Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen.[1] Von dem danach verbleibenden E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / Bürgerliches Recht

1 Gesetzliche Unterhaltspflichten Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch hete...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 6 Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten

Die Pflicht zur Auskunft über die Höhe der Einkünfte gegenüber dem Unterhaltsberechtigten ist Ausfluss der Unterhaltspflicht und dient der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruchs.[1] Sie dient der Vermeidung von Unterhaltsprozessen sowie der Verringerung des Prozessrisikos. Auf Verlangen müssen urkundliche Belege (Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Einkommensteuererklärung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.3 Elternunterhalt

Für den Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Elternteils gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwandtenunterhalts.[1] Der Anspruch auf Elternunterhalt ist nicht verwirkt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn.[2] In Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags[3] sowie des Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Trennungsunterhalt / 3 Auskunftsanspruch – Rückwirkender Unterhalt

Die wechselseitigen Auskunftspflichten ergeben sich aus §§ 1361 Abs. 4, 1605 BGB. Der Unterhaltsberechtigte muss seine Ansprüche so früh wie möglich geltend machen. Er bekommt von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, dann auch ...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.3 Leistungsfähigkeit

Für den Trennungsunterhalt fehlt eine dem § 1581 BGB entsprechende Regelung, die den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten sicherstellt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es jedoch, diese Vorschrift entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen aus...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gem. § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zurr Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2 Zweistufige Prüfung laut BGH

Nach Auffassung des BGH[1] steht es Ehepartnern grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt vertraglich auszuschließen. Allerdings darf der Schutzzweck dieser Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden. 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gem. § 138 Abs. 1 BGB e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.9 Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 3 Abs. 2 VwZG i. V. m. § 181 ZPO)

Rz. 33 § 181 ZPO lässt die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der von der Post dazu bestimmten Stelle unter Benachrichtigung des Empfängers zu, wenn der Zustellungsempfänger nicht angetroffen wurde und eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO nicht möglich war, weil eine empfangsberechtigte Person nicht angetroffen wurde. § 3 Abs. 2 VwZG enthält darüber hina...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wichtig RVG-Anpassung zum 1.1.2021 Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 führte u. a. zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10 % und betrifft Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren.[1] Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[2] und der 1,2 Termingebühr[3] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gem. § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.10 Notwendiger Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) ergänzte die Leistungen um den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe von § 40. Hierdurch liegt die gesamte Leistungserbringung und deren Kontrolle in der Hand des zuständigen Jugendhilfeträgers. Der "notwendige Unterhalt" ist wie in § 39 geregelt zu bemessen. Es handelt sich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.5 Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 20 Die Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen bietet für den jungen Menschen den weiteren Vorteil, dass sein notwendiger Unterhalt sichergestellt und Krankenhilfe geleistet werden soll (vgl. Satz 2). Dies soll vermeiden, dass junge Menschen in dieser Lebenssituation gesondert Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen müssen. Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.2 Ausfall des bisher überwiegend betreuenden Elternteils (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Mit der Neufassung der Vorschrift durch das KJSG wird die Integration der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen in den Katalog der Hilfen zur Erziehung rückgängig gemacht und ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe außerhalb der Hilfen zur Erziehung in Abs. 1 geschaffen. In Nr. 1 bis 4 sind kumulativ die Voraussetzungen dieses Anspruchs geregelt. Diese Vorau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 hat die früher in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JWG geregelte Aufgabe des Jugendamtes stark erweitert, Einrichtungen und Veranstaltungen für Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit einschließlich der Unterbringung außerhalb des Elternhauses anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BT-Drs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.2 Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen

Rz. 13 Die Neufassung des Abs. 2 durch das KICK regelt das Vor- und Nachrangverhältnis speziell für unterhaltsberechtigte Empfänger von Hilfen und Teilnehmern an Maßnahmen nach dem SGB VIII und unterhaltsverpflichteten Dritten. Aus dem Kontext des Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass die Leistungen der Jugendhilfe unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Unterhaltsverpf...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Unterhalt nach § 1615l BGB

OLG Koblenz, Beschl. v. 16.11.2020 – 7 UF 228/20 Der Unterhaltsbedarf der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615l BGB bestimmt sich allein nach deren früherem Erwerbseinkommen. Zu ersetzen sind nur die durch die Geburt und Erziehung des Kindes bedingten Einkommenseinbußen. Dementsprechend mindern Kapitaleinkünfte, über die die Mutter bereits vor der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 1 EStG: "Aufwendungen für die Lebensführung"

Rn. 62 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die allg Lebensführung erbracht werden. Dazu wird in § 12 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass die für den Haushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen geleisteten Beträge nicht abzugsfähig sind. Nach § 12 Nr 1 S 2 EStG sind auch die Aufwendungen für die Lebensführung, di...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / A. Problematik

Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren machen nicht selten verschiedenartige Ansprüche in demselben Verfahren geltend. Zum Teil werden Ansprüche auf Unterhalt neben güterrechtlichen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Sachverhalten, die gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 FamFG vor den Familiengerichten zu verhandeln sind, oder aus gänzlich anderen Rechtsgründen (z.B. Miterbengem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Wegen des Begriffs d...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / E. Sonderfall Aufrechnung

Auch wenn eine objektive Antragshäufung und ein Widerantrag unzulässig sind, kann grundsätzlich vor dem Familiengericht mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden, die vor dem Prozessgericht einzuklagen wäre. Bei Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Unterhalt sind jedoch die Grenzen der §§ 394 BGB und § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten.[29] Die in einem familiengerichtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Auch für den Antrag auf Titulierung eines bislang freiwillig gezahlten Kindesunterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach dem vollen Betrag des geltend gemachten Unterhalts. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2021 – 14 WF 58/21 (AG Euskirchen)mehr

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 1 Der Fall

Der Schuldner im Glück Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat u.a. auf das Kontoguthaben nach § 833a ZPO im Wege der Forderungspfändung zugegriffen. Der Schuldner unterhält allerdings ein P-Konto nach § 850k ZPO. Der Schuldner ist nun im Glück und erzielt einen Lottogewinn, der ihm auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Er will diesen aber ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Reform: Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung eines Gemeinschaftskontos geregelt, das der Schuldner mit anderen Personen unterhält. Ziel der Regelung ist es, eine Trennung von Schuldner und sonstigen Kontoinhabern mit dem Ergebnis herbeizuführen, dass der Schuldner ein P-Konto eröffne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 Satz 3 EStG)

"Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden." a) Grundsätzliches Rz. 129 [Autor/Stand] Ausweitung des Schuldner- bzw. Gläubigerbegriffs auf Betriebsstätten. Gemäß § 4j Abs. 1 Satz 3 EStG gelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Auffangtatbestand für sonstige hybride Gestaltungen (Abs. 3)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund deren vom deutschen Recht abweichender steuerlicher Zuordnung oder Zurechnung nach den Rechtsvorschriften anderer Staate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Abrufbare Daten (Abs. 1 und 1a)

Rz. 2 Der am 1.4.2003 in Kraft getretene § 24c KWG, der bis dahin insbesondere zur Kapitalmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und zur Bekämpfung der Geldwäsche diente, ermöglicht die Feststellung von sog. Kontostammdaten. Kreditinstitute (aber nicht die übrigen Verpflichteten nach § 154 Abs. 2 Satz 1 AO) haben künftig nach § 154 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12.1 Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG

Rz. 77 Im Regelfall ist die ESt für Einkünfte beschränkt Stpfl., die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Unterhält der beschr. Stpfl. jedoch einen inländischen Betrieb und sind die Einkünfte Betriebseinnahmen dieses inländischen Betriebs, oder liegt ein sonstiger Tatbestand des § 50 Abs. 2 S. 2 EStG vor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stifterunterhalt

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ebenfalls aufgenommen ist die Sondervorschrift des § 58 Nr. 6 AO (Anhang 1b), die einen angemessenen Unterhalt für den Stifter und seine Angehörigen sowie seine Grabpflege ausdrücklich vorsieht. Dies gilt nach den allgemeinen Begriffen der verdeckten Gewinnausschüttung auch für nahestehende Personen (Seer, in: Tipke/Kruse, AO, § 55 Rz. 16 zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Ausnahmeregelungen

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte, Bezüge und Vermögen von Personen, deren wirtschaftliche Lage durch besondere Gründe, z. B. durch Katastrophenfälle, Seuchen oder durch eine andere Notlage hervorgerufen wurde, können die genannten Grenzen übersteigen. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit sind in den genannten Fällen auch dann erfüllt. Tz. 37...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Selbstlosigkeit

Tz. 4 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Finanzverwaltung hat in früherer Auffassung eine sog. Geprägetheorie entwickelt, wonach das Überwiegen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Selbstlosigkeit tangiert. Soweit also der Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Tätigkeiten im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung oder i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Umwandlung in P-Konto (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 7 Nach dem Splitting des Gemeinschaftskontos in ein Zahlungskonto kann die natürliche Person vom Kreditinstitut verlangen, dass das Zahlungskonto nach Übertragung des Guthabens nach Abs. Satz 1 als P-Konto zu führen ist. Unerheblich ist, ob es sich bei der natürlichen Person um den Schuldner oder den nicht schuldnerischen Konto-Mit-Inhaber handelt (BT-Drucksache 19/19850...mehr