiteln sollte im Hinblick auf die BGH-Rechtsprechung[425] vorsorglich eine entsprechende Formulierung enthalten sein, um den Einwand, die Frage der Befristung sei dabei abschließend geregelt worden, sicher auszuschließen.[426] Rz. 263 In der erstmaligen Regelung des Unte...mehr