Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 2. Inzidente Änderung

Anders als eine Unterhaltsentscheidung kann ein Unterhaltsvergleich, weil ihm die Rechtskraft fehlt, vom Gericht auch inzident inhaltlich geändert werden, etwa im Rahmen eines Verfahrens über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Eltern wegen anstelle des anderen Elternteils geleisteten Kindesunterhalts.[15] Zu beachten ist jedoch, dass der Vergleich als Titel zwi...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 3. Veränderung der Verhältnisse

Während sich die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit des Abänderungsantrags bei einer Entscheidung nach der Vorschrift des § 238 FamFG bestimmen, ist dafür bei nichtrechtskraftfähigen Titeln das materielle Recht maßgebend. Allerdings verlangt § 239 Abs. 1 S. 2 FamFG für einen zulässigen Abänderungsantrag, dass der Antragsteller Umstände vorträgt, die die Abänderung rec...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / VI. Zusammenfassung

Aufgrund der Bestimmung des § 238 FamFG kann auf einen Abänderungsantrag hin in eine rechtskraftfähige Unterhaltsentscheidung eingegriffen und diese sowohl inhaltlich als auch als Vollstreckungstitel abgeändert werden. Die Vorschrift des § 239 FamFG schreibt vor, dass auch gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden, d.h. nichtrechtskraftfähige Unterhaltstitel, nur i...mehr

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zfs 2/2018, Einbeziehung vo... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Kaskoversicherung für seinen Pkw V, mit dem er am 25.4.2016 einen Unfall erlitt, indem sich ein vom Pkw gezogener Anhänger vom Pkw gelöst hatte und sodann mit dem Heckbereich des Pkw kollidierte. Der Kl. hat vorgetragen, zu keinem Zeitpunkt Versicherungsbedingungen erhalten zu haben. Der Zugang von Versicherungsbedingungen ist nicht festz...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.3 Höhe des Unterhalts

Die Höhe der übergegangenen Ansprüche richtet sich nach dem Bedarf (§ 1578 BGB) und der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) des Unterhaltsberechtigten unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Änderungen an der Höhe des monatlichen Unterhalts können sich daraus ergeben, dass durch den Tod des Verpflichteten andere Unterhalte, insbesondere Kindesunterhalte, wegfallen. Auße...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.2 Ausschluss des Unterhaltsverwendungsrechts

Da die Einkünfte aus dem von dem Kind ererbten Vermögen gem. § 1649 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Bestreitung des Kindesunterhalts zu verwenden sind, hat der Pfleger diese dem sorgeberechtigten Elternteil für Unterhaltszwecke herauszugeben. Diese können dann gem. § 1649 Abs. 2 BGB unter Umständen auch für den eigenen Unterhalt des geschiedenen Ehepartners und für den Unterhalt etwa ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.1 Anspruchsgrundlagen

§ 1586b BGB regelt den Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten auf den Erben. Dies gilt ab der Scheidung, aber auch schon dann, wenn der überlebende Ehegatte von seinem Erbrecht wegen der Beantragung der Scheidung oder Aufhebung der Ehe bereits ausgeschlossen, die Ehe aber noch nicht rechtskräftig geschieden ist, vgl. § 1933 BGB. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.2 Umfang des Anspruchs

Geschuldet ist der angemessene Unterhalt. Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht von Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Dabei kann Unterhalt entgegen § 1613 BGB auch für die Vergangenheit verlangt werden, weil der Vorgriff auf das dem nasciturus anfallende Vermögen in seinem Interesse erfolgt. Der Anspruch umfasst auch Entbindungs- nicht aber sich anschließende Wo...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.7 Formulierungsvorschläge

Erb- oder Pflichtteilsverzicht "Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches (Erb- und) Pflichtteilsrecht." Klarstellung zum nachehelichen Unterhalt "Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1586b, 1933 Abs. 3 BGB für den Fall des Vorversterbens des unterhaltspflichtigen Ehegatten." Alternativ dazu: Erl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.3 Rückforderung

Im Fall einer Totgeburt ist der gezahlte Unterhalt nicht zu erstatten, weil der Anspruchsgrund die Erwartung der Geburt des Erben ist. Bei irrtümlicher Annahme der Schwangerschaft oder Wegfall der Erbberechtigung des Kindes besteht zwar ein Anspruch auf Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Mutter dürfte allerdings in diesen Fällen durch § 818 Abs. 3 BGB gesc...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.3 Inhalt und Umfang des Anspruchs

Geschuldet sind die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung. Grundsätzlich sind unter den zu leistenden Mitteln Geldmittel zu verstehen. § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB ist zu beachten. Wegen des Unterhaltscharakters können diesbezüglich die zu § 1610 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die einschlägigen Kommentierungen ver...mehr

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Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte an ausländischer Hochschule während eines Auslandssemesters

Leitsatz Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin begründet bei einem Auslandssemester dort eine erste Tätigkeitsstätte. Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung können nicht als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Sachverhalt Die Steuerpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe

Rz. 50 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann auf Rechtspflichten aller Art beruhen (zB Gesetz, Verwaltungsakt oder Vertrag). Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung für den Lebensbedarf Dritter sind grundsätzlich nur zwangsläufig, soweit der Stpfl selbst zur Leistung verpflichtet ist und soweit nicht andere Personen kraft Gesetzes v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitanteilige Gewährung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenso wie die monatsbezogenen Freibeträge für Kinder (vgl § 32 Abs 6 Satz 5 EStG) wird auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG nicht als Jahresfreibetrag, sondern nur monatsbezogen gewährt (vgl § 33a Abs 3 EStG): Sind die Voraussetzungen nur für bestimmte Monate eines VZ erfüllt, so wird der Freibetrag nur für diese Monate mit j...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unterhalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Studenten

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Erhalten im > Inland Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 51) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewährt wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a und 33b EStG)

Rz. 8 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 In Ergänzung zu § 33 EStG, der die allgemeinen AgB regelt, berücksichtigen die §§ 33a und 33b EStG typisierend die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen des Stpfl fürmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Belastung des Steuerpflichtigen

Rz. 19 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Stpfl muss durch Aufwendungen (> Rz 16 ff) belastet sein, die ihm unvermeidbar entstehen (> Rz 40 ff). In der persönlichen Lebenssphäre des Stpfl muss ein Ereignis eintreten, das ihn zwingt, Ausgaben selbst zu tragen (> R 33.1 Satz 1–3 EStR). Rz. 20 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es ist unerheblich, ob der Stpfl die Ausgaben aus den im VZ erz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zumutbare Belastung

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 AgB allgemeiner Art (§ 33 EStG) führen nur zu einer Steuerermäßigung, soweit sie eine bestimmte Höhe übersteigen. Aufwendungen unter den Mindestgrenzen (§ 33 Abs 3 EStG) muss der Stpfl seiner Leistungsfähigkeit entsprechend ohne Steuerentlastung tragen (vgl BFH 85, 83 = BStBl 1966 III, 242; BFH 166, 159 = BStBl 1992 II, 179). Man spricht von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskinder

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für im Ausland lebende Kinder regelmäßig nicht (> Kindergeld Rz 20 ff). Ein Kinderfreibetrag wird hingegen auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren > Wohnsitz also im Ausland haben; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 45 ff. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Kinder, die w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.11 Pflegegeld im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 38 Mit der am 1.8.1999 in Kraft getretenen Regelung des Abs. 6 soll sichergestellt werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege nicht geschäftsmäßig übernommen hat, möglichst in voller Höhe erhalten bleibt. Ohne diese neue gesetzliche Regelung blieb in der Vergangenheit das Pflegegeld bei der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO

Rz. 46 § 162 Abs. 2 S. 3 wurde durch Gesetz v. 29.7.2009[1] in die Vorschrift eingeführt. Danach wird widerlegbar vermutet, dass der Stpfl. Einkünfte aus den in § 90 Abs. 2 S. 3 AO genannten Staaten bezogen hat, die im Inland steuerpflichtig sind, oder dass diese Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind, wenn er seine in § 90 Abs. 2 S. 3 AO geregelten Mitwirkungspfli...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.3 Besonderheiten für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 13 Abs. 4 enthält Regelungen für Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit und für die Gewährung zukünftiger Leistungen. Für Ansprüche aus der Vergangenheit kann ein Anspruchsübergang zunächst nur unter den Voraussetzungen des BGB verlangt werden. Das erlauben: § 1360a i. V. m. § 1613 BGB bei Ehegattenunterhalt, § 1585b Abs. 2 BGB bei Geschiedenenunterhalt und § 1613 BGB ...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.2 Beschränkungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 sieht Beschränkungen für Unterhaltspflichtige von volljährigen Behinderten und Pflegebedürftigen vor, um diese nicht zusätzlich unzumutbar zu belasten. Deren Unterhaltspflicht kann vom Sozialhilfeträger (die Beschränkung gilt also nicht im Verhältnis Unterhaltsberechtigter zum Unterhaltspflichtigen, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.4.2009, 4 K 2995/07, EFG 20...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.1 Ausschlusstatbestände (Abs. 1)

Rz. 6 Zum Schutz aller Unterhaltspflichtigen enthalten zunächst Abs. 1 Satz 2 bis 6 Ausschlusstatbestände, die einen Anspruchsübergang verhindern. Auf diesem Weg werden unerwünschte bzw. sinnwidrige Ergebnisse vermieden, auch indem Leistungen in diesen Fällen nicht von der Selbsthilfe (durch Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs) abhängig gemacht werden dürfen. Solche Schut...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.3 Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 enthält weitere Freistellungstatbestände. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bringt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der bisherigen Doppelberechnungen (BT-Drs. 15/1514 S. 66). Ein Unterhaltsübergang soll nicht erfolgen, wenn eine Leistungsberechtigung nach dem Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Kapitel 4 (Grundsicherung) gegeben ist oder durch Heranziehu...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- u... / 2.3 Verpflichtung der Unternehmer zum Hinweis

Rz. 22 Abs. 3 verpflichtet die Unternehmer, darauf hinzuweisen, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr nicht besteht. Diese Regelung kann nicht so verstanden werden, dass der Unternehmen durch einen solchen Hinweis die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ausschließen kann, obgleich es sich bei dem von ihm unterhaltenen Verkehrs...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.4.3 Eingliederung/Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 15 Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch hat Anspruch darauf, dass er entsprechend seinen Neigungen und (verbliebenen) Fähigkeiten dauerhaft einer dem Unterhalt dienenden Arbeit nachgehen kann. Für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen kann der Einstieg bzw. der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben oft erst durch zusätzliche Maßnahmen und/oder Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Teilhabeziele des § 4 orientieren sich jeweils an den individuellen Teilhabebedarfen des Betroffenen. Wegen des gegliederten sozialen Systems unterteilt § 4 Abs. 1 die Teilhabeleistungen nach unterschiedlichen Zielsetzungen. Das Ziel der Sicherung des Unterhalts wird in § 4 jedoch nicht angesprochen, obwohl der Leistungsrahmen des SGB IX auch hierfür Leistungen vors...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Unterhalt

OLG Köln, Beschl. v. 8.11.2016 – 26 UF 107/16, FamRZ 2017, 1833 Der Gesetzgeber hat in § 197 BGB deutlich zum Ausdruck gebracht, in welchen zeitlichen Grenzen ein Schuldner grundsätzlich mit der Vollstreckung titulierter Forderungen rechnen muss. Innerhalb der in § 197 BGB festgelegten Zeiträume steht es grundsätzlich zur Disposition des Gläubigers, wann er eine Vollstreckung...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr bringt neue Werte: Basiszinssatz, Haftkostenbeiträge, Sachbezugswerte, Kindergeld, Unterhalt, Mindestlohn …

Einführung Mit dem Beginn des neuen Jahres muss jeweils die Frage gestellt werden, ob und wo sich Werte geändert haben, die für die Sachbearbeitung in der Zwangsvollstreckung wichtig sind. Arbeitsabläufe und Schreiben sind dann anzupassen und neue Möglichkeiten zu sehen. Der nachfolgende Beitrag soll nicht nur zeigen, welche Werte sich geändert haben, sondern auch, wo sie Bed...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (2) Bezifferter Unterhalt

Rz. 122 Soweit bezifferter Unterhalt verlangt wird, ist der Wert der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderten Beträge maßgebend, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen. Beispiel 50: Antrag auf zukünftigen Unterhalt, identischer Betrag Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Januar 2018 einen mon...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Zukünftiger und fälliger Unterhalt

Rz. 14 Wird sowohl wegen zukünftiger als auch fälliger Unterhaltsansprüche gepfändet, sind gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG die zukünftigen Forderungen nach § 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten; hinsichtlich der fälligen Beträge bleibt es bei § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG. Deren Wert ist in voller Höhe dem Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen. Beispiel 9: Pfändung zukünftige...mehr