Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 165 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. VV Vorb. 3 Abs. 6 auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 166 Eine Besonderheit gilt in Verbund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 94 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (VV 1000). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 die ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 110 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel: Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000 EUR; Versorgungsausgleich 10.800 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen Unterhalt anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehemann zu erte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert bei Einigung anlässlich der Ehesache (S. 2)

Rz. 143 Wird anlässlich einer Ehesache eine Einigung über anderweitige Gegenstände geschlossen, bleibt beim Gegenstandswert der Einigung der Wert der Ehesache unberücksichtigt. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, wird durch Abs. 5 S. 2 aber noch einmal klargestellt. Hauptanwendungsfall ist das Verbundverfahren, wenn es zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung über weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 132 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 133 Eine Lösung aus dem Verbund folgt – abgesehen von den Übergangsfällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG (s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu 7008: Änderungen ... / E. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 21 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Beispiel: Der Anwalt ist in einer Zivilsache tätig. Das Landgericht hatte im Mai 202...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anrechnung bei Beratung und außergerichtlicher Vertretung

Rz. 31 Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beratend tätig geworden, so findet eine Anrechnung der Gebühren nach VV 2501 nur insoweit statt, als der weitergehenden Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Im Übrigen hat eine Anrechnung zu unterbleiben. Eine solche Situation kann sich insbesondere in Familiensachen ergeben. Beispiel: Dem Rechtsuchenden war in mehre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Verfahrenswert

Rz. 164 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 165 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 148 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden. Beispiel: Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: Ehesache 9.000; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) und den Ehemann zur Zahlung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / III. Neue Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht

Verordnung korrigiert das Gesetz Eine Verordnung kann kein Gesetz ändern, so dass die vorgenannten Beträge auch künftig in der gesetzlichen Regelung verbleiben. Diese Beträge werden aber im Verordnungswege "aufgrund" der gesetzlichen Regelung durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung jährlich angepasst. Dies ist nun eben geschehen, so dass sich ab dem 1.7.2021 folgende Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / d) Ersteller der Formulare bzw. Basisdokumente

In allen Bereichen stellt sich die Frage: wer macht die vorstrukturierten Tabellen bzw. die Formulare? Im Zivilrecht sind die Rechtsbereiche zu vielgestaltig, als dass überhaupt alles erfasst und aufbereitet werden könnte. Hier wird man – abgesehen von Teilbereichen – auf allgemein gehaltene Strukturvorgaben i.S. des Lösungsvorschlags von Vorwerk[57] zurückgreifen müssen. Es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Zurückverweisung bei Stufenklage oder Stufenantrag

Rz. 332 Wird der Stufenklage oder einem Stufenantrag in erster Instanz stattgegeben und die Sache nach erfolglosem Rechtsmittel an das Ausgangsgericht zurückgegeben und nunmehr zur zweiten Stufe übergegangen, liegt nach der Rspr. des BGH kein Fall der Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 vor, so dass sich nur noch die Terminsgebühr erhöht, wenn jetzt auch zur Höhe verhandelt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 39 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 177 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach VV Teil 7, also den VV 7000 ff. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverbundverfahren tätig. Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 42 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 45 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[11] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Innerer Zusammenhang

Rz. 37 Soweit der Anwalt lediglich hinsichtlich eines Gegenstands beauftragt ist, ist ein innerer Zusammenhang immer gegeben. Wird er hinsichtlich mehrerer Gegenstände beauftragt, müssen diese einem einheitlichen Lebensvorgang entstammen und im Falle der gerichtlichen Durchsetzung in einem Verfahren gleichzeitig verfolgt werden können. Beispiel 1: Mehrere Geschädigte aus ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme (Abs. 1 S. 4)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) § 34 Abs. 2

Rz. 81 Nach § 34 Abs. 2 ist eine Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob es sich um eine vereinbarte Gebühr (§ 34 Abs. 1 S. 1) oder um eine Gebühr nach BGB (§ 34 Abs. 1 S. 2) handelt – auf die Vergütung einer nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen. Die Anrechnung ist grundsätzlich in voller Höhe vorzunehmen (zu den hier auftretenden Problemen siehe § 34 Rdn 124 ff.). Beispie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der Gesetzgeber s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Verschiedene Ansätze einer Strukturierung

Vorwerk [5] hat in einem umfassenden Ansatz einen konkreten Regelungsvorschlag zur Strukturierung in Form von ausformulierten ZPO-Vorschriften unterbreitet, nach denen das Gericht die Strukturierung definiert und einfordert. Gaier [6] verfolgt einen engeren Ansatz, wonach die Klagepartei eine bestimmte Anspruchsgrundlage heranzieht und zu den einzelnen Tatbestandmerkmalen vortr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, Strukturiertes ... / III. Konsequenzen für das Familienrecht

In der familiengerichtlichen Praxis gibt es einige typische und häufig wiederkehrende Verfahrenssituationen, die einen großen Teil der täglichen Arbeit ausmachen. Das sind im Wesentlichen der Scheidungsantrag, die Anträge auf Zahlung von Unterhalt und die Anträge auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs. In diesen Bereichen, in denen auch Anwaltszwang besteht, erscheint ein "Bas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorauspfändung/Dauerpfändung

Rz. 53 Die Pfändung wegen zukünftig erst noch fällig werdender Unterhaltsansprüche ist aber nicht nur in Arbeitseinkommen zulässig, sondern auch in Kontoguthaben.[74] Man spricht insoweit von einer Vorauspfändung oder auch Dauerpfändung. Es handelt sich dabei um eine aufschiebend bedingte Pfändung, die erst mit der jeweiligen Fälligkeit des Unterhaltsanspruchs wirksam wird. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unpersönlicher Zweck

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Zweck, der verfolgt wird, muss losgelöst von einer Person sein.[2] Das ist der entscheidende Unterschied zum Erwerb eines durch eine Auflage Begünstigten. Es darf also keine bestimmten oder bestimmbaren Personen geben, die begünstigt werden. Die Zuwendung dient, wie der BFH[3] sagt, einem vagen Personenkreis. Bei einer Begünstigung bestimmter Persone...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / e) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3

Rz. 121 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[30] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) tätig. Außergerichtlich wird er mit der Geltendmachung ...mehr