Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 5. Grenzen der Gestaltung im Recht des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 46 In den Kernbereich der Scheidungsfolgen fallen:mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / dd) Weitere gesetzliche Ansprüche des Ehegatten

Rz. 36 Dem Ehegatten stehen neben seinem Erbanspruch von Gesetzes wegen Vermächtnisse zu. Hierbei handelt es sich um den sog. Voraus, geregelt in § 1930 BGB, und den sog. Dreißigsten, geregelt in § 1969 BGB. Dem Voraus unterfallen die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Trifft der Ehegatte auf Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkelkinde...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs

Rz. 26 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[14] die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen folgendermaßen strukturiert: Es gibt keinen allgemeinen, abstrakten Maßstab für die Beurteilung, ob ein Ehevertrag unwirksam ist (§ 138 BGB) oder die Berufung auf alle oder einzelne vertragliche Regelungen gegen Treu und Glauben ve...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / E. Testamentsvollstreckung bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 85 Der Erblasser kann für die Wahrung der Nacherbenrechte für den Vorerben bis zum Nacherbfall (§§ 2106, 2139 BGB) und für den Nacherben ab dem Nacherbfall oder umfassend für die gesamte Vor- und Nacherbschaft eine Testamentsvollstreckung anordnen. Rz. 86 Der Erblasser kann sowohl ab dem Erbfall für die Dauer der Vorerbschaft nur für den (befreiten) Vorerben als auch nur ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Betreuungsunterhalt

Rz. 48 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch im Kindeswohlinteresse und bedarf daher gemäß Art. 6 Abs. 2 GG staatlichen Schutzes.[49] Dieser Anspruch ist im Grundsatz nicht disponibel, ein Totalausschluss daher in der Regel unzulässig, wobei es in erster Linie von den vorstehend unter Rdn 34 dargestellten subjektiven Kriterien abhängen dürfte, ob diese Unzulässig...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Anschlussunterhalt nach Kindesbetreuung wegen Krankheit, Alters oder Erwerbslosigkeit

Rz. 53 Bei diesem Unterhaltsanspruch wird der Unterhaltsgrund des Kindeswohls von dem Unterhaltsgrund der nachwirkenden ehelichen Solidarität gewissermaßen gleitend abgelöst, so dass die Qualität des Schutzbedürfnisses sich ändert. Auch bei dem Anschlussunterhalt geht es aber noch um die Honorierung der Leistung des Berechtigten in der Betreuung der Kinder.[57] Ein Totalauss...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / E. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 79 Ein Erblasser kann grundsätzlich nach § 1638 BGB hinsichtlich des aus seinem Nachlass stammenden Vermögens das Vermögenssorgerecht den Eltern entziehen. Dieselbe Möglichkeit hat bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen auch der Schenker.[159] Entzieht er dabei das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil, so wird das ererbte Vermögen von dem anderen Elternteil allein verw...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Verzicht unter einer auflösenden Bedingung

Rz. 25 Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Vorsicht ist hier allenfalls im Hinblick auf § 2302 BGB geboten. Das OLG Hamm[31] hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit seiner zweiten Ehefrau einen relativ weitgehenden Ehevertrag abgeschlossen hatte, in dem der Versorgungsausgleich ausgesch...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / III. Doppelstiftung

Rz. 79 Mit Hilfe einer sogenannten Doppelstiftung besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung mit der Wahrung der Interessen der Unternehmerfamilie zu kombinieren.[108] Denn die Doppelstiftung bietet insbesondere die Möglichkeit, die unternehmerische Führung durch die Familie dauerhaft abzusichern, ohne auf die erbschaft- bzw. schenkungste...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Tatsächlicher Vollzug

Rz. 53 Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen müssen anschließend auch in der Praxis vollzogen werden.[104] Dies sollte auch angemessen dokumentiert werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass das Gesellschaftsverhältnis auch tatsächlich "gelebt" wurde bzw. wird. Insoweit kommt es nicht allein auf den Vollzug der Gewinnverteilungsabrede an, auch die Einhaltun...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungszweck

Rz. 28 Gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des Stiftungszwecks bestehen kaum, soweit nicht das Gemeinwohl gefährdet ist (§ 80 Abs. 2 BGB). Die diesbezügliche Vorstellung des Gesetzes orientiert sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung.[43] Rz. 29 Vor diesem Hintergrund scheint es umso wesentlicher, den Stiftungszweck nach den Vorstellungen des Stifters g...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfassen daher im Zweifel auch den ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / IV. Inhaltskontrolle

Rz. 38 Es wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, ob ein Erbverzicht ebenso wie ein Ehevertrag einer Inhaltskontrolle unterliegen.[50] Es ist von nicht gerade geringer praktischer Bedeutung, ob etwa ein nichtiger Ehevertrag einen gleichzeitig beurkundeten Erbvertrag, in dem ein Erbverzicht enthalten ist, miterfasst und ihn dann also ebenfalls nichtig werden lässt...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / V. Gemeinnützige "Familienstiftung auf Zeit"

Rz. 85 Familienstiftungen sind selten steuerlich attraktiv,[116] denn sie können wegen ihrer Ausrichtung "im Wesentlichen im Interesse einer oder mehrere Familien" nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen bzw. gemeinnützig sein. Nichtsdestotrotz ist – jedenfalls zeitlich begrenzt – auch das Modell einer "gemeinnützigen Familienstiftung" denkbar.[117] Hierbei handelt es sich i...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundsätzliches

Rz. 65 Selbstständige Stiftungen sind als juristische Personen (Körperschaften) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 KStG grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie ihren Sitz im Inland haben.[89] Der Körperschaftsteuersatz beträgt aktuell 15 %. Zusätzlich fällt nach § 2 Nr. 3, § 3 Nr. 1 SolZG Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer an (zusammen al...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 81 Die bedeutsamste gewerbesteuerliche Folge der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass die Miet- bzw. Pachteinnahmen wegen der bereits dargestellten Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden die Miet- bzw. Pachtzinsen bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dem Gewinn des Betriebsunternehmens zu ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird – wie bereits erwähnt – wie ein Asset-Deal besteuert. Der Veräußerungsgewinn entspricht daher dem Verkaufserlös, den der Gesellschafter erzielt, abzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den steuerlichen Buchwerten der Wirtschaftsgüter der G...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Ertragsteuern, insbesondere Einkommensteuer

Rz. 13 Bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer ist es aus steuerlicher Sicht unabdingbar, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und entsprechend zu behandeln. Wird Betriebsvermögen nicht als solches erkannt und entsprechend behandelt, kann dies zu unerwünschten Gewinnrealisierungen und Steuerlasten führen. Rz. 14 Vor diesem Hintergrund i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.4 Körperschaften

Rz. 65 Die Tätigkeit einer Körperschaft gilt nach § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.[1] Auch bei verschiedenen Tätigkeiten – gleich welcher Art – unterhält die Körperschaft nur einen Gewerbebetrieb. Vor diesem Hintergrund kommt es bei Körperschaften für die Frage des Verlustabzugs nach § 10a GewStG nicht auf die Unternehmensidentität an, da...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 1. Gesetzlich geschuldeter Unterhalt

Rz. 42 Nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 StVG hat der Schädiger in dem Umfang Ersatz zu leisten, in dem der Getötete zur Unterhaltsgewährung kraft Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Maßgeblich ist also der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt. Eine auf Unterhaltsleistung gerichtete vertragliche Pflicht reicht ebenso wenig aus wie die Verpflichtung de...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VI. Vorteilsausgleichung – ersparter Unterhalt

Rz. 149 War der überlebende Ehepartner – etwa der Witwer – barunterhaltspflichtig, entfällt einerseits die Leistung des Naturalunterhalts durch den getöteten Ehepartner. Andererseits wird der Überlebende von der Barunterhaltspflicht gegenüber dem getöteten Ehepartner entlastet. Diese Unterhaltsersparnis ist im Wege der "Vorteilsausgleichung" bei der Schadensberechnung zu ber...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / C. Ansprüche wegen entgangenen Unterhalts: Allgemeine Voraussetzungen

I. Allgemeine Grundsätze zum Ersatzanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB 1. Ersatzpflicht des Schädigers Rz. 36 Voraussetzung für einen Unterhaltsersatzanspruch aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG ist, dass der Getötete einen Ersatzanspruch gehabt hätte, wenn er den Unfall überlebt hätte. 2. Ersatzberechtigte Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallze...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 6. Mehrere Hinterbliebene – mehrere Unterhaltsverpflichtete

Rz. 69 Im Falle der Tötung eines Familienmitglieds werden häufig mehrere unterhaltsberechtigte Hinterbliebene im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB vorhanden sein, so etwa im Fall der Tötung eines Elternteils der andere Elternteil und die gemeinsamen Kinder. Es steht dann jedem Unterhaltsberechtigten ein eigener, seinen Unterhaltsanspruch betreffender Schadensersatzanspruch zu; es l...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung

Rz. 79 Sind die Einkommensverhältnisse der Familie günstig, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die gesamten Einkünfte für den Unterhalt zur Verfügung standen; insbesondere kann nicht so gerechnet werden, dass das gesamte Einkommen, das der Getötete nicht unbedingt für sich selbst ausgeben musste, den Unterhaltsbetrag für die Familie darstellt. Denn es...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Haftung des Unterhaltungspflichtigen gemäß § 838 BGB

Rz. 831 § 838 BGB statuiert neben der Haftung des Grundstücksbesitzers (Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB)[2569] eine Haftung desjenigen, der die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werks für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk im Rahmen seines Nutzungsrechtes zu unterhalten hat. Diese Haftung betrifft also insbesond...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Zweckbestimmung

Rz. 785 Für die Haustiereigenschaft ist auf die allgemeine Zweckbestimmung abzustellen, die dem Tier von seinem Halter gegeben worden ist.[2367] Sie ist maßgebend, solange sie nach den gegebenen Umständen mit vernünftigen Erwägungen eines verständigen Tierhalters vereinbar ist.[2368] Das Nutztier muss jedoch nicht ausschließlich einem der in § 833 S. 2 BGB genannten Zwecke d...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / D. Unterhaltszahlungen

Rz. 39 Die Vorteilsausgleichung ist kraft Gesetzes hinsichtlich solcher Unterhaltsleistungen ausgeschlossen, welche dem Verletzten infolge des Unfalles zufließen (§ 618 Abs. 3 BGB, § 843 Abs. 4, BGB, § 844 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 2 HPflG, § 13 Abs. 2 StVG, § 38 Abs. 2 LuftVG, § 9 Abs. 2 ProdHaftG). Dabei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen der Unte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / H. Ansprüche der Eltern bei tödlichem Unfall eines Kindes

Rz. 195 Auf der Grundlage des § 1601 BGB können auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein; daher kann den Eltern bei Tötung eines Kindes ein Unterhaltsanspruch entzogen werden mit der Folge einer Ausgleichspflicht des Schädigers nach § 844 Abs. 2 BGB. Hingegen kann der Verlust eines vertraglich (etwa durch Vereinbarung eines Leibgedinges) begründeten Unterhal...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / b) Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 49 aa) Unterhaltsbedürftig im Sinne des § 1602 Abs. 1 BGB ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Soweit seine eigenen Einkünfte dagegen ausreichen, um den Bedarf zu decken, besteht ein Unterhaltsbedarf nicht.[112] Können sich etwa minderjährige Kinder bereits aus eigenem Vermögen (z.B. aufgrund einer Erbschaft) selbst unterhalten, schulden die Eltern ihnen...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / a) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 45 aa) Ein Ersatzanspruch aus § 844 BGB besteht nicht, wenn der Getötete nicht leistungsfähig gewesen wäre oder wenn die Ansprüche gegen ihn jedenfalls nicht durchsetzbar gewesen wären. In diesem Fall erleidet der Unterhaltsberechtigte keinen Schaden.[107] Ein Unterhaltsberechtigter darf aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls, was den Unterhalt betrifft, nicht besser ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / c) Mehrere Unterhaltsberechtigte

Rz. 53 Mehrere Ersatzberechtigte sind nicht Gesamt-, sondern Teilgläubiger. Jeder hat einen selbstständigen Ersatzanspruch, jeder Anspruch ist nach Höhe und Dauer selbstständig zu bemessen. Der Unterhaltsbedarf muss getrennt für jeden Unterhaltsberechtigten errechnet werden.[116] Da sich die Höhe des Anspruchs aus § 844 Abs. 2 BGB danach richtet, welche Beträge des Einkommen...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VII. Mitarbeit im Erwerbsgeschäft des (Ehe-)Partners, Pflegeleistungen

Rz. 232 a) Nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. § 1360 BGB bestimmt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, wobei ein Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen ist, seine Verpflichtu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 9. Mehrere Sozialversicherungsträger

Rz. 411 Leisten mehrere Sozialversicherungsträger gegenüber einem Verletzten, so sind sie Gesamtgläubiger (§ 117 SGB X). Unterhält einer der Sozialversicherungsträger ein Teilungsabkommen, kann er nicht die abkommensgemäße Quote für seine Leistung verlangen, sondern nur die Abkommensquote aus dem Anteil, der dem Verhältnis der beiderseitigen Sozialleistungen entspricht (Scha...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / A. Ansprüche Dritter (Klassische Grundfragen, Hinterbliebenengeld)

Rz. 1 § 844 BGB: Ersatzansprüche Dritter bei Tötung (1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Nutztiere

Rz. 782 § 833 S. 2 BGB betrifft nur Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, also Nutztiere. Darunter fallen einerseits Tiere, deren Haltung spezifisch mit der Berufstätigkeit des Halters zusammenhängt, sog. Berufstiere, z.B. An die Qualifi...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Haushaltsführung als Unterhaltsleistung

Rz. 128 Die im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht gemäß §§ 1360, 1360a BGB den Eheleuten obliegenden Leistungen für den Familienunterhalt können in gleichberechtigter Weise durch Einkünfte aus Berufstätigkeit und durch Arbeiten zur Haushaltsführung erbracht werden; die Rollenverteilung haben die Ehegatten im Rahmen des § 1356 Abs. 1 BGB einvernehmlich zu regeln (dazu obe...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 37 Ersatzberechtigt sind diejenigen Personen, denen der Getötete zum Unfallzeitpunkt kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder im Falle seines Fortlebens hätte unterhaltspflichtig werden können. Dazu gehören der Ehepartner, auch bei Getrenntleben und im begrenzten Umfang auch noch nach der Scheidung (§§ 1360 f., 1570 ff. BGB), die ehelichen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), au...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Anrechnungsfragen

Rz. 181 Zahlt ein Sozialversicherungsträger nach dem unfallbedingten Tod der Mutter an das hinterbliebene Kind eine Waisenrente, so geht in entsprechender Höhe ein Schadensersatzanspruch des Kindes wegen Entzuges des durch die Mutter geleisteten Betreuungsunterhalts auf den Sozialversicherungsträger über; das Kind muss die Waisenrente von dem von ihm geltend gemachten Ersatz...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / d) Sozialleistung und Anspruchsübergang

Rz. 54 Im Falle der Tötung ist – wie auch im Fall der Verletzung – vor einer Klage des Unterhaltsgeschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer bzw. vor einer Ersatzleistung an den Unterhaltsgeschädigten stets zu prüfen, ob und inwieweit der Unterhaltsgeschädigte Anspruchsinhaber ist. In zahlreichen Fällen nehmen Drittleistende (Arbeitgeber, Dienstherr, ...mehr