Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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AGS 01/2020, Kosten eines i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin ist statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben worden. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Insgesamt sind 547,79 EUR – mithin über den festgesetzten Betrag von 453,04 EUR hinaus weitere 94,75 EUR – als der Beschwerdeführerin durch den Beschwerdegegner gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zu erstattende Kosten f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Islam

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Nur wenn eine Islamische Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist (> Juristische Person, > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften), gelten steuerliche Regelungen über > Aufwandsentschädigungen usw (> Geistliche Rz 1, Rz 8 f; ergänzend > Spenden Rz 28, 29, 48 ff). Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine von auslä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Pflege, Unterhalt

Rz. 294 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist eine Zuwendung bis zu einem Betrag von 20.000 EUR steuerfrei, wenn sie ein angemessenes Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen darstellt. Empfänger kann nur jemand sein, der dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Über den Wortlaut hinaus sind nicht nur letztwillige Zuwendungen...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[76] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach § 1803 BGB und der P...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 9. Sonstige Steuerbefreiungen

Rz. 324 Steuerfrei bleiben im Übrigen der Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), Zuwendungen unter Lebenden, die dem angemessenen Unterhalt oder der Ausbildung des Bedachten dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie der Verzicht auf einen infolge des Todes des Erblassers entstandenen (aber noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch (§ 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG).mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Das Verhältnis zwischen lebzeitiger Leistungsverpflichtung und Verfügung von Todes wegen

Rz. 8 Die Regeln über den gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB finden jedoch im Falle einer in einem Erbvertrag als Gegenleistung für die Erbeinsetzung vereinbarten Leistungsverpflichtung keine Anwendung, weil die Verfügung des Erblassers keine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, sondern eine Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag steht mit der Gegenleistung ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 74 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gemäß § 2338 BGB in Betracht.[189] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / b) Erbvertrag

Rz. 16 Einen Erbvertrag kann jedoch nur derjenige schließen, der darüber hinaus unbeschränkt geschäftsfähig ist und zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2275 Abs. 1 BGB). Mit Wirkung vom 22.7.2017 wurde der § 2275 Abs. 2 BGB aufgehoben, so dass es dem Minderjährigen nicht mehr möglich ist, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Erbvertrag zu schließen. ...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / II. Gestaltung der Beschränkung

Rz. 38 Nach § 2338 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Erblasser dem Erben seinen Erb- oder Pflichtteil lediglich als Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer zukommen lassen und die gesetzlichen Erben des Pflichtteilsberechtigten zu Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmern bestimmen. Dies hat zur Folge, dass durch die Vorerbschaft, § 2115 BGB, nicht nur der Pflichtteil bzw. Erbteil der Pfändung...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / I. Beratungssituationen

Rz. 1 Bei letztwilligen Verfügungen, bei denen Bedachte beim Erbfall noch minderjährig sein können, sind besondere Anordnungen zu treffen. Der Einfluss und die Einsicht des Familiengerichts in private Vermögensangelegenheiten können vermieden oder erheblich reduziert und die Bestellung einer fremden, möglicherweise unqualifizierten Person zum Pfleger vermieden werden. Nach Sc...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternativen zur Stiftungserrichtung

Rz. 11 Eine Stiftung erscheint als Gestaltungsinstrument nur dann sinnvoll, wenn es dem Stifter tatsächlich darum geht, sich ihre wesentlichen Charakteristika zunutze zu machen, nämlich die bereits angesprochene Verselbstständigung von Vermögen zur Erreichung eines vom Stifter definierten Stiftungszwecks und dessen auf Dauer angelegte Verfolgung. Rz. 12 Hat der Stifter einen ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 133 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 17 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[45] und vor allem Rechtsliteratur[46] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Leistu...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / 3. Stiftungszweck

Rz. 25 Bei der Definition des Stiftungszwecks ist der Stifter weitestgehend frei, Nach dem Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung[21] kann jeder Stiftungszweck definiert werden, der nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. Gesetzliche Einschränkungen bestehen nicht, soweit nicht das Gemeinwohl gefährdet ist (§ 80 Abs. 2 BGB). Rz. 26 Diese...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 4. § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB – Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht

Rz. 20 Als weiteren Entziehungsgrund für die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings, Elternteils, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB die böswillige Verletzung einer dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht. Der Pflichtteilsentziehungsgrund ist nach einhelliger Auffassung in der Literatur nahezu bedeutungslo...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 9 Die Voraussetzungen des Hofzuweisungsverfahrens stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen für Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[53]mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 76 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers an. Maßgeblich für die Einordnung als Inländer ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Als Inländer gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ih...mehr

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Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / I. Stiftung als Steuersubjekt

Rz. 62 Stiftungen stellen, wie bereits ausgeführt, verselbstständigte Vermögensmassen dar. Selbstständige Stiftungen sind juristische Personen. Steuerrechtlich qualifizieren sie daher als Körperschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 KStG. Sie sind daher grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Die Körpersc...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Leitsatz 1. Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. 2. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Ti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 99 werden die Regelungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I in den Grenzen des § 65 Abs. 1 SGB I auch auf Angehörige des Leistungsempfängers oder sonstige Personen erstreckt. Die vorgenannten Vorschriften verpflichten ausschließlich den Leistungsempfänger bzw. den Antragsteller auf Sozialleistungen. § 99 trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Leistun...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

Leitsatz Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 1a ErbStG, § 1589 Abs. 1 Satz 1, § 1592, § 1686a BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8, Art. 14 EMRK Sachverhalt Der Kläger ist der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater (bi...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / II. Regelungszusammenhang

Dem Scheinvater steht gegen den rechtlichen Vater, in bestimmten Ausnahmekonstellationen auch gegen den biologischen Vater, gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB ein Regressanspruch zu.[5] Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil auf einen Dritten über, wenn dieser dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Damit realisiert die gesetzlic...mehr

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AGS 12/2019, Schwab/Ernst, Handbuch Scheidungsrecht

Begründet von Prof. Dr. Dr. hc. Dieter Schwab; herausgegeben von Prof. Dr. Rüdiger Ernst. 8., völlig überarbeitete Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München, XXII, 2.162 S., 169,00 EUR Entgegen des Titels "Scheidungsrecht" wird nicht nur die Ehescheidung behandelt, sondern auch die Familiensachen der elterlichen Sorge und Umgang, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleic...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Trennungsunterhalt seit Dezember 2018. [2] Sie schlossen am 23.8.2017 die Ehe miteinander. Die Antragstellerin ist deutsche Staatangehörige, der Antragsgegner hat die britische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Eheschließung lebte die Antragstellerin unter der im Rubrum angegebenen Anschrift im Haushalt ihrer Eltern...mehr