Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 383 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[658] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Vereinfachtes Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG

Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elternteile im Inland leben, gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / f) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 292 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (früher Urteil, jetzt Beschluss, gerichtlicher Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntnis, einstweilige Anordnung im Verfahren über Trennungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR ausmacht, so dass also für 2021 grundsätzlich alle Berechnungen des monatlichen Unterhalts auszugehen hätten von (2.730 × 2) : 12 = 455 EUR; dies sind 100 % des Mindestunterhalts. In der ersten Altersstufe (bis zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / gg) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 521 Der Antragsteller muss die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse und deren wesentliche Veränderung darlegen sowie beweisen. Wird eine Erhöhung des titulierten Unterhalts begehrt, trägt der Antragsteller auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Schuldners die Darlegungs- und Beweislast. Wird gegen den Gläubiger ein Abänderungsantrag gestellt mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 18. Vorsorgeunterhalt

Rz. 463 Ab Rechtskraft der Scheidung ist der nicht sozialversicherungspflichtig tätige Gläubiger, dessen geschiedener Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist, nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung des Schuldners mitversichert (§ 10 SGB V).[801] Schon für die Zeit ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) ist der Gläubiger fern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (1) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 574 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbarung schließen wollen, wie dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / f) Einkommen des Schuldners

Rz. 271 Beim abhängig Tätigen ist das Durchschnittseinkommen eines Jahres maßgeblich einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifikation, nicht verbrauchter Spesenanteile usw. Beim Selbstständigen kommt es für die Berechnung im Regelfall auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre an. Steuererstattungen, die sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Altersgrenze

Rz. 440 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[768] Dies gilt in den Fällen des § 38 SGB VI (65. Lebensjahr oder Wartezeit von 45 Jahren erfüllt) ebenso wie in den Fällen des § 36 SGB VI (67. Lebensjahr oder Wartezeit von 35 Jahren erfüllt). Für die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 545 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bereits zum Jahresanfang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 495 Ein Mangelfall[851] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt von 960 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.160 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wesentlichen nur n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / c) Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens

Rz. 379 Mit Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens wird gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG für alle Verfahren betreffend Ehegattenunterhalt das Familiengericht ausschließlich zuständig, bei dem das Scheidungsverfahren anhängig ist oder (bei laufendem Rechtsmittelverfahren) in erster Instanz anhängig war. Während des Scheidungsverfahrens kann der nacheheliche Unterhalt nur im Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Folge unzureichender Behandlung

Rz. 430 Unternimmt der Unterhaltsberechtigte allerdings nicht alles Zumutbare, um seine Erkrankung behandeln zu lassen, verliert er den auf § 1572 BGB gestützten Unterhaltsanspruch.[752] Er hat ärztliche Anweisungen zu befolgen und ggf. eine Diät einzuhalten. Bei Fettleibigkeit und den damit verbundenen Erkrankungsfolgen ist es zumutbar, bereits zum Zeitpunkt des Erkennens d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 331 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 310) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _____ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _____ Kinder, die bereits wirtschaftlich se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Alter des Gläubigers

Rz. 323 Unabhängig von einer Erkrankung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn dem Gläubiger aus Altersgründen die Aufnahme oder die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob der Gläubiger erst während der Ehe so alt geworden ist, dass er zumutbar nicht mehr arbeiten kann. Vielmehr kann der Unterhaltsanspruch au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Gewöhnlicher Aufenthalt beider Eltern für den Fall, dass gegen beide Eltern geklagt werden muss

Rz. 238 § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des minderjährigen Kindes) gilt nicht für den Unterhalt eines volljährigen Kindes; zuständig ist deshalb das Familiengericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners oder der Schuldner. Eltern eines volljährigen Kindes haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern anteilig. Müsste gegen jeden Elternteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 583 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts der ersten oder zweiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 390 Ein Anspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind: Der Begriff "nach der Scheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (1) Anwendungsbereich

Rz. 679 In Unterhaltsangelegenheiten entstünde dann, wenn Regelungen allein über den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich wären, eine Lücke, weil insoweit nur der laufende, fällige Unterhalt erfasst wird. Für aufgelaufene Unterhaltsrückstände wie auch für künftige, noch nicht fällige Unterhaltsbeträge bliebe ein nicht zu sichernder zeitlicher Bereich. Hier leisten die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 412 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[709] Rz. 413 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit höherem Einkommen kann in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Ausreichende eigene Erwerbstätigkeit des Gläubigers

Rz. 417 Der Anspruch besteht nur insoweit, wie der Gläubiger eine i.S.d. § 1574 BGB angemessene, seiner Erwerbsobliegenheit voll entsprechende Tätigkeit ausübt und dennoch nicht genug verdient, um den angemessenen Lebensbedarf gemäß § 1578 BGB decken zu können. Erfüllt der Gläubiger seine Erwerbsobliegenheit nicht, so ist ihm bei der Berechnung ein fiktives Einkommen in der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 8. Anmerkungen zum Muster

Rz. 211 Bei Trennung der verheirateten Eltern stellt der betreuende Elternteil den Antrag im eigenen Namen. Nach Rechtskraft der Scheidung und bei nicht verheirateten Eltern ist der Antrag von dem Kind, vertreten durch den sorgeberechtigten, bei gemeinsamem Sorgerecht durch den betreuenden Elternteil gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, zu stellen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, so dass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [301] ggf. Überstunden zu leisten sind,[302] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Nur entsprechende Anpassung

Rz. 517 Stehen die dem abzuändernden Titel zugrunde liegenden Verhältnisse fest, kann der Unterhalt nicht völlig neu ermittelt werden, es ist nur eine entsprechende Anpassung an die geänderten Verhältnisse möglich. Lässt sich nicht mehr feststellen, welche tatsächlichen Verhältnisse und welcher Rechenweg zu dem abzuändernden Titel geführt haben, ist der Unterhalt ohne Bindun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / hh) Bedarfskontrollbetrag

Rz. 175 Dieser soll gewährleisten, dass dem Schuldner nicht nur der Selbstbehalt verbleibt: Würde der Kindesunterhalt nach der DT festgesetzt und behielte der Schuldner nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen nur noch weniger als den Bedarfskontrollbetrag, so muss der Kindesunterhalt niedriger angesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 580 Mit einem Unterhaltsverzicht erlischt mit dem Unterhaltsanspruch auch das sog. Stammrecht, das auch im Falle eines zukünftigen Unterhaltsbedürfnisses nicht wieder auflebt.[950] Ein vollständiger Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt ist – nur dann – gerechtfertigt, wenn die Ehegatten die gegenseitige Verantwortung über die Ehescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Allgemeines Verfahren in Unterhaltssachen

Rz. 634 Wo nach der früheren Rechtslage an unterschiedlichsten Stellen Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz zu finden waren (vgl. § 127a ZPO, § 644 ZPO, §§ 620 Nr. 4 und 6 sowie 10 ZPO), sind nunmehr sämtliche Vorschriften zum Unterhalt einschließlich des einstweiligen Rechtschutzes im FamFG (§§ 246–248 FamFG) zusammengefasst. Rz. 635 Für die weiteren Unterhaltssachen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische Unterhaltsverordnung (VO (EG) Nr. 4/2009...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 421 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 407) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Muster 15.56: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe den ihr aus §§ 1573 Abs. 2, 1580, 1605 BGB zustehenden Auskunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / e) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 422 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 411) ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 423 Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin verdient ausweislich der bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / e) Alter und Gesundheitszustand des Gläubigers

Rz. 347 Je älter ein geschiedener Ehegatte und/oder je schlechter sein Gesundheitszustand ist, umso weniger ist ihm möglicherweise eine Erwerbstätigkeit zumutbar.[546]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 312 Allein die Tatsache, dass ein Ehegatte weniger verdient als der andere, kann einen Unterhaltsanspruch (Aufstockungsunterhalt) begründen. Das gilt jedenfalls, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zumutbar kein höheres Einkommen erzielen kann. Im Regelfall ist beim Trennungsunterhalt unzumutbarmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / j) Fiktives Einkommen des Gläubigers

Rz. 359 Hinsichtlich des Unterhaltsschuldners ist zunächst zu prüfen, ob zur Bedarfsbestimmung ein früher erzieltes Einkommen angeknüpft werden kann, ohne dass es eines Rückgriffs auf ein fiktiv zurechenbares Einkommen bedarf. Ist dies nicht möglich, entscheiden hinsichtlich des Bedarfs ausschließlich die ehelichen Lebensverhältnisse, die auch durch die Erwerbspflicht des Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Erkrankung des Gläubigers

Rz. 322 Kann ein Ehegatte wegen Krankheit nicht oder nicht in größerem Umfang erwerbstätig sein, so kann ihm deswegen ein Unterhaltsanspruch zustehen. Ob die Krankheit erst in der Ehe entstanden ist oder schon bei der Heirat bestanden hat, ist ohne Bedeutung.[500] Es kommen alle körperlichen und psychischen Erkrankungen – einschließlich Sucht – in Betracht. Der Gläubiger hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 391 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[689] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 535 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[897] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / c) Vorrang des Anspruchs nach § 1575 BGB

Rz. 455 Neben dem Anspruch nach § 1575 BGB kann der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach §§ 1574 Abs. 3, 1573 Abs. 1 BGB bestehen. Der Anspruch nach § 1575 BGB ist jedoch in jedem Fall vorrangig, da für die Dauer der Ausbildung keine Erwerbsobliegenheit besteht, die § 1573 Abs. 1 BGB grundsätzlich voraussetzt. Erst die Erwerbsobliegenheit kann zu einem Unterhaltsanspruch na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 158 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. F ist halbtags erwerbstätig mit einem Monatsnettoeinkommen von 800 EUR, M ist ganztags erwerbstätig und verdient 1.600 EUR netto monatlich. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. Das Kindergeld in Höhe von je 219 EUR[257] wird an F ausgezahlt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Krankheit

Rz. 426 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[727] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte gleich. Gebrechen sind von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Inhaltskontrolle

Rz. 563 Beachten! Bei jeder Vereinbarung[929] müssen zusätzlich die hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG[930] und des BGH[931] berücksichtigt werden. Hiernach ist zu prüfen, ob eine Vertragspartei "in unangemessener Weise belastet wird" oder die Vereinbarung die Folge einer "besonderen Situation der Unterlegenheit eines Vertragsteils" ist. Das kann z.B. gegeben sein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / g) Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder durch den Gläubiger

Rz. 355 Hat der Gläubiger eigenes Einkommen neben der Betreuung von Kindern, muss geprüft werden, inwieweit es sich um Einkommen aus einer unzumutbaren Tätigkeit handelt. Ob eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann, hängt zum einen von den "Belangen des Kindes" ab, also in erster Linie von der Betreuungsbedürftigkeit und damit vom Alter des Kindes oder der Kinder. Dabei sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Einsatzzeitpunkt

Rz. 428 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[74...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 377 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Ab dem 18.6.2011 gilt die Europäis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Gläubiger bezieht Altersversorgung oder Grundsicherung

Rz. 447 Der Bezug von Altersversorgung schließt einen Anspruch gemäß § 1571 BGB nicht aus, auch wenn diese durch im Versorgungsausgleich übertragene Anrechte erhöht ist. Die Altersversorgung ist wie Einkommen bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, jedoch mit einer höheren Quote.[775] Beim Ehegattenunterhalt sind Grundsicherungszahlungen gemäß §§ 41 ff. SGB XII nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 6. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 265 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden. Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung.[429] Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeinschaft z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 552 M und F leben getrennt und haben jeweils ein so hohes Einkommen, dass wechselseitige Unterhaltsansprüche ausscheiden. Bei F lebt das gemeinsame neunjährige Kind K.mehr