Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.3 Inhalt und Umfang des Anspruchs

Geschuldet sind die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung. Grundsätzlich sind unter den zu leistenden Mitteln Geldmittel zu verstehen. § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB ist zu beachten. Wegen des Unterhaltscharakters können diesbezüglich die zu § 1610 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die einschlägigen Kommentierungen ver...mehr

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Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte an ausländischer Hochschule während eines Auslandssemesters

Leitsatz Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin begründet bei einem Auslandssemester dort eine erste Tätigkeitsstätte. Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung können nicht als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Sachverhalt Die Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe

Rz. 50 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann auf Rechtspflichten aller Art beruhen (zB Gesetz, Verwaltungsakt oder Vertrag). Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung für den Lebensbedarf Dritter sind grundsätzlich nur zwangsläufig, soweit der Stpfl selbst zur Leistung verpflichtet ist und soweit nicht andere Personen kraft Gesetzes v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitanteilige Gewährung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenso wie die monatsbezogenen Freibeträge für Kinder (vgl § 32 Abs 6 Satz 5 EStG) wird auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG nicht als Jahresfreibetrag, sondern nur monatsbezogen gewährt (vgl § 33a Abs 3 EStG): Sind die Voraussetzungen nur für bestimmte Monate eines VZ erfüllt, so wird der Freibetrag nur für diese Monate mit j...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unterhalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Studenten

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Erhalten im > Inland Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 51) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewährt wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a und 33b EStG)

Rz. 8 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 In Ergänzung zu § 33 EStG, der die allgemeinen AgB regelt, berücksichtigen die §§ 33a und 33b EStG typisierend die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen des Stpfl fürmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zumutbare Belastung

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 AgB allgemeiner Art (§ 33 EStG) führen nur zu einer Steuerermäßigung, soweit sie eine bestimmte Höhe übersteigen. Aufwendungen unter den Mindestgrenzen (§ 33 Abs 3 EStG) muss der Stpfl seiner Leistungsfähigkeit entsprechend ohne Steuerentlastung tragen (vgl BFH 85, 83 = BStBl 1966 III, 242; BFH 166, 159 = BStBl 1992 II, 179). Man spricht von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Belastung des Steuerpflichtigen

Rz. 19 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Stpfl muss durch Aufwendungen (> Rz 16 ff) belastet sein, die ihm unvermeidbar entstehen (> Rz 40 ff). In der persönlichen Lebenssphäre des Stpfl muss ein Ereignis eintreten, das ihn zwingt, Ausgaben selbst zu tragen (> R 33.1 Satz 1–3 EStR). Rz. 20 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es ist unerheblich, ob der Stpfl die Ausgaben aus den im VZ erz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskinder

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für im Ausland lebende Kinder regelmäßig nicht (> Kindergeld Rz 20 ff). Ein Kinderfreibetrag wird hingegen auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren > Wohnsitz also im Ausland haben; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 45 ff. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Kinder, die w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.11 Pflegegeld im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 38 Mit der am 1.8.1999 in Kraft getretenen Regelung des Abs. 6 soll sichergestellt werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege nicht geschäftsmäßig übernommen hat, möglichst in voller Höhe erhalten bleibt. Ohne diese neue gesetzliche Regelung blieb in der Vergangenheit das Pflegegeld bei der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO

Rz. 46 § 162 Abs. 2 S. 3 wurde durch Gesetz v. 29.7.2009[1] in die Vorschrift eingeführt. Danach wird widerlegbar vermutet, dass der Stpfl. Einkünfte aus den in § 90 Abs. 2 S. 3 AO genannten Staaten bezogen hat, die im Inland steuerpflichtig sind, oder dass diese Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind, wenn er seine in § 90 Abs. 2 S. 3 AO geregelten Mitwirkungspfli...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.3 Besonderheiten für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 13 Abs. 4 enthält Regelungen für Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit und für die Gewährung zukünftiger Leistungen. Für Ansprüche aus der Vergangenheit kann ein Anspruchsübergang zunächst nur unter den Voraussetzungen des BGB verlangt werden. Das erlauben: § 1360a i. V. m. § 1613 BGB bei Ehegattenunterhalt, § 1585b Abs. 2 BGB bei Geschiedenenunterhalt und § 1613 BGB ...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.2 Beschränkungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 sieht Beschränkungen für Unterhaltspflichtige von volljährigen Behinderten und Pflegebedürftigen vor, um diese nicht zusätzlich unzumutbar zu belasten. Deren Unterhaltspflicht kann vom Sozialhilfeträger (die Beschränkung gilt also nicht im Verhältnis Unterhaltsberechtigter zum Unterhaltspflichtigen, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.4.2009, 4 K 2995/07, EFG 20...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.1 Ausschlusstatbestände (Abs. 1)

Rz. 6 Zum Schutz aller Unterhaltspflichtigen enthalten zunächst Abs. 1 Satz 2 bis 6 Ausschlusstatbestände, die einen Anspruchsübergang verhindern. Auf diesem Weg werden unerwünschte bzw. sinnwidrige Ergebnisse vermieden, auch indem Leistungen in diesen Fällen nicht von der Selbsthilfe (durch Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs) abhängig gemacht werden dürfen. Solche Schut...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.3 Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 enthält weitere Freistellungstatbestände. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bringt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der bisherigen Doppelberechnungen (BT-Drs. 15/1514 S. 66). Ein Unterhaltsübergang soll nicht erfolgen, wenn eine Leistungsberechtigung nach dem Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Kapitel 4 (Grundsicherung) gegeben ist oder durch Heranziehu...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.4.3 Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 15 Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch hat Anspruch darauf, dass er entsprechend seinen Neigungen und (verbliebenen) Fähigkeiten dauerhaft einer dem Unterhalt dienenden Arbeit nachgehen kann. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen kann der Einstieg bzw. der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft erst durch zusätzliche Maßnahmen und/oder Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.3 Verpflichtung der Unternehmer zum Hinweis

Rz. 22 Abs. 3 verpflichtet die Unternehmer, darauf hinzuweisen, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr nicht besteht. Diese Regelung kann nicht so verstanden werden, dass der Unternehmen durch einen solchen Hinweis die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ausschließen kann, obgleich es sich bei dem von ihm unterhaltenen Verkehrs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Teilhabeziele des § 4 orientieren sich jeweils an den individuellen Teilhabebedarfen des Betroffenen. Wegen des gegliederten sozialen Systems unterteilt § 4 Abs. 1 die Teilhabeleistungen nach unterschiedlichen Zielsetzungen. Das Ziel der Sicherung des Unterhalts wird in § 4 jedoch nicht angesprochen, obwohl der Leistungsrahmen des SGB IX auch hierfür Leistungen vors...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Unterhalt

OLG Köln, Beschl. v. 8.11.2016 – 26 UF 107/16, FamRZ 2017, 1833 Der Gesetzgeber hat in § 197 BGB deutlich zum Ausdruck gebracht, in welchen zeitlichen Grenzen ein Schuldner grundsätzlich mit der Vollstreckung titulierter Forderungen rechnen muss. Innerhalb der in § 197 BGB festgelegten Zeiträume steht es grundsätzlich zur Disposition des Gläubigers, wann er eine Vollstreckung...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr bringt neue Werte: Basiszinssatz, Haftkostenbeiträge, Sachbezugswerte, Kindergeld, Unterhalt, Mindestlohn …

Einführung Mit dem Beginn des neuen Jahres muss jeweils die Frage gestellt werden, ob und wo sich Werte geändert haben, die für die Sachbearbeitung in der Zwangsvollstreckung wichtig sind. Arbeitsabläufe und Schreiben sind dann anzupassen und neue Möglichkeiten zu sehen. Der nachfolgende Beitrag soll nicht nur zeigen, welche Werte sich geändert haben, sondern auch, wo sie Bed...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (2) Bezifferter Unterhalt

Rz. 122 Soweit bezifferter Unterhalt verlangt wird, ist der Wert der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderten Beträge maßgebend, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen. Beispiel 50: Antrag auf zukünftigen Unterhalt, identischer Betrag Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Januar 2018 einen mon...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Zukünftiger und fälliger Unterhalt

Rz. 14 Wird sowohl wegen zukünftiger als auch fälliger Unterhaltsansprüche gepfändet, sind gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG die zukünftigen Forderungen nach § 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten; hinsichtlich der fälligen Beträge bleibt es bei § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG. Deren Wert ist in voller Höhe dem Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen. Beispiel 9: Pfändung zukünftige...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Unterhalt für mehrere Kinder

Wird in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht und hierüber entschieden, ist die Gebühr der Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. nur einmal zu erheben. Es ist jedoch für den Unterhaltsanspruch jedes Kindes ein gesonderter Wert nach § 51 FamGKG zu bestimmen und die Werte sodann zusammen zu addieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ans...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (3) Dynamisierter Unterhalt

Rz. 126 Wird der Unterhalt dynamisiert geltend gemacht (§§ 1612a bis 1612c BGB), ist anders zu rechnen als beim bezifferten Unterhalt. Hier ist § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG einschlägig. Maßgebend ist danach der zwölffache Betrag des verlangten prozentualen Mindestunterhalts, wie er sich nach der zum Zeitpunkt der Einreichung maßgebenden Altersstufe berechnet, es sei denn, es wird...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Unterhalt

a) Überblick Rz. 31 Auszugehen ist von § 35 FamGKG sowie § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG bei zukünftigem wiederkehrendem Unterhalt. Hier ist zu differenzieren, ob die einstweilige Anordnung allein oder neben der Hauptsache beantragt ist. b) Einstweilige Anordnung neben der Hauptsache Rz. 32 Soweit die einstweilige Anordnung neben der Hauptsache beantragt wird, dürfte vom hälftigen Wer...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Unterhalt

Rz. 109 Hinsichtlich der unterhaltsrechtlichen Problematik ist zu unterscheiden zwischen Ansprüchen des einen Partners gegen den anderen, der Kinder gegen einen oder beide Partner und Dritter, etwa Verwandter oder des (geschiedenen) Ehegatten gegen einen der Partner. Hinsichtlich des Kindesunterhalts bestehen keine Besonderheiten, so dass es insoweit hier keiner weiteren Aus...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Zukünftiger Unterhalt

Rz. 13 Soweit aus Unterhaltstiteln gem. § 850d Abs. 3 ZPO wegen der künftig fällig werdenden Unterhaltsforderungen vollstreckt wird, richtet sich der Gegenstandswert gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG nach § 51 Abs. 1 FamGKG. Beispiel 7: Pfändung zukünftigen Arbeitseinkommens wegen unbefristeter künftiger Unterhaltsforderungen Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 562 Grundsätzlich sind die Ehegatten nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich, für ihren Unterhalt zu sorgen, § 1569 S. 1 BGB. Wenn aber die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt sind, kann ein Unterhaltsschuldverhältnis zwischen den Ehegatten bestehen, also ein Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung von Unterhalt auch nach...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Anpassungsverfahren wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 343 Gemäß §§ 33, 34 VersAusglG kann die Kürzung der laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen ausgesetzt werden, wenn der Berechtigte noch keine laufende Versorgung aus dem Versorgungsausgleich erhalten kann, und der Berechtigte ohne die Kürzung einen Unterhaltsanspruch hätte. Rz. 344 Der Gegenstandswert richtet sich auch in Anpassungsverfahren nach § 23 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2 a), vgl. BGH, FamRZ 2010, S. 357 ff. Die Le...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.6 Sonstiges

25. Rundungen Der Unterhaltsbetrag ist auf volle Euro aufzurunden. Anmerkung: Die nicht durchgängige Nummerierung beruht auf der einheitlichen Gliederung der Leitlinien in den Oberlandesgerichtsbezirken. Die fehlenden Punkte wurden beim Thüringer Oberlandesgericht nicht besonders geregelt.mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts, Stand: 1.1.2018

Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01.01.2018 ist e inbezogen. Die Erläuterungen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt. 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugeh...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / VII. Vereinfachtes Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger

1. Überblick Rz. 217 Auch das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger ist eine Familienstreitsache, und zwar eine Unterhaltssache (§§ 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG). Allerdings gelten hier besondere Vorschriften. Rz. 218 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 42, 51 FamGKG. Rz. 219 Ein vereinfachtes Abänderungsverfahren ist nach d...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Negativer Feststellungsantrag

Rz. 160 Wird ein negativer Feststellungsantrag dahingehend erhoben, festzustellen, dass zukünftig kein Unterhalt geschuldet ist, so gelten § 51 Abs. 1 S. 1 und 2 S. 1 FamGKG. Maßgebend ist der zwölffache Monatsbetrag der künftigen Leistungen, sofern sich der Feststellungsantrag nicht auf einen geringeren Zeitraum beschränkt. Beispiel 82: Negativer Feststellungsantrag, zukünf...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Er beträgt gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr