Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / IX. Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 232 Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Unterhaltszahlungen an den Ehegatten, nicht aber an Kinder können ohne Begrenzung steuermindernd geltend gemacht werden. Eine einmalige Unterhaltszahlung una tantum statt einer monatlichen Rente wird jedoch nicht steuermindernd berücksichtigt. Der Unterhaltsberechtigte hat den von ihm erhaltenen Unterhalt korrespondi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Begriffsbestimmungen

Rz. 212 Im Sinne der EU-UnterhaltsVO bezeichnet nach deren Art. 2 der Begriffmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 212 Eheverträge, die zu Beginn oder im Laufe der Ehe geschlossen werden und auch Regelungen für den Fall der Scheidung beinhalten (über Unterhalt, Vermögensaufteilung etc.), sind in der österreichischen Rechtspraxis noch relativ selten, wenngleich sie sich zunehmender Beliebtheit erfreuen und vor allem dann abgeschlossen werden, wenn einer oder beide Partner zum zweiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Voraussetzungen

Rz. 127 Als einzige Voraussetzung wird nach Art. 151 c.c. die Zerrüttung der Ehe (intollerabilità della convivenza) verlangt. Obwohl Art. 151 c.c. als weitere Voraussetzung die fatti tali da arrecare pregiudizio alla prole nennt, werden diese in Lehre und Rspr. nicht angewendet und geprüft.[155] Ein Verschulden der Zerrüttung ist grundsätzlich für die Trennung ohne Belang. N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 18 Art. 214 CC regelt die Unterhaltspflicht zwischen Ehepartnern. Nach diesem Artikel können Eheleute die Unterhaltsmodalitäten in ihrem Ehevertrag regeln. Falls dies nicht geschehen ist, so tragen die Ehegatten nach ihren finanziellen und persönlichen Möglichkeiten zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts bei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 85 Die Ehegatten können anlässlich der Scheidung über den Unterhalt eine Vereinbarung treffen (Art. 52 Abs. 1 Ziff. 4 FamG). Die Unterhaltsvereinbarung kann auf Antrag gerichtlich genehmigt werden (Art. 52 Abs. 3 FamG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 5. Trennungsunterhalt

Rz. 68 Die Vorschriften über die Unterhaltsverpflichtung im Falle der Trennung sind im großen Umfang den o.g. Vorschriften im Falle der Scheidung angepasst, so dass insoweit darauf verwiesen werden kann (vgl. Rdn 58 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit

Rz. 181 Die Scheidung beendet nach Art. 270 Abs. 1 CC grundsätzlich die Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten. Das französische Recht geht insoweit von der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten aus. Die Scheidung soll nicht zu einer Bereicherung eines Ehegatten führen. Diese Grundsätze können jedoch nicht in allen Fällen strikt eingehalten werden, z.B. wenn ein Ehegatte s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / IV. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 66 Dem Antrag auf gerichtliche einvernehmliche Scheidung haben die Ehegatten auch eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art. 96 Abs. 1). Wird die Ehe wegen Unzumutbarkeit der Ehe geschieden, so entscheidet das Gericht über die vorhin genannten Punkte (Art. 98 Abs. 2).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Unterhaltspflicht bei Scheidung von Tisch und Bett

Rz. 42 Von Tisch und Bett geschiedene Ehegatten schulden einander wechselseitig Unterhalt; diese Verpflichtung endet bei Auflösung der Ehe (Art. 1:169 Abs. 3 BW).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Versorgungsausgleich

Rz. 62 Bei der Berechnung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ist theoretisch das gesamte Vermögen inklusive der Rentenanwartschaften zu berücksichtigen. Dies geschieht in der Praxis jedoch nicht. Das finnische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / V. "Vertretung" der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 46 Die Regelung von Art. 166 ZGB über die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft steht im Zusammenhang mit Art. 163 ZGB, wonach beide Ehegatten die Verantwortung für den Unterhalt der Familie tragen. Dies setzt voraus, dass beide Ehegatten unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft und der konkreten Aufgabenteilung zum selbstständigen Abschluss der zur Deckung des Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / XV. Das Haager Kinderunterhaltsabkommen (HKindUntÜ)

Rz. 330 Nach Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956[422] (HKindUntÜ) bestimmt sich die Frage, ein Kind (mithin i.S.d. Art. 1 Abs. 4 HKindUntÜ jedes eheliche, uneheliche oder an Kindes statt angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 157 Die Ehescheidung wurde in Italien erst mit Gesetz Nr. 898 vom 1.12.1970 eingeführt.[207] Mit der Familienrechtsreform von 1975 hat der italienische Gesetzgeber die vorgegebene Systematik des Codice civile beibehalten: Im Codice civile (Art. 150–158 c.c.) wird nach wie vor nur die Trennung der Ehegatten geregelt. Für die Scheidung gilt das Gesetz von 1970 mit den durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / III. Trennung

Rz. 64 Die der Scheidung gesetzessystematisch nachgeordnete gerichtliche Trennung ist wie die Scheidung in zwei Formen vorgesehen: die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige Trennung.[67] Nach der Generalverweisung in Art. 1794 CC sind die für die Scheidung geltenden Vorschriften auf die Trennung entsprechend anzuwenden, mithin kommt auch ein Verfahren mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / II. Rechtsfolgen

Rz. 105 Zum einen gelten gem. Art. 74 FGB die gesetzlichen Regelungen für den ehelichen Güterstand für Vermögen, das während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erworben wird, sofern die Parteien durch einen schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart haben. Zum anderen erwerben die Parteien einen Unterhaltsanspruch, der dem nachehelichen Unterhaltsanspruch von Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 63 Sofern minderjährige Kinder bei einem Elternteil wohnen, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Auch in diesem Bereich fehlen im Gesetz und in der Rechtsprechung klare Berechnungsgrundlagen. Unter Anrechnung des finnischen Kindergeldes (2020: 94,88 EUR/Monat für das erste Kind) richtet sich der Kindesunterhalt nach den Bedürfnissen des Kindes, wobei es a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / V. Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 69 Die Möglichkeiten einer vertraglichen Vereinbarung sind unter den einzelnen Scheidungsfolgen abgehandelt. Da bei einer gerichtlichen Durchführung von Scheidungsfolgenangelegenheiten, wie z.B. Unterhalt oder Vermögensteilung, das Ergebnis nicht vorausgesagt werden kann und die Kosten erheblich sind, ist dringend zu raten, diese Vereinbarungen vorab außergerichtlich zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 4. Ehevertrag (huwelijkse voorwaarden)

Rz. 99 Wie im Vorangehenden erwähnt, führt schon das Anliegen der Ehescheidung oder der Beendigung der registrierten Partnerschaft zur Auflösung der Gütergemeinschaft (siehe Rdn 86), sodass jeder Ehegatte Anspruch auf Zuteilung der Hälfte des Gemeinschaftsvermögens hat (siehe Rdn 87). Die Gütertrennung (koude uitsluiting, vgl. Rdn 38) kann zum unbilligen Ergebnis führen, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 4. Auf ein bestimmtes Unterhaltsverfahren bezogene Rechtswahl

Rz. 193 Gemäß Art. 7 HUntProt können die Beteiligten für die Zwecke eines einzelnen Unterhaltsverfahrens in einem bestimmten Staat ausdrücklich das Recht dieses Staates als das auf eine Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmen. Diese Rechtswahl unterscheidet sich in einigen Punkten von der vorgenannten Rechtswahlmöglichkeit:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / cc) Lasten der Errungenschaftsgemeinschaft und Verwaltung

Rz. 35 Das Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft ist zunächst naturgemäß für den Unterhalt der Familie, zur Ernährung und Erziehung der gemeinsamen Kinder und für den Lebensstandard der Familie angemessen einzusetzen (Art. 1362 CC). Daneben sind aus Mitteln des Gesamtguts die Kosten zu bestreiten, die mit dem Erwerb, Besitz und Genuss der gemeinsamen Güter sowie mit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 97 Der Kindesunterhalt richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über den Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) und ist dem Grunde nach unabhängig davon, ob (auch) an den geschiedenen Ehegatten Unterhalt geleistet wird. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung i.d.R. durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Natural...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / VIII. Scheidungsverfahren

Rz. 101 Die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zeit nach der Scheidung nebst Kindesunterhalt sowie etwaiger weiterer, hiermit zusammenhängender Fragen, wie z.B. Umgangs- und Besuchsrecht, ist Gegenstand eines eigenständigen gerichtlichen Verfahrens nach § 452 des Gesetzes Nr. 292/2013 GBl., das dem Scheidungsverfahren vorgeschaltet sein muss (siehe Rdn 55). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Geldleistungen während des Zusammenlebens

Rz. 51 Auf Begehren eines Ehegatten setzt das Gericht die Geldbeträge für den Unterhalt der Familie fest. Ebenso setzt es den Betrag für den Ehegatten fest, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen im Beruf oder Gewerbe hilft. Obwohl die Regelung des Art. 173 des schweizerischen ZGB weitgehend mit der türkischen identisch ist, beinhaltet sie einen wichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Allgemeines

Rz. 149 Das österreichische Recht sieht im Fall der Scheidung (ebenso bei Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe) einen Vermögensausgleich zwischen den Gatten vor, die sog. "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" (§§ 81 ff. EheG). Ein Aufteilungsverfahren findet nicht automatisch im Anschluss an eine Ehescheidung statt, sondern muss fristg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 103 Gleichgeschlechtliche Partner können seit dem 1.7.2006 ihre Partnerschaft registrieren lassen.[77] Voraussetzung für die Eintragung der Partnerschaft ist, dass mindestens ein Partner die tschechische Staatsangehörigkeit hat, beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und keiner von ihnen in einer Ehe oder in einer bereits registrierten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 105 Der Ehevertrag kann – und wird in der Praxis häufig – bereits vor der Ehe geschlossen und entfaltet dann Rechtswirkungen erst mit der Eheschließung. Möglich ist es aber auch, den Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während der Ehe zu schließen (vgl. § 1408 Abs. 1 BGB). Scheidungsvereinbarungen dienen definitionsgemäß der Regelung einer konkret bevorstehenden Scheidung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 50 In Art. 1441 ZGB, welcher im Jahr 2017 grundlegend novelliert worden ist, wird die einverständliche Scheidung geregelt.[88] Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Folgendes zu unterstreichen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / c) Gütertrennung

Rz. 84 Bei Gütertrennung hat der Vermögenserwerb eines Ehegatten keinerlei Wirkung auf das Vermögen des anderen Ehegatten, d.h. es entsteht einander gegenüber weder ein dinglicher noch ein schuldrechtlicher Anspruch aufgrund eines ehegüterrechtlichen Rechtstitels.[79] Sie nutzen und verwalten ihr Vermögen selbstständig, haften nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / VII. Kollisionsrecht

Rz. 72 Die EU-UnterhaltsVO regelt durch Verweis auf das HUntProt das anwendbare Recht für den nachehelichen Unterhalt. Für die nachehelichen gesetzlichen sowie vertraglichen vermögensrechtlichen Beziehungen ist die EUGüVO zu befragen, da Slowenien an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt. Für die persönlichen Rechtsverhältnisse zwischen den geschiedenen Ehegatten ist das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 93 Die Scheidungsfolgen sind vom Gesetz weitgehend streng vorgegeben – in Abhängigkeit von der gerichtlichen Feststellung des Allein- oder hauptsächlichen Verschuldens eines der Ehegatten (siehe Rdn 61). Damit wird auch klargestellt, dass die Parteien zumindest bei der Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten keinen Raum für vertragliche Vereinbarungen für die Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 103 Die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuer haben nur Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben (siehe Rdn 54). Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten kommt allerdings auf Antrag das begrenzte Realsplitting in Betracht (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1a EStG). Dabei kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Unheilbare Zerrüttung der Ehe

Rz. 69 Für die Ehescheidung ist lediglich ein Grund vorgesehen: die unheilbare Zerrüttung der Ehe.[65] Dies gilt sowohl für den einseitigen Antrag als auch für den gemeinsamen Antrag. Der Antrag auf Ehescheidung hat die Behauptung der unheilbaren Zerrüttung zu enthalten. Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn das Zusammenleben unerträglich erscheint und keinerlei Aussicht auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 58 Die Voraussetzungen der Ehescheidung sowie ihr Vollzug werden grundsätzlich an Art. 16 ZGB angeknüpft. Nach Art. 16 ZGB unterliegen die gerichtliche Trennung und die Ehescheidung dem Recht, das die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zum Zeitpunkt des Beginns des Trennungs- und Scheidungsverfahrens regelt. Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten rich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Funktion

Rz. 207 Art. 5 Abs. 6 l. div. n.F. sieht die Verpflichtung eines Ehegatten vor, dem anderen Ehegatten einen assegno zu gewähren,[237] wenn Letzterer keine adäquaten Mittel hat oder diese infolge objektiver Umstände nicht besorgen kann. Zu dieser Voraussetzung des assegno di divorzio (mezzi adeguati e/o nell’impossibilità di procurarseli per ragioni obiettive) tritt als weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 67 Grundsätzlich behalten die geschiedenen Ehegatten den bei der Eheschließung gewählten Namen (Art. 17 Abs. 1 PersonennameG). Der Ehegatte, der bei der Eheschließung seinen Namen geändert hat, kann innerhalb von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären, dass er seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen möchte (Art. 17 Abs. 2 PersonennameG).[98...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / c) Der privilegierte Anspruch gegen den alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 105 Ist ein Ehegatte für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden worden, so schuldet er dem anderen Ehegatten auch dann Unterhalt, wenn durch die Scheidung der Ehe eine wesentliche Verschlechterung der materiellen Situation des unschuldigen Ehegatten eingetreten ist (Art. 60 § 2 FVGB). Die Verschlechterung muss ihre Ursache in der Scheidung haben. Auf die Bedür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 65 Gemäß Art. 4 Pensions- und InvaliditätsversicherungG ist der Pensionsanspruch als persönliches Recht nicht übertragbar. Der geschiedene Ehegatte hat jedoch unter den Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 1 2. Alinea leg cit Anspruch auf eine Witwenpension, wenn er gegenüber dem Verstorbenen unterhaltsberechtigt war[96] und den Unterhalt bis zum Tod des Versicherten bezogen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, Verfahren, internationale Zuständigkeit

Rz. 156 Maßgeblich für die Behandlung von Ehesachen und damit zusammenhängender Unterhaltsprobleme ist ausschließlich die lex fori. Den Parteien kommt keine Rechtswahlmöglichkeit zu.[109] Prozessuale Besonderheiten gelten, wenn einer der Ehegatten keinen Aufenthalt im Inland hat. Trotz der grundsätzlichen Anerkennung ausländischer Ehescheidungen (siehe Rdn 123) folgt daraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / d) Besonderheiten der einvernehmlichen Scheidung

Rz. 192 Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Abfindungsleistung gem. Art. 278 CC in der abzuschließenden Scheidungsvereinbarung geregelt, die jedoch nicht genehmigt wird, wenn sie einseitig die Interessen eines Ehegatten verletzt. Für die Scheidungsvereinbarung besteht über die vorstehend aufgeführten gesetzlichen Schranken hinaus Vertragsfreiheit, so dass einvernehml...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann in Schweden nur durch den Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung aufgelöst werden. Bestimmungen im Recht anderer Staaten über die Auflösung einer Ehe (Annullierung; Nichtigkeitserklärung), z.B. wegen schwerer Fehler, können in Schweden nicht zu einer Annullierung der Ehe führen, sondern nur zu einem Scheidungsurteil. Dies gilt ebenfalls für Bigamiefäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Zuständigkeit

Rz. 115 Sachlich zuständig ist das Bezirksgericht (§ 49 Abs. 2 Z. 2a JN). Örtlich zuständig ist primär das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehegatten den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben (§ 76 Abs. 1 S. 1 JN). Eine Gerichtsstandvereinbarung ist unter der Voraussetzung, dass die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist, zulässig.[181] R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 99 Gemäß Art. 38 Abs. 1 FamKodex können die Ehegatten ehevertraglich Regelungen insbesondere vorsehen über:mehr