Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IV. Sonstige Beschränkungen

Rz. 85 Verfügungsbeschränkungen bezüglich Hausrats und Ehewohnung existieren im italienischen Recht nicht. Jeder Ehegatte kann über in seinem Eigentum befindliche Hausratsgegenstände sowie die Ehewohnung frei verfügen. Es besteht nach Art. 143 c.c. jedoch eine Verpflichtung zur Stellung einer angemessenen Ehewohnung. Soweit ein Ehegatte durch eine sachenrechtlich zulässige u...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

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Katalonien / 1. Voraussetzungen und Kriterien der Festsetzung

Rz. 26 Der Ehegatte, der infolge der Beendigung des Zusammenlebens eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation erleidet, hat das Recht auf eine von dem anderen Ehegatten zu bezahlende Ausgleichsabfindung (prestació compensatòria). Der Betrag der Abfindung darf weder den während der Ehe gelebten Lebensstandard noch jenen des ersatzpflichtigen Ehegatten übersteigen (Ar...mehr

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Katalonien / 5. Dauer und Erlöschen

Rz. 30 Wird die Ausgleichsabfindung als Pension festgesetzt, muss ihre Dauer eingeschränkt sein, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Festsetzung mit unbeschränkter Dauer rechtfertigen (Art. 233–17.4 CCCat). Die Zuteilung einer Pension auf unbestimmte Dauer ist außergewöhnlich und bedarf des Nachweises, dass der Begünstigte, aufgrund seiner persönli...mehr

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Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 90 Seit 1977 sieht das Gesetz die Durchführung des Versorgungsausgleichs [95] vor. Er dient wie der Zugewinnausgleich (siehe Rdn 68 ff.) der Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens der Ehegatten, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung (Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung/Kinderbetreuung) einem Ehegatten allein rechtlich zugeordnet war....mehr

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Katalonien / 3. Festsetzung der Höhe der Ausgleichsabfindung

Rz. 28 Dem Richter steht für die Festsetzung der Abfindung ein großer Ermessensspielraum zu, auch wenn er die vorerwähnten Kriterien (siehe Rdn 26) zu berücksichtigen hat. Die Auflösung des ehelichen Zusammenlebens stellt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der Zulässigkeit und der Höhe der Ausgleichsabfindung dar.[18] Der Betrag der Abfindung kann selbstverständli...mehr

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Österreich / d) Widerklage, Mit- und Verschuldensantrag, Schuldausspruch

Rz. 122 Will der Beklagte ein Verschulden des Klägers geltend machen, so kann er eine Widerklage erheben, wenn er auch die Scheidung erreichen will. Selbst wenn der Kläger mit seinem Begehren nicht durchdringt, kommt es bei erfolgreicher Widerklage zur Scheidung der Ehe.[188] Ist der beklagte Ehegatte hingegen nicht scheidungswillig, kann er einen Mitverschuldensantrag (§ 60...mehr

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Russland / VIII. Internationale Zuständigkeit

Rz. 90 Die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Scheidungsfolgesachen richtet sich nach den allgemeinen Regeln (Art. 402 Abs. 2, 3 ZPO). Sie ist gegeben, wennmehr

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Belgien / c) Eintragung des Scheidungsurteils in die Standesregister

Rz. 133 Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, übermittelt die Gerichtskanzlei die Angaben des Urteils an die Datenbank der Personenstandsurkunden (DPSU), welche der Heiratsurkunde der Ehegatten einen diesbezüglichen Vermerk beifügt oder, in Ermangelung einer Heiratsurkunde, in der DPSU eine Scheidungsurkunde ausstellt. Erst mit der Eintragung des Scheidungsurteils i...mehr

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Russland / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 85 Das russische Kollisionsrecht sieht keine besonderen Anknüpfungen für die Regelung der Scheidungsfolgen vor. Auf diese findet das nach Art. 161 FGB für die Ehewirkungen maßgebliche Recht Anwendung (vgl. Rdn 41), da es sich bei den Scheidungsfolgen um Rechte und Pflichten der (geschiedenen) Ehegatten handelt, die durch die Ehe begründet wurden, und das russische Recht ...mehr

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Slowakische Republik / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 69 Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft treffen (siehe Rdn 56). Die Ehegatten können vereinbaren, dass der Ehegatte mit besseren Vermögensverhältnissen nach der Scheidung dem anderen Ehegatten einen höheren nachehelichen Unterhalt gewähren wird, als gesetzlich vorgesehen ist. Dies hängt jedoch ausschließlich von der Vere...mehr

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Schweiz / VI. Grundnorm des Eherechts

Rz. 49 Die Ehegatten sind verpflichtet, das Wohl der ehelichen Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Diese in Art. 159 ZGB – der Grundnorm des Eherechts – niedergelegten Grundsätze gelten als generelle Leitlinien für die eheliche Gemeinschaft. Als solche dienen sie zur Auslegun...mehr

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Belgien / II. Einverständliche Scheidung

Rz. 153 Bei der einverständlichen Scheidung werden die Scheidungsfolgen (Vermögensteilung, nachehelicher Unterhalt, eventuelle Regelung der Altersversorgung, Verteilung der elterlichen Sorge und andere Scheidungsfolgen) vertraglich geregelt. Der Vertrag wird diesbezüglich mit der Eintragung des Scheidungsurteils in die Standesregister wirksam. Rz. 154 Zwischen den Ehegatten w...mehr

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Ungarn / 1. Unterhaltsberechtigung

Rz. 159 Der Inhalt der Bedürftigkeit ohne Selbstverschulden ist im Gesetz nicht definiert. Die Bedürftigkeit ist eine objektive Kategorie: Der geschiedene Ehegatte kann sich von seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst nicht unterhalten. Die Erwerbsunfähigkeit kann mehrere Ursachen haben, z.B. Krankheit des geschiedenen Ehegatten, wie auch schwere Krankheit eines gemeins...mehr

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Polen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 131 Das Gesetz enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein g...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 58 Gegenwärtig gilt das "Gesetz über die Steuer auf das Einkommen" (im Folgenden: EStG),[31] das in seiner ursprünglichen Form 2008 erlassen wurde. Es enthält steuerliche Vergünstigungen, die nicht an der Tatsache des Verheiratetseins, sondern an der tatsächlichen Unterhaltsgewährung an den bedürftigen Ehegatten und das Kind bzw. die Kinder[32] anknüpfen. Dies wird durch...mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr

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Polen / b) Der einfache Anspruch gegen den nicht alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 102 Ist weder der Anspruchsteller noch der Anspruchsgegner alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe, so kann der Anspruchsteller Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig und der Anspruchsgegner leistungsfähig ist (Art. 60 § 1 FVGB). Rz. 103 Bedürftig ist, wer seine elementaren Bedürfnisse aus eigenen Kräften und Mitteln nicht befriedigen kann. Die elementaren Bedürfnisse or...mehr

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Belgien / 1. Vor der Ehe

Rz. 156 Vor der Ehe können in einem Ehevertrag nur die güterrechtlichen Auswirkungen der Scheidung geregelt werden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nicht rechtsgültig vereinbart werden. Einzige Ausnahme bildet eine diesbezügliche Vereinbarung gem. Art. 1388 Abs. 2 ZGB für den Fall, dass mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung einen ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Trennungsunterhalt

Rz. 145 Nach Art. 156 c.c. kann dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden, wenn er keine eigenen angemessenen Einkünfte hat.[192] Beim Getrenntlebensunterhalt geht es darum, dem ökonomisch schwächeren Ehegatten zu ermöglichen, den ehelichen Lebensstandard beizubehalten.[193] Soweit der unterhaltsbedürftige Ehegatte die Trennung verschuldet hat, steht ...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 19 Anders als das englische Recht kennt Schottland traditionell die Möglichkeit, Scheidungsfolgen durch vertragliche Vereinbarungen (auch schon vor oder während der Ehe) zu regeln. Diese Vereinbarungen konnten sogar den Verzicht auf finanzielle Anordnungen bei Scheidung enthalten und durften nur unter allgemeinen Vertragsanfechtungsregeln (wie z.B. aufgrund Irrtums oder ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis

Rz. 44 Vorbedingung für diese Scheidungsart ist, dass die Eheleute eine Urkunde aufsetzen lassen von einem Notar oder Rechtsanwalt bezüglich der Teilung ihres Vermögens und ihre jeweiligen Rechte diesbezüglich regeln. Bei Immobiliarvermögen muss die Urkunde zwingend von einem Notar aufgesetzt werden. Wenn kein auf die Ehegatten aufzuteilendes Vermögen besteht, geben die Ehel...mehr

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Spanien / IV. Auflösung und Folgen

Rz. 119 Die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Lebenden findet nach den verschiedenen Foralrechten überwiegend nach folgenden – ohne Weiteres plausiblen – Gründen statt:[175] durch übereinstimmende Willenseinigung, durch Trennung, durch Heirat oder nach dem Willen eines Partners, wenn er dies dem anderen ordnungsgemäß mitteilt. Die Vereinbarung von zusät...mehr

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Portugal / 5. Altersversorgung

Rz. 92 Einen Versorgungsausgleich oder Ausgleich von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kennt das portugiesische Recht nicht. Der portugiesische Ansatz der Altersversorgung – auch nach Scheidung – geht vielmehr von einem unbefristet bestehenden nachehelichen Unterhaltsanspruch aus, der selbst nach dem Tod des Unterhaltsschuldners weiterbesteht, dann nämlich gege...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Trennungsunterhalt

Rz. 103 Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten mit der Scheidung (ÄktB 6:7). Jedoch kann das Gericht bestimmen, dass Unterhalt ausnahmsweise für eine kürzere Übergangszeit, in ganz krassen Härtefällen auf Lebenszeit, zu zahlen ist.[55] Die schwedischen Gerichte sind in diesen Fällen jedoch äußerst zurückhaltend. Das schwedische Recht geht vom Grund...mehr

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Katalonien / 1. Haushaltungskosten

Rz. 12 Ausgaben, die für den Unterhalt der Familie notwendig sind, werden vom Gesetz als Haushaltungskosten bezeichnet. Haushaltungskosten umfassen nicht nur die Kosten für Nahrungsmittel und ärztliche Versorgung, sondern auch die Kosten für die Erhaltung, Instandhaltung und Renovierung der Familienwohnung und anderer Haushaltsgegenstände (Art. 231–5 Abs. 1 CCCat). Falls mit...mehr

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Bulgarien / 2. Unterhaltsrecht

Rz. 101 Im autonomen Kollisionsrecht handeln Art. 87 und Art. 88 IPRGB von Unterhalt, wobei Letzterer den Regelungsgegenstand des Unterhaltsstatuts bestimmt. Seit dem 18.6.2011 bestimmt sich das Unterhaltsstatut gem. Art. 15 EU-UnterhaltsVO[103] nach den Vorschriften des HUP[104] für alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs. Das HUP geht A...mehr

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Österreich / a) Verwirkung, Tod des Berechtigten

Rz. 182 Der Berechtigte verwirkt den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht (Drohungen, Tätlichkeiten, Verbreitung unwahrer Tatsachen, Beschimpfungen, nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Kontaktrechts[293]) oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel (Prostituti...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Beni comuni de residuo

Rz. 55 Arbeitseinkünfte und Erträge aus Vermögen, das einem Ehegatten allein gehört und nicht in das Gesamtgut fällt, werden – auch wenn sie während der Ehezeit erzielt werden – nicht Gesamtgut (Art. 177 Abs. 1 lit. b, c c.c.), sondern bilden die sog. comunione de residuo. Jeder Ehegatte kann darüber beliebig verfügen und sie verbrauchen, soweit er damit seine eherechtlichen...mehr

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Frankreich / e) Steuerliche Behandlung

Rz. 194 Die steuerliche Behandlung von Abfindungs- bzw. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten ist in Art. 80quater, 156 Abs. 2 Nr. 2, 199octodecies CGI geregelt. Rz. 195 Handelt es sich um eine Einmalzahlung oder werden die Zahlungen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten erbracht, kann der Schuldner nach Art. 199octodecies CGI 25 % der erbrachten Leist...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Lex-fori-Grundsatz

Rz. 92 Da englische Gerichte in einer Gesamtwürdigung über alle Scheidungsfolgen zu entscheiden haben, wird auch kollisionsrechtlich nicht zwischen verschiedenen Anknüpfungen für Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich unterschieden. Vielmehr wenden die Gerichte in England auf alle Scheidungsfolgen – wie auf die Scheidung selbst – immer ihr eigenes Recht als lex fori ...mehr

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Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

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Slowenien / IX. Internationale Zuständigkeit

Rz. 76 Betreffend die Aufteilung des Vermögens ist die EUGüVO zu beachten, da Slowenien an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt. Rz. 77 Betreffend den nachehelichen Unterhalt sind die Zuständigkeitsregeln der EU-UnterhaltsVO abschließend. Die Zuständigkeit für die elterliche Verantwortung bestimmt sich bei gewöhnlichem Aufenthalt des Kindes in einem EU-Mitgliedstaat nach ...mehr

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Großbritannien: England und... / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 38 Jeder Ehegatte kann nach s. 17 Matrimonial Causes Act (MCA) 1973 Antrag auf gerichtliche Trennung (judicial separation) stellen, indem er sich auf einen der in Rdn 40 näher beschriebenen fünf Scheidungssachverhalte beruft. Im Unterschied zur Scheidung ist die gerichtliche Trennung auch auszusprechen, wenn die Scheidung (ausnahmsweise) nicht erfolgen dürfte, weil trotz...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehegatten

Rz. 210 Die Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehegatten ist im Gesetz nicht als ausdrückliche Tatbestandsvoraussetzung genannt. Sie ergibt sich aber indirekt aus Art. 5 Abs. 6 l. div., wo für die Feststellung des Fehlens adäquater Mittel darauf abgestellt wird, dass ein Ehegatte wirtschaftlich schlechter steht als der andere.[243] Die Leistungsfähigkeit muss aufgrund der...mehr

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Frankreich / c) Laufende Unterhaltszahlung, Leibrente

Rz. 189 Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Alter oder der Gesundheitszustand des Schuldners dies verlangt, kann der Richter gem. Art. 276 CC die Entschädigung in Form von laufenden Unterhaltszahlungen (rente viagère) gewähren. Die Unterhaltszahlung läuft seit der Reform vom 26.5.2004 zwingend auf Lebenszeit. Auch eine Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten ändert ...mehr

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Kroatien / 2. Bleiberecht

Rz. 36 Fragen des Bleiberechts regelt das kroatische Ausländergesetz[37] (im Folgenden: AuslG), das drei Arten des rechtmäßigen Aufenthalts von Ausländern in Kroatien kennt: den Aufenthalt bis 3 Monate, den vorübergehenden Aufenthalt und den ständigen Aufenthalt (Art. 44 AuslG). Gemäß Art. 47 Abs. 1 Ziff. 1 kann eine Erlaubnis zu einem vorübergehenden Aufenthalt zur Familien...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Das Familienunternehmen

Rz. 82 Art. 230 bis c.c. über die impresa familiare enthält eine besondere zwingende Schutzregelung für Familienangehörige, die faktisch – d.h. ohne Arbeitsverhältnis und ohne Beteiligung z.B. als Gesellschafter – und dauerhaft im Familienbetrieb eines Einzelunternehmers[109] tätig sind (z.B. Gastwirte, Handwerker oder Landwirte) oder den Betrieb in sonstiger Weise fördern.[...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Familienunterhalt

Rz. 87 Nach Art. 143 Abs. 3 c.c. ist jeder Ehegatte verpflichtet, entsprechend seinem Vermögen und seiner Arbeitskraft zu den "Familienbedürfnissen" beizutragen (obbligo di contribuzione), sei es durch Erwerbseinkommen oder durch häusliche Tätigkeit. Der Begriff der Familienbedürfnisse wird eng ausgelegt.[114] Die Rede ist hier von primären und unverzichtbaren Bedürfnissen (...mehr

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Finnland / b) Zweite Stufe des Scheidungsverfahrens

Rz. 52 Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist gem. § 26 Abs. 2 AL die Scheidung auszusprechen, wenn einer der Ehegatten oder beide dies beantragen. Die Frist beträgt hierfür weitere sechs Monate. Ein solcher Antrag sieht wie folgt aus: Muster 2: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Amtsgericht Helsinki Postfach 6 50 00181 Helsinki AN DAS A...mehr

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Polen / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 Nach Art. 61/4 § 1 FVGB hat die Trennung von Tisch und Bett grds. die gleichen Folgen wie eine Scheidung. Dies gilt jedoch nicht, sofern das Gesetz etwas anderes bestimmt. Die Unterschiede zur Scheidung sind folgende:mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 27 Zu den praktisch wichtigsten Folgen der Ehe zählt die Pflicht der Ehegatten, gemeinsam für die Deckung der Familienbedürfnisse beizutragen, insbesondere einander und ihre Familie angemessen zu unterhalten.[52] Hierbei differenziert auch das ZGB zwischen der Unterhaltspflicht bei Bestehen der Ehe (Art. 1389–1390 ZGB), der Unterhaltspflicht nach der Trennung (Art. 1391–...mehr

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Rumänien / G. Nichteheliche Lebensgemeinschaft (concubinaj)

Rz. 136 Trotz der zunehmenden praktischen Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat sich der Gesetzgeber der ZGB-Novelle dafür entschieden, diese nicht zu regeln. Laut Gesetz schützt der Staat nur die Familie und unterstützt nur den Abschluss der Ehe und die Entwicklung und Stärkung der Familie. Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, die im Ausland abgeschlosse...mehr

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Katalonien / 4. Geltendmachung und Zahlungsmodalitäten

Rz. 29 Die Ausgleichsabfindung kann nur im ersten Eheverfahren eingeklagt werden. Falls sie also nicht bei einem eventuellen Trennungsverfahren eingeklagt wurde, kann sie auch nicht bei einem späteren Scheidungsverfahren eingeklagt werden.[22] Die Abfindung darf als Geldsumme, als Rente oder mittels der Übergabe von Gütern entrichtet werden. Kommt eine Einigung zwischen den ...mehr

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Dänemark / 3. Erweiterung des Verfügungsrechts eines Ehegatten

Rz. 30 § 1 Abs. 3 ÆFL enthält eine eherechtliche Variante des allgemeinen Grundsatzes der negotiorum gestio. Ist ein Ehegatte während des gemeinsamen Zusammenlebens durch Abwesenheit oder Krankheit daran gehindert, für seine Angelegenheiten Sorge zu tragen, kann der andere Ehegatte, sofern keine andere Person hierzu ermächtigt ist, Maßnahmen ergreifen, wenn ein Zuwarten Nach...mehr

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Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 83 Nach der Ehescheidung gilt an sich der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es obliegt nach der gesetzlichen Konzeption jedem Ehegatten, seinen Unterhalt aus eigenen Einkünften oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Dies ist dem geschiedenen Ehegatten allerdings in vielen Fällen nicht möglich oder nicht zumutbar, so etwa bei der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder. Dann wi...mehr

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Katalonien / 2. Begründung der Ausgleichsabfindung

Rz. 27 Die Ausgleichsabfindung begünstigt jenen Ehegatten, der durch die Zerrüttung der Ehe den größeren Nachteil erleidet. Untersucht man die Kriterien, die bei der Erwägung einer Festsetzung der Abfindung herangezogen werden (siehe Rdn 26), so kommt man zu dem Schluss, dass die Abfindung hybrider Natur ist. Zum einen Teil hat die Abfindung einen Unterhaltscharakter, zum an...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Österreich / II. Adoption

Rz. 258 Nach österreichischem Recht kommt die Adoption (Annahme an Kindes statt) durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung zustande (§ 192 Abs. 1 ABGB). Die Nichteinhaltung der Formvorschrift bildet eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit.[402] Rz. 259 § 191 Abs. 1 ABGB sieht seit dem 2. Erwachsenensc...mehr