Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 11/2019, Gleichrangige Kindesunterhaltsansprüche im Mangelfall bei nicht mehr zu erfüllendem Unterhalt für die Vergangenheit

BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1609 Nr. 1 § 1613 Abs. 1 Leitsatz Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen einzelne gemäß § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht dieses Geld i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung. Dies gilt auch, soweit sich auf der Grundlage konkreter Umstände für die Zukunft p...mehr

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FF 11/2019, Gleichrangige K... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Mindestunterhalt für zwei minderjährige Kinder. [2] Die Beteiligten leben seit Anfang Januar 2015 getrennt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder L., geboren am 25.1. 2008, und P., geboren am 13.1.2015, hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Kinder in Obhut der Antragstellerin. Diese verblieb bis zum 1.8.2016 in der Ehewohnung, die im Mit...mehr

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FF 11/2019, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Niepmann/Seiler 14. Auflage 2019, 544 Seiten, 57 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H. Beck In der aktuellen Auflage des Buches von Niepmann/Seiler zum Unterhaltsrecht ist ein Bearbeiterwechsel eingetreten. Den Bearbeitungsteil von Werner Schwamb, Vors. Richter am OLG Frankfurt/M. a.D., hat nunmehr Dr. Christian Seiler, Direktor des AG Freising, übernommen. Das Werk ist in zwei g...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / B. Unterhaltsleistungen bei nicht gleichzeitiger Festsetzung

Anders ist die – in der Praxis nicht seltene – Situation, wenn z.B. mehrere minderjährige Kinder ggf. aus unterschiedlichen Beziehungen Unterhaltsansprüche haben, über die nicht zeitgleich entschieden wird, und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht ausreicht, den für jedes Kind nach der Düsseldorfer Tabelle errechneten Unterhalt voll zu zahlen. Beispielfal...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / V. Auswirkungen des Verfahrensablaufs

Bei näherer Betrachtung zeigt sich zudem, dass die Zuverlässigkeit der Prognose durchaus auch vom Ablauf des Verfahrens und vom Zeitpunkt der Entscheidung beeinflusst wird. Beispielsfall: Kind 1 (K 1) wird geboren im Jahre 2016, Kind 2 (K 2) am 2.1.2019. Der von der Mutter von K 2 beauftrage Anwalt schickt unmittelbar nach dessen Geburt am 5.1.2019 eine Aufforderung zur Auskunf...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 4. Fallgestaltung D

Interessant ist bei näherer Betrachtung die Fallgestaltung, bei der der Vater für das Kind K 1 in der Vergangenheit tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt hat und kein Titel besteht, er aber wegen dieser Ansprüche von K 1 in Verzug gesetzt worden ist (§ 1613 BGB). Beispielfall: Unterhalt gegenüber K 1 ist in Verzug gesetzt in Höhe des damals geschuldeten Betrages von 252 EUR. Za...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 2. Fallgestaltung B

Der Unterhalt für das Kind K 1 wird zwar nicht gezahlt (sonst liegt bereits Fallgestaltung A vor), ist aber vollstreckbar tituliert worden zu einem Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes K 2. Zu diesem Zeitpunkt lag kein Mangelfall vor. Auch in diesem Fall ist eine aktuelle Mangelfallberechnung für beide Kinder vorzunehmen, wenn jetzt Unterhalt für K 2 geltend gemacht wird. Dabe...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 1. Fallgestaltung A

Einfach zu beantworten ist die Fallgestaltung, in der für K 1 zwar kein Titel vorliegt, in der Vergangenheit aber der damals nach dem Einkommen des Vaters angemessene Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle an K 1 tatsächlich gezahlt worden ist. Aktuell liegt ein Mangelfall vor, in dem sich der Unterhalt wie folgt errechnet:mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / II. Besondere Fallgestaltung der BGH-Entscheidung: weniger tituliert und gezahlt als geschuldet

Die Entscheidung des BGH vom 22.5.2019 – XII ZB 613/16 [20] betrifft nun einen Fall mit einer weiteren Besonderheit. Der Kindesvater hatte sich für seine beiden aus einer früheren Ehe hervorgegangenen Kinder durch Jugendamtsurkunde zwar zu einer monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet, die aber mit 44 EUR sehr deutlich unterhalb des seinerzeit rechnerisch geschuldeten Unte...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / I. Lösungsansatz für die Berechnung des aktuellen Unterhaltsanspruchs

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Unterhaltssituation so zu beurteilen wie bei gleichzeitiger Entscheidung über alle Unterhaltsansprüche.[6] Folglich ist eine aktuelle Mangelfallberechnung auf der Basis der aktuellen Situation unter Einbeziehung aller Unterhaltsberechtigter durchzuführen. Für die aktuelle Berechnung des für das Kind K 2 zu zahlenden Unterhalts sind folg...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 3. Fallgestaltung C

Der Vater hat für die Kinder K 1 und K 2 in der Vergangenheit tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt; es ist auch weder Verzug eingetreten, noch besteht ein Unterhaltstitel. Zu beachten ist auch hier, dass K 2 nur ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts hinsichtlich seiner Forderung rückständigen Unterhalt verlangen kann. Für diese Fallgestaltung bieten sich zwei Lösungsmöglichkei...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / Einführung

Die Berechnung des Unterhalts, den ein Unterhaltspflichtiger an mehrere Berechtigte zu bezahlen hat, gehört zum unterhaltsrechtlichen Alltagsgeschäft. Dabei wird normalerweise der Unterhalt aller Berechtigten gleichzeitig berechnet. Es gibt aber auch Fallgestaltungen, in denen die Berechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Der Beitrag soll dazu dienen, diese Fallva...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / A. Unterhaltsleistungen bei gleichzeitiger Berechnung

Muss der Unterhaltspflichtige mehrere Unterhaltsverpflichtungen erfüllen, ergibt sich eine Rangfolge unter diesen aus § 1609 BGB.[2] Daraus folgt, dass die Ansprüche von minderjährigen Kindern und ihnen insoweit gleichgestellten privilegierten Volljährigen nach § 1609 Nr. 1 BGB zuerst erfüllt werden müssen. Nur wenn danach noch verfügbare Finanzmittel des Unterhaltspflichtig...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / IV. Hinweis auf Verbraucherinsolvenz

Der BGH gibt in seiner Entscheidung noch einen Hinweis auf die – in der Praxis etwas in Vergessenheit geratene – Obliegenheit des zum Minderjährigenunterhalt Verpflichteten zur Einleitung eines Verfahrens zur Verbraucherinsolvenz,[27] das es dem Unterhaltsberechtigten ermöglicht, für den laufenden Unterhalt auf den Differenzbetrag zwischen den Pfändungsfreigrenzen des § 850c...mehr

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FoVo 11/2019, Nichtberücksi... / 1 I. Der Fall

Insolvenz und Wohlverhaltensphase Das AG hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und den Antragsteller zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung angekündigt worden. Mit Beschl. v. 1.9.2016 hat das AG das Insolvenzverfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben und den A...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / III. Besondere Fallgestaltung: es wird mehr gezahlt bzw. tituliert als seinerzeit geschuldet

Auf der Basis der BGH-Entscheidung lässt sich auch die umgekehrte Fallgestaltung lösen, bei der der Kindesvater für K 1 einen zu hohen Unterhalt leistet bzw. tituliert hat. Hier ist die Manipulation nicht zugunsten des unterhaltspflichtigen Vaters, sondern zugunsten der Kinder aus erster Ehe erfolgt. Auch diese Manipulation wirkt sich zulasten von K 2 aus und muss korrigiert...mehr

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FoVo 11/2019, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

Das Landgericht folgt dem AG Die zulässige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin, über die der Einzelrichter zu entscheiden hat, ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Das AG ist zutreffend nach Maßgabe von § 850c Abs. 4 ZPO zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tochter der Schuldnerin bei der Berechnung von deren pfändbarem Arbeitseinkommen nicht zu berücksichtigen i...mehr

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ZErb 11/2019, Keine Beibeha... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerden sind zulässig. Zwar ist ein Beschluss, der die Annahme als Kind ausspricht, nach § 197 Abs. 3 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. Indessen sind Folgeregelungen, die nicht die Annahme selbst betreffen, anfechtbar. Hierunter fällt insbesondere die Namensänderung (vgl. MüKoFamFG/Maurer 3. Aufl. § 197 Rn 93; Staudinger/Helms [2019] § 1757 Rn 35; offen gelassen BGH, F...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Herkunftsstaat ("Staat, aus dem die Einkünfte stammen")

Tz. 79 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die anzurechnende ausl St muss gerade von demjenigen Staat bzw einer seiner Gebiets-Kö erhoben worden sein, aus dem die Eink stammen (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1 EStG). Für Zwecke des § 26 KStG bestimmt sich diese Herkunft danach, in welchem Staat die jeweiligen Anknüpfungsmerkmale der ausl Eink iSd § 34d EStG (s Tz 69 ff) ör...mehr

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ZErb 11/2019, Wegfall der G... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Klägerin stehe der Betrag in Höhe von 47.040,77 EUR aufgrund des Teilanerkenntnisses in Höhe von 600 EUR und im Übrigen aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrags zu, welcher sich aus dem Vortrag des Beklagten ergebe; ob ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.1 Deutschland ist nur Quellenstaat; Dreieckskonstellationen; Doppelansässigkeit

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 An einer Aussage des DBA zur anzuwendenden Methode fehlt es – mit der Folge, dass die §§ 26 KStG, 34c EStG unmittelbar anwendbar sind – zunächst für die Fälle, in denen D nicht Ansässigkeitsstaat (iSd DBA) des betroffenen Stpfl ist. Denn die DBA regeln (jedenfalls in aller Regel) die Methode der Vermeidung der Doppelbesteuerung nur für den An...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit der den größten Teil des indischen Subkontinents umfassenden Republik Indien gilt das DBA vom 19.06.1995 (BGBl 1996 II, 706 = BStBl 1996 I, 599), das am 19.12.1996 in Kraft getreten ist und seit dem VZ 1997 angewendet wird (BGBl 1997 II, 751 = BStBl 1997 I, 363). Bestandteil des DBA sind die Bestimmungen des Protokolls (BGBl 1996 II, 724 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Estland

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Es gilt das mit dem nördlichsten der drei baltischen Staaten geschlossene DBA vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 22.04.1998 (BGBl 1998 II, 547 = BStBl 1998 I, 543; Inkrafttreten BGBl 1999 II, 84; BStBl 1999 I, 269); das DBA ist seit dem VZ 1994 anzuwenden (Art 28 Abs 2). Ein Revisionsprotokoll zum Abkommen wurde am 13.07...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausstand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zum Begriff des eigenen Hausstands sowie zum Abzug von Aufwendungen für eine > Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff sowie > R 9.11 Abs 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergüten ArbG Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff), kann bei ArbN mit den > Steuerklassen III, IV ode...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Binnenschiffer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die auf einem Binnen- oder Flusskreuzfahrtschiff tätigen ArbN (Bordpersonal) haben während ihrer Tätigkeit auf dem Schiff dort keine > Erste Tätigkeitsstätte, denn ein Schiff ist keine ‚ortsfeste’ Einrichtung iSd § 9 Abs 4 Satz 1 EStG (vgl > Rz 3 mwN). Die ArbN verrichten deshalb ab dem Verlassen ihrer Wohnung bis zur Rückkehr dorthin Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundstruktur

Rn. 280 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 2 S 2 EStG soll offensichtlich die Umgehung der Abzugsbeschränkung für schädliche Gesellschafterfinanzierungen (s Rn 216ff) durch Einschaltung von eigenständigen Gewinnermittlungssubjekten wie der (mitunternehmerischen) PersGes verhindern. Rn. 281 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 "Nachordnung" (so der Wortlaut als Adjektiv) verlangt eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschaften (regelmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug bei Verpachtung eines Schwimmbads gegen symbolisches Entgelt

Leitsatz Verpachtet eine Gemeinde ein Schwimmbad an einen Verein und gewährt sie zugleich einen das Verpachtungsentgelt übersteigenden Betriebskostenzuschuss, liegt keine entgeltliche Leistung vor. Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin (Gemeinde, Körperschaft des öffentlichen Rechts) zum Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit einem durch sie verpac...mehr

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FF 10/2019 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2019 – 13 WF 91/19 1. Das für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs vorauszusetzende Zeitmoment erfordert eine Passivität des Unterhaltsgläubigers für mehr als ein Jahr (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2018, 589 Rn 13 m.w.N.). Hierbei stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs oder eine Zahlun...mehr

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AGKompakt 10/2019, Berücksichtigung fälliger Beträge in einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt

Hauptsache: 12 Monate zzgl. fälliger Beträge Wird laufender Unterhalt verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Zum einen sind die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate zu berücksichtigen (§ 51 Abs. 1 FamGKG). Zum anderen sind die bei Antragseinreichung fälligen Beträge hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Insoweit ist zu beachten, d...mehr

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FoVo 10/2019, Laufende Unte... / 3 Der Praxistipp

Ausgangspunkt: notwendiger Unterhalt des Schuldners Dem Schuldner ist nach § 850d ZPO bei der Vollstreckung durch einen Unterhaltsberechtigten zunächst einmal so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt braucht. Den notwendigen Unterhalt definiert der BGH (WuM 2011, 232) mit dem sozialhilferechtlichen Anspruch. Das umfasst den Regelbedarf zuzüglich der notwen...mehr

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FoVo 10/2019, Laufende Unte... / 2 II. Die Entscheidung

AG setzt den pfandfreien Betrag niedriger fest Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Gläubiger begehrt eine Begrenzung des pfandfreien Betrages nach oben auf der Basis des Mindestunterhalts. Dieses Anliegen ist begründet. Bei der privilegierten Pfändung von Unterhalt nach § 850d ZPO ist dem Schuldner so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt be...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Aus den Gründen

Die Anträge der Antragstellerin sind, soweit über sie bereits im Wege eines Teilbeschlusses entschieden werden konnte, zulässig und überwiegend begründet. 1. Der Feststellungsantrag zu 1) ist zulässig und begründet. a) Der Feststellungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin hat ein hinreichendes Interesse an einer Zwischenfeststellung im Sinne von §§ 113 FamFG, 256 Abs. 2 ZP...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages und nimmt den Antragsgegner weiter im Wege eines Stufenantrages auf Auskunfterteilung und gegebenenfalls Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt in Anspruch. Die Beteiligten gingen am 22.7.2006 die Ehe miteinander ein und leben seit Anfang 2018 (Anlage AST 4, Blatt 38 der Akte)...mehr

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FoVo 10/2019, Laufende Unte... / 1 I. Der Fall

Unterhaltsvollstreckung in Mangelsituation Der Gläubiger vollstreckt Unterhaltsrückstand aus übergegangenem Recht. Die Schuldnerin ist nach Angabe des Gläubigers drei weiteren Kindern unterhaltspflichtig, wobei sie für das dritte Kind keinen Unterhalt zahlt. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 22.11.2018 hat das AG einen pfandfreien Betrag von 700,00 EUR festgesetzt z...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Kindesunterhaltsanspruch der am … 2008 geborenen Antragstellerin gegen den Antragsgegner, ihren Vater. [2] Der Antragsgegner ist Beamter der B … und arbeitete zunächst Vollzeit im Schichtdienst. Aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Dienstherrn arbeitete er ab dem 1.4.2016 lediglich noch mit 80 % seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbe...mehr

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AGS 10/2019, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen

Das nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Völlig zu Recht hat das AG eine Rückforderung der überhöht gewährten Vergütung als ausgeschlossen angesehen. 1. Ob die Rückforderung einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Verfahrenskostenhilfevergütung durch die Landeskasse einer zeitlichen Begrenzung unterliegt und inwiew...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / b) Familienrecht

Gerade bei der familienrechtlichen Thematik kommt dies insbesondere zum Zuge. Die Thematik "Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen; Regelungen des Getrenntlebens" bilden dabei stets "Konfliktpotential", was die Zahl der Angelegenheiten angeht. Nach wie vor differenzieren hier die Gerichte zwischen einer oder mehreren Angelegenheiten. Viele neuere Entscheidungen[1] vertreten m...mehr

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FoVo 10/2019, Der Nachweis ... / III. Die Grundsätze zum Nachweis der Qualifizierung

Der Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 ZPO Der BGH beschäftigt sich zunächst mit der Vorschrift des § 850f Abs. 2 ZPO zu § 850c ZPO. Die Vorschrift des § 850f Abs. 2 ZPO erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wegen eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Schuldner soll in diesen Fäl...mehr

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FF 10/2019 / Vollstreckung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.6.2019 – 13 UF 71/19 1. Für die Einstellung der Vollstreckung von Unterhaltsrückständen reicht die Darlegung des endgültigen Verlustes an den nach Verbrauch zur Rückerstattung unfähigen Gläubiger aus, um einen nicht zu ersetzenden Nachteil geltend zu machen (vgl. Senat, FamRZ 2015, 1741 m.w.N.). 2. Für die Einstellung der Vollstreckung laufenden U...mehr

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FF 10/2019, Rückforderung e... / 2 Gründe:

[5] Die zulässige Revision bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. [6] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [7] Der Klägerin stehe der Betrag in Höhe von 47.040,77 EUR aufgrund des Teilanerkenntnisses in Höhe von 600 EUR und im Übrigen aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrags zu, welcher sich aus dem Vortrag des Beklagten...mehr

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FF 10/2019, Mietvertrag zwi... / II. Die Situation während des Getrenntlebens

Das Risiko des in der Immobilie verbliebenen Miteigentümers, als Folge einer von ihm nicht gewünschten Teilungsversteigerung sein Nutzungsrecht zu verlieren, ist während des Getrenntlebens geringer als nach Scheidung. Auch wenn man der jüngst vom OLG Hamburg[18] vertretenen Auffassung, bis zur Scheidung sei eine Teilungsversteigerung gegen den Willen des anderen Ehegatten ge...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / II. Familiengerichte beim Amtsgericht

Die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen werden in den Familiengerichten als erste Instanz durchgeführt. Diese Familiengerichte sind Teil der Zivilgerichtsbarkeit und damit auch Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In 638 Amtsgerichten ganz unterschiedlicher Größe werden Familiensachen bearbeitet. Es gibt große und kleine Amtsgerichte, in den...mehr