Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 8 Familienstreitsachen / k) Vergleichsmehrwert

Rz. 169 Schließen die Beteiligten einen Vergleich über weitere nicht anhängige Unterhaltsforderungen, so ergibt sich insoweit ein Mehrwert des Vergleichs. Rz. 170 Ein solcher Fall ist u.a. gegeben, wenn in einem Verfahren auf laufenden Unterhalt auch fällige Beträge mit verglichen werden. Beispiel 88: Vergleichsmehrwert, fällige Beträge Die Kindesmutter beantragt, den Ehemann ...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (1) Grundsatz

Rz. 132 Werden neben laufendem zukünftigem Unterhalt zugleich auch fällige Beträge verlangt, so gilt § 51 Abs. 2 FamGKG (früher § 42 Abs. 5 GKG a.F.). Der Wert der bei Einreichung des Antrags fälligen Beträge wird dem Verfahrenswert des Antrags auf zukünftige Leistung hinzugerechnet. Da Unterhalt – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – monatlich im Voraus zu zahlen ist...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / b) Verschiedene Werte in beiden Verfahren

Werden im vereinfachten und im streitigen Verfahren verschiedene Unterhaltsbeträge gefordert, ist der Wert für jedes Verfahren nur nach dem im jeweiligen Verfahren tatsächlich verlangten Unterhalt zu berechnen. Die Werte für beide Verfahren können deshalb auseinanderfallen. Die Gebühren berechnen sich dann nur nach dem Wert des Verfahrens, in dem die Gebühren entstanden sind...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Mehrheit von Kindern

Werden in dem Verfahren mehrere Gegenstände geltend gemacht, sind ihre Werte zusammenzuaddieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Eine Anspruchsmehrheit liegt auch vor, wenn in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht wird. Es fallen für das Verfahren zwar nur einmal Gebühren an, jedoch sind diese nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen. Beispiel Gelte...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Umfang der Beiordnung

Rz. 9 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2018 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 181 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 182 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 95: Unterhaltsverfahren mit gerichtlichem Termin Im Unterhaltsverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahre...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Partnerschaftsverträge

Rz. 62 Zwar haben sich die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften mehr oder weniger bewusst dafür entschieden, die mit der Eheschließung verbundenen rechtlichen Bindungen zu unterlassen. Daraus kann aber nicht sogleich gefolgert werden, dass sie keinerlei Rechtsbindungswillen gehabt haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie gemeinsames Eigentum oder sonst gemeinsames ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Unterhaltssachen

Rz. 9 Bei der außergerichtlichen Vertretung in Unterhaltssachen gilt zunächst einmal § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da es sich um Geldforderungen handelt. Rz. 10 Ist der Anwalt mit dem Einfordern wiederkehrender Unterhaltsforderungen beauftragt, gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG die Vorschriften des § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Rz. 11 Soweit zukünftiger U...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / b) Einstweilige Anordnung neben der Hauptsache

Rz. 32 Soweit die einstweilige Anordnung neben der Hauptsache beantragt wird, dürfte vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen sein (§ 41 S. 1 u. 2 FamGKG), da sie dann nur eine geringere Bedeutung hat und eine Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist.[17] Beispiel 25: Einstweilige Anordnung Unterhalt neben der Hauptsache Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017 Unterh...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (5) Problem: "Titulierungsantrag"

Rz. 131 Zahlt der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig, beantragt der Unterhaltsgläubiger dennoch, den Unterhaltsschuldner zu zukünftiger Zahlung zu verpflichten, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem vollen Unterhalt der au...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 211 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 118: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt im Verfahren auf Feststell...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 7. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 36 Der Anwalt erhält die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert (§ 15 Abs. 2 RVG). Soweit der Anwalt also mit mehreren Familiensachen beauftragt worden ist, liegen auch grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt in jeder Angelegenheit eine Geschäftsgebühr verdient. Rz. 37 Einen außergerichtlichen Verbund gibt es nicht. Daher ist unter Ber...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / III. Fällige Beträge

Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Ebenso wie bei Zahlungsanträgen sind auch bei Abänderungsanträgen fällige Beträge hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Soweit also fällige Unterhaltsbeträge abgeändert werden sollen, sind diese dem Wert der laufenden Unterhaltsabänderung hinzuzurechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB grundsätzlich am ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / II. Zukünftige Beträge

Auf die Antragseinreichung folgende 12 Monate sind maßgebend Soweit (nur) eine zukünftige Abänderung beantragt wird, gelten die begehrten Differenzbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Hinweis Abzustellen ist nach § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG insoweit auf die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags. OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.9.2016 – 13 WF 214/...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / i) Kapitalabfindung

Rz. 166 Wird nach § 1585 Abs. 2 BGB eine Kapitalabfindung verlangt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / II. Gegenstandswert

Rz. 346 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 347 Wird ein Rechtsmittelantrag innerhalb der Begründungsfrist (§ 117 Abs. 1 S. 3 FamFG) gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Rz. 348 Wird das Rechtsmittel in vollem Umfang geführt, entspr...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / II. Gegenstandswert

Rz. 33 Da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden (Nrn. 1714 ff. FamGKG-KostVerz.), ist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar. Es gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG, wonach die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 34 Der Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Rz. 35 Die Höhe des Gegenstandswerts ist in entsprechender Anw...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (2) Problem: Nachträgliche Antragserweiterung

Rz. 136 Umstritten ist die Wertberechnung, wenn nach Anhängigkeit der Unterhaltsantrag erweitert und rückwirkend ein höherer Unterhaltsbetrag geltend gemacht wird.mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 8. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 43 Zu beachten ist, dass außergerichtlich auch dann mehrere Angelegenheiten gegeben sind, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt ist als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[21] Beispiel 39: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 191 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden (siehe hierzu § 7 Rdn 374 ff., § 8 Rdn 343 ff.). Beispiel 103: Beschränkte Beschwerde Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: E...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 4.10.2017 befasst sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung seiner Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Die am 4.9.2005 und am 14.11.2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus der im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragst...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / g) Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 163 Bei einem Vollstreckungsabwehrantrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 767 ZPO) ist zu differenzieren: Soweit sich der Vollstreckungsabwehrantragmehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / a) Überblick

Rz. 31 Auszugehen ist von § 35 FamGKG sowie § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG bei zukünftigem wiederkehrendem Unterhalt. Hier ist zu differenzieren, ob die einstweilige Anordnung allein oder neben der Hauptsache beantragt ist.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (1) Überblick

Rz. 121 Wird zukünftiger laufender Unterhalt verlangt, also Unterhalt als wiederkehrende Leistung, so gilt § 51 Abs. 1 FamGKG. Abzustellen ist auf die der Einreichung folgenden zwölf Monate.mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Grundsatz

Rz. 139 Dieselben Bewertungsgrundsätze wie für Zahlungsanträge gelten auch für einen Abänderungsantrag nach § 240 FamFG. Maßgebend ist hier allerdings nur der jeweils begehrte Abänderungsbetrag, also die Differenz zwischen tituliertem Unterhalt und beantragtem neuen Unterhalt.[39] Beispiel 67: Abänderungsantrag auf zukünftigen Unterhalt Der Kindesvater ist zur Unterhaltszahlu...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Fällige Beträge

Rz. 115 Wird lediglich eine bezifferte Unterhaltsforderung geltend gemacht, so ist deren Wert nach § 35 FamGKG maßgebend. Auf § 51 FamGKG kommt es dann nicht an. Beispiel 44: Fälliger Betrag Die Kindesmutter beantragt, den Kindesvater zu verpflichten, für das gemeinsame Kind 350,00 EUR Sonderbedarf für die Kosten einer Klassenfahrt zu zahlen. Der Verfahrenswert richtet sich na...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Ansprüche bei Tötung des Partners

Rz. 195 Die §§ 844 und 845 BGB räumen im Falle einer Schädigung durch eine unerlaubte Handlung unter engen Voraussetzungen auch nur mittelbar Geschädigten eigene Ersatzansprüche gegen den Schädiger ein. Rz. 196 Nach § 844 Abs. 1 BGB kann im Falle der Tötung einer Person der Ersatzpflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der diese zu trag...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Problem: "Umwandlungsantrag"

Rz. 144 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[45] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Einigungsgebühr

Rz. 231 Soweit die Beteiligten sich im vereinfachten Verfahren einigen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und zwar in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV), da der Festsetzungsantrag bereits zur Anhängigkeit führt. Beispiel 130: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung mit Einigung Im Januar wird vom Jugendamt zunächst ein vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. Fa...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 210 Im verbundenen Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Kindesunterhalt sind die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zwar gesondert zu ermitteln; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt maßgebend ist nur der höhere Wert, also in der Regel der Wert des Zahlungsantrags (§§ 35, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG). Bei...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / gg) Antrag und Widerantrag

Rz. 138 Werden wechselseitige Unterhaltsanträge gestellt, was allerdings selten sein dürfte, sind die Werte der jeweiligen Unterhaltsansprüche zu addieren. Es liegen verschiedene Gegenstände vor. Praktische Bedeutung haben wechselseitige Anträge nur bei Abänderungs- oder Auskunftsanträgen (siehe dazu Rdn 141, 148 und 148). Beispiel 66: Antrag und Widerantrag Die Ehefrau beant...mehr