Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FoVo 01/2022, Nichtgewährung von Unterhalt

Leitsatz Wenn der Schuldner keinen Unterhalt gewährt, kann er auch keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen für sich beanspruchen. AG Prenzlau, Beschl. v. 23.12.2019 – 6 M 2803/19 1 I. Die Entscheidung Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsp...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Einführung Der Verfasser hat in den Jahren 2002 und 2009 Ausführungen zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (VV) gemacht.[1] Seitdem sind weitere 12 Jahre vergangen, sodass es nunmehr notwendig ist, die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung erneut auszuwerten. Dieses Vorhaben erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das VV zwischenzeitlich einer Gesetz...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 1 I. Die Entscheidung

Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsprechen. Von der Gläubigerpartei wurde durch Vorlage der Vermögensauskunft des Schuldners vom 4.11.2019 glaubhaft gemacht, dass der Schuldner zwar den Kindern J und D zum Unterhalt verpflichtet ist, jedoch keinen Unterhalt zahlt. Nichtberücks...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / Leitsatz

Wenn der Schuldner keinen Unterhalt gewährt, kann er auch keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen für sich beanspruchen. AG Prenzlau, Beschl. v. 23.12.2019 – 6 M 2803/19mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 2 Der Praxistipp

Hier gilt § 850c Abs. 2 und nicht Abs. 6 ZPO "Gewährt" der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten – insbesondere seinen Kindern – oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 1. Antrag

Nach wie vor erfolgt die Einleitung des VV nach den §§ 249 ff. FamFG nur durch einen Antrag. Die Antragstellung erfolgt mittels eines Antragsformulars, das Herrmann [10] ihrem Aufsatz nebst dem dazu gehörenden Merkblatt[11] beigefügt hat. Ein Vordruckzwang besteht nicht mehr.[12] An die Stelle des strengen Einwendungsformulars tritt nunmehr das fakultativ zu verwendende Daten...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 FamFG setzt die Erstfestsetzung voraus. Der maßgebende Zeitpunkt hierfür ist die Zustellung des Festsetzungsantrages im VV. Hat vor diesem Zeitpunkt über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden, ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / II. Fällige Beträge nur bis Einreichung des Stufenantrags

Bei der nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG vorzunehmenden Festsetzung des Verfahrenswerts ist zunächst die Bestimmung des Rückstandszeitraums streitentscheidend. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs des bezifferten Leistungsantrags an, sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs des Stufenantrags. Nur die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen, später bezifferten Unt...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 26.7.2017 einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Unterhalt eingereicht, mit dem sie Unterhalt für die Zeit ab Juli 2017 geltend gemacht hat, allerdings für Juli und August 2017 abzgl. bereits gezahlter 550,00 EUR. Am 24.7.2019 ist der Leistungsantrag im Umfang der ursprünglichen Erwartung mit 580,00 EUR monatlich beziffert worden. Das Fa...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 4. Eltern-Kind-Verhältnis

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG setzt ferner ein Eltern-Kind-Verhältnis voraus. Hieran fehlt es, wenn der in Anspruch genommene Elternteil bereits seine Vaterschaft angefochten hat. Anders ist es hingegen, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene Elternteil nur behauptet, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein. Solange aufgrund einer Anfechtung nicht rechts...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis zutreffend. Allerdings ist nicht auf "Rückstände" abzustellen, sondern auf die bei Antragseinreichung fälligen Beträge. Da der Unterhalt am Ersten eines Monats im Voraus fällig ist (§ 1612 Abs. 3 S. 1 BGB), ist der laufende Monat folglich immer hinzuzurechnen. Das bedeutet, dass bei Anträgen auf la...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / c) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den ehebedingten Nachteil

Für die Frage der Herabsetzung und der Befristung ist also in erster Linie entscheidend, ob sich ein ehebedingter Nachteil des Unterhaltsgläubigers feststellen lässt. Werden nämlich ehebedingte Nachteile festgestellt, begrenzen diese regelmäßig die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts der Höhe nach und stehen einer zeitlichen Befristung grundsätzlich entgegen, es sei de...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / b) Grundsätzlicher Maßstab des § 1578b BGB

Soweit der Betreuungsunterhaltsanteil grundsätzlich einer Herabsetzung zugänglich ist und der Aufstockungsunterhaltsanteil nach § 1573 Abs. 2 BGB gem. § 1578b BGB sowohl befristet als auch herabgesetzt werden kann, ist bei der Billigkeitsabwägung vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 2. Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit

Erhebt der Antragsgegner den Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit nach § 252 Abs. 4 S. 1 FamFG, so muss er diesen Einwand ebenfalls qualifiziert begründen. Erforderlich ist u.a., dass er zugleich Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt und für die letzten zwölf Monate seine Einkünfte belegt, § 252 Abs. 4 S. 1 FamFG und darüber hinaus auch...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / Leitsatz

Bei einem Stufenantrag auf Zahlung von Unterhalt ist hinsichtlich der fälligen Beträge auf den Zeitpunkt der Einreichung des Stufenantrags und nicht auf den Zeitpunkt der Bezifferung des Antrags abzustellen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.12.2021 – 13 WF 221/21mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / e) Prüfungskriterien, Darlegungs- und Beweislast sowie obergerichtliche Praxis zur nachehelichen Solidarität

Von vergleichbar hoher Bedeutung ist der gute anwaltliche Umgang mit den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des als Auffangtatbestand greifenden Grundsatzes der nachehelichen Solidarität, auch wenn kein ehebedingter Nachteil festgestellt werden kann. Insoweit sind insbesondere die folgenden Maßstäbe und Prüfungskriterien zu beachten: aa) Abgesehen von eine...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Antrag auf Abänderung der Entscheidung gemäß § 253 FamFG nach § 240 FamFG

Die gesetzliche Bezeichnung "Abänderung" täuscht darüber hinweg, dass der Abänderungsantrag seinem Charakter nach einem Erstantrag auf Festsetzung von Unterhalt entspricht.[84] Diese Vorschrift enthält keine Präklusionswirkung. Wie bei der Erstfestsetzung erfolgt hier eine vollständige Neuberechnung und Festsetzung der Unterhaltsrente.mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Trennungsunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.2.2021 – 3 WF 134/20 1. Einen längere Zeit nicht oder nur geringfügig erwerbstätig gewesenen Ehegatten trifft regelmäßig im ersten Trennungsjahr keine Erwerbsobliegenheit bzw. Obliegenheit zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit. Hiervon kann nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. ein sehr kurzes eheliches Zusammenleben, Kinderlosigkei...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / Einführung

Der Verfasser hat in den Jahren 2002 und 2009 Ausführungen zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (VV) gemacht.[1] Seitdem sind weitere 12 Jahre vergangen, sodass es nunmehr notwendig ist, die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung erneut auszuwerten. Dieses Vorhaben erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das VV zwischenzeitlich einer Gesetzesänderung...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / VII. Verfahrenskostenhilfe

Nach § 257 S. 1 FamFG können im VV Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Das hat nach § 78 Abs. 3 2. Alt. ZPO i.V.m. § 114 Abs. 4 Nr. 6 FamFG zur Folge, dass im VV (grundsätzlich) kein Anwaltszwang besteht. Nach § 121 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG wird aber einem Beteiligten in einem Verfahren ohne Anwaltszwang auf i...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den s...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / a) Minderjährigkeit des Kindes

Nach OLG Frankfurt[23] ist das VV nur zulässig, wenn das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung (des Antragseingangs bei Gericht) noch minderjährig ist.[24] Ist das der Fall, dann kann das minderjährige Kind auch einen unbefristet tenorierten Titel erlangen, damit es nicht nach Eintritt der Minderjährigkeit gezwungen ist, sich erneut einen Titel zu beschaffen. Diese Rechtsfolg...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / b) Das minderjährige Kind lebt nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils und dem Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, steht nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zu

Das VV ist unzulässig, wenn dem Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, im Zeitpunkt des Erlasses des Unterhaltsfeststellungsbeschlusses oder zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zusteht.[25] Das VV ist ebenfalls unzulässig, wenn der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass das Kind mit ihm ...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 4. Die Nachteile der Klage auf zukünftige Leistung

Versicherer reagieren gelegentlich "bockig", wenn sie im Wege der Klage auf zukünftige Leistung nicht nur zur Zahlung rückständigen Entgeltschadens, sondern insbesondere auch zu einem ausgeurteilten zukünftigen monatlichen Entgeltschaden verurteilt wurden. Nachdem sich der Verfasser nach einer entsprechenden Ausurteilung ein Jahr nach Rechtskraft des Urteils erneut an den Ver...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / III. Einwendungen des Antragsgegners

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG und denen nach § 252 Abs. 2 FamFG, was sich aus der Formulierung "andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere …" ergibt. Diese Einwendungen sind nach § 252 Abs. 5 FamFG nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht ergangen ist.[52] Der Antra...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / B. Fallkonstellationen und praktische streitentscheidende Bedeutung der sekundären Darlegungslast in Unterhaltsverfahren

Die vorstehende Beobachtung lässt sich bei den im Schwerpunkt des vorliegenden Aufsatzes stehenden Familienstreitverfahren i.S.d. §§ 112, 113 FamFG machen: Die sekundäre Darlegungslast ist vor allem in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren ein oft unterschätzter Streitentscheider, auf den in der anwaltlichen Beratungs- und Verfahrensführungspraxis großer Wert gelegt werd...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient ...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / V. Zusammenfassung

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 1. Beschwerde

Bei dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG handelt es sich um eine Endentscheidung i.S.v. § 38 FamFG, gegen die die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft ist.[75] Der Rechtspfleger kann der Entscheidung nicht mehr abhelfen, § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG. Für die Beschwerde im VV gelten die Frist- und Formbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1–3 FamFG.[76] Mit der Beschwerde ...mehr

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zfs 01/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten VR auf Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens in Anspruch. Er unterhält als Miteigentümer eines Wohngebäudes mit den weiteren Miteigentümern bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung, der VGB 2008 zugrunde liegen. Dort heißt es: "§ 3 Leitungswasser" 1. Bruchschäden … 3. Nässeschäden Der VR leistet Entschädigung für versicherte Sachen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (Halbs. 2)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, "wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind". Der Lotterieeinnehmer unterhält dann einen Gewerbebetrieb, wenn er zum Absatz der Lose einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt oder wenn er die Los...mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Räumlicher Zusammenhang

Rz. 16 Der räumliche Zusammenhang wird durch die Grundstücksflächen der Betriebsstätte, also durch die Erdoberfläche, hergestellt.[1] Wird der räumliche Zusammenhang unterbrochen, z. B. durch Wasserläufe, Bahndämme oder Straßen, ist nach der Verkehrsanschauung trotzdem eine einheitliche Betriebsstätte gegeben, wenn über entsprechende Vorrichtungen, z. B. Überbrückungen, eine...mehr