Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / g) Prozessuale Probleme

Die gelegentlich zu vernehmende Aussage, die Vorschrift des § 1578b BGB sei eine Herausforderung für die anwaltliche und gerichtliche Praxis,[77] trifft – wie obige Ausführungen sicherlich belegen – auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Vorschrift zu. Sie gilt aber in gleicher Weise für den verfahrensrechtlichen Umgang mit dieser Norm, den man getrost als "Haftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2018, Antrag des Sc... / 3 Der Praxistipp

Bankbescheinigung ist herauszugeben Die gerichtliche Festsetzung eines Pfändungsfreibetrages hätte für den Gläubiger prinzipiell den Vorteil, dass er dazu angehört wird und die maßgeblichen Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Schuldners erhält. Der Gesetzgeber wollte aber gerade die Gerichte entlasten und hat deshalb die Möglichkeit eingeführt, über eine Beschein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. Anfechtung von Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen

Bei FG-Familiensachen ist eine isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen möglich.[68] Dies gilt sowohl bei einer streitigen Hauptsacheentscheidung als auch bei einer streitlosen Hauptsacheregelung. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es sich bei einer nach einer streitlosen Hauptsacheregelung ergangenen Kostenentscheidung um eine Endentscheidung i.S.d. §§ 38, 58 FamFG ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2018, Erhöhung des ... / 1 I. Der Fall

Doppelüberweisung kann passieren Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und hat die Pfändung des Guthabens bei der Drittschuldnerin, einem Kreditinstitut, erwirkt. Die Schuldnerin hat ihren Arbeitgeber bewegen können, ihr einen Vorschuss von 1.100 EUR zu zahlen. Dieser wurde allerdings nicht einmal, sondern zweimal angewiesen und auf dem Konto de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Grundzüge des I... / a) Kostenentscheidungen in Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz- sowie Versorgungs-ausgleichssachen

In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Gewaltschutzverfahren, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichsverfahren) kommt eher eine Orientierung der Kostenentscheidung am Erfolg der Beteiligten in Betracht, da eine gewisse Nähe zu den Streitverfahren nach der ZPO besteht.[9] Soweit es sich allerdings um Streitigkeiten zwischen Familienan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2018, Erhöhung des ... / 3 Der Praxistipp

P-Konto bietet Chancen Das Fallbeispiel zeigt auf, dass ein P-Konto nicht zwangsläufig dazu führt, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt und der Gläubiger deshalb die Pfändung getrost unterlassen kann. Das Gegenteil ist der Fall. Die Evaluierung der Reform der Kontopfändung hat gezeigt, dass nur in 2/3 aller Pfändungen der Pfändungsfreibetrag genügt, um das vollständige Gut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / e) Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Darstellung ehebedingter Nachteile erfordert – wie dargelegt (siehe oben III. 2. a) aa)) – das Nachzeichnen einer hypothetischen beruflichen Entwicklung. Wie wäre der berufliche Werdegang des Unterhaltsberechtigten ohne die Betreuung gemeinsamer Kinder, ohne die Haushaltsführung in der Ehe verlaufen? Welches Einkommen würde er erzielen? Bereits die Formulierung dieser Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / b) Die Ehedauer als selbstständiges Billigkeitskriterium

Die Neufassung des § 1578b BGB zum 1.3.2013 hat die Dauer der Ehe zu einem gleichberechtigt neben den ehebedingten Nachteilen stehenden Tatbestandsmerkmal und Billigkeitskriterium gemacht. Durch diese Hervorhebung der Ehedauer sollte klarstellend einer Praxis entgegengewirkt werden, die beim Fehlen ehebedingter Nachteile grundsätzlich eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardgarantie versus Nachteilsausgleich

Die Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB I. Lebensstandardgarantie und Eigenverantwortung der Eheleute Die Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts sind seit dem 1.1.2008 für alle seine Tatbestände geregelt in einer einheitlichen Vorschrift: Nach § 1578b BGB ist der Unterhaltsanspruch auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen oder/un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2018, Wertfestsetzun... / 1 Sachverhalt

In einer Unterhaltssache hatte die Antragstellerin Stufenantrag eingereicht und Auskunft verlangt sowie Zahlung eines noch nach Auskunftserteilung zu beziffernden Unterhalts. Zunächst ist über die Auskunftsstufe verhandelt worden. Hiernach wurde dann nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO ein schriftlicher Vergleich geschlossen. Das Gericht hat sodann den Wert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Lebensstandardg... / cc) Ehebedingte Nachteile beim Erwerb von Versorgungsanwartschaften

Die Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit infolge der Ehe wirkt sich nachteilig nicht nur auf die laufenden Einkünfte des Ehegatten aus. Durch ein wegen der Rollenverteilung in der Ehe niedrigeres Einkommen werden auch geringere Rentenanwartschaften erworben. Die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente des bedürftigen Ehegatten sind niedriger. Möglicherweise ist wegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2018, Deckung der Re... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Einstandspflicht der Bekl. für die Kosten eines von dem Kl. angestrebten Prozesses zur Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Parteien sind mit einem Rechtsschutzversicherungsvertrag vom 23.10.2003 verbunden, der den Tarif "Kompaktrechtsschutz für Selbstständige gem. § 28 ARB" umfasst. Dem Vertrag liegen die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.3.1 Zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Sofern die Betroffenen gesetzlich versichert sind oder von der Regelung des § 264 SGB V erfasst werden und damit Leistungen gemäß § 24c SGB V in Anspruch nehmen können, gehen diese Leistungen den Leistungen des SGB XII vor. (vgl. auch die Komm. zu § 48). Vorrangig sind außerdem Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 10 Abs. 2, § 40 SGB VIII). Rz. 14 Im Falle der Schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, FF 11/2018 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.7.2018 – 13 WF 117/18 Den Unterhaltsgläubiger trifft für seine Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) die Darlegungs- und Beweislast, die sich bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus § 1573 BGB auf die ausreichende Erfüllung seiner eigenen Erwerbsobliegenheit erstreckt (vgl. BGH FamRZ 1986, 244). OLG Köln, Beschl. v. 16.3.2018 – 10 UF 200/17 Rücks...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch Versorgungsausgleich und Altersvorsorgeunterhalt

BGB § 1578b Leitsatz 1. Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile in der Versorgungsbilanz sind dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu trage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Nachehelicher U... / 1 Gründe:

[1] Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zurückzuweisen, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. [2] I. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wendet sich mit der bereits eingelegten und begründeten Rechtsbeschwerde gegen die Befristung ihres Elementarunterhalts bis einsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Nachehelicher U... / Leitsatz

1. Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile in der Versorgungsbilanz sind dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und somit vollstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 1 Sachverhalt

Bei der Antragstellerin handelt es sich um die 8-jährige Tochter des Antragsgegners, die die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten begehrt, um gegen den Antragsgegner ein Verfahren auf Mindestkindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle betreiben zu können. Die Antragstellerin, die bei ihrer Mutter lebt, hat den Antragsgegne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Der Antragstellerin ist ratenfreie Verfahrenskostenhilfe im tenorierten Umfang zu bewilligen (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 115 ZPO). a) Die Antragstellerin hat ihre Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit durch Vorlage der von ihrer Mutter ausgefüllten Erklärung ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / II. § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehe)

Zunächst ist von der Dauer der Ehe auszugehen. Wenn die kurze Ehedauer festgestellt worden ist, ist dann im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung zu prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig ist. Die Betreuungszeit ist also nicht der Ehedauer hinzuzurec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, FF 11/2018 / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 5.7.2018 – VII ZB 40/17 1. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners i.S.d. § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des SGB XII (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 25.11.2010 – VII ZB 111/09, FamRZ 2011, 208 = NJW-RR 2011, 706). 2. Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VII. Ausblick – Solidarität als maßgebliches Kriterium

Entscheidend ist vor allem im Zusammenhang mit der verfestigten Lebensgemeinschaft, dass sich der geschiedene Ehegatte, der eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, damit endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt. Die verfestigte Lebensgemeinschaft muss als Anwendungsfall der Unbilligkeit nach § 1579 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Mitgliederumfrage 2017

Die finanzielle Situation der Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht Im vergangenen Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage mit der finanziellen Situation der Familienrechtlerinnen und Familienrechtler befasst. Dass die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht nicht gleichbedeutend mit der viel zitierten "Lizenz zum Gelddrucken" ist, darf als bekannt vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / III. § 1579 Nr. 2 BGB: Verfestigte Lebensgemeinschaft als neuer Härtegrund

Dieser Härtegrund, der bisher in der schwammigen Vorschrift des Nr. 7 erfasst wurde, ist als eigenständiger Ausschlusstatbestand normiert worden. Die Vorschrift will an rein objektive Gegebenheiten anknüpfen und eine Veränderung in den Lebensverhältnissen des Unterhaltsbedürftigen berücksichtigen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Die Rechtf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Internationales und Europäisches Familienrecht

Rainer Hausmann C. H. Beck, 2. Aufl., München 2018, 1744 Seiten, 299 EUR ISBN: 978-2-406-71027-8 Familiensachen mit Auslandsbezug häufen sich in der praktischen Rechtsanwendung mit dem zunehmenden Zu- und Wegzug von Menschen, die ihren Wohnsitz von einem Staat in einen anderen verlagern. So auch in Deutschland. Die EU verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, gemeinsame famil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / I. Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des § 1579 BGB in der derzeit geltenden Fassung

Nach der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform zum 1.7.1977 wurde parallel zu der positiven Billigkeitsvorschrift des § 1576 BGB der § 1579 BGB als negative Härteklausel in das BGB hineingebracht. Diese Vorschrift ist auch über die Verweisung von Anfang an nach § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–4 BGB damals schon beim Trennungsunterhalt möglich gewesen. Der Gesetzgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / c) § 1963 BGB – Unterhalt der Mutter des noch zu gebärenden Erben

Rz. 42 Eine weitere Besonderheit enthält § 1963 BGB. Danach ist der Nachlass verpflichtet, der bedürftigen Mutter eines noch zu gebärenden Erben Unterhalt bis zur Entbindung zu leisten. Liegt eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben vor, ist der Unterhalt aus dem Erbteil des Kindes zu bestreiten, § 1963 S. 1 a.E. BGB. Auch dies stellt eine Nachlassverbindlichkeit in Form de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / b) § 1568b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 35 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Die Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / II. Erbfallschulden

Rz. 9 Erbfallschulden sind die die Erben als solche treffenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB), d.h. Schulden, die aus Anlass des Erbfalls in Bezug auf den Nachlass entstehen.[13] Von den Erblasserschulden unterscheiden sie sich dadurch, dass sie noch nicht in der Person des Erblassers entstanden waren. Von den Nachlassverwaltungs- und Nachlasskostenschulden unterscheiden sie s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / 1. Begriff der Zuwendung

Rz. 12 Anders als im Rahmen der Pflichtteilsergänzung setzt der Begriff der Zuwendung in § 2050 BGB keine Schenkung[19] voraus und verlangt auch kein Rechtsgeschäft unter Lebenden (wie bspw. bei § 2315 BGB). Ausreichend ist vielmehr jeder Vermögensvorteil, den der Abkömmling aus dem Nachlass des Erblassers erhält.[20] Für das Vorliegen einer Zuwendung muss ein Vermögensgegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Landwirtschaftserbrecht / I. Voraussetzungen für die Zuweisung

Rz. 50 Voraussetzung hierfür ist der Antrag eines Miterben beim zuständigen Amtsgericht, dort dem Landwirtschaftsgericht. Rz. 51 Der Betrieb bedarf einer für die Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle. Sie muss mit ihren Erträgen, also nachhaltig erzielbaren Überschüssen, den Unterhalt einer bäuerlichen Familie,[80] ggf. unter Berücksichtigung zugepachteten Landes sicherstellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 4. Sonstiges Vermögen

Rz. 39 Nicht nach dem Ertragswert zu berechnen sind Baugrundstücke, die ohne Gefährdung der Betriebsgrundlage herausgelöst werden können.[65] Rz. 40 Nach § 33 Abs. 3 BewG gehören nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen Zahlungsmittel, Geldforderungen u.Ä., Geldschulden, Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln, Tierbestände, die nicht oder nicht mehr, weil zum Verkauf best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / 3. Bestattungspflicht und -pflichtiger

Rz. 13 In Deutschland sind Verstorbene zu bestatten, es gilt eine Bestattungspflicht.[22] Es ist die Pflicht des Bestattungspflichtigen, für die Bestattung zu sorgen. Dies berechtigt ihn aber nicht auch automatisch, über Art und Weise der Bestattung zu bestimmen, da dies dem Totenfürsorgeberechtigten zusteht.[23] Auch die schlussendliche Kostenlast ist nicht mit der Bestattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / b) Umfang erstattungsfähiger Kosten

Rz. 20 Erstattungsfähig sind die Kosten einer Bestattung, die der Lebensstellung des Erblassers angemessen ist.[34] § 1968 BGB meint nach einhelliger Auffassung damit mehr als die bloße Beerdigung. Ob aber im Einzelfall eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt, ist umstritten. Kosten, die von § 1968 BGB nicht erfasst sind, können Nachlassverwaltungsschulden oder Nachlasserbensc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / 2. Ausstattung nach §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB

Rz. 13 Nach § 2050 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung, die der Erblasser einem Abkömmling zu seinen Lebzeiten gewährt hat, kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig. Gleiches gilt für das Ausstattungsversprechen, welches noch durch die Erben zu erfüllen ist.[25] Was man unter einer Ausstattung versteht, ergibt sich aus § 1624 BGB.[26] Danach handelt es sich bei einer Ausstattung um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Soziologische Aspekte / XI. Erbrechtliche Stellung nichtehelicher Kinder

Rz. 33 Erst seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997[63] mit Wirkung zum 1.4.1998 haben nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik die gleiche erbrechtliche Stellung erlangt wie eheliche Kinder.[64] Die Sonderregeln über den Erbersatzanspruch nach §§ 1934a–e BGB wurden gestrichen.[65] Sie hatten im Jahr 1969 die Regelung des § 1589 Abs. 2 BGB ersetzt, nach dene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Bisherige Übertragungen, Vereinbarungen und letztwillige Verfügungen, Vorsorgeregelungen

Rz. 17 Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde. Andere l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 12 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[18] Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist dabei einheitlich für das europäische Kollisionsrecht zu bilden un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Leitsatz Zur Unterhaltsrente i.S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen. N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verwendung zum Unterhalt des Stifters, § 58 Nr. 6 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zulässige Verwendung des Stiftungseinkommens ist in zweifacher Weise eingeschränkt. Es darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens in der aufgeführten Weise verwendet werden. Der unter Einsatz dieses Einkommensteils gewährte Unterhalt, die Gräberpflege und die Ehrung des Andenkens muss in angemessener Weise erfolgen (s. § 55 A...mehr