Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.3 Familienangehörige

Das Austrittsabkommen regelt darüber hinaus den Status von Familienangehörigen von "Alt-Briten". Der Begriff des Familienangehörigen richtet sich dabei nach den Regelungen des Art. 10 Abs. 1–4 des Austrittsabkommens. Geschützt werden folgende Gruppen: Familienangehörige i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie, nahestehende Personen i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie Familienangehörige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Schreiben an Drittschuldner wegen zur Antragsbegründung benötigter Angaben

Rz. 55 An (Name und Anschrift des Drittschuldners) Betr.: Zwangsvollstreckungsangelegenheit ... hier: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ... (Az.: ...) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung eines Antrags nach § 850f Abs. 2 ZPO bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Wie hoch ist das durchschnit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Regelungszweck

Rz. 6 Mit den Festlegungen der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850c, 850d ZPO werden nur typisierte Regelungen getroffen. Diese können individuelle Problemlagen bei Schuldner oder Gläubiger nicht ausreichend auffangen. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Grenzen sind ohne weiteres vom Drittschuldner zu beachten und im Interesse eines effizienten Zwangsvollstreckungsverfahr...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 38 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-fache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden od...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Besonderer Umfang von gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 1 lit. c)

Rz. 23 Kann der Schuldner beweisen, dass der besondere Umfang der gesetzlichen (nicht vertraglich; vgl. OLG Köln, Rpfleger 2009, 517 bzw. angegebener Unterhaltspflichten; vgl. LG Heilbronn, Beschluss v. 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn – Juris) Unterhaltspflichten (LG Schweinfurt, NJW 1984, 374 – im Gegensatz zu Abs. 1 Nr. 1; vgl. auch LG Limburg, InVo 2003, 295 m. abl. Anm. Wolf),...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und geht der Regelung in § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO vor (BGH, NJW-RR, 2004, 506 m. w. N. = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253). Die Vorschrift soll im Interesse des Schuldners sicherstellen, dass diesem nach Durchführung der Pfändungsmaßnahme...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.3.1 Lager in Großbritannien

Falls ein Unternehmen in Großbritannien einen Warenbestand unterhält, stellt sich die Frage nach dessen zollrechtlicher Einordnung ab Austrittstermin. Grundsätzlich handelt es sich bei den Waren bis zum Austrittstermin um Unionswaren, da sie zollrechtlich nie ausgeführt wurden. Wenn bisher für das Lager kein besonderes Zollverfahren genutzt wurde, müsste nach allgemeinen zol...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.8.3 Sonderfall: Drittlandsunternehmer mit Registrierung im Vereinigten Königreich

Da das VK bisher ein Mitgliedstaat der EU ist, hatten Drittlandsunternehmen, die in der EU nach dem Empfängerortsprinzip steuerbare und steuerpflichtige Umsätze der genannten Art an Nichtunternehmer erbrachten, grundsätzlich die Möglichkeit, sich für das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren für eine Registrierung im VK und dort erfolgende zentrale Abgabe der Mehrwertsteuermeldungen ...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.6 Umsatzsteuerliche Registrierung britischer Unternehmen in Deutschland

Ein britischer Unternehmer kann dazu verpflichtet sein, sich in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke zu registrieren. Eine solche Registrierungspflicht besteht, wenn der Unternehmer in Deutschland steuerbare Vorgänge nach dem Umsatzsteuergesetz verwirklicht, für die nicht die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt. Nach den geltenden deutschen Rechtsvorschriften bes...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die festzusetzende Steuer i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG

Auch im Bereich der festzusetzenden Steuer ergeben sich substanzielle Auswirkungen. Insbesondere kommt es zum Ausschluss der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn sich der Haushalt im VK befindet, denn nach § 35a Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nur dann in Anspruch g...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.2 Brexit im Nachgang zu steuerbegünstigtem "Inbound"-Einbringungsvorgang

§ 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG – und § 22 Abs. 2 Satz 6 UmwStG – ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (§ 20 UmwStG) oder einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG), für den im Veräußerungsfall § 8b Abs. 2 KStG nicht greifen würde, jeweils unter dem gemeinen Wert für den Einbringenden – oder die übernehmende Gesellscha...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 1.1.2 Besonderer Fall Grenzgänger

Das Austrittsabkommen erkennt an, dass nicht jeder deutsche Arbeitnehmer auch in Deutschland einen Wohnsitz haben muss. Daher können auch sog. Grenzgänger in den Genuss besonderer Rechte kommen. Das Austrittsabkommen stützt die Definition dieses Begriffs auf die Definition des EuGH. Demnach sind Grenzgänger Personen, die in einem Staat oder mehreren Staaten, in dem bzw. in d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Durchführung der Pfändung

Rz. 40 Die Pfändung vollzieht sich durch einen sog. Blankettbeschluss (vgl. BGHZ 166, 48 = Vollstreckung effektiv 2006, 55 = WM 2006, 488 = NJW 2006, 777 = Rpfleger 2006, 202 = FamRZ 2006, 483 = ZVI 2006, 146 = JurBüro 2006, 267 = MDR 2006, 1069; BayVWGH, Beschluss v. 1.10.2014, 3 ZB 12.461 – Juris). Dieser nimmt lediglich Bezug auf die Tabelle nach § 850c Abs. 5 Satz 2 ZPO ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wegfall unterhaltsberechtigter Personen (Abs. 6)

Rz. 20 Die Norm dient nicht dem Schuldnerschutz. Sie soll vielmehr dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnen, die Pfändbarkeit des Einkommens des Schuldners zu erweitern, wenn ein Unterhaltsberechtigter über eigene Einkünfte verfügt. Daher wird dem Gläubiger ermöglicht, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht klarstellen zu lassen, dass ein unterhaltsberechtigter Angehöriger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

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Derivative Finanzinstrument... / Zusammenfassung

Begriff Derivative, also abgeleitete Finanzinstrumente, existieren zahlreiche. Grundsätzlich zählen hierzu unter anderem Optionen, Futures bzw. Forewards, Swaps und zahlreiche Unterformen. In der Praxis eignen sich diese Termingeschäfte bspw., um Wechselkurs-, Rohstoff- oder Kreditrisiken abzusichern. Soweit ein Anleger Bestände in Aktien, Renten oder anderen Finanzanlagen u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Einstellung ohne Sicherheitsleistung

Rz. 15 Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung kommt nach Abs. 1 Satz 2 nur in Betracht, wenn der Schuldner glaubhaft macht (§ 294 ZPO), dass er die Sicherheit nicht aufbringen kann, wobei wirkliches Unvermögen vorliegen und ihm ein nicht zu ersetzender Nachteil drohen muss. Ein nicht zu ersetzenden Nachteil ist dann gegeben, wenn die Zwangsvollstre...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.3 Abgrenzung Beschäftigter/mithelfender Familienangehöriger

Rz. 16 Die Tätigkeit als Beschäftigter ist weiter abzugrenzen von derjenigen als mithelfender Familienangehöriger, die nicht nach Nr. 1 versichert ist. Mithelfende Familienangehörige können Ehegatten, Eltern, Kinder, Pflegekinder oder Lebenspartner (§ 33 b SGB I) des Unternehmers sein. Der spezifisch auf die Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb zugeschnittene § 2 Abs. 4 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4.3 Die Zustellung

Rz. 42 Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO. Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166 bis 195 ZPO. Rz. 43 Von Amts wegen werden...mehr

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Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.7 Pfändungsschutz

Rz. 93 Auf einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan findet der Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO Anwendung. Danach kann nur der Betrag gepfändet werden, der die Summe übersteigt, die der Schuldner während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seines Lebenspartners, seines früheren Lebenspartners s...mehr

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE ein. Der Verkauf von Eintrittsberechtigungen zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, unterrichtenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie auch Messen und Ausstellungen kann zu unterschiedlichen (systematischen) Ergebnissen führen: Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer und auch keine juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der Betreiber als Haftender ein Steuerschuldner i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, an den der Haft...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 3. Unterhalt

Wie könnte also formularmäßig strukturierter Vortrag in einem Basisdokument zum Unterhalt aussehen? Nachfolgend werden einige Formulare zur Diskussion gestellt. a) Trennungsunterhalt Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / c) Unterhalt nach 1615l BGB

Für einen Antrag wegen Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB wäre bspw. folgendes Formular bzw. Basisdokument denkbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 99 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 ebenso die in einem vorausgegangenen vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden "Rechtsstreits", wobei es in Familiensachen streng genommen keinen Rechtsstreit mehr gibt, sondern nur ein "Verfahren". Rz. 100 Da im vereinfachten Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und streitiges Verfahren (Nr. 3)

Rz. 18 Die Regelung in Nr. 3 entspricht der in Nr. 2. Das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger nach den § 249 ff. FamFG und das nachfolgende streitige Verfahren (§ 255 FamFG) sind zwei verschiedene Angelegenheiten, in denen der Anwalt seine Vergütung unbeschadet einer Gebührenanrechnung jeweils gesondert erhält. Rz. 19 Auch hier kann die Auftei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 24 Nur ein Auftraggeber liegt dagegen vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[38] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts außergerichtlich vertreten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anrechnung bei vorangegangenem vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 255 FamFG (Anm. Abs. 1)

Rz. 4 Nach §§ 249 ff. FamFG (früher §§ 645 ff. ZPO) kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Auf dieses vereinfachte Verfahren sind die VV 3100 ff. entsprechend anzuwenden, da es sich um ein "ähnliches Verfahren" i.S.d. Überschrift zu VV Teil 3 hande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Gebühren

Rz. 171 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den VV 3100 ff. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 172 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Soweit die einstweilige Anordnung von Amts wegen ergeht oder auf Antrag des Gegners und der Anwalt nicht mehr ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 115 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 192 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Einigung über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erledig...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / II. § 850c ZPO systematisch neu aufgebaut

Hier finden Sie die Quelle: BGBl I 2021, S. 1099 Im Bundesgesetzblatt vom 21.5.2021 (BGBl I 2021, S. 1099) wurde die "Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021) vom 10.5.2021" veröffentlicht. Danach steigen die Pfändungsfreigrenzen im Verhältnis zum 1.7.2021 um satte 6,28 % (!). Neue Fundorte fü...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte seinen Anwalt neben der Scheidung mit der außergerichtlichen Vertretung in seinen Familiensachen beauftragt. Im Einzelnen war der Anwalt mit der Ehescheidungssache und weiterer Gegenstände (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Nutzungsentschädigung) beauftragt. Im Mai 2014 beantragte der Anwalt für den Beklagten auftragsgemäß die S...mehr