Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Das Recht zur Weiterversicherung setzt das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nach §§ 20 oder 21 , also das Ende einer Pflichtmitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung voraus. Um welche der Versicherungspflichten es sich dabei gehandelt hatte, ist unerheblich. Diese Pflichtversicherungen enden, wenn der dafür erforderliche gesetzliche Tatbestand nicht meh...mehr

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Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. 2. Maßgebend ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

Leitsatz Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Sachverhalt Die Kläger, die zusammen z...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 1. Laufender Unterhalt

Für zukünftige Leistung gelten 12 auf die Antragseinreichung folgende Beträge Für den laufenden Unterhalt maßgebend sind die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate (§ 51 Abs. 1 FamGKG). Es gilt also weder der Jahreswert, noch das Zwölffache des verlangten Betrags, noch ein Durchschnittswert, sondern exakt der Wert der zwölf Monate, die auf die Antragseinreichung fo...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 7. Vereinfachtes Verfahren auf Festsetzung Unterhalt Minderjähriger

a) Festsetzungsverfahren Auch hier sind fällige Beträge hinzuzurechnen Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 ff. FamFG werden die bei Einreichung des Festsetzungsantrags fälligen Beträge hinzugerechnet (§ 51 Abs. 2 S. 3 i.V.m. S. 1 und 2 FamGKG). Hinweis Zum Rückstand i.S.v. § 17 Abs. 4 GKG zählt auch im vereinfachten Verfahren der Monat d...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 04/2019, Zukunft der Düsseldorfer Tabelle

– Aus der Aktuellen Stunde der Herbsttagung der AG Familienrecht – Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen geringfügig redigierten Mitschnitt der "Aktuellen Stunde" zur Düsseldorfer Tabelle auf der Herbsttagung der AG Familienrecht am 1.12.2018 in Münster. Der Gesprächscharakter wurde beibehalten; von der Veröffentlichung der Wortmeldungen in der anschließenden Diskussion...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / 1. Bedarfsbemessung bei gehobenen Einkommensverhältnissen

Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall ohne ...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / II. Die gesetzliche Bewertung

Unterhalt wird in aller Regel als Geldforderung beantragt, sodass zunächst einmal § 35 FamGKG gilt. Der Betrag der Forderung ist maßgebend. Wird Unterhalt als wiederkehrende Leistung geltend gemacht, ist § 51 Abs. 1 u 2 FamGKG ergänzend heranzuziehen. Diese Vorschrift enthält zwei Bewertungsregeln. 1. Laufender Unterhalt Für zukünftige Leistung gelten 12 auf die Antragseinreich...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / b) Erforderlichkeit der Auskunft

Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann. [Rn 11:] Eine Auskunftsverpflichtung besteht dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch oder die Unterhalt...mehr

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AGS 04/2019, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die beschwerdeführende Antragstellerin wendet sich in einer mit Folgesachen verbundenen Ehesache gegen die unterlassene Bescheidung eines Kostenantrages nach § 269 Abs. 4 ZPO im Scheidungsbeschluss und gegen die dortige Kostenentscheidung. Der Antragsgegner hatte in einer Ehesache Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt als Folgesache im Verbund anhängig gemacht und seinen Antr...mehr

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FoVo 04/2019, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht Antrag als begründet an Die sofortige Beschwerde ist statthaft und zulässig. Sie hat in der Sache Erfolg. Der von dem Vollstreckungsgericht zurückgewiesene Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Die Voraussetzungen des § 850c Abs...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / a) Festsetzungsverfahren

Auch hier sind fällige Beträge hinzuzurechnen Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 ff. FamFG werden die bei Einreichung des Festsetzungsantrags fälligen Beträge hinzugerechnet (§ 51 Abs. 2 S. 3 i.V.m. S. 1 und 2 FamGKG). Hinweis Zum Rückstand i.S.v. § 17 Abs. 4 GKG zählt auch im vereinfachten Verfahren der Monat der Einreichung des Antra...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 5. Negativer Feststellungsantrag

Soweit sich ein negativer Feststellungsantrag nicht nur auf zukünftigen Unterhalt bezieht, sondern auch auf bereits fälligen Unterhalt, sind die fälligen Beträge nach § 51 Abs. 2 FamGKG hinzuzurechnen. Hinweis Auch bei einer negativen Feststellungsklage wirken die Rückstände bis zur Einreichung der Klage nach § 17 Abs. 4 GKG a.F. [jetzt § 51 Abs. 2 FamGKG] streitwerterhöhend,...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 2. Fällige Beträge

Bei Antragseinreichung fällige Beträge sind hinzuzurechnen Werden neben den wiederkehrenden Unterhaltsbeträgen auch fällige Beträge verlangt, sind diese hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Die Fälligkeit des Unterhalts richtet sich nach § 1612 Abs. 3 S. 1 BGB. Unterhalt ist danach am Ersten eines Monats im Voraus zu zahlen. Daraus folgt, dass der laufende Monat als fälliger ...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / Einführung

Besondere Probleme bereitet die Festsetzung des Verfahrenswertes in Unterhaltssachen, wenn nicht nur zukünftiger Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auch fällige Beträge verlangt werden. Hier ist regelmäßig von "Rückständen" die Rede, obwohl es diese schon seit fast 20 Jahren nicht mehr gibt.mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / I. Ausgangslage

Fällige Beträge sind maßgeblich "Rückstände" bei der Wertfestsetzung in Unterhaltssachen gibt es schon seit dem 1.7.1994 nicht mehr. Bis zum 30.6.1994 wurden nach § 17 Abs. 4 GKG a.F. "Rückstände aus der Zeit vor der Einreichung der Klage dem Streitwert hinzugerechnet", was die Streitfrage nach sich zog, ob der Unterhalt des laufenden Monats auch schon ein rückständiger sei....mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 1. Hauptsacheanträge

Bei Hauptsacheanträgen bereitet die Berechnung in der Regel kein großes Problem, da sich aus dem Antrag ergibt, ab wann Unterhalt geltend gemacht wird. Es sind dann die zwölf auf die Antragseinreichung folgenden Monate zu bewerten. Hinzu kommen die bei Antragseinreichung fälligen Beträge.mehr

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FF 04/2019, Deutscher Anwaltstag 2019

Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am Donnerstag, 16.5.2019 (13.45–18.15 Uhr) 13.45 – 15.15 Uhr Anpassungen im Versorgungsausgleich: Unterhalt und Invalidität vor vier Fachgerichtsbarkeiten? Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Familiensenat Kassel Moderation: Klaus Weil, Rechtsanwalt, Marburg 15.15–15.45 Uhr Zen...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 8. Rechtsmittelverfahren

Einreichung des Rechtsmittels ist maßgebend; allerdings Beschränkung auf die Vorinstanz Im Rechtsmittelverfahren gilt § 40 FamGKG. Maßgebend wären an sich gem. § 34 i.V.m. § 51 Abs. 2 FamGKG die zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels fälligen Beträge. Da nach § 40 Abs. 2 FamGKG der Verfahrenswert eines Rechtsmittels jedoch nie höher sein darf als der Wert der vorangega...mehr

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zfs 04/2019, Wolfgang Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2018, 578 S., 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1555-9

Wellner – er sitzt im sechsten Zivilsenat des BGH – hat die Neuauflage stark erweitert. Die sieben Themenbereiche betreffen: problematische Personenschäden beim psychischen Primär- und Folgeschaden; die facettenreichen sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse (§§ 104–108 SGB VII); sonstige Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen (Familienprivileg); Anspruchs...mehr

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AGS 04/2019, Ergänzung eine... / Leitsatz

Für die Bescheidung eines Antrages nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 269 Abs. 4 ZPO ist das AG zuständig, wenn ihm gegenüber die Rücknahmeerklärung erfolgt ist. Gegen dessen Beschluss – Stattgabe wie Ablehnung – ist nach § 269 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde §§ 567 ff. ZPO eröffnet. Zur Umdeutung von Rechtsmitteln im FamFG. § 99 ZPO findet auch auf Ehe- und Familienstreitsach...mehr

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FoVo 04/2019, Kein Formzwan... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen zusätzlicher Freibeträge Der Antrag ist zulässig und begründet. Gemäß § 850k ZPO kann das Gericht dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, d und e ZPO pfändbaren Teil Gelder belassen, wennmehr

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zfs 04/2019, zfs aktuell / 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 (2. PKHB 2019)

Am 27.2.2019 ist die Zweite Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 – 2. PKHB 2019) vom 21.2.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I, S. 161). Danach steigen die ab dem 1.1.2019 vom Einkommen der Partei gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 abzusetzenden Beträge für Parteien, die ein Einkommen aus Er...mehr

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AGS 04/2019, Zweite PKH-Bekanntmachung 2019

Mit der Ersten PKH-Bekanntmachung 2019 waren die neuen Freibeträge, die seit dem 1.1.2019 für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind, bekannt gemacht worden.[1] Mit der nunmehr vorliegenden Zweiten PKH-Bekanntmachung 2019 v. 21.2.2019[2]...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / b) Streitiges Verfahren

Antrag im vereinfachten Verfahren bleibt maßgebend Kommt es nach Widerspruch zur Durchführung des streitigen Verfahrens (§ 255 FamFG), wird auch dort auf die Fälligkeit zum Zeitpunkt des Antrags im vereinfachten Verfahren abgestellt, nicht auf den Tag der Abgabe oder des Beginns des streitigen Verfahrens. Hinweis Betreibt ein Minderjähriger nach Erhebung von Einwendungen gegen...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / c) Auskunftspflicht und "unbegrenzte Leistungsfähigkeit"

Ein Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen ist immer schon dann gegeben, wenn unabhängig von der tatsächlichen Vermutung der Einkommensverwendung eine Darlegung des Bedarfs nach der Quotenmethode in Betracht kommt. Aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei "unbegrenzt leistungsfähig", entfällt der Auskunftsanspruch noch nicht.mehr

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FF 04/2019, Keine isolierte... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof die einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung: Ist in einer Ehe- oder Familienstreitsache eine Hauptsacheentscheidung ergangen, kann die Anfechtung der dortigen Kostenentscheidung nur zusammen mit der Anfechtung der Hauptsacheentscheidung erfolgen.[1] Der Bundesgerichtshof verwarf die Rechtsbeschwerde als unzuläs...mehr

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FF 04/2019, Der Beirat der FF – Aktivitäten

Klaus Schnitzler Forum Familienrecht hat seit fast 20 Jahren einen wissenschaftlichen Beirat (FF 2017, 205 ff.). Die Erstbesetzung wurde gebildet von Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, Dr. Helmut Büttner vom OLG Köln, Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb von der Universität zu Köln und Fritz Finke, langjähriges Mitglied eines Familiensenats, später dann auch Vorsitzende...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Inbesitznahme

Rn 14 Zur effektiven Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse kann der vorläufige Verwalter, das gesamte Schuldnervermögen in Besitz nehmen.[19] Hierzu gehören auch Daten als wirtschaftlich realisierbare Rechtsgüter.[20] Weigert sich der Schuldner, kann der vorläufige Verwalter die Herausgabe erzwingen, denn der Anordnungsbeschluss ist ein Titel i. S. v. § 794 Nr. 3 ZPO i. V...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Leitsatz

Auch wenn eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung gem. §§ 51 ff AO einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, ist sie im Erbscheinsverfahren von der Erhebung von Gerichtsgebühren befreit, § 7 JKostG-HE. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2018 – 21 W 101/18mehr

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zfs 04/2019, Übermäßige Bea... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Im Versicherungsschein ist bestimmt, dass sich der Versicherungsumfang nach den AHB 2009 bestimmt. Die Kl. mietete für ihr versichertes Pferd eine Box im Stall des B. Das Pferd war von Beginn der Einstallung an unruhig und trat nach dem in der Nachbarbox untergebrachten Pferd, traf dabei aber immer nur d...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / 2 Anmerkung

Im Zuge der Güterrechtsreform hat der Gesetzgeber die Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt eingeführt. Zusammen mit der Beweislastregelung des § 1375 Abs. 2 BGB sollten die bis dahin üblichen Manipulationen bei der Bewertung des Vermögens verhindert werden. Soweit der Plan. Dass das Ganze sich als prozessuales Desaster entwickeln kann, macht die Entscheidung des...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1.2 Subjektives Nettoprinzip

Rz. 13 Alle unvermeidbaren Aufwendungen des Stpfl. für die Existenzsicherung für sich und den Unterhalt seiner Familie, stehen zur Zahlung von Steuern nicht mehr zur Verfügung und müssen daher von jeder Steuerzahlung befreit sein. Der ESt kann nur der Teil des Erwerbseinkommens unterliegen, der für den Stpfl. disponibel ist. Rz. 14 Das BVerfG hat hinsichtlich des Existenzmini...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage der ESt. Über § 8 Abs. 1, 2 KStG bildet...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 7.9.2018 – 7 UF 9/18, FamRZ 2019, 110 m. krit. Anm. Borth S. 112 1. Über die Frage der Unterhaltsbefristung oder -herabsetzung nach § 1578b BGB kann erst entschieden werden, wenn die Verhältnisse der Ehegatten wirtschaftlich entflochten sind und sich danach abschätzen lässt, ob ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen oder nicht (BGH NJW 2018, 2638 Rn 27)...mehr

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AGS 03/2019, Kein Vergleichsmehrwert bei Verzicht auf künftigen Unterhalt bei Anhängigkeit

FamGKG § 51 Leitsatz Der Wert des Vergleichsgegenstandes richtet sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt führt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts, wenn die Unter...mehr

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FoVo 03/2019, Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners bei Zusammenleben mit anderen Personen

Leitsatz 1. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners i.S.d. § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt i.S.d. 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. 2. Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten konkr...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

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AGS 03/2019, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Gegenvorstellungen der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten, mit welchen sie sich dagegen wenden, dass der Senat im vorliegenden Verfahren auf Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt den Wert für den Vergleich nicht höher festgesetzt hat als den Wert für das Beschwerdeverfahren, obwohl die Beteiligten in dem Vergleich wechselseitig auf jeglichen weiteren Nachsch...mehr

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AGS 03/2019, Editorial

Es wird immer wieder versucht, eine neue Angelegenheit abzurechnen, wenn ein Verfahren lediglich zwei Jahre geruht hat oder ausgesetzt war. Dabei wird verkannt, dass mit Anordnung des Ruhens oder der Aussetzung die Angelegenheit nicht erledigt ist und § 15 Abs. 5 S. 2 RVG tatbestandlich nicht greifen kann (s. OVG Weimar, S. 105). Mit der Frage der Terminsgebühr im Mahnverfahr...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe geschieden und über die Folgesachen nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich entschieden. Hiergegen hat die Antragsgegnerin Beschwerde erhoben, allerdings ohne zur Ehesache und zum Versorgungsausgleich Einwendungen zu erheben. Nach Rücknahme der Beschwerde hat das OLG den Wert für den Unterhalt auf 12 x 115,00 EUR = 1.380,00 EUR festgesetzt und...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / VI. Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung

Außerhalb des Kindschaftsrechts kann eine Umgangsverweigerung ggf. durch die Verwirkung von Trennungsunterhalt und/oder nachehelichem Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 BGB sanktioniert werden.[104] Bloße Schwierigkeiten und Probleme bei der Umgangsausübung genügen jedoch nicht.[105] Allerdings kommt – je nach den Umständen des Einzelfalls und der Schwere des Fehlverhaltens – auch...mehr

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FoVo 03/2019, Bemessung des... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der fiktiven Berechnungsmethode Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) des AG gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO monatlich pfandfrei zu belassenden Betrag auf 944,66 EUR zu erhöhen, zu Recht stattgegeben. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grund...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / Leitsatz

Lässt ein Rechtsmittelführer mit der Beschwerde gegen die Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt den Ausspruch zur Scheidung und zum Versorgungsausgleich ohne inhaltliche Einwendungen lediglich verbunderhaltend im Beschwerdeverfahren anfallen, kann die Wertfestsetzung insoweit auf die jeweilige Mindestgebühr festgesetzt werden. Die Mindestgebühr für den Versorgungsausgleich...mehr

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AGS 03/2019, Kein Vergleich... / Leitsatz

Der Wert des Vergleichsgegenstandes richtet sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt führt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts, wenn die Unterhaltsforderungen ber...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Leider ist der Sachverhalt in den Beschlussgründen nicht genau wiedergegeben. Offenbar hatte die Antragsgegnerin zwar gegen den gesamten Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt, aber die Beschwerde – wenn überhaupt – nur hinsichtlich des Unterhalts begründet. Jedenfalls hat sie die Beschwerde vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist zurückgenommen. Die Wertfestsetzung im Be...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung beruht auf § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 516 Abs. 3 ZPO, nachdem die Antragsgegnerin ihre Beschwerde gegen den Beschluss des AG zurückgenommen (§ 67 Abs. 4 FamFG) hat (vgl. Keidel, FamFG, FamFG § 117 Rn 44; Musielak/Borth/Borth/Grandel FamFG § 150 Rn 12). Die Wertfestsetzung (Ehe: 3.000,00 EUR, Versorgungsausgleich: 500.00 EUR, Unterhalt: 1.380,00 EUR) beruht au...mehr