Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 15 Familienrecht / cc) Nur bei nachhaltiger wesentlicher Änderung nach der letzten Tatsachenverhandlung

Rz. 515 Nur eine nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetretene Änderung, die damals nicht als nahe bevorstehend sicher vorhersehbar war, kann berücksichtigt werden.[870] Sie muss wesentlich sein. Faustregel: Wenn sich die Unterhaltsbeträge um mindestens 10 % ändern; in engen wirtschaftlichen Verhältnissen können aber auch geringere Prozentsätze...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 561 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____, unser Ki...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Im Ehescheidungsverbund und nach Scheidung möglich

Rz. 531 Der negative Feststellungsantrag kann sowohl im Ehescheidungsverbund (Anhängigkeit spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG)[896] als auch nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und im November 2020 Arbeitsl...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 564 Zunächst ist eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen: Hatte der Vertrag schon bei seinem Abschluss auf der Basis der geplanten Gestaltung der Ehe eine unzumutbar einseitige Lastenverteilung zur Folge und ergibt sich daraus, dass der benachteiligte Ehegatte wegen einer unterlegenen Verhandlungsposition seine Interessen nicht ausreichend wahrnehmen konnte (keine Verha...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 556 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 671 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Getrenntlebensunterhalt §§ 1361 ff. BGB und für den Nachscheidungsunterhalt die §§ 1570 ff. BGB. Zum Getrenntlebensunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[1011] Rz. 672 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 668 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) nunmehr für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweil...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Keine zeitlichen Einschränkungen

Rz. 528 Die Abänderung einer im Scheidungsverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung[890] kann gemäß §§ 119, 54 FamFG nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beantragt werden.[891] Die einstweilige Anordnung kann auch nicht gemäß § 238 FamFG abgeändert werden. Damit bleibt für den Schuldner nach Beendigung des Scheidungsverfahrens nur der negative Fe...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

Rz. 628 Wie schon früher in § 620f ZPO a.F. geregelt, tritt die einstweilige Anordnung in jedem Falle bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Dies gilt dann nicht, wenn das Gericht bei der erlassenen einstweiligen Anordnung bereits für den Wegfall der einstweiligen Anordnung einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat. Für die Annahme einer "anderweitigen Regel...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

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§ 15 Familienrecht / cc) Elementarunterhalt hat Vorrang

Rz. 488 Der Elementarunterhalt geht dem Alters- und Pflegevorsorgeunterhalt vor. Würde als Folge eines zu zahlenden Vorsorgeunterhalts der Elementarunterhalt unter den notwendigen Eigenbedarf (zurzeit 960 EUR) sinken, so ist zunächst der Elementarunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zu sichern und nur ein etwa verbleibender Betrag kann als Vorsorgeunterhalt zugebilligt we...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / 2. Zuständigkeit

Rz. 597 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[963] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[964] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im erste...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Schriftform des Insolvenzantrags

Rz. 14 Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizminister...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 127 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG [221] und des BGH [222] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[223] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Un...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elterlich...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

Rz. 57 Muster 7.7: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts Muster 7.7: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage 1. der _____, geb. am _____, 2. des _____, geb. am _____, beide wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Stadt Ka...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Muster: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 748 Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln. Rz. 749 Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft An das Amtsgericht – Familiengericht – _____ Antrag auf Aufhebung einer Leb...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[98] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[99]mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung

Rz. 10 Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Frau _____ – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmächtigter: R...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / IV. Kaufgegenstand und Grundbucheinsicht (zu §§ 1, 2 und 21 des Mustervertrags)

Rz. 15 Der Entwurf geht von einem großen Grundbesitz aus, der durch die notarielle Erklärung des Eigentümers und Bauträgers in 150 Trennstücke geteilt worden ist sowie zusätzlich in fünf Privatstraßen, die diese Parzellen erschließen und ihren Zugang zum öffentlichen Straßennetz ermöglichen sollen. Der grundbuchliche Vollzug dieser Teilung ist noch nicht erfolgt. Soweit die P...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 64 Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der angemessenen Wahlverteidigervergütung in...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 126 Siehe Rdn 102. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm unter anderem ein Sparkonto sowie ein Girokonto unterhält. Hierauf möchte Herr Mack zugreifen.mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 42 Transportrecht / II. Die Aufgaben des gewerblichen Lagerhalters

Rz. 76 Der gewerbliche Lagerhalter unterhält Vorrats-, Umschlags- und Auslieferungslager als gewerbliche Dienstleistung für Industrie- und Handelsunternehmen. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit in wichtigen Versorgungsbereichen öffentlichen Aufgaben, z.B. wenn die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gewerbliche Lagerhalter mit der Lagerung von Getreide und ander...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Absichtserklärung

Rz. 15 Muster 45.3: Absichtserklärung Muster 45.3: Absichtserklärung Absichtserklärung zwischen X und Y § 1 Präambel Im Rahmen eines Outsourcing-Projekts wird Y die Lagerhaltung für X im Laufe des Jahres _____ übernehmen und mit der Lagerhaltung von X zusammenführen. Y hat neben X noch weitere Auftraggeber, für die Lagerhaltung übernommen wird. Die Zusammenlegung führt zu Synergi...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Muster: Abwandlungen des Klageantrags

Rz. 91 Muster 57.20: Abwandlungen des Klageantrags Muster 57.20: Abwandlungen des Klageantrags Positive Feststellungsklage:mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Äußere Einrichtung

Rz. 44 Die Zweigniederlassung muss nach außen eine Eigenständigkeit als Abgrenzung zur bloßen Abteilung aufweisen. Sie unterhält z.B. neben den eigenen Räumlichkeiten eigene Bankkonten und eine gesonderte Buchführung.[162] Sie hat einen Leiter, der in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten entscheiden kann und der nach außen selbstständig für die Zweigniederlassung auftri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essentieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schlank) Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schl...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Alters

Rz. 54 Diese Unterhaltsgründe stehen nach dem Betreuungsunterhalt auf der zweiten Stufe des Kernbereichs. In der Regel ist eine Erkrankung oder das Alter nicht ehebedingt, sondern Bestandteil des allgemeinen Lebensrisikos, für das der andere Ehegatte nach der Scheidung aufgrund des Grundsatzes der Eigenverantwortung nur eintreten muss, soweit es die nachwirkende eheliche Sol...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB

Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglichen Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zwar nicht entgegen, erfasst aber Ausgestaltungen ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / d) Aufstockungsunterhalt

Rz. 56 Der Aufstockungsunterhalt dient der Anpassung der Einkommensverhältnisse des geschiedenen Ehegatten an die ehelichen Lebensverhältnisse und gehört daher nicht mehr in den Kernbereich. Hier ist die Dispositionsfreiheit der Beteiligten am größten.[68] Rz. 57 Es sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Die erste Fallgruppe bildet der "reine" Aufstockungsunterhalt für den ge...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 5. Grenzen der Gestaltung im Recht des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 46 In den Kernbereich der Scheidungsfolgen fallen:mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / dd) Weitere gesetzliche Ansprüche des Ehegatten

Rz. 36 Dem Ehegatten stehen neben seinem Erbanspruch von Gesetzes wegen Vermächtnisse zu. Hierbei handelt es sich um den sog. Voraus, geregelt in § 1930 BGB, und den sog. Dreißigsten, geregelt in § 1969 BGB. Dem Voraus unterfallen die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Trifft der Ehegatte auf Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkelkinde...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs

Rz. 26 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[14] die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen folgendermaßen strukturiert: Es gibt keinen allgemeinen, abstrakten Maßstab für die Beurteilung, ob ein Ehevertrag unwirksam ist (§ 138 BGB) oder die Berufung auf alle oder einzelne vertragliche Regelungen gegen Treu und Glauben ve...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / E. Testamentsvollstreckung bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 85 Der Erblasser kann für die Wahrung der Nacherbenrechte für den Vorerben bis zum Nacherbfall (§§ 2106, 2139 BGB) und für den Nacherben ab dem Nacherbfall oder umfassend für die gesamte Vor- und Nacherbschaft eine Testamentsvollstreckung anordnen. Rz. 86 Der Erblasser kann sowohl ab dem Erbfall für die Dauer der Vorerbschaft nur für den (befreiten) Vorerben als auch nur ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Betreuungsunterhalt

Rz. 48 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch im Kindeswohlinteresse und bedarf daher gemäß Art. 6 Abs. 2 GG staatlichen Schutzes.[49] Dieser Anspruch ist im Grundsatz nicht disponibel, ein Totalausschluss daher in der Regel unzulässig, wobei es in erster Linie von den vorstehend unter Rdn 34 dargestellten subjektiven Kriterien abhängen dürfte, ob diese Unzulässig...mehr