Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheit für steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die vorgenannten allgemeinen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen gelten selbstverständlich auch für gemeinnützigen Zwecken dienenden anerkannten Körperschaften. Dies beispielsweise auch dann, wenn die gemeinnützige Körperschaft keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und somit generell von der Befreiungsnor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, sind steuerbar. Die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dient nur dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder. Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus beim nachehelichen Unterhalt

BGB § 1578 § 1578b Leitsatz 1. Soweit bei der Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens bereits berufsbedingte Aufwendungen abgezogen wurden, spricht nichts dagegen, den Erwerbstätigenbonus – wie es die Süddeutschen Leitlinien vorsehen – allgemein mit einem Zehntel zu berücksichtigen. (Rn 23) 2. Der Erwerbstätigenbonus ist auch dann in die Unterhaltsberechnung einzustelle...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 14. Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt

Spätestens seit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts durch die seit 1.1.2008 geltende Vorschrift des § 1578b BGB besteht eine "Verwerfung" zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und dem Versorgungsausgleich.[52] Nach § 1578b BGB endet der nacheheliche Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten regelmäßig, sobald ehebedingte Nachteile nicht mehr fortwirk...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / II. Unterhaltsbedarf und Bedarfsbemessung beim Ehegattenunterhalt

Ausgangspunkt für die Ermittlung der Höhe und der Dauer des nachehelichen Unterhalts ist § 1578 BGB. Gemäß § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf. Beim Trennungsunterhalt kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhäl...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Da sich der Bedarf – wie dargelegt – beim nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemisst, die sich nach dem verfügbaren Familieneinkommen richten, muss der Unterhaltsberechtigte diese darlegen und beweisen. Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen, in den der Unterhalt nach einer Quote des Gesamteinkommens der Eheg...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wurde bei der Eherechtsreform im Jahr 1977 aus dem früheren § 58 EheG übernommen. Er beinhaltet nach dem seinerzeitigen Leitbild der Hausfrauenehe eine Lebensstandardgarantie. Der leistungsstärkere Ehegatte wurde zur Gewährung eines unter Umständen lebenslangen angemessenen Unterhalts an den anderen Ehegatten verpflichtet. Seit de...mehr

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FoVo 03/2020, Gesetzgeber g... / I. Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

Sicherung von Unterhalt und Betriebsgrundlagen Der Gesetzgeber sieht, dass Verbraucher in besonderer Weise in ihren Einkommensmöglichkeiten und Kleinstunternehmen in der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen ihres Erwerbsgeschäftes durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt sind. Auch andere Personen können jedenfalls vorübergehend in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Der G...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / 1. Anderweitige Berücksichtigung des Wohnwerts

Ein Anspruch auf Nutzungsvergütung kommt nicht in Betracht, wenn der Wohnvorteil des verbleibenden Ehegatten bereits anderweitig familienrechtlich kompensiert wird, z.B. über den Unterhalt.[27] Hinweis Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Rahmen einer gerichtlichen oder einverständlichen Regelung des Ehegattenunterhalts der Wohnvorteil und die Lasten für die Ehewohnun...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / I. Grundlagen

Unterhaltsberechtigt ist nur derjenige, der bedürftig ist und seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Die Anspruchsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt ergeben sich aus den §§ 1569 ff. BGB. Die Anspruchsgrundlage für den Trennungsunterhalt ist § 1361 BGB. Ein Unterhaltsanspruch setzt weiter die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus, § 1581 BGB.mehr

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AGKompakt 03/2020, Reisekos... / 1. Grundsatz

Beschränkung auf ortsansässigen Anwalt Unterhält der Anwalt seine Kanzlei nicht am Ort des Gerichts, sind seine Reisekosten nach den meisten ARB nur zu übernehmen, soweit sie auch bei einem am Gerichtsort ansässigen Anwalt angefallen wären. Das wiederum führt in den meisten Fällen dazu, dass der Rechtsschutzversicherer keine Reisekosten übernehmen muss. Beispiel 3: Auswärtige...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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AGS 03/2020, Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden

Von Heinz-Otto Höher. NJW-Schriftenreihe. 13. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 394 S., 45,00 EUR Mit der vorliegenden Auflage hat der bisherige Mitautor Höher das Werk alleine übernommen. Dr. Gerhard Küppersbusch, der das Werk in zahlreichen Auflagen geprägt hat, ist zwischenzeitlich ausgeschieden. Seit der Vorauflage 2016 galt es umfangreiche Rspr. und Gesetzesän...mehr

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zfs 03/2020, Strangulation ... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält eine private Unfallversicherung, in der ihr Sohn mitversichert ist. Der Vertrag sieht im Falle einer unfallbedingten Vollinvalidität die Zahlung einer Invaliditätssumme i.H.v. 273.000 EUR vor. Vereinbart ist die Geltung von AVB nach dem Muster der AUB 2014. Diese sehen insb. den folgenden Leistungsausschluss vor: Zitat "5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgen...mehr

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AGKompakt 03/2020, Reisekos... / II. Anwalt am Gerichtsort

Keine Reisekosten bei Gerichtstermin Die Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind nach der vorstehend zitieren Bedingung immer vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen. Für einen solchen Anwalt werden zwar keine Reisekosten durch Wahrnehmung von Terminen beim Gericht anfallen, da ein ortsansässiger Anwalt logischerweise seine Kanzlei am Ort des Gerichts unter...mehr

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Unterhaltsleistungen an studierendes Kind - Ermittlung der Einkünfte und Bezüge

Leitsatz Bei den nach § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu ermittelnden maßgeblichen Einkünften ist eine Saldierung der positiven und negativen Einkünfte vorzunehmen. Die als Zuschuss gewährten Bafög-Leistungen sind nicht um den anrechnungsfreien Betrag von 624 EUR zu mindern. Für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung genügt es nicht, wenn ein volljähriges Kind im Haushalt d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Beteiligungen an Personengesellschaften/Sozietäten mit ausländischer Betriebsstätte

Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach DBA-Recht als Unternehmensgewinne i. S. d. Art. 7 OECD-MA qualifiziert. Die mitunternehmerische Beteiligung eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer in- oder ausländischen Personengesellschaft, die im Ausland eine Betriebsstätte unterhält, führt dazu, dass die Betriebsstätte dem inländischen Beteiligten jewei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Sow...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen

Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. DBA. Praxis-Beispiel Kunstausstellung Das U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 § 20 Abs. 2 AStG bei Einkünften aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit (Beteiligung an einer ausländischen Sozietät)

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich gem. dem Wortlaut auf Betriebsstätten, und zwar auf Betriebsstätten i. S. d. nationalen Rechts nach § 12 AO. Die Begriffsbestimmung des § 12 AO gilt auch für die freiberufliche und selbstständige Tätigkeit (vgl. AEAO zu § 12 Nr. 1). Dies führt dazu, dass § 20 Abs. 2 AStG nicht nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern auch bei Einkünften au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vorstellung des L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Strafgefangener

Aufwendungen für den Unterhalt des in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Sohnes können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1989, 233; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Strafgefangener").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterhaltsleistung

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die typischen Unterhaltsaufwendungen für eine dem StPfl gegenüber unterhaltsberechtigte Person können nach § 33a EStG abgezogen werden. Die untypischen Unterhaltsaufwendungen werden von § 33 EStG erfasst (zur Abgrenzung s BFH BFH/NV 2008, 1920). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die durch die Verletzung der Unterhaltspflicht eines Elternteils e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgrenzung zu Kosten der allg Lebenshaltung

Rn. 24 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach st Rspr sind nur Kosten, die der Heilung oder Linderung – also zB Aufwendungen für einen Rollstuhl (BFH BStBl II 1980, 295) – des Leidens als ag Belastung anzuerkennen, grds aber nicht Kosten zur Vorbeugung o zur Erhaltung der Gesundheit (BFH BStBl II 1981, 23; 1981, 711; BFH/NV 1991, 386; BStBl II 2001, 543; Loschelder in Schmidt, § 33...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreute Kinder

Rn. 309 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG müssen Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG betreut werden. Das sind Kinder, die im ersten Grad mit dem StPfl verwandt sind (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG), Adoptivkinder (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG iVm § 32 Abs 2 EStG) sowie Pflegekinder (§ 32 Abs 1 Nr 2 EStG). Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder müsse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherungskosten

Lebensversicherungsprämien können grds als SA geltend gemacht werden. Hier bestehen aber die Höchstbeträge nach § 10 Abs 3 EStG. Nach hM kommen daher darüber hinausgehende Lebensversicherungsprämien nicht als ag Belastung in Betracht. Lebensversicherungsprämien werden aber im Allg auch nicht zu den Aufwendungen iSd § 33 Abs 1 EStG gehören. In der Nachentrichtung von Beiträgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kind

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung eines minderjährigen Kindes, das auswärts untergebracht ist, sind nach § 33 EStG grds nicht abziehbar (FG RP v 28.09.2010, 2 K 1638/09, BB 2010, 3118). Ist jedoch die auswärtige Unterbringung medizinisch indiziert, können ag Belastungen vorliegen (BFH BStBl II 1975, 607; BStBl III 1965, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zahlungen für einen Dritten

Rn. 209 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wendet der StPfl einem Dritten, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, schenkweise einen Geldbetrag zu, den der Dritte dann als Versicherungsbeitrag an das Versicherungsunternehmen zahlt, kann nur der Dritte die Beiträge als SA abziehen. Ein Abzug des schenkweise dem Dritten zugewendeten Geldbetrags beim StPfl ist nicht möglich....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Aufwendungen für Angehörige

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Unter § 33 EStG fallen auch Krankheitskosten, die der StPfl für eine von ihm unterhaltene unterhaltsberechtigte Person trägt. Mit der Steuerermäßigung nach § 33a EStG sind nur die typischen Unterhaltskosten, nicht aber untypische Unterhaltsaufwendungen wie Krankheits- und Pflegekosten abgegolten (BFH BStBl III 1965, 284; BFH/NV 2012, 1438). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Renten und dauernde Lasten bei Vermögensübertragungen, DStR 1992 Beiheft zu Heft 17; Fischer, Biergans/Koller, Vermögensübertragungen gegen private Versorgungsleistungen, DStR 1993, 742; Weber-Grellet, Veräußerung – Versorgung – Unterhalt, DStR, Beihefter zu Heft 31/1993; Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermög...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzessystematische Einordnung

Rn. 450 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gegenleistungsrenten sind aufzuteilen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Weitere Einzelfälle

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH BStBl III 1964, 330 lehnt Zwangsläufigkeit der Schuldaufnahme zB für Studienkosten mit Recht ab, weil die Berufswahl Sache der freien Willensentschließung sei; nur in Grenzfällen könnte in Anlehnung an den BFH Zwangsläufigkeit anerkannt werden, zB wenn Darlehensaufnahme zur Beendigung eines weit fortgeschrittenen Studiums notwendig is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anforderungen an den Übergabevertrag

Rn. 572 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ernsthafte Vereinbarungen bedingen, dass diese klar und eindeutig abgefasst worden sind und sodann auch vertragsgemäß tatsächlich vollzogen werden (vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 59). Hierzu gehört im Einzelnen, dass bei Übergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen als wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begünstigte Aufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 3 und 4 EStG)

Rn. 351 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind die unmittelbaren Kosten der Berufsausbildung abziehbar. Für den Abzug maßgebend ist, wann die Aufwendungen gemäß § 11 Abs 2 EStG verausgabt worden sind. Dies gilt auch bei kreditfinanzierten Aufwendungen (BFH BFH/NV 2008, 1136). Bei der Ermittlung der Aufwendungen gelten die allg Grundsätze des EStG (BMF ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Zusammentreffen von Unterhalts- und anderen Ansprüchen (Nr. 4)

Rz. 34 Die Vorschrift regelt die Fälle des Zusammentreffens von Pfändungen privilegierter und gewöhnlicher Gläubiger. Soweit ausschließlich privilegierte oder gewöhnliche Gläubiger pfänden, ist § 804 Abs. 3 ZPO einschlägig. Auch ältere Unterhaltsforderungen genießen keine – anderweitig begründete – Priorität. Bei Pfändung des Arbeitseinkommens durch privilegierte und gewöhnl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Schenkung

Rz. 15 Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 der Pfändung nicht unterworfen (BGH, NJW 2007, 60 = WM 2007, 179 = BGHReport 2007, 91 = MDR 2007, 387). Ist der Rückgewähranspruch daher rechtshängig geworden, kann er gepfändet und kann gegen ihn aufgerechnet werden. Rz. 16 Ein weitergehendes Pfändungsverbot ergibt sich nicht aus § 851 Abs. 1 ZPO. Dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ermittlung des pfändbaren Betrages

Rz. 33 Bei der Pfändung wegen einer Unterhaltsforderung wird anstelle der Bezugnahme auf die Tabelle des § 850c ZPO der dem Schuldner zu verbleibende pfandfreie Betrag vom Vollstreckungsgericht grds. individuell festgesetzt (§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO). Dabei darf der dem Schuldner zu belassende Freibetrag nicht höher sein als der unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 § 7 UVG verdrängt § 850d Abs. 2 ZPO

Rz. 19 Im Anwendungsbereich des § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) werden die Vorschriften der § 850d Abs. 2 ZPO, § 1609 BGB zum Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche durch die speziellere Vorschrift des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verdrängt (vgl. auch Rz. 44 f.). Danach kann der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht wer...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen (Nr. 3)

Rz. 15 Unter die Regelung fallen fortlaufende Einkünfte, die der Schuldner aus Stiftungen oder aufgrund eines zu seinen Gunsten zw. dem zuwendenden Dritten und einem weiteren Dritten geschlossenen Vertrags oder aufgrund letztwilliger Verfügung als Vermächtnisnehmer erhält, soweit diese Bezüge auf der Fürsorge und Freigiebigkeit des Dritten (Erblassers) beruhen. Dies gilt grd...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die Nutzungen des Vorerben an der Vorerbschaft in bestimmtem Umfang von dem Zugriff seiner persönlichen Gläubiger aus (MünchKomm/ZPO-Smid, § 863 Rn. 1). Soweit die Nutzungen (Einnahmen) erforderlich sind, damit der Schuldner seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann, sind sie für "ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Unterhaltsrückstände (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 34 Das Vorrecht des § 850d ZPO gilt mit Rücksicht auf den Ausnahmecharakter von § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO grundsätzlich zeitlich unbeschränkt (BAG, ZInsO 2013, 1214 = VuR 2013, 391 = NZA-RR 2013, 590 = GWR 2013, 256 = EzA-SD 2013, Nr. 12, 12 = ArbR 2013, 292 = FA 2013, 211 = ArbuR 2013, 325 = FamRZ 2014, 1104). Die Privilegierung ist somit temporär beschränkt. Die Norm re...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr