Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Auskunft über Einkommen bei... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind getrennt lebende Ehegatten. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren streiten sie in der Folgesache zum nachehelichen Unterhalt über eine Auskunftsverpflichtung des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann). [2] Die Beteiligten heirateten 1998. Seit 2012 leben sie getrennt. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die 1956 geborene Antragsgegne...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / II. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein höheres Einkommen als sein Ehegatte

In diesem Fall hat der Pflichtige im Verhältnis zu seinem Ehegatten den höheren Anteil am Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB zu tragen. Die hieraus herrührende Belastung (die über die Sicherstellung seines eigenen Lebensbedarfs hinausgeht) kann er dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes nicht entgegenhalten, da dessen Anspruch vorrangig ist (§ 1609 Nr. 1 BG...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

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AGS 3/2018, Auskunftserteil... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. In einem Ehevertrag hatten sie nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen, welcher jedoch – begrenzt auf monatlich 1.555,00 EUR – dann wiederaufleben sollte, wenn die Ehefrau ihre Arbeitsstelle verlöre. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Ehefrau mit Wirkung zum 31.7.2016 verlangt sie nachehelichen Unterhalt, wobei sie die eheve...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 2. OLG Frankfurt

Mit einem der sehr seltenen Fälle des Pflichtteilsentzugs nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB hatte sich Ende des Jahres 2013 das OLG Frankfurt zu befassen.[26] Der verstorbene Erblasser hatte seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt und verfügt, dass seine Kinder enterbt würden und ihnen zugleich den Pflichtteil entzogen. Zur Begründung wurde im Testament ausgeführt, dass ...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 3. Folgerungen

Jedenfalls mit Blick auf das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge ist der Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB praktisch ohne Bedeutung.[27] Dies ist schon wirtschaftlich häufig der Fall, da derjenige, der auf Unterhalt angewiesen ist, regelmäßig über keinen großen Nachlass verfügt, den er verteilen könnte.[28] Er wird daher keinen wirtschaftlichen Anlass zur Pflichttei...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (im Anschluss an Senatsurt. v. 22.6.1994 – XII ZR 100/93, FamRZ 1994, 1169 und v. 7.7.1982 – IVb ZR 738/80, FamRZ 1982, 996). 2. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sin...mehr

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FoVo 3/2018, Pfändungsschut... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht einen Zahlungsanspruch Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Auszahlung der geltend gemachten Beträge aus § 667 BGB bzw. aus §§ 4, 11 AnfG. Aktivlegitimation und Anspruch Die Klägerin ist infolge des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des AG gemäß §§ 835 Abs. 1 Alt. 1, 836 Abs. 1 ZPO aktivlegitimiert. Ein gepfändeter Rückzahlungs...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / Einführung

Wechselnde Partnerschaften der Eltern und die damit verbundenen Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können in vielen Fällen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben. Zwar sind die neuen Partner der Eltern den mit ihnen nicht verwandten Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch können sowohl die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenlebens in der neuen Par...mehr

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FoVo 3/2018, Teilweise Nich... / 2 II. Aus der Entscheidung

Antrag des Gläubigers ist begründet Der Antrag des Gläubigers vom 3.3.2017 ist zulässig gemäß 850c Abs. 4 ZPO und auch weitestgehend begründet. Im Rahmen der vorzunehmenden Billigkeitsprüfung erscheint es angemessen, zur Frage des Umfangs der Nichtberücksichtigung der Unterhaltsberechtigten die sozialhilferechtlichen Maßstäbe nach dem SGB II heranzuziehen. Keine doppelte Berüc...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsberechtigte, der einen den Höchstbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle übersteigenden Bedarf geltend macht, muss besondere oder besonders kostenintensive Bedürfnisse und die zu ihrer Deckung notwendigen Mittel darlegen. Übertriebene Anforderungen an seine Darlegungslast dürfen nicht gestellt werden, weil sonst der Kindesunterhalt faktisch auf den Tabellenhöchstb...mehr

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FoVo 3/2018, Teilweise Nich... / 3 Der Praxistipp

Antrag nach § 850c ZPO ist ertragreich Aufgrund der hohen Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO und der weiteren Erhöhung des Pfändungsgrundfreibetrages bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen muss der Gläubiger immer prüfen, ob der Schuldner überhaupt Unterhalt gewährt oder ob die unterhaltsberechtigte Person über eigenes Einkommen verfügt. In beiden Fällen kann der Gläu...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 2 Anmerkung

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beschäftigt sich der BGH mit dem Problem, inwieweit eine Anfechtung der Vaterschaft durch den genetischen Vater möglich ist, wenn zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In beiden Fällen war die genetische Vaterschaft des Anfechtenden aufgrund vorliegender Abstammungsgutachten außer Streit. In der ers...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 1 Gründe:

[1] I. In der vorliegenden Abstammungssache ficht der Antragsteller (Beteiligter zu 2) als biologischer Vater die Vaterschaft des Beteiligten zu 3 zu dem im Januar 2013 geborenen Kind (Beteiligte zu 1) an und begehrt seine Feststellung als rechtlicher Vater. [2] Der Beteiligte zu 3 und die Kindesmutter (Beteiligte zu 4) haben zwei gemeinsame (2007 und 2011 geborene) Söhne. Si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freigrenzen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Für Vereine gelten folgende Freigrenzen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freikörperkulturvereine

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Freikörperkulturvereinen – FKK-Vereinen – wurde bisher auch dann die Steuerbefreiung versagt, wenn sie Sport treiben, weil die sportliche Betätigung nicht ausschließlich und unmittelbar verfolgt wurde. S. auch die Entscheidungen des BFH (BFH vom 31.10.1963, BStBl III 1964, 83 und s. BFH vom 20.11.1969, BStBl II 1970, 133). Vom FG Düsseldorf wurde h...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

Leitsatz Für unverheiratete, jüngere Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung neben einer Unterkunft am Beschäftigungsort weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, stellt die elterliche Wohnung auch dann keinen eigenen Hausstand im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Sachverhalt Im Streitfall (...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Unterhalt

OLG Koblenz, Beschl. v. 17.5.2017 – 13 UF 7/17, FamRZ 2017, 2017 m. Anm. Maurer S. 2002 Die Pfändung von rückständigem Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes aus der Zeit seiner Minderjährigkeit mindert die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in Bezug auf laufendende Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau. (red. LS) OLG Bremen, Beschl. v. 23.11.2017 – 5 UF 54/17 Die durc...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / III. Der Pkw im Unterhalt

1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden. 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunter...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 1. Abänderungsantrag kraft zwingenden Rechts

Die Abänderung von Titeln über den gesetzlichen Unterhalt ist, je nachdem, ob sie rechtskraftfähig sind oder nicht, in eigenen Normen geregelt – in § 238 FamFG einer- und in § 239 FamFG andererseits. Für alle Titel ist nur der Abänderungsantrag an das Gericht der statthafte Rechtsbehelf, um die Abänderung eines Titels zu erlangen. Die Bestimmungen der §§ 238, 239 FamFG entha...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung

Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt, der im Einzelfall als außergewöhnl...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Dienst-/Firmenfahrzeug

Auf die Ausführungen von Kleinwegener, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht, FF 2015,150 m.w.N. darf verwiesen werden.mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / I. Das Problem

Die Bedeutung von § 323 ZPO a.F., der Bestimmung über die Abänderung von Urteilen über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen i.S.v. § 258 ZPO, etwa Unterhalt, lag ursprünglich allein darin, dass sie ausnahmsweise gestattete, in ein rechtskraftfähiges Urteil einzugreifen und dieses inhaltlich und als Vollstreckungstitel an veränderte Umstände anzupassen. Der Anwen...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / b) Auswirkung in steuerrechtlicher Hinsicht

Der Nutzungswert wird damit dem Unterhaltsberechtigten wie Einkommen zugeordnet, welches er zu versteuern hat. Die darauf entfallenden Steuern hat wiederum der Unterhaltspflichtige zu ersetzen.mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Auch für vertragliche Ansprüche gilt § 51 FamGKG. Abgesehen davon, dass in Familiensachen niemals eine Wertvorschrift aus der ZPO anzuwenden sein kann, da das FamGKG – im Gegensatz zum GKG (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG) – keine Verweisung auf die Wertvorschriften der ZPO enthält, ist die Auffassung, für vertragliche Unterhaltsansprüche wäre § 51 FamGKG ni...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Pkw als Unterhaltsersatzleistung

a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterh...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind verheiratet. Am 10.9.2012 schlossen sie zur Urkunde des Notars G. unter der Urkundenrollen-Nr. ...12 G/2012 einen Ehe- und Erbvertrag zur Regelung des Getrenntlebens. Unter der Überschrift "Unterhalt" enthält dieser folgende Regelungen: Hinweis 1. "Leibrente" a) Der Ehemann verpflichtet sich hiermit, ab dem 1.10.2012 an die Ehefrau auf deren Lebensdauer eine...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / V. Austauschbarkeit von rechtskraftfähigem und nichtrechtskraftfähigem Titel

Die durch bestehende bzw. fehlende Rechtskraft verschiedenen Voraussetzungen für einen Abänderungsantrag wirken sich im Ergebnis meistens nicht aus. Deswegen wechseln sich Unterhaltsentscheidung und Unterhaltsvergleich in der Praxis häufig ab. Sowohl die Vorschriften über die Abänderbarkeit einer Entscheidung als auch die eines nichtrechtskraftfähigen Titels sind Anwendungsf...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 2. Titel über den gesamten Unterhaltsanspruch

Sowohl der Abänderungsantrag nach § 238 FamFG als auch der nach § 239 FamFG sind nur zulässig, wenn der gesamte Unterhaltsanspruch tituliert ist.[6] Bis dahin ist ein Erstantrag nach § 258 ZPO zu erheben. Dies ergibt sich für Entscheidungen aus der Präklusionsvorschrift des § 238 Abs. 2 FamFG, trifft aber wegen der logischen und ökonomischen Nachordnung einer Abänderung gege...mehr

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FF 2/2018, Internationaler Familienrechtstag

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 23./24.2.2018 in Berlin Freitag, 23.2.2018mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet. Der Verfahrenswert ist gem. §§ 42, 35, 33 FamGKG in Höhe des 3½fachen Jahresbetrages der aus der notariellen Urkunde zu zahlenden monatlichen Leibrente i.H.v. 500,00 EUR festzusetzen. Die Bestimmung des § 51 FamGKG kann zur Bewertung dieses Anspruchs nicht herangezogen werden. Ist der Unterhalt durch Vertrag gereg...mehr

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AGS 2/2018, Keine Ermäßigun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wurde in einem Verfahren vor dem AG auf Abänderung eines Titels auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Er hat den Antrag in der mündlichen Verhandlung "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" anerkannt und geltend gemacht, keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben zu haben. Das AG hat dem Antrag stattgegeben und die Kosten des Verfahr...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 2. Inzidente Änderung

Anders als eine Unterhaltsentscheidung kann ein Unterhaltsvergleich, weil ihm die Rechtskraft fehlt, vom Gericht auch inzident inhaltlich geändert werden, etwa im Rahmen eines Verfahrens über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Eltern wegen anstelle des anderen Elternteils geleisteten Kindesunterhalts.[15] Zu beachten ist jedoch, dass der Vergleich als Titel zwi...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 3. Veränderung der Verhältnisse

Während sich die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit des Abänderungsantrags bei einer Entscheidung nach der Vorschrift des § 238 FamFG bestimmen, ist dafür bei nichtrechtskraftfähigen Titeln das materielle Recht maßgebend. Allerdings verlangt § 239 Abs. 1 S. 2 FamFG für einen zulässigen Abänderungsantrag, dass der Antragsteller Umstände vorträgt, die die Abänderung rec...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / VI. Zusammenfassung

Aufgrund der Bestimmung des § 238 FamFG kann auf einen Abänderungsantrag hin in eine rechtskraftfähige Unterhaltsentscheidung eingegriffen und diese sowohl inhaltlich als auch als Vollstreckungstitel abgeändert werden. Die Vorschrift des § 239 FamFG schreibt vor, dass auch gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden, d.h. nichtrechtskraftfähige Unterhaltstitel, nur i...mehr

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zfs 2/2018, Einbeziehung vo... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Kaskoversicherung für seinen Pkw V, mit dem er am 25.4.2016 einen Unfall erlitt, indem sich ein vom Pkw gezogener Anhänger vom Pkw gelöst hatte und sodann mit dem Heckbereich des Pkw kollidierte. Der Kl. hat vorgetragen, zu keinem Zeitpunkt Versicherungsbedingungen erhalten zu haben. Der Zugang von Versicherungsbedingungen ist nicht festz...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.3 Höhe des Unterhalts

Die Höhe der übergegangenen Ansprüche richtet sich nach dem Bedarf (§ 1578 BGB) und der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) des Unterhaltsberechtigten unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Änderungen an der Höhe des monatlichen Unterhalts können sich daraus ergeben, dass durch den Tod des Verpflichteten andere Unterhalte, insbesondere Kindesunterhalte, wegfallen. Auße...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.2 Ausschluss des Unterhaltsverwendungsrechts

Da die Einkünfte aus dem von dem Kind ererbten Vermögen gem. § 1649 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Bestreitung des Kindesunterhalts zu verwenden sind, hat der Pfleger diese dem sorgeberechtigten Elternteil für Unterhaltszwecke herauszugeben. Diese können dann gem. § 1649 Abs. 2 BGB unter Umständen auch für den eigenen Unterhalt des geschiedenen Ehepartners und für den Unterhalt etwa ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.1 Anspruchsgrundlagen

§ 1586b BGB regelt den Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten auf den Erben. Dies gilt ab der Scheidung, aber auch schon dann, wenn der überlebende Ehegatte von seinem Erbrecht wegen der Beantragung der Scheidung oder Aufhebung der Ehe bereits ausgeschlossen, die Ehe aber noch nicht rechtskräftig geschieden ist, vgl. § 1933 BGB. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.2 Umfang des Anspruchs

Geschuldet ist der angemessene Unterhalt. Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht von Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Dabei kann Unterhalt entgegen § 1613 BGB auch für die Vergangenheit verlangt werden, weil der Vorgriff auf das dem nasciturus anfallende Vermögen in seinem Interesse erfolgt. Der Anspruch umfasst auch Entbindungs- nicht aber sich anschließende Wo...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.7 Formulierungsvorschläge

Erb- oder Pflichtteilsverzicht "Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches (Erb- und) Pflichtteilsrecht." Klarstellung zum nachehelichen Unterhalt "Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1586b, 1933 Abs. 3 BGB für den Fall des Vorversterbens des unterhaltspflichtigen Ehegatten." Alternativ dazu: Erl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.3 Rückforderung

Im Fall einer Totgeburt ist der gezahlte Unterhalt nicht zu erstatten, weil der Anspruchsgrund die Erwartung der Geburt des Erben ist. Bei irrtümlicher Annahme der Schwangerschaft oder Wegfall der Erbberechtigung des Kindes besteht zwar ein Anspruch auf Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Mutter dürfte allerdings in diesen Fällen durch § 818 Abs. 3 BGB gesc...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr