Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (5) Abänderung von Vergleichen und Urkunden, § 239 FamFG

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Abänderung eines Vergleichs oder einer einseitigen Verpflichtungserklärung (z.B. Jugendamtsurkunde) richtet sich nicht nach § 323 ZPO, sondern nach § 239 FamFG und damit materiell-rechtlich nach dem bürgerlichen Recht. Rz. 86 Bei Abänderung eines Vergleichs ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien eine vertragliche Regelung über die Abänderbarkei...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (3) Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung

Rz. 117 Ergeht im einstweiligen Anordnungsverfahren ein unbefristeter Beschluss, so tritt die einstweilige Anordnung automatisch unter folgenden Voraussetzungen außer Kraft:mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / f) Neue Partnerbeziehung des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Grob unbillig ist die Inanspruchnahme des anderen Ehepartners dann, wenn der Berechtigte sich gegen den Willen seines Ehegatten einem anderen Ehepartner zuwendet und dem neuen Partner die Hilfe und Fürsorge zukommen lässt, die dem Ehegatten geschuldet ist. Ist das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich, so kann der Unterhalt verwirkt sein, §§ ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Leistungsantrag zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 59 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass zwischen Trennungsunterhalt[52] und nachehelichem Unterhalt keine Identität besteht. Der Trennungsunterhalt wird nur bis zu dem Monat geschuldet, in welchem die Scheidung rechtskräftig wird. Für die Zeit danach ist der Trennungsunterhaltstitel unwirksam! Rz. 60 Soll ein Unterhaltsrückstand geltend gemacht werden, so ist in der Antr...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Arrestanspruch

Rz. 34 Der Arrestanspruch ist die Hauptsacheforderung, deren Vollstreckung für den Fall ihrer späteren Titulierung gesichert werden soll; der Antragsteller muss sich einer Geldforderung berühmen oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann.[45] Rz. 35 Arrestfähig sind nach § 916 Abs. 2 ZPO auch betagte Ansprüche, deren Fälligkeit kalendermäßig feststeht oder...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / e) Unterhaltssachen

Rz. 222 §§ 246 ff. FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Der Begriff der Unterhaltssachen ist in § 231 FamFG definiert. § 246 FamFG regelt die Voraussetzungen, nach denen in Unterhaltssachen eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann. Zum einen ist, in Abweichung zu § 49 Abs. 1 FamFG, kein dringendes Bedürfnis zu einem sofortige...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (2) Abänderbare Trennungsunterhaltstitel

Rz. 70 Folgende Titel sind mit dem Abänderungsantrag abänderbar:mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 7. Antrag zu verschiedenen Ehewohnungssachen

Wird in einem Verfahren sowohl ein Antrag zur Regelung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) gestellt, so sind die jeweiligen Werte zu addieren (§ 33 Abs. 1 FamGKG), da es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Es gilt hier das Gleiche wie bei Trennungsunterha...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 6. Klage auf künftige Leistung

Rz. 159 Unter den Voraussetzungen der §§ 257–259 ZPO kann auch bereits Klage auf künftige Leistung erhoben werden. Eine solche Klage ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Kläger Anlass zu der Annahme hat, dass der Beklagte bei Fälligkeit die geschuldete Leistung nicht erbringen wird. Gem. § 257 ZPO besteht daher für den Kläger die Möglichkeit, sich bereits vor Fälligkei...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (2) Inhalt der einstweiligen Anordnung

Rz. 114 Der Antragsteller muss einen auf die Zahlung eines bestimmten Betrags gerichteten Antrag stellen. Der Antrag muss begründet werden. Hier sollte ausführlich vorgetragen werden, wenn beantragt wird, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die vorgetragenen Tatsachen sind glaubhaft zu machen durch eidesstattliche Versicherung, § 294 Abs. 1 ZPO...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Unterhaltsverfahrensarten im Kindesunterhaltsprozess

Rz. 184 Das Kindesunterhaltsverfahren[142] unterscheidet sich von dem Ehegattenunterhaltsverfahren dadurch, dass es keinen Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt. Rz. 185 Hinsichtlich der prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten sei auf die Rdn 182 f. verwiesen. Rz. 186 Zum Leistungsantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt vgl. Muster Rdn 20...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Die Unterhaltsverfahrensarten außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens

Rz. 57 Ist noch keine Ehesache anhängig und sollen Kindes- oder Ehegattenunterhaltsansprüche eingeklagt werden, so ist folgendermaßen zu prüfen:mehr

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FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Hauptsachewert bei Verfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 288 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[466] Rz. 289 Beispiel Der Rechtsanwalt beantragt für seinen Mandanten Prozesskostenhilfe für die Hauptsache und das einstweilige Anordnungsverfahren, mit dem er monatlichen U...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Prozessführung in Kindesunterhaltsstreitigkeiten

Rz. 180 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Unterhalt für minderjährige Kinder bis zum 1,2fachen des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB im vereinfachten Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) titulieren zu lassen. Hierzu gibt es amtliche Vordrucke. Da jedoch die Verfahren meist streitig durchgeführt werden (und sich somit keine Vorteile aus dem "vereinfachten" Verfahren ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Mutwilligkeit

Rz. 99 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht mutwillig erscheinen (§ 114 ZPO). Von einer Mutwilligkeit kann ausgegangen werden, wenn die Rechtsverfolgung mit Rücksicht auf die für die Beitreibung des Anspruchs bestehenden Aussichten durch eine nicht das Armenrecht beanspruchende Partei nicht stattfinden oder diese nur einen Teil des Anspruchs geltend machen würde...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 230 Die Kläger nahmen die Beklagten wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 30.5.2002 auf der BAB 10 von Berlin in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder ereignete und bei dem der Ehemann der Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) und Vater der Kläger zu 2 und 3 tödlich verunglückte. Rz. 231 Der Ehemann der Klägerin befuhr am Unfalltag gegen elf Uhr vormittags mit dem ...mehr

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AGkompakt 1/2019, Anrechnun... / IV. Unterschiedliche Gegenstände

Anrechnungsproblem bei unterschiedlichen Gegenständen Ein weiteres Problem stellt sich, wenn die Beratung weitere Gegenstände umfasst hat, als die nachfolgende Tätigkeit. Beispiel 3 Der Mandant hatte sich wegen zukünftigem und fälligem Unterhalt i.H.v. monatlich 500,00 EUR beraten lassen. Auf Anraten des Anwalts werden die fälligen Beträge (sechs Monate) nicht weiter verfolgt....mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / dd) Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns

Rz. 434 Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen: Rz. 435 (1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes Schritt 1: Aktivvermögenmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Endgültige Regelung für die Zeit nach Scheidung der Ehe

Rz. 611 Der neu gefasste § 1568b BGB übernimmt im Wesentlichen die Regelung von § 8 HausratsVO. Soweit sich gegenüber dem bisherigen Recht keine Veränderungen ergeben, kann also auf die bisher dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Rz. 612 Nach der bis zum 31.8.2009 gültigen Hausratsverordnung konnte der Richter notwendige Haushaltsgegenstände, die im Alleineig...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Stufenantrag zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 195 Muster 22.6: Stufenantrag zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt Muster 22.6: Stufenantrag zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Stufenantrag [165] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ g...mehr

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zfs 01/2019, Verweisung ein... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Zwischen den Parteien steht allein im Streit, ob die vom Kl. nunmehr ausgeübte Tätigkeit als seit Juli 2008 beim Kreis K. angestellter Rettungsassistent seiner bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit als Dachdeckergeselle in Bezug auf seine “bisherige Lebensstellung' entspricht. Denn die Bekl., die bis zum März 2016 Leistungen aus der Berufsunfähigkeits...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Wie und wann soll der Ausgleich geltend gemacht werden?

Rz. 473 Bei der Überlegung, wie und wann der Zugewinnausgleichsanspruch eingeklagt wird, ist Folgendes zu bedenken:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 7. Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 347 Neben dem Familienverfahrensrecht hat der Gesetzgeber zum 1.9.2009 auch das Recht des Versorgungsausgleichs vollständig neu geregelt. Die bisher im BGB, dem VAHRG und dem VAÜG aufgeteilten Regelungen wurden in dem neu geschaffenen Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gebündelt. Das neue Recht ist in allen Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgl...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Welches Gericht ist zuständig?

Rz. 53 Für Unterhaltsstreitigkeiten sind die Familiengerichte zuständig. Die §§ 231–260 FamFG enthalten die Verfahrensvorschriften für die Unterhaltssachen. Sie sind Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 1 FamFG mit der Rechtsfolge der grundsätzlichen Anwendung der ZPO. Rz. 54 Die sachliche Zuständigkeit für Unterhaltssachen (Kindes-, Familien-, Verwandtenunterhalt) ergibt sich ...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / a) Die Ersatzzustellung an einen Empfänger

Rz. 133 Wenn der eigentliche Adressat[92] eines Schriftstücks im vorbeschriebenen Sinn in seiner Wohnung, in seinem Geschäftsraum und – über die alte Regelung in den §§ 181, 183, 184 ZPO a.F. hinausgehend – in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der er wohnt, nicht angetroffen wird, kann wie folgt zugestellt werden: Rz. 134 Zunächst kann die Ersatzzustellung an einen in der Wo...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVI. Muster: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 205 Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting An das Amtsgericht – Familiengericht –[183] _________________________ Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting [184] In Sachen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächti...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Allgemeines

Rz. 199 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008[387] wurde zum 1.9.2009 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz auch Familienverfahrensgesetz (FamFG), eingeführt. Das FamFG ersetzt insbeson...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Muster: Abänderungsantrag zur Herabsetzung/Aufhebung des Trennungsunterhalts

Rz. 197 Muster 22.8: Abänderungsantrag zur Herabsetzung/Aufhebung des Trennungsunterhalts Muster 22.8: Abänderungsantrag zur Herabsetzung/Aufhebung des Trennungsunterhalts An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Abänderungsantrag [167] In Sachen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte:...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XVI. Muster: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe

Rz. 355 Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Nettoeinkommen normaler Monatmehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / XIII. Muster: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 301 Muster 16.13: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung Muster 16.13: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung An das Landgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ____________________...mehr