Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 99 Bei den Scheidungsfolgen, soweit sie nur die Ehegatten betreffen (insbesondere also die Vermögensaufteilung und den nachehelichen Unterhalt), handelt es sich um persönliche und vermögensrechtliche Verhältnisse zwischen den Ehegatten. Das anwendbare Recht für die persönlichen Beziehungen wird gemäß § 49 IPRG festgelegt (vgl. Rdn 38). Das anwendbare Recht für den Güters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Die Rolle des Verschuldens

Rz. 208 Anders als bei der Trennung, wo gem. Art. 156 Abs. 1 c.c. Unterhalt nur demjenigen Ehegatten zugesprochen werden kann, dem die Trennung nicht zuzurechnen ist, spielt nach Art. 5 l. div. das Verschulden bzw. dessen Fehlen keine Rolle; es ist weder positiv noch negativ als Voraussetzung des assegno di divorzio genannt. Nur bei der Feststellung der Höhe des assegno wäre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / VI. Möglichkeiten vertraglicher Regelungen bei Ehescheidung

Rz. 131 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Scheidungsverfahrensrecht (Wet Scheidingsprocesrecht, 1993) müssen die Parteien dem Richter keinen Vorschlag über eine Regelung hinsichtlich ihrer Kinder oder ihrer vermögensrechtlichen Beziehungen mehr unterbreiten. Treffen sie aber eine solche Regelung (echtscheidingsconvenant‘), kann der Richter auf Antrag der Parteien die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach existiert die Verschuldensscheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 2. Zerrüttungsvermutung

Rz. 52 Um den Eheleuten zu ersparen, dem Gericht die Gründe für die Zerrüttung ihrer Ehe darzulegen und nachzuweisen, sieht § 756 BGB die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Prüfung und Feststellung der Zerrüttungsgründe durch das Gericht nicht. Für eine einvernehmliche Scheidung müssen fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 1. Kindesunterhalt

Rz. 114 Eltern sind gegenüber einem Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, es sei denn, die Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes[109] reichen zur Deckung der Kosten für seinen Unterhalt und seine Erziehung aus (privilegierter Kindesunterhalt; Art. 133 § 1 FVGB). Ist das Kind grds. in der Lage, sich selbst zu unterhalten, so beste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / bb) Vorläufige Maßnahmen und Eilverfahren

Rz. 120 Für die Regelung aller vorläufigen oder dringenden Maßnahmen, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Person, den Unterhalt und die Güter der Ehegatten[153] oder in Bezug auf ihre Kinder[154] getroffen werden müssen, ist – in Ermangelung einer diesbezüglichen Einigung der Parteien vor dem Scheidungsrichter – das Familiengericht, das im Eilverfahren ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Die einzelnen Unterhaltsansprüche und die Unterhaltsbemessung

Rz. 40 Es sind drei Arten von Unterhaltsansprüchen zu unterscheiden (vgl. § 94 Abs. 2 ABGB): der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten, der Unterhaltsanspruch des einkommensschwächeren Ehegatten und schließlich der Unterhaltsanspruch des beitragsunfähigen Ehegatten. Rz. 41 Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe ist jeweils vom Unterhalt auszugehen, der den ehelic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 4. Vereinbarungen während des Getrenntlebens im Hinblick auf die bevorstehende Ehescheidung

Rz. 100 Solche Scheidungsvereinbarungen betreffen die Beziehungen der Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung, obwohl sie in vielen Fällen bereits vor der Scheidung getroffen werden. Scheidungsverträge werden heutzutage allgemein als gültig anerkannt, wenngleich, nach Einführung der einvernehmlichen Scheidung Scheidungsvereinbarungen eine geringere Bedeutung erfahren. Aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / VI. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 98 Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft im Rechtssinne liegt gem. Art. 3 FamG FBiH dann vor, wenn eine Lebensgemeinschaft von Frau und Mann, die nicht miteinander verheiratet sind und auch nicht mit einer anderen Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, bereits drei Jahre andauert oder wenn die Partner einer solchen Gemeinschaft, auch bei kürzerem Zusamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Kindesunterhalt

Rz. 76 Der Ehepartner, dem das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen wurde, hat Anrecht seitens seines geschiedenen Partners auf einen geldlichen Beitrag zur Finanzierung des Unterhalts und der Erziehung der Kinder. Dieser Barunterhalt wird entweder von den geschiedenen Ehegatten selbst bestimmt oder, bei Uneinigkeit der Eltern, vom Familienrichter festgelegt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / d) Neue Regelung des Kindesunterhaltrechts

Rz. 107 Zwei Abgeordnete, Recourt und van der Steur,[114] haben am 17.2.2015 einen Initiativ-Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht: die Kindesunterhaltsreform, die eine Änderung des heutigen Kindesunterhaltrechts beinhaltet. Richter brauchen nicht mehr den Kindesunterhalt zu berechnen. Stattdessen müssen die Eltern mit einem neuen Rechensystem (mit einem "Internettool") di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Der Unterhaltsbeitrag nach § 68 EheG

Rz. 165 Wird bei einer Scheidung aus Verschulden das gleichteilige Verschulden der Ehegatten ausgesprochen, so haben diese gegeneinander prinzipiell keine Unterhaltsansprüche. Es kann aber dem Ehegatten, der sich nicht selbst erhalten kann, zu Lasten des anderen Ehegatten ein Unterhaltsbeitrag zugebilligt werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen der Billigkeit entspric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / a) Kindesunterhalt nach der Scheidung

Rz. 84 Die Entscheidung über den Kindesunterhalt ist wesentlicher Bestandteil des Scheidungsurteils und vom Gericht von Amts wegen zu erlassen. Unterhaltsberechtigt sind minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 26. Lebensjahr, die sich noch in einer Ausbildung befinden oder keine ausreichenden eigenen Mittel für ihren Lebensunterhalt besitzen oder arbeitsunfähig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Unterhaltstatbestände

Rz. 67 Das luxemburgische Scheidungsrecht kennt keine Sonderregeln über Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt oder Billigkeitsunterhalt. Das Gericht trägt diesen besonderen Umständen im Rahmen der Festsetzung des Scheidungsunterhalts des bedürftigen Ehegatten Rechnung. Das Gericht hat bei der Bemes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / VII. Verfahren

Rz. 103 Scheidungs- und Scheidungsunterhaltsverfahren können miteinander verbunden werden (Art. 610 gr. ZPO). Es ergeht dabei grundsätzlich ein Urteil. Sonst ist für die Festsetzung, die Herabsetzung oder die Erhöhung des Beitrages eines jeden Ehegatten zur Deckung des Unterhalts, der wegen Ehescheidung geschuldet wird, das Einzelrichtergericht erster Instanz sachlich zustän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 95 Ausländische Gerichtsurteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Türkei der Anerkennung durch die türkischen Gerichte. Obwohl die Voraussetzungen für diese Verfahren in den Art. 54 und 58 türkIPRG definiert werden, treten in der Praxis eine Fülle von Problemen auf.[117] Spannungen entstehen zumeist im Bereich des Scheidungsrechts. Rz. 96 Nach Sinn und Wortlaut des Art...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Objektive Anknüpfung des Unterhaltsstatuts

Rz. 185 Gemäß Art. 3 Abs. 1 HUntProt unterliegt der Unterhalt dem Recht des Staates, in dem die unterhaltsbedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hierbei handelt es sich um eine wandelbare Anknüpfung. Wechselt die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist gem. Art. 3 Abs. 2 HUntProt vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels an das Recht des Staates de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / d) Erlöschen des Unterhaltsanspruchs

Rz. 40 Wird eine neue Ehe geschlossen oder eine außereheliche Lebensgemeinschaft eingegangen, so erlischt der Unterhaltsanspruch. Gleiches gilt in Fällen, in denen sich der Berechtigte als "unwürdig" gezeigt hat, oder wenn die Bedingungen für die Zuerkennung von Unterhalt entfallen (Art. 229). Zur Unwürdigkeit führen hierbei grundsätzlich nur Handlungen, die eine gewisse Kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 5. Art der Unterhaltsleistung

Rz. 48 Seit dem EheRÄG 1999[82] ist auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Gatten der primär in Naturalien geschuldete Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit ein solches Verlangen nicht, insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig wäre (§ 94 Abs. 3 S. 1 ABGB). Die Forderung des vollen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 6. Verfahrensdauer und Kosten

Rz. 77 Streitige Scheidungen dauern bis zu sechs Monate, einvernehmliche in der Regel einen Monat. Die Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens sind in Art. 6 KG geregelt. Sie belaufen sich bei einer streitigen Scheidung auf bis zu 75 BGN (ca. 40 EUR), bei einer einvernehmlichen auf 65 BGN (ca. 35 EUR). Zusätzliche Gerichtskosten entstehen gem. Art. 7 GK:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 161 Selbst bei unverschuldeter Bedürftigkeit oder fehlender Unwürdigkeit hat der andere Ehegatte nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn der Verpflichtete zur Unterhaltsleistung fähig ist. Rz. 162 In der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter steht ein minderjähriges Kind an erster Stelle, nach ihm folgt die eigene Person des Unterhaltsverpflichteten, dann ein voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 4. Zeitlicher Umfang; Erlöschen

Rz. 107 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ohne zeitliche Einschränkung.[97] Davon besteht jedoch eine Ausnahme: Der einfache Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten, der nicht für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden wurde, erlischt nach Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (Art. 60 § 3 S. 2 FVGB). Das Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Trennungsverfahren

Rz. 131 Für die Trennung stehen neben dem bisherigen gerichtlichen Verfahren gemäß Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 nunmehr auch die neuen Verfahren der anwaltsunterstützten Trennung oder der Trennung vor dem Standesamt zur Verfügung, die im Rahmen der Scheidung (vgl. Rdn 181) erörtert werden. Rz. 132 Das gerichtliche Verfahren findet vor dem ordentlichen Gericht (Tribunale ord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / IV. Der Aufstockungsunterhalt (prestatia compensatorie)

Rz. 113 Eine grundlegende Neuerung hat die ZGB-Novelle auch durch die Einführung des Aufstockungsunterhalts (Art. 390–395 ZGB) gebracht. Der Aufstockungsunterhalt soll die soziale Benachteiligung einer der Ehegatten nach der Scheidung verhindern. Voraussetzungen für die Gewährung des Aufstockungsunterhalts sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. Kein Verzicht auf Zugang zum Gericht

Rz. 79 Eindeutig entschieden ist seit dem Urteil des House of Lords in Hyman v. Hyman [1929] AC 601, dass eine vertragliche Klausel, mit der ein Ehegatte auf eine Klage bei Gericht verzichtet oder der Zugang zum Gericht eingeschränkt wird, unwirksam ist. Da somit trotz eines Ehevertrages immer Antrag auf financial orders gestellt werden kann, führt diese Rspr. dazu, dass es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Änderung des Unterhaltsanspruchs

a) Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus) Rz. 179 Die clausula rebus sic stantibus wohnt automatisch jeder Unterhaltsregelung inne: Ändern sich die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen, kann von jedem geschiedenen Ehegatten mittels Klage eine Neubemessung des Unterhalts verlangt werden: eine Erhöhung durch den Berechtigten, eine Herabsetzung oder ein Ende der Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 1. Altersversorgung

Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt (Zakład...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Das Fehlen von adäquaten Mitteln

Rz. 209 Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller bedürftig ist.[241] Abzustellen ist auch nicht auf den bisherigen ehelichen Lebensstandard.[242] Vielmehr geht es darum, die durch die Scheidung entstandene Ungleichheit bzw. Unausgeglichenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten zu beseitigen. Dabei ist der Grad der Mitwirkung des antragstellenden Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 78 Ein Ehegatte muss seinem geschiedenen Ehegatten nur im Rahmen seiner Fähigkeiten, Möglichkeiten und Vermögensverhältnisse Unterhalt leisten. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit hat das Gericht zu prüfen, ob der Verpflichtete ohne wichtigen Grund Vermögen verschwendet hat bzw. mit diesem risikoreich verfahren ist, und ob er grundlos eine lukrativere Anstellung ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 86 Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Gewährung eines Ehegattenunterhalts während des Bestehens der Ehe existiert nicht. Indirekt entnimmt man die Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt aus der materiellen Beistandspflicht (obbligo di assistenza materiale, Art. 143 Abs. 2 c.c.) und aus der Pflicht zum Beitrag bezüglich der Familienbedürfnisse (contribuzione a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 58 Die Gerichte sind für die Ehescheidung nur in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen zuständig (Art. 21 FGB):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 5. Erlöschen und Ruhen des Unterhaltsanspruchs

a) Verwirkung, Tod des Berechtigten Rz. 182 Der Berechtigte verwirkt den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht (Drohungen, Tätlichkeiten, Verbreitung unwahrer Tatsachen, Beschimpfungen, nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Kontaktrechts[293]) oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Wiederverheiratung, Lebensgemeinschaft

Rz. 184 Mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten erlischt dessen Unterhaltsanspruch endgültig; ein Wiederaufleben ist ausgeschlossen (§ 75 EheG). Rz. 185 Geht der Unterhaltsberechtigte eine (verschieden- oder gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaft ein, ruht der Unterhaltsanspruch nach der Rechtsprechung; ob der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 75 Im Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, das Wohl des Kindes und seine rechtlichen Interessen zu wahren (Art. 6 Abs. 2 AußStrVerfG). Dem Antrag auf einvernehmliche gerichtliche Scheidung haben die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 2. Einseitige Scheidung

Rz. 46 Die Ehe kann gem. Art. 3.55 Abs. 1 ZGB auf Antrag eines Ehepartners durch das Gericht aufgelöst werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Scheidungsvereinbarungen

Rz. 125 Ehegatten, die ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, müssen zunächst die Modalitäten der Scheidung unter sich aushandeln und in einem Scheidungsvertrag [160] festlegen. Grundsätzlich gilt diesbezüglich das Prinzip der Willensfreiheit, vorbehaltlich der Vereinbarungen in Bezug auf etwaige Kinder.[161] Rz. 126 Die Scheidungsvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3. Ehegattenunterhalt wegen Versorgung eines gemeinsamen Kindes

Rz. 35 Voraussetzungen für den Anspruch sind bei Leistungsfähigkeit des Verpflichteten gem. Art. 84–88 FGB alternativ:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 48 Das Kollisionsrecht der Ehefolgen, einschließlich ihrer vertraglichen Gestaltung, regeln die Art. 60–62 IPRG. Gesetzliches Ehestatut ist das gemeinsame Personalstatut der Ehegatten (zum Personalstatut vgl. Rdn 17). Hilfsweise ist das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, sofern mindestens einer der Ehegatten seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / III. Scheidung

Rz. 136 Im Unterschied zum FamG FBiH legt das FamG RS (wiederum in Übernahme der diesbezüglichen Regelungen des früheren FamG BiH) als Scheidungsgründe zum einen die schwere und dauernde Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse, in deren Folge das Zusammenleben unerträglich geworden ist (Art. 52), und zum anderen die Verschollenheit des Ehegatten für die Dauer von mindestens zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Als einzigen Grund für die Ehescheidung sieht das tschechische Recht die tiefe, nachhaltige und unheilbare Zerrüttung der Ehe vor (§ 755 BGB). Eine solche liegt vor, wenn die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, das eheliche Zusammenleben also ohne Hoffnung auf Aussöhnung beendet ist. Das eheliche Zusammenleben ist eine Frage der pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Verträge über einen allfälligen Scheidungsunterhalt im Vorhinein

Rz. 220 Den Ehegatten steht es nach § 80 EheG frei, über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung der Ehe Vereinbarungen zu treffen. Nach h.M. ist dies – zeitlich gesehen – nicht erst im Zusammenhang mit einer Scheidung möglich, sondern schon bei Eingehen oder im Laufe der Ehe und sogar schon vor Eheeingehung.[339] Eine solche Vorwegvereinbarung unterliegt keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Tod des Verpflichteten

Rz. 181 Stirbt der Unterhaltsverpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf die Erben über (§ 78 Abs. 1 EheG). Der Berechtigte muss sich aber in seinen Anspruch alles einrechnen lassen, was er durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; etwa auch eine Witwen- bzw. Witwerpension.[292] Überdies können die Erben, wenn sie unzumutbar belastet wären oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Ehevertragsfreiheit

Rz. 107 Die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten sind nach dem Gesetz dispositiv (für das Güterrecht siehe §§ 1408 Abs. 1, 1378 Abs. 3 S. 2 BGB; für den Versorgungsausgleich siehe § 1408 Abs. 2 BGB, § 6 VersAusglG; für den nachehelichen Unterhalt siehe § 1585c BGB). Es besteht also im Grundsatz Ehevertragsfreiheit.[103] Diese findet allerdings ihre Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Die einzelnen gesetzlichen Unterhaltsansprüche

a) Der Unterhalt nach den §§ 66 f. EheG Rz. 162 Grundgedanke der §§ 66 f. EheG ist, dass der schuldige Ehegatte den schuldlosen nach Möglichkeit unterstützen muss, sofern dieser auf eine solche Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung dafür ist, dass im Zuge einer Verschuldensscheidung [252] das alleinige oder überwiegende Verschulden eines Teils an der Scheidung ausgesprochen wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 20 Zu den wichtigsten Folgen der Ehe zählt die Pflicht der Ehegatten, ihre Familie angemessen zu unterhalten. Hierbei differenziert das Gesetz zwischen der Unterhaltspflicht während bestehender Ehe (§§ 1360–1361 BGB) und der Unterhaltspflicht nach der Ehescheidung (§§ 1569 ff. BGB; siehe Rdn 83 ff.). Während bestehender Ehe wird wiederum danach unterschieden, ob die Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Unterhaltstatbestand

a) Funktion Rz. 207 Art. 5 Abs. 6 l. div. n.F. sieht die Verpflichtung eines Ehegatten vor, dem anderen Ehegatten einen assegno zu gewähren,[237] wenn Letzterer keine adäquaten Mittel hat oder diese infolge objektiver Umstände nicht besorgen kann. Zu dieser Voraussetzung des assegno di divorzio (mezzi adeguati e/o nell’impossibilità di procurarseli per ragioni obiettive) trit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / d) Vertretung

Rz. 109 Die Eheleute sind grundsätzlich gleichgestellt, jeder Ehegatte vertritt nur sich selbst, und seine Verträge oder sonstige Verpflichtungen binden nur ihn selbst. Eine Ausnahme gibt es für den Fall, dass ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit (z.B. bei einer Auslandsreise) seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Hat der Kranke oder Abwesende kei...mehr