Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 15 Familienrecht / 9. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 212 Neben dem laufenden Bedarf können zusätzliche, besondere Kosten entstehen. Dann kann der Gläubiger ggf. neben dem laufenden Unterhalt zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann gesteigerter Dauerbedarf)[336] anfallen. Selbst wenn der Schuldner nicht zur Einkommensausk...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

Rz. 316 Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner zur Einkommensauskunft aufgefordert worden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 BGB) oder ohne ein solches Auskunftsverlangen in Verzug gekommen ist. Verzug liegt bei bekanntem Schuldnereinkommen nur vor, wenn er zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts aufgefordert worden ist (BG...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Einstweilige Anordnung

Rz. 291 Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 298 Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 311 Die Eheleute F und M leben getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. Beide Eheleute sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 2.400 EUR.mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Kein Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 457 Zum Ausbildungsunterhalt gehören auch die Kosten der Krankenversicherung. Jedoch kann gemäß § 1578 Abs. 3 BGB kein Altersvorsorgeunterhalt verlangt werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 329 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, so dass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB aus, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Eine "Stufenmahnung" analog dem Stufenantrag gemäß § 254 ZPO (BGH FamRZ 199...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 203 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, so dass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Dennoch ist es als Hinweis an den Schuldner zu empfehlen, den Unterhalt unbeziffert geltend zu machen in Form einer "Stufenmahnung" anal...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 315 Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Höhe und Dauer

Rz. 462 Wenn die Voraussetzungen des § 1576 BGB ausnahmsweise erfüllt sind, ist im Rahmen der Billigkeitsüberlegungen zu prüfen, in welcher Höhe und für welche Dauer der Unterhalt zugesprochen werden kann. Auch in diesem Zusammenhang muss bedacht werden, dass § 1576 BGB einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand darstellt.mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 378 Ist kein Scheidungsverfahren, wohl aber ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Kind oder der betreue...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 295 Die Eheleute F und M leben seit drei Monaten getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 298 Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterh...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 319 Zum Auskunfts-/Stufenantrag siehe zunächst Rdn 305. Die dortigen Gründe sind zu modifizieren (siehe Rdn 321).mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 437 Die Gründe unter Rdn 411 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Sie ist jedenfalls auf absehb...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 424 Krankenvorsorgeunterhalt kann nicht verlangt werden, da F als Folge ihrer Erwerbstätigkeit selbst gesetzlich krankenversichert ist. Sofern Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden soll, siehe Rdn 438 ff.mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 416 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung der Ehe". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 315 Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.45: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie g...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur noch Teilzeitbeschäftigung wegen Alters

Rz. 446 Ist dem Gläubiger allein schon wegen seines Alters keine Erwerbstätigkeit zuzumuten, so folgt sein Anspruch ausschließlich aus § 1571 BGB und weder ganz noch teilweise aus § 1573 BGB.[774] Führt das Alter aber lediglich dazu, dass der Gläubiger nur noch teilzeitbeschäftigt sein kann, so kann er gemäß § 1571 BGB Unterhalt bis zur Höhe eines fiktiven Ganztagseinkommens...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 400 Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Obliegenheit des Gläubigers zur Aus- oder Fortbildung

Rz. 394 Findet der Gläubiger wegen mangelnder Qualifikationen keine angemessene Arbeitsstelle, so ist er zu einer Ausbildung oder Weiterbildung gemäß § 1574 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Ausbildung muss notwendig sein, damit eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden werden kann.[700] Während der Dauer dieser Ausbildung ist er weiter unterhaltsberechtigt (gemäß § 1578 Abs. 2 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / d) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 326 Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 318 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, so dass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab dem Monatsanfang vor Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1613 Abs. 1 BGB aus, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Eine "Stufenmahnung" analog dem Stufenantrag gemäß § 254 ZPO (BGH FamRZ 199...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Ausbildungsunterhalt nach § 1575 BGB

Rz. 453 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung so bald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Novierende Vereinbarung

Rz. 576 Allerdings steht es Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichem Unterhaltsanspruch unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung). Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,[94...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Negativer Feststellungsantrag

Rz. 533 Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag des Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin– Für den von uns vertretenen Antragsteller werden wir beantrag...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 326 Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unter...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 403 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, so dass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es nach der Änderung des § 1585 Abs. 2 BGB nunmehr aus, nur Auskunft zu verlangen.mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 301 Um den Schuldner in Verzug zu setzen, so dass gemäß § 1613 BGB später auch noch rückwirkend ab Zugang des Schreibens Unterhalt verlangt werden kann, reicht es wegen §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 BGB, Auskunft für die Unterhaltsermittlung zu verlangen. Eine "Stufenmahnung" analog dem Stufenantrag gemäß § 254 ZPO (BGH FamRZ 1990, 283, 285) ist nicht mehr nötig, als...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 435 Die Gründe unter Rdn 407 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Muster 15.58: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Auskunftsantrag/Stufenantrag Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und sodann ihren Unterh...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtsprechung

Rz. 349 Bei der Ermittlung der Höhe des nachehelichen Unterhalts müssen in erster Linie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen OLG[548] herangezogen werden. Diese sind zwar keine Rechtsnormen, sondern geben nur die Praxis des jeweiligen OLG wieder mit dem Ziel, die Rechtsprechung im OLG-Bezirk kalkulierbarer zu machen; es ist jedoch dringend zu empfehlen, sic...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Differenz- und Abzugsmethode

Rz. 353 Der nach der Differenzmethode [560] ermittelte Unterhalt macht 3/7 (nach den SüdL 45 %) der Differenz der beiderseitigen, unterhaltsrelevanten Arbeitseinkünfte aus. Hat ein Ehegatte Einkommen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit (z.B. Rente, Pension, Vermögenseinkommen), so werden insoweit 50 % angesetzt.mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen:[335] Rz. 210 Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlungsantrag Muster 15.36: Kindesunterhalt Minder...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ii) Aussetzung der Kürzung, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 523 Beachten! Geht es um nachehelichen Unterhalt und bezieht der Schuldner bereits jetzt oder in Kürze eine Versorgung,[883] während der Gläubiger erst später versorgungsberechtigt wird, müssen – besonders, wenn der Schuldner deutlich älter als der Gläubiger ist, – §§ 33, 34 VersAusglG berücksichtigt werden.[884] Hiernach wird der Versorgungsausgleich auf Antrag, über de...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 156 Am häufigsten und erbittertsten wird im Familienrecht über den Unterhalt gestritten. Das überrascht nicht. Beim Zugewinnausgleich geht es um eine einmalige Zahlung, und der Versorgungsausgleich wirkt sich in der Regel erst in ferner Zukunft aus. Durch die Festlegung des Unterhalts wird jedoch das Leben der Beteiligten häufig über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, bes...mehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 332 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann dauernd erhöhter Bedarf) anfallen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus (Unterhalt der dritten Altersgruppe zuzüglich Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersgruppe). Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2021, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 860 EUR zugebilligt.[368] Rz. 226 Unterhaltsrelevan...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einschränkung oder Ausschluss gemäß § 1579 BGB

Rz. 374 Der Unterhaltsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.[636] Das scheidet aber häufig aus, wenn gemeinsame minderjährige Kinder von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut werden müssen.[637] Soweit sich ein Unterhaltsausschluss zum Nachteil eines solchen Kindes auswirken würde, darf der Unterhalt weder ausg...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Obliegenheit des Gläubigers zur Erwerbstätigkeit

Rz. 354 Jeder Ehegatte ist in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sowie für die Zeit ab Scheidung gemäß § 1569 BGB verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Nur soweit ihm das objektiv nicht möglich ist, kann er gemäß §§ 1570 bis 1576 BGB nachehelichen Unterhalt verlangen. § 1569 stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vor...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 290 Ist ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes – Unterhalts-Hauptsacheantrag oder vereinfachtes Verfahren – anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des K...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsarten

Rz. 160 Es gibt zwei Arten des Unterhalts für minderjährige Kinder: Gemäß § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet der betreuende Elternteil den Unterhalt im Regelfall durch Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt). Der nicht betreuende Elternteil hat gemäß § 1612 BGB Barunterhalt zu leisten durch Zahlung einer monatlich im Voraus fälligen Geldrente.[259] Dies schließt allerd...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Einstweilige Anordnung

Rz. 380 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. Die einstweilige Anordnung ist gemäß § 246 Abs. 1 FamFG weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt. Ist bereits oder noch ein Scheidungsve...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[328] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr

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§ 15 Familienrecht / h) Auslandsbezug

Rz. 190 Art. 18 EGBGB gilt seit dem 18.6.2011 nicht mehr, sondern stattdessen das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007.[309] Das anzuwendende Recht richtet sich gemäß Art. 3 HUnterhProt unabhängig von der Staatsangehörigkeit grds. nach dem jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Der Unterhaltsanspruch des in Deutschland l...mehr