Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[434] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 – oder nach den SüdL 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[435] Allerdi...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG

Rz. 670 Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen den Arzt _____ – Antragsgegner – wegen: Erlass einer einstweil...mehr

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§ 15 Familienrecht / k) Einkommen des Schuldners

Rz. 360 Maßgeblich ist beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifikation, nicht verbrauchter Spesenanteil usw. Beim Selbstständigen kommt es im Regelfall auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre an. Steuererstattungen, die sich aus bei der Unterhal...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausbildungsunterhalt nach § 1574 Abs. 3 i.V.m. § 1573 Abs. 1 BGB

Rz. 452 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Dabei muss ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten sein. An die Stelle der ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit tritt die Ausbildungsobliegenheit.[785] Diese Ob...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 300 Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen...mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Verfahrensrechtlich relevante Daten

a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners Rz. 377 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bed...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verfahrensrechtlich relevante Daten

aa) Minderjähriges Kind wird während des Verfahrens volljährig Rz. 236 Hatte der betreuende Elternteil den Unterhaltsantrag in Prozessstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das noch minderjährige Kind gestellt und wird das Kind während des Verfahrens volljährig, so tritt das Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel in das Verfahren ein. Eine Zustimmung des in Anspruch genommen...mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Unterhaltshöhe

a) Gesetz Rz. 266 Eine gesetzliche Regelung zur Unterhaltshöhe gibt es nicht. § 1361 Abs. 1 BGB bestimmt nur, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen angemessene Unterhalt sei geschuldet. b) Rechtsprechung Rz. 267 Wenn man den Unterhalt ermittelt, müssen deshalb in erster Linie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiede...mehr

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§ 15 Familienrecht / i) Obliegenheit des Gläubigers zur Verwertung von Vermögen

Rz. 357 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat.[571] Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens dann...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 328 Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[297] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 434 Die Texte betreffend Trennungsunterhalt (siehe Rdn 326 ff.) sind nur dahin zu modifizieren, dass sich der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung nicht mehr aus § 1361 BGB ergibt, sondern aus § 1572 BGB .mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Kinder

Rz. 346 Wenn betreuungsbedürftige gemeinsame Kinder bei einem Elternteil leben, ist dem betreuenden Elternteil abhängig von Zahl und Alter der Kinder sowie den Möglichkeiten der Fremdbetreuung noch keine Erwerbstätigkeit zumutbar.mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Festschreibung zunächst auf Zeit

Rz. 569 Man kann den Unterhalt auch zunächst nur für einen gewissen Zeitraum festlegen und die Frage offenlassen, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe danach noch Unterhaltsansprüche bestehen.mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 237 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert?[391] Wenn ja: In welcher Form (Beschluss als Endentscheidung, Festsetzungsbeschluss gemäß § 253 FamFG [früher §§ 645 ff. ZPO], gerichtlicher Vergleich, in einem früheren Unterhaltsv...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft Rz. 256 Mit der Trennung[422] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[423] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelun...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einsatzzeitpunkte

Rz. 343 Besonders zu beachten sind die sog. Einsatzzeitpunkte. Auf diese Zeitpunkte ist abzustellen bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht. Nur wenn zu einem der Einsatzzeitpunkte die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs erfüllt sind, also noch innerhalb eines von der ehelichen Mitverantwortung erfassten Zeitraums, kann der Schuldner das Lebensrisiko des Gläubigers üb...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Zeitliche Begrenzung

Rz. 568 Durch Vereinbarung kann der Unterhalt gemäß § 1578b Abs. 2 BGB zeitlich begrenzt werden, so dass er nach Zeitablauf wegfällt.mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltshöhe

aa) Gesetz Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR ausmacht, so dass also für 2021 grundsätzlich alle Berechnungen des monatlichen Unterhalts auszugehen hätten von (2.730 × 2) : 12 = 455 EUR; dies sind 100 % des Mindestunterhalts. In der ersten Altersstuf...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 397 Der Gläubiger hat die Tatsachen, die die Anspruchsvoraussetzungen ausfüllen, vorzutragen und zu beweisen. Er muss deshalb auch präzise und substantiiert darlegen, welche Bemühungen um eine Arbeitsstelle er über einen längeren Zeitraum unternommen hat. Diese Darlegungen müssen mit einer exakten Dokumentation belegt werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltshöhe

aa) Bedarf des Kindes Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus (Unterhalt der dritten Altersgruppe zuzüglich Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersgruppe). Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2021, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 860 EUR zugebilligt.[368] Rz....mehr

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§ 15 Familienrecht / k) Besondere Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung

aa) Vereinfachtes Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG Rz. 196 Wenn der Unterhalt für ein minderjähriges Kind erstmals tituliert werden soll und kein anderes gerichtliches Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für dieses Kind anhängig ist, kann ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gestellt werden. Für dieses Verfahren ist, wenn das Kind und beide Elte...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 507 Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ – 35 F 125/96 UE UK – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragste...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Einsatzzeitpunkt

Rz. 443 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Außergerichtliches Vorgehen

a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 200 Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____)...mehr

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§ 15 Familienrecht / i) Verfahrensrechtlich relevante Daten

aa) Gerichtsstand des Kindes Rz. 191 Für Minderjährigenunterhalt ist gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder der das Kind vertretende Elternteil im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; eine andere Zuständigkeit ist – wegen § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG – gemäß den nachfolgenden Ausführungen (siehe Rdn 192) n...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Verlust des Arbeitsplatzes nach Scheidung oder sonstigem Einsatzzeitpunkt

Rz. 396 Das Arbeitsplatzrisiko nach dem jeweiligen Einsatzzeitpunkt trägt grds. der Gläubiger allein. Ausnahmsweise kann der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 4 BGB auch bestehen, wenn der Gläubiger zwar eine Arbeitsstelle gefunden hatte,[704] diese aber unverschuldet wieder verloren hat, bevor er seinen Unterhalt durch diese Erwerbstätigkeit nachha...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtsprechung

Rz. 267 Wenn man den Unterhalt ermittelt, müssen deshalb in erster Linie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen OLG[433] herangezogen werden. Diese sind zwar keine Rechtsnormen, sondern geben nur die ständige Praxis des jeweiligen OLG wieder; man sollte sich aber hieran orientieren, da dies erfahrungsgemäß auch die erstinstanzlich tätigen Familienrichter tun....mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Auslandsbezug

Rz. 372 Art. 18 EGBGB gilt seit dem 18.6.2011 nicht mehr, sondern stattdessen das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007:[613] Das anzuwendende Recht richtet sich gemäß Art. 3 unabhängig von der Staatsangehörigkeit nach dem jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des den Unterhalt verlangenden Ehegatten. Der Unterhaltsanspruch des in D...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 320 Siehe Rdn 310 (Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Die Begründung ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 321 Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _____ miteinander verheiratet. Aus der Ehe ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 448 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer, möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Normzweck

Rz. 425 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [724] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwarte...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Gesamt-Unterhaltsverpflichtung des M

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§ 15 Familienrecht / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 259 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gesetz

Rz. 266 Eine gesetzliche Regelung zur Unterhaltshöhe gibt es nicht. § 1361 Abs. 1 BGB bestimmt nur, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen angemessene Unterhalt sei geschuldet.mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Außergerichtliches Vorgehen

a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 242 Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie gelten...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 431 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[755] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Beispiele

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§ 15 Familienrecht / 14. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Allgemeines

a) Unterhaltstatbestände Rz. 342 Das derzeit gültige Gesetz enthält acht Unterhaltstatbestände, von denen zunächst diejenigen der §§ 1570–1572 BGB (Betreuung/Alter/Krankheit) zu prüfen sind. Die übrigen Unterhaltstatbestände sind, wie sich aus dem Wortlaut der §§ 1573 Abs. 1 und 2, 1576 BGB ergibt, subsidiär. § 1575 BGB betrifft einen Sonderfall. Soweit jedoch nach §§ 1570–15...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 389 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände: Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, 3, 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dasselbe gilt nach § 1573 Abs. 3 BGB, w...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 436 Nur wenn die Krankheit bereits zu einem Einsatzzeitpunkt – erkannt oder unerkannt – vorhanden war, kann ein Anspruch aus § 1572 BGB bestehen, BGH FamRZ 2007, 200, 201 f.mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Darlegungs- und Beweislast

aa) Bedarf Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, so dass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Red...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG

Rz. 503 Vorteile: Schnelle Regelung. Normalerweise keine Kostenerstattungspflicht gegenüber dem Schuldner bei überhöhter Forderung. Gilt gemäß §§ 119, 56 FamFG auch über die Scheidung hinaus, so dass der Unterhalt insgesamt einheitlich geregelt ist. Wenn das Ergebnis des einstweiligen Anordnungsverfahrens unbefriedigend ist, kann zusätzlich ein Verbund-Unterhaltsantrag geste...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 553 Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt erklärt werden. Da es im Regelfall den eindeutig richtigen Unterhalt nicht gibt, besteht jedoch ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterhaltshöhe: Ein unzulässiger Teilverz...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 351 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[555] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 des Differenzbetrags (Differenzmethode).[556] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 317 Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Erkrankungen des Gläubigers

Rz. 445 Häufig werden beim älteren Gläubiger zusätzlich Erkrankungen vorliegen. Wenn diese für sich allein noch keinen Anspruch aus § 1572 BGB begründen, können sie Bedeutung für einen Anspruch auf Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB haben, so dass sich der Anspruch möglicherweise aus beiden Grundlagen zusammen ableiten lässt.mehr