Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 7. Antrag zu verschiedenen Ehewohnungssachen

Wird in einem Verfahren sowohl ein Antrag zur Regelung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) gestellt, so sind die jeweiligen Werte zu addieren (§ 33 Abs. 1 FamGKG), da es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Es gilt hier das Gleiche wie bei Trennungsunterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 230 Die Kläger nahmen die Beklagten wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 30.5.2002 auf der BAB 10 von Berlin in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder ereignete und bei dem der Ehemann der Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) und Vater der Kläger zu 2 und 3 tödlich verunglückte. Rz. 231 Der Ehemann der Klägerin befuhr am Unfalltag gegen elf Uhr vormittags mit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 1/2019, Anrechnun... / IV. Unterschiedliche Gegenstände

Anrechnungsproblem bei unterschiedlichen Gegenständen Ein weiteres Problem stellt sich, wenn die Beratung weitere Gegenstände umfasst hat, als die nachfolgende Tätigkeit. Beispiel 3 Der Mandant hatte sich wegen zukünftigem und fälligem Unterhalt i.H.v. monatlich 500,00 EUR beraten lassen. Auf Anraten des Anwalts werden die fälligen Beträge (sechs Monate) nicht weiter verfolgt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2019, Verweisung ein... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Zwischen den Parteien steht allein im Streit, ob die vom Kl. nunmehr ausgeübte Tätigkeit als seit Juli 2008 beim Kreis K. angestellter Rettungsassistent seiner bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit als Dachdeckergeselle in Bezug auf seine “bisherige Lebensstellung' entspricht. Denn die Bekl., die bis zum März 2016 Leistungen aus der Berufsunfähigkeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 11/2018, Verfahre... / 3 III. Praxistipp

Bewertung ist umstritten Die Frage, ob bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 BGB der volle Wert anzusetzen ist oder ob auch hier grds. von einer geringeren Bedeutung auszugehen und damit im Regelfall der hälftige Wert anzusetzen ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung höchst umstritten. Dabei wird sogar in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde ist zulässig. Soweit die Beschwerdebegründung in der Beschwerdeschrift entgegen § 117 Abs. 1 S. 1 FamFG keinen bestimmten Sachantrag enthält, ist dies unschädlich. Ob ein Beschwerdeantrag hinreichend bestimmt und ausreichend begründet ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen sowie den Anforderungen des § 520 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, diese ist insbesondere in eigenen Rechten von der Wertfestsetzung betroffen, vgl. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG. Auch steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht die Ausschlussfrist der §§ 59 Abs. 1. S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG (sechs Monate nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung) entgegen. Ferner ist auch der Schwellenwert des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2019

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / I. Der Fall

Rz. 42 Die Kläger machten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei welchem die Ehefrau des Klägers zu 1) und Mutter der Kläger zu 2) und zu 3) als Fahrerin eines Pkw getötet wurde, nachdem sie nach links in eine bevorrechtigte Straße eingebogen und dort mit dem Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1) zusammengestoßen war, dessen Haftpflichtversicherer die Bekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen . Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2019, Erlöschen des ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Rückerstattung von Versicherungsleistungen, die die Kl. in Form von Krankentagegeld an den Bekl. auf der Grundlage der MB/KT und ihrer Tarifbestimmungen erbracht hat. In § 15 MB/KT 94 heißt es u.a.: "Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen" a) beim Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Reisekosten ei... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 575 ZPO) hat Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Beauftrage eine innerhalb des Gerichtsbezirks wohnende Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt und sei dessen Hinzuziehung nicht i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 1 H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / bb) Auskunftsrechte bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Es gibt Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten mit seinem bei einer Schweizer Bank liegenden (den Erben unbekanntem) Vermögen eine liechtensteinische Stiftung oder Trustgesellschaft mit der Motivation gegründet hat, einen Teil seines Vermögens am Nachlass und deutschen Fiskus vorbei zu transferieren.[27] In diesen Fällen kam es dann mitunter vor, dass der Erblasser das G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / II. Das Maß des nachehelichen Unterhalts

Inhalt und Bedeutung der Vorschrift des § 1578b BGB erschließen sich nicht ohne einen Hinweis auf den Grundbegriff des nachehelichen Unterhalts, den des unterhaltsrechtlichen Bedarfs. Das Maß des Unterhalts und somit der Bedarf des Unterhaltsberechtigten bestimmen sich gemäß § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Vorschrift enthält die seit der Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / d) Die Übergangsfrist

§ 1578b BGB lässt seinem Wortlaut nach eine Begrenzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts bereits unmittelbar mit der Scheidung zu und entspricht damit sicherlich dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Eheleute, wie er in § 1569 BGB zum Ausdruck gekommen ist. Gleichwohl räumt die Rechtsprechung dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten in der Regel eine sogenannte Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

§ 1578b BGB findet dem Wortlaut nach auf alle Tatbestände des nachehelichen Unterhalts Anwendung. Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.9.2010[7] eine Befristung des Anspruchs auf Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB abgelehnt. Denn die Vorschrift enthält bereits eine Billigkeitsregelung für die Zahlung von Unterhalt über die Vollendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / IV. Kritik und Ausblick

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist weitgehend auf Zustimmung gestoßen,[84] kritische Stimmen sind allenfalls zu einzelnen Punkten vernehmbar.[85] Die Zahl der veröffentlichten Entscheidungen ist deutlich zurückgegangen, sodass sich die Betroffenen offensichtlich auf die Gegebenheiten eingestellt haben. Gleichwohl ist das gesetzgeberische Ziel, die Eigenverantwortu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / bb) Die Begrenzung

Hat der Berechtigte dagegen ehebedingte Nachteile erlitten, die nicht kompensiert werden können, scheidet eine Befristung aus. § 1578b Abs. 1 BGB sieht für diesen Fall – wiederum nach Ablauf der Schonfrist[75] – eine Herabsetzung des Unterhalts auf den "angemessenen Lebensbedarf" vor. Auf diesen angemessenen Lebensbedarf kann der nacheheliche Unterhalt nach oben begrenzt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / aa) Die Befristung

Sind ehebedingte Nachteile des Unterhaltsberechtigten ebenso wenig feststellbar wie eine durch die Dauer der Ehe bedingte besondere nacheheliche Solidarität, ist der nacheheliche Unterhalt nach § 1578b Abs. 2 BGB zeitlich zu begrenzen. Bis zum Ablauf der Schonfrist ist Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu leisten. Endet die Übergangsfrist, endet auch die Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / aa) Der Begriff der ehebedingten Nachteile

Eines der gewichtigsten, wenn nicht das gewichtigste der Anwendungskriterien des § 1578b BGB ist das des ehebedingten Nachteils.[19] Sein Stellenwert innerhalb der genannten Billigkeitsmomente folgt bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach insbesondere zu berücksichtigen ist, inwieweit durch die Ehe Nachteile entstanden sind im Hinblick auf die Möglichkeit, für den eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / I. Lebensstandardgarantie und Eigenverantwortung der Eheleute

Die Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts sind seit dem 1.1.2008 für alle seine Tatbestände geregelt in einer einheitlichen Vorschrift: Nach § 1578b BGB ist der Unterhaltsanspruch auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen oder/und zeitlich zu befristen, wenn ein an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierter oder zeitlich unbefristeter Unterhaltsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / 2. Grundregeln für die Anwendung des § 1578b BGB

Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Urt. v. 12.4.2006 der damaligen Beschränkungsnorm des § 1573 Abs. 5 BGB eine Struktur gegeben,[12] die er der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung auf die Neuregelung des § 1578b BGB angewendet hat. Nach dieser Rechtsprechung ist der nacheheliche Unterhalt in der Regel nicht unmittelbar mit Rechtskraft der Ehescheidung zu befriste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2018, Keine VKH für ... / Leitsatz

Begehren die Kindesmutter und ihre minderjährigen Kinder, jeweils vertreten durch die Kindesmutter, Verfahrenskostenhilfe für ein Familienstreitverfahren um Zahlung von Unterhalt für Mutter und Kinder, ist es mutwillig, wenn beantragt wird, der Kindesmutter und jedem der Kinder einen jeweils anderen Rechtsanwalt beizuordnen; denn ein Interessenkonflikt, der einen Rechtsanwal...mehr