Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den s...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / a) Minderjährigkeit des Kindes

Nach OLG Frankfurt[23] ist das VV nur zulässig, wenn das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung (des Antragseingangs bei Gericht) noch minderjährig ist.[24] Ist das der Fall, dann kann das minderjährige Kind auch einen unbefristet tenorierten Titel erlangen, damit es nicht nach Eintritt der Minderjährigkeit gezwungen ist, sich erneut einen Titel zu beschaffen. Diese Rechtsfolg...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 4. Die Nachteile der Klage auf zukünftige Leistung

Versicherer reagieren gelegentlich "bockig", wenn sie im Wege der Klage auf zukünftige Leistung nicht nur zur Zahlung rückständigen Entgeltschadens, sondern insbesondere auch zu einem ausgeurteilten zukünftigen monatlichen Entgeltschaden verurteilt wurden. Nachdem sich der Verfasser nach einer entsprechenden Ausurteilung ein Jahr nach Rechtskraft des Urteils erneut an den Ver...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / b) Das minderjährige Kind lebt nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils und dem Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, steht nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zu

Das VV ist unzulässig, wenn dem Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, im Zeitpunkt des Erlasses des Unterhaltsfeststellungsbeschlusses oder zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zusteht.[25] Das VV ist ebenfalls unzulässig, wenn der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass das Kind mit ihm ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / III. Einwendungen des Antragsgegners

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG und denen nach § 252 Abs. 2 FamFG, was sich aus der Formulierung "andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere …" ergibt. Diese Einwendungen sind nach § 252 Abs. 5 FamFG nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht ergangen ist.[52] Der Antra...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / B. Fallkonstellationen und praktische streitentscheidende Bedeutung der sekundären Darlegungslast in Unterhaltsverfahren

Die vorstehende Beobachtung lässt sich bei den im Schwerpunkt des vorliegenden Aufsatzes stehenden Familienstreitverfahren i.S.d. §§ 112, 113 FamFG machen: Die sekundäre Darlegungslast ist vor allem in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren ein oft unterschätzter Streitentscheider, auf den in der anwaltlichen Beratungs- und Verfahrensführungspraxis großer Wert gelegt werd...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die zum 1.1.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient ...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / V. Zusammenfassung

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 1. Beschwerde

Bei dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG handelt es sich um eine Endentscheidung i.S.v. § 38 FamFG, gegen die die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft ist.[75] Der Rechtspfleger kann der Entscheidung nicht mehr abhelfen, § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG. Für die Beschwerde im VV gelten die Frist- und Formbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1–3 FamFG.[76] Mit der Beschwerde ...mehr

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zfs 01/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten VR auf Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens in Anspruch. Er unterhält als Miteigentümer eines Wohngebäudes mit den weiteren Miteigentümern bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung, der VGB 2008 zugrunde liegen. Dort heißt es: "§ 3 Leitungswasser" 1. Bruchschäden … 3. Nässeschäden Der VR leistet Entschädigung für versicherte Sachen, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (Halbs. 2)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, "wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind". Der Lotterieeinnehmer unterhält dann einen Gewerbebetrieb, wenn er zum Absatz der Lose einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt oder wenn er die Los...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Räumlicher Zusammenhang

Rz. 16 Der räumliche Zusammenhang wird durch die Grundstücksflächen der Betriebsstätte, also durch die Erdoberfläche, hergestellt.[1] Wird der räumliche Zusammenhang unterbrochen, z. B. durch Wasserläufe, Bahndämme oder Straßen, ist nach der Verkehrsanschauung trotzdem eine einheitliche Betriebsstätte gegeben, wenn über entsprechende Vorrichtungen, z. B. Überbrückungen, eine...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das GewStG kennt verschiedene Zerlegungsmaßstäbe. Den Regelmaßstab enthält § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG. Er richtet sich ausschließlich nach den Lohnsummen in den Betriebsstätten. Daneben bestehen besondere Vorschriften für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG für Anlagen zur Erzeugung von Wind- bzw. Solarenergie, nach § 30 GewStG für mehrgemeind...mehr

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Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung

Leitsatz 1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier einer Kapitalbeteiligung) zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend. 2. Danach ist die (Mehrheits‐)Beteiligung eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft, die neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.4 Mehrgemeindliche Betriebsstätte (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GewStG)

Rz. 28 Der GewSt-Messbetrag ist auch dann zu zerlegen, wenn sich eine Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden erstreckt. Voraussetzung für eine mehrgemeindliche Betriebsstätte ist, dass in räumlicher, organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine einheitliche Betriebsstätte besteht, die auf den Gebieten von mindestens 2 Gemeinden liegt. Mehrere eigenständige...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.3 Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (§ 28 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 27 Betriebsstätten befinden sich dann in mehreren Gemeinden, wenn ein und dasselbe gewerbliche Unternehmen im Ez mehrere Betriebsstätten unterhält und diese Betriebsstätten im Bezirk von 2 oder mehr Gemeinden angesiedelt sind. Geltung hat dies auch dann, wenn ein integriertes Energieversorgungsunternehmen durch Verpachtung seines Versorgungsnetzes entflochten wird (Unbun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Voraussetzung für die Zerlegung ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 GewStG, dass im Ez Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden sind. Gleiches gilt nach § 28 Abs. 1 S. 2 GewStG, wenn sich im Ez eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist. Die Zerlegung unter...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2 Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes

Rz. 14 Der Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. [1] Betriebsstätte ist danach eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Stpfl. eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat.[2] Es muss sich um eine örtlich feste Geschäftseinri...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4.5 Ausnahme vom Zerlegungsverbot (§ 28 Abs. 2 S. 2 GewStG)

Rz. 39 Der Ausschluss der Gemeinden vom Zerlegungsverfahren nach § 28 Abs. 2 S. 1 GewStG gilt nach S. 2 der Vorschrift nicht, wenn die Anwendung von § 28 Abs. 2 S. 1 GewStG zur Folge hätte, dass auf keine Gemeinde der GewSt-Messbetrag oder ein Zerlegungsanteil für das Unternehmen entfallen würde. In diesem Fall ist nach § 28 Abs. 2 S. 2 GewStG ein Zerlegungsverfahren unter B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Steht die Hebeberechtigung nach § 4 GewStG für denselben stehenden Gewerbebetrieb mehreren Gemeinden zu, ist der GewSt-Messbetrag auf die einzelnen hebeberechtigten Gemeinden durch Zerlegung aufzuteilen. Voraussetzung für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 GewStG die Unterhaltung von Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Freibeträge bei Unterhaltsvollstreckung und Deliktsforderungen (Abs. 1)

Rz. 1 Satz 1 regelt die Ersetzung des Grundfreibetrags (§ 899 Abs. 1 ZPO) und der weiteren Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO, wenn der Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche und Unterhaltsrenten gemäß § 850d ZPO oder Ansprüchen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (Deliktsforderungen) in die Gutschrift aus einer Bankverbin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag) als Bezug des Kindes im Zuflussjahr

Leitsatz 1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. 2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich ...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine "Kurtaxe" (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Gewährung von Unterhalt wegen gesetzlicher Verpflichtung des Schuldners (Nr. 1 lit. a)

Rz. 2 Nr. 1 bestimmt pfändungsfreie Beträge nach § 850c Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 ZPO als Erhöhungsbeträge, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher – nicht vertraglicher oder moralischer – Verpflichtung, Unterhalt gewährt, d. h. tatsächlich zahlt.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.3 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bei Bedarfsgemeinschaften (Nr. 1 lit. c)

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 lit. c) ZPO definiert als Erhöhungsbetrag Geldleistungen, die der Schuldner nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen entgegennimmt, mit denen er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt und denen er nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Unterhalt verpflichtet ist. Es werden hiervon nicht nur Personen erfasst, mit denen der Schuldner einen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Unbefristete Bescheinigungen (Abs. 2 Sätze 2 – 4)

Rz. 9 Die Sätze 2 bis 4 gelten für unbefristete Bescheinigungen. Nach Satz 2 hat das Kreditinstitut unbefristete Bescheinigungen für die Dauer von 2Jahren zu beachten. Ziel ist es, dadurch den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu reduzieren (BT-Drucks. 19/19850, 39). Satz 3 bestimmt, dass das Kreditinstitut, dem der Kontoinhaber eine Bescheinigung nach Abs. 1 vorgelegt ha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Leistungen nach sozialrechtlichen Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften (Nr. 1 lit. b)

Rz. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. b) ZPO stellt den Fall der Unterhaltsgewährung gleich, wenn der Schuldner Leistungen nach sozialrechtlichen Vorschriften auch für Personen entgegennimmt, mit denen er in einer - Bedarfsgemeinschaft i. S. v. § 7 Abs. 3 SGB II, - sog. Einsatzgemeinschaft i. S. v. §§ 19, 20 und 43 SGB XII oder -sog. Haushaltsgemeinschaft (§ 39 SGB XII) lebt und denen er n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bescheinigungsinhalt (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 enthält Regelungen, die diejenigen des Abs. 1 ergänzen. Während in Abs. 1 festgelegt wird, welche Stellen eine Bescheinigung über Erhöhungsbeträge ausstellen können, legt Abs. 3 fest, welche Stellen welche Angaben bescheinigen müssen (BT-Drucks. 19/19850, 40). Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 genannten Stellen (Familienkassen, Sozialleistun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeiten

Rz. 2 Satz 2 regelt einerseits, dass an die Stelle des Vollstreckungsgerichts die Vollstreckungsbehörde tritt. Das Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde bezieht sich auf die Fallgestaltungen in § 900 Abs. 1 Satz 2 ZPO: abweichender Antrag auf Zahlungsmoratorium; § 905 ZPO: Festsetzung von Erhöhungsbeträgen und § 906 ZPO: Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrage...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Betriebsaufspaltung/Umwandlung/Organschaft

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Gewerbesteuer

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Telekommunikationsunternehmen / 5.2 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder elektronische Dienstleistungen) an im Inland ansässige Nichtunternehmer, können diese unter bestimmten Bedingungen an dem besonderen Besteuerungsverfahren OSS (ab 1.7.2021) teilnehmen.[1] Dies gilt nur, wenn der Unternehmer im Inlan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.2 Notwendigkeit der stationären Betreuung

Rz. 33 Die Notwendigkeit stationärer Betreuung ("Heimbetreuungsbedürftigkeit", vgl. Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 54) ist gegeben, wenn jemand in Anbetracht seiner körperlichen oder seelischen Beschaffenheit oder weil er mittellos ist und trotz Arbeitsfähigkeit eine zur Bestreitung seines Unterhalts ausreichende Erwerbsfähigkeit nicht finden kann, der Fürsorge ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 5 AStG

Rz. 196 § 50d Abs. 10 EStG regelt die Zuordnung von Einkünften für Sondervergütungen im Verhältnis zwischen Personengesellschaft oder KGaA und dem Gesellschafter. § 1 Abs. 5 AStG regelt ebenfalls die Zuordnung von Einkünften, allerdings allgemein, nicht bezogen auf Sondervergütungen. Sie können sich in ihren Regelungsbereichen überschneiden. Keine Überschneidung tritt ein, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.2 Rechtsform des Entlastungsberechtigten

Rz. 36 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG voraus, dass die Gesellschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Die Vorschrift nimmt also die Formulierung des § 1 Abs. 1 KStG auf und setzt daher eine Rechtsform voraus, die nach deutscher Auffassung zu einer KSt-Pflicht fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Mittelbare Leistungen aus öffentlichen Kassen, Abs. 7

Rz. 113 Durch § 50d Abs. 7 EStG sollen Probleme bei der Auslegung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vermieden werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den beschr. stpfl. Einkünften Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis. Nach der "Kassenstaatsklausel" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA steht dem Kassenstaat das...mehr