Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Finnland / III. Versorgungsausgleich

Rz. 62 Bei der Berechnung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ist theoretisch das gesamte Vermögen inklusive der Rentenanwartschaften zu berücksichtigen. Dies geschieht in der Praxis jedoch nicht. Das finnische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.mehr

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Schweiz / V. "Vertretung" der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 46 Die Regelung von Art. 166 ZGB über die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft steht im Zusammenhang mit Art. 163 ZGB, wonach beide Ehegatten die Verantwortung für den Unterhalt der Familie tragen. Dies setzt voraus, dass beide Ehegatten unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft und der konkreten Aufgabenteilung zum selbstständigen Abschluss der zur Deckung des Unt...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XV. Das Haager Kinderunterhaltsabkommen (HKindUntÜ)

Rz. 330 Nach Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956[422] (HKindUntÜ) bestimmt sich die Frage, ein Kind (mithin i.S.d. Art. 1 Abs. 4 HKindUntÜ jedes eheliche, uneheliche oder an Kindes statt angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 157 Die Ehescheidung wurde in Italien erst mit Gesetz Nr. 898 vom 1.12.1970 eingeführt.[207] Mit der Familienrechtsreform von 1975 hat der italienische Gesetzgeber die vorgegebene Systematik des Codice civile beibehalten: Im Codice civile (Art. 150–158 c.c.) wird nach wie vor nur die Trennung der Ehegatten geregelt. Für die Scheidung gilt das Gesetz von 1970 mit den durc...mehr

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Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

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Portugal / III. Trennung

Rz. 64 Die der Scheidung gesetzessystematisch nachgeordnete gerichtliche Trennung ist wie die Scheidung in zwei Formen vorgesehen: die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige Trennung.[67] Nach der Generalverweisung in Art. 1794 CC sind die für die Scheidung geltenden Vorschriften auf die Trennung entsprechend anzuwenden, mithin kommt auch ein Verfahren mit ...mehr

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Ukraine / II. Rechtsfolgen

Rz. 105 Zum einen gelten gem. Art. 74 FGB die gesetzlichen Regelungen für den ehelichen Güterstand für Vermögen, das während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erworben wird, sofern die Parteien durch einen schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart haben. Zum anderen erwerben die Parteien einen Unterhaltsanspruch, der dem nachehelichen Unterhaltsanspruch von Ehegatt...mehr

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Russland / VIII. Internationale Zuständigkeit

Rz. 90 Die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Scheidungsfolgesachen richtet sich nach den allgemeinen Regeln (Art. 402 Abs. 2, 3 ZPO). Sie ist gegeben, wennmehr

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Finnland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 63 Sofern minderjährige Kinder bei einem Elternteil wohnen, besteht regelmäßig ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Auch in diesem Bereich fehlen im Gesetz und in der Rechtsprechung klare Berechnungsgrundlagen. Unter Anrechnung des finnischen Kindergeldes (2020: 94,88 EUR/Monat für das erste Kind) richtet sich der Kindesunterhalt nach den Bedürfnissen des Kindes, wobei es a...mehr

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Finnland / V. Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 69 Die Möglichkeiten einer vertraglichen Vereinbarung sind unter den einzelnen Scheidungsfolgen abgehandelt. Da bei einer gerichtlichen Durchführung von Scheidungsfolgenangelegenheiten, wie z.B. Unterhalt oder Vermögensteilung, das Ergebnis nicht vorausgesagt werden kann und die Kosten erheblich sind, ist dringend zu raten, diese Vereinbarungen vorab außergerichtlich zu ...mehr

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Niederlande / 4. Ehevertrag (huwelijkse voorwaarden)

Rz. 99 Wie im Vorangehenden erwähnt, führt schon das Anliegen der Ehescheidung oder der Beendigung der registrierten Partnerschaft zur Auflösung der Gütergemeinschaft (siehe Rdn 86), sodass jeder Ehegatte Anspruch auf Zuteilung der Hälfte des Gemeinschaftsvermögens hat (siehe Rdn 87). Die Gütertrennung (koude uitsluiting, vgl. Rdn 38) kann zum unbilligen Ergebnis führen, das...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Auf ein bestimmtes Unterhaltsverfahren bezogene Rechtswahl

Rz. 193 Gemäß Art. 7 HUntProt können die Beteiligten für die Zwecke eines einzelnen Unterhaltsverfahrens in einem bestimmten Staat ausdrücklich das Recht dieses Staates als das auf eine Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmen. Diese Rechtswahl unterscheidet sich in einigen Punkten von der vorgenannten Rechtswahlmöglichkeit:mehr

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Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

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Spanien / cc) Lasten der Errungenschaftsgemeinschaft und Verwaltung

Rz. 35 Das Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft ist zunächst naturgemäß für den Unterhalt der Familie, zur Ernährung und Erziehung der gemeinsamen Kinder und für den Lebensstandard der Familie angemessen einzusetzen (Art. 1362 CC). Daneben sind aus Mitteln des Gesamtguts die Kosten zu bestreiten, die mit dem Erwerb, Besitz und Genuss der gemeinsamen Güter sowie mit der ...mehr

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Deutschland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 97 Der Kindesunterhalt richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über den Verwandtenunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) und ist dem Grunde nach unabhängig davon, ob (auch) an den geschiedenen Ehegatten Unterhalt geleistet wird. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung i.d.R. durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Natural...mehr

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Türkei / 2. Geldleistungen während des Zusammenlebens

Rz. 51 Auf Begehren eines Ehegatten setzt das Gericht die Geldbeträge für den Unterhalt der Familie fest. Ebenso setzt es den Betrag für den Ehegatten fest, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen im Beruf oder Gewerbe hilft. Obwohl die Regelung des Art. 173 des schweizerischen ZGB weitgehend mit der türkischen identisch ist, beinhaltet sie einen wichti...mehr

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Österreich / a) Allgemeines

Rz. 149 Das österreichische Recht sieht im Fall der Scheidung (ebenso bei Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe) einen Vermögensausgleich zwischen den Gatten vor, die sog. "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" (§§ 81 ff. EheG). Ein Aufteilungsverfahren findet nicht automatisch im Anschluss an eine Ehescheidung statt, sondern muss fristg...mehr

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Tschechische Republik / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 103 Gleichgeschlechtliche Partner können seit dem 1.7.2006 ihre Partnerschaft registrieren lassen.[77] Voraussetzung für die Eintragung der Partnerschaft ist, dass mindestens ein Partner die tschechische Staatsangehörigkeit hat, beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und keiner von ihnen in einer Ehe oder in einer bereits registrierten...mehr

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Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 50 In Art. 1441 ZGB, welcher im Jahr 2017 grundlegend novelliert worden ist, wird die einverständliche Scheidung geregelt.[88] Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Folgendes zu unterstreichen:mehr

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Ungarn / c) Gütertrennung

Rz. 84 Bei Gütertrennung hat der Vermögenserwerb eines Ehegatten keinerlei Wirkung auf das Vermögen des anderen Ehegatten, d.h. es entsteht einander gegenüber weder ein dinglicher noch ein schuldrechtlicher Anspruch aufgrund eines ehegüterrechtlichen Rechtstitels.[79] Sie nutzen und verwalten ihr Vermögen selbstständig, haften nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Na...mehr

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Slowenien / VII. Kollisionsrecht

Rz. 72 Die EU-UnterhaltsVO regelt durch Verweis auf das HUntProt das anwendbare Recht für den nachehelichen Unterhalt. Für die nachehelichen gesetzlichen sowie vertraglichen vermögensrechtlichen Beziehungen ist die EUGüVO zu befragen, da Slowenien an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt. Für die persönlichen Rechtsverhältnisse zwischen den geschiedenen Ehegatten ist das ...mehr

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Portugal / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 93 Die Scheidungsfolgen sind vom Gesetz weitgehend streng vorgegeben – in Abhängigkeit von der gerichtlichen Feststellung des Allein- oder hauptsächlichen Verschuldens eines der Ehegatten (siehe Rdn 61). Damit wird auch klargestellt, dass die Parteien zumindest bei der Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten keinen Raum für vertragliche Vereinbarungen für die Sch...mehr

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Deutschland / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 103 Die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuer haben nur Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben (siehe Rdn 54). Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten kommt allerdings auf Antrag das begrenzte Realsplitting in Betracht (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1a EStG). Dabei kann d...mehr

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Niederlande / 1. Unheilbare Zerrüttung der Ehe

Rz. 69 Für die Ehescheidung ist lediglich ein Grund vorgesehen: die unheilbare Zerrüttung der Ehe.[65] Dies gilt sowohl für den einseitigen Antrag als auch für den gemeinsamen Antrag. Der Antrag auf Ehescheidung hat die Behauptung der unheilbaren Zerrüttung zu enthalten. Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn das Zusammenleben unerträglich erscheint und keinerlei Aussicht auf...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Funktion

Rz. 207 Art. 5 Abs. 6 l. div. n.F. sieht die Verpflichtung eines Ehegatten vor, dem anderen Ehegatten einen assegno zu gewähren,[237] wenn Letzterer keine adäquaten Mittel hat oder diese infolge objektiver Umstände nicht besorgen kann. Zu dieser Voraussetzung des assegno di divorzio (mezzi adeguati e/o nell’impossibilità di procurarseli per ragioni obiettive) tritt als weite...mehr

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Slowenien / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 67 Grundsätzlich behalten die geschiedenen Ehegatten den bei der Eheschließung gewählten Namen (Art. 17 Abs. 1 PersonennameG). Der Ehegatte, der bei der Eheschließung seinen Namen geändert hat, kann innerhalb von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären, dass er seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen möchte (Art. 17 Abs. 2 PersonennameG).[98...mehr

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Polen / c) Der privilegierte Anspruch gegen den alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 105 Ist ein Ehegatte für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden worden, so schuldet er dem anderen Ehegatten auch dann Unterhalt, wenn durch die Scheidung der Ehe eine wesentliche Verschlechterung der materiellen Situation des unschuldigen Ehegatten eingetreten ist (Art. 60 § 2 FVGB). Die Verschlechterung muss ihre Ursache in der Scheidung haben. Auf die Bedür...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

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Slowenien / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 65 Gemäß Art. 4 Pensions- und InvaliditätsversicherungG ist der Pensionsanspruch als persönliches Recht nicht übertragbar. Der geschiedene Ehegatte hat jedoch unter den Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 1 2. Alinea leg cit Anspruch auf eine Witwenpension, wenn er gegenüber dem Verstorbenen unterhaltsberechtigt war[96] und den Unterhalt bis zum Tod des Versicherten bezogen...mehr

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Dänemark / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, Verfahren, internationale Zuständigkeit

Rz. 156 Maßgeblich für die Behandlung von Ehesachen und damit zusammenhängender Unterhaltsprobleme ist ausschließlich die lex fori. Den Parteien kommt keine Rechtswahlmöglichkeit zu.[109] Prozessuale Besonderheiten gelten, wenn einer der Ehegatten keinen Aufenthalt im Inland hat. Trotz der grundsätzlichen Anerkennung ausländischer Ehescheidungen (siehe Rdn 123) folgt daraus ...mehr

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Frankreich / d) Besonderheiten der einvernehmlichen Scheidung

Rz. 192 Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Abfindungsleistung gem. Art. 278 CC in der abzuschließenden Scheidungsvereinbarung geregelt, die jedoch nicht genehmigt wird, wenn sie einseitig die Interessen eines Ehegatten verletzt. Für die Scheidungsvereinbarung besteht über die vorstehend aufgeführten gesetzlichen Schranken hinaus Vertragsfreiheit, so dass einvernehml...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann in Schweden nur durch den Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung aufgelöst werden. Bestimmungen im Recht anderer Staaten über die Auflösung einer Ehe (Annullierung; Nichtigkeitserklärung), z.B. wegen schwerer Fehler, können in Schweden nicht zu einer Annullierung der Ehe führen, sondern nur zu einem Scheidungsurteil. Dies gilt ebenfalls für Bigamiefäll...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 99 Gemäß Art. 38 Abs. 1 FamKodex können die Ehegatten ehevertraglich Regelungen insbesondere vorsehen über:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IV. Sonstige Beschränkungen

Rz. 85 Verfügungsbeschränkungen bezüglich Hausrats und Ehewohnung existieren im italienischen Recht nicht. Jeder Ehegatte kann über in seinem Eigentum befindliche Hausratsgegenstände sowie die Ehewohnung frei verfügen. Es besteht nach Art. 143 c.c. jedoch eine Verpflichtung zur Stellung einer angemessenen Ehewohnung. Soweit ein Ehegatte durch eine sachenrechtlich zulässige u...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

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Katalonien / 1. Voraussetzungen und Kriterien der Festsetzung

Rz. 26 Der Ehegatte, der infolge der Beendigung des Zusammenlebens eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation erleidet, hat das Recht auf eine von dem anderen Ehegatten zu bezahlende Ausgleichsabfindung (prestació compensatòria). Der Betrag der Abfindung darf weder den während der Ehe gelebten Lebensstandard noch jenen des ersatzpflichtigen Ehegatten übersteigen (Ar...mehr

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Katalonien / 5. Dauer und Erlöschen

Rz. 30 Wird die Ausgleichsabfindung als Pension festgesetzt, muss ihre Dauer eingeschränkt sein, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Festsetzung mit unbeschränkter Dauer rechtfertigen (Art. 233–17.4 CCCat). Die Zuteilung einer Pension auf unbestimmte Dauer ist außergewöhnlich und bedarf des Nachweises, dass der Begünstigte, aufgrund seiner persönli...mehr

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Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 90 Seit 1977 sieht das Gesetz die Durchführung des Versorgungsausgleichs [95] vor. Er dient wie der Zugewinnausgleich (siehe Rdn 68 ff.) der Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens der Ehegatten, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung (Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung/Kinderbetreuung) einem Ehegatten allein rechtlich zugeordnet war....mehr

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Katalonien / 3. Festsetzung der Höhe der Ausgleichsabfindung

Rz. 28 Dem Richter steht für die Festsetzung der Abfindung ein großer Ermessensspielraum zu, auch wenn er die vorerwähnten Kriterien (siehe Rdn 26) zu berücksichtigen hat. Die Auflösung des ehelichen Zusammenlebens stellt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der Zulässigkeit und der Höhe der Ausgleichsabfindung dar.[18] Der Betrag der Abfindung kann selbstverständli...mehr

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Österreich / d) Widerklage, Mit- und Verschuldensantrag, Schuldausspruch

Rz. 122 Will der Beklagte ein Verschulden des Klägers geltend machen, so kann er eine Widerklage erheben, wenn er auch die Scheidung erreichen will. Selbst wenn der Kläger mit seinem Begehren nicht durchdringt, kommt es bei erfolgreicher Widerklage zur Scheidung der Ehe.[188] Ist der beklagte Ehegatte hingegen nicht scheidungswillig, kann er einen Mitverschuldensantrag (§ 60...mehr

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Belgien / c) Eintragung des Scheidungsurteils in die Standesregister

Rz. 133 Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, übermittelt die Gerichtskanzlei die Angaben des Urteils an die Datenbank der Personenstandsurkunden (DPSU), welche der Heiratsurkunde der Ehegatten einen diesbezüglichen Vermerk beifügt oder, in Ermangelung einer Heiratsurkunde, in der DPSU eine Scheidungsurkunde ausstellt. Erst mit der Eintragung des Scheidungsurteils i...mehr

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Russland / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 85 Das russische Kollisionsrecht sieht keine besonderen Anknüpfungen für die Regelung der Scheidungsfolgen vor. Auf diese findet das nach Art. 161 FGB für die Ehewirkungen maßgebliche Recht Anwendung (vgl. Rdn 41), da es sich bei den Scheidungsfolgen um Rechte und Pflichten der (geschiedenen) Ehegatten handelt, die durch die Ehe begründet wurden, und das russische Recht ...mehr

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Slowakische Republik / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 69 Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft treffen (siehe Rdn 56). Die Ehegatten können vereinbaren, dass der Ehegatte mit besseren Vermögensverhältnissen nach der Scheidung dem anderen Ehegatten einen höheren nachehelichen Unterhalt gewähren wird, als gesetzlich vorgesehen ist. Dies hängt jedoch ausschließlich von der Vere...mehr

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Schweiz / VI. Grundnorm des Eherechts

Rz. 49 Die Ehegatten sind verpflichtet, das Wohl der ehelichen Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Diese in Art. 159 ZGB – der Grundnorm des Eherechts – niedergelegten Grundsätze gelten als generelle Leitlinien für die eheliche Gemeinschaft. Als solche dienen sie zur Auslegun...mehr

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Belgien / II. Einverständliche Scheidung

Rz. 153 Bei der einverständlichen Scheidung werden die Scheidungsfolgen (Vermögensteilung, nachehelicher Unterhalt, eventuelle Regelung der Altersversorgung, Verteilung der elterlichen Sorge und andere Scheidungsfolgen) vertraglich geregelt. Der Vertrag wird diesbezüglich mit der Eintragung des Scheidungsurteils in die Standesregister wirksam. Rz. 154 Zwischen den Ehegatten w...mehr

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Ungarn / 1. Unterhaltsberechtigung

Rz. 159 Der Inhalt der Bedürftigkeit ohne Selbstverschulden ist im Gesetz nicht definiert. Die Bedürftigkeit ist eine objektive Kategorie: Der geschiedene Ehegatte kann sich von seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst nicht unterhalten. Die Erwerbsunfähigkeit kann mehrere Ursachen haben, z.B. Krankheit des geschiedenen Ehegatten, wie auch schwere Krankheit eines gemeins...mehr

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Polen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 131 Das Gesetz enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein g...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 58 Gegenwärtig gilt das "Gesetz über die Steuer auf das Einkommen" (im Folgenden: EStG),[31] das in seiner ursprünglichen Form 2008 erlassen wurde. Es enthält steuerliche Vergünstigungen, die nicht an der Tatsache des Verheiratetseins, sondern an der tatsächlichen Unterhaltsgewährung an den bedürftigen Ehegatten und das Kind bzw. die Kinder[32] anknüpfen. Dies wird durch...mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr