Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / (1) Überblick

Rz. 121 Wird zukünftiger laufender Unterhalt verlangt, also Unterhalt als wiederkehrende Leistung, so gilt § 51 Abs. 1 FamGKG. Abzustellen ist auf die der Einreichung folgenden zwölf Monate.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / aa) Grundsatz

Rz. 139 Dieselben Bewertungsgrundsätze wie für Zahlungsanträge gelten auch für einen Abänderungsantrag nach § 240 FamFG. Maßgebend ist hier allerdings nur der jeweils begehrte Abänderungsbetrag, also die Differenz zwischen tituliertem Unterhalt und beantragtem neuen Unterhalt.[39] Beispiel 67: Abänderungsantrag auf zukünftigen Unterhalt Der Kindesvater ist zur Unterhaltszahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / g) Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 163 Bei einem Vollstreckungsabwehrantrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 767 ZPO) ist zu differenzieren: Soweit sich der Vollstreckungsabwehrantragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Fällige Beträge

Rz. 115 Wird lediglich eine bezifferte Unterhaltsforderung geltend gemacht, so ist deren Wert nach § 35 FamGKG maßgebend. Auf § 51 FamGKG kommt es dann nicht an. Beispiel 44: Fälliger Betrag Die Kindesmutter beantragt, den Kindesvater zu verpflichten, für das gemeinsame Kind 350,00 EUR Sonderbedarf für die Kosten einer Klassenfahrt zu zahlen. Der Verfahrenswert richtet sich na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Ansprüche bei Tötung des Partners

Rz. 195 Die §§ 844 und 845 BGB räumen im Falle einer Schädigung durch eine unerlaubte Handlung unter engen Voraussetzungen auch nur mittelbar Geschädigten eigene Ersatzansprüche gegen den Schädiger ein. Rz. 196 Nach § 844 Abs. 1 BGB kann im Falle der Tötung einer Person der Ersatzpflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der diese zu trag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / dd) Problem: "Umwandlungsantrag"

Rz. 144 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[45] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / d) Einigungsgebühr

Rz. 231 Soweit die Beteiligten sich im vereinfachten Verfahren einigen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und zwar in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV), da der Festsetzungsantrag bereits zur Anhängigkeit führt. Beispiel 130: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung mit Einigung Im Januar wird vom Jugendamt zunächst ein vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 210 Im verbundenen Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Kindesunterhalt sind die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zwar gesondert zu ermitteln; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt maßgebend ist nur der höhere Wert, also in der Regel der Wert des Zahlungsantrags (§§ 35, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG). Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / gg) Antrag und Widerantrag

Rz. 138 Werden wechselseitige Unterhaltsanträge gestellt, was allerdings selten sein dürfte, sind die Werte der jeweiligen Unterhaltsansprüche zu addieren. Es liegen verschiedene Gegenstände vor. Praktische Bedeutung haben wechselseitige Anträge nur bei Abänderungs- oder Auskunftsanträgen (siehe dazu Rdn 141, 148 und 148). Beispiel 66: Antrag und Widerantrag Die Ehefrau beant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Keine Berücksich... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch über einen Beitrag des Antragsgegners in Höhe von monatlich 150 EUR zu den Kosten einer von der Mutter der Antragsteller beschäftigten Tagesmutter. [2] Die im September 2005 und November 2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus seiner im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragsteller. Sie leben im Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Übergangsrecht / XIV. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 29 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für das Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 VV ff.) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwalt zunächst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Isolierte einstweilige Anordnung

Rz. 34 Wird die einstweilige Anordnung dagegen isoliert beantragt, also, ohne dass auch die Hauptsache anhängig gemacht worden ist, ist grundsätzlich vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Eine Ermäßigung kommt jetzt nicht in Betracht. Die einstweilige Anordnung hat keine geringere Bedeutung, insbesondere in Anbetracht dessen, dass hier § 49 FamFG nicht gilt, sondern gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Sonstige Vereinbarungen

Rz. 382 Treffen Ehegatten Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, müssen diese gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet werden, wenn die Vereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden. Anders als beim klassischen Ehevertrag nach §§ 1408, 1410 BGB ist hierfür nicht die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar notwendig. Angebot und Annah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / ff) Antragshäufungen

Rz. 137 Werden mehrere Unterhaltsansprüche geltend gemacht, z.B. Unterhalt für mehrere Kinder, Ehegatten- und Kindesunterhalt, sind die jeweiligen Werte nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Beispiel 65: Antragshäufung Ehegatten- und Kindesunterhalt Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Oktober 2017 einen monatlichen Unterhalt für die Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 4. Trennungsvereinbarung

Rz. 320 Im Rahmen einer Beratung über Trennung und Folgen muss immer explizit nachgefragt werden, ob die Beteiligten eine Trennungsvereinbarung getroffen haben oder ob auf eine solche hingewirkt werden soll. Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um gemeinsam von den Beteiligten getroffene Absprachen und Regelungen, die die Rechtsverhältnisse während einer Trennung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / cc) Abänderung und Herausgabe des Vollstreckungstitels

Rz. 143 Wird mit dem Abänderungsantrag eine Herabsetzung auf 0,00 EUR beantragt, also dahingehend, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen ist, und wird gleichzeitig die Herausgabe des Vollstreckungstitels beantragt, so ist der Herausgabeantrag zusätzlich zu bewerten. Dabei ist grundsätzlich von 20 % des titulierten Jahresbetrags auszugehen.[44] Beispiel 71: Abänderung und Heraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 134 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (Nr. 1000 VV). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel 61: Einigung über nicht anhängig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Verfahrensgebühr

Rz. 223 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. War eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr anzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Ausweitung des Zahlungsmoratoriums in § 835 Abs. 3 und 4 ZPO

Rz. 478 Die bislang geltende 2-Wochenfrist hat sich in der Praxis als zu kurz herausgestellt. Der Schuldner hat nun vier Wochen Zeit, den Antrag auf Freigabe der gesetzlich festgelegten Einnahmen, Einkünfte oder Leistungen zu stellen. Durch den neuen § 835 Abs. 4 ZPO wird sichergestellt, dass der Schuldner, der für Einkünfte für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 3. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 43 War der Anwalt vorgerichtlich tätig, so ist eine aus der vorläufigen Regelung angefallene Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr eines einstweiligen Anordnungsverfahrens hälftig anzurechnen. Beispiel 34: Anrechnung bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung hinsichtlich einer vorläufigen Regelung Der Anwalt wird beauftragt, eine vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe

Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückweisung des Antrags (§ 250 Abs. 2 FamFG) a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

Rz. 381 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 382 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / a) Haftung gegenüber Dritten

aa) Vertretung Rz. 171 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ebenso wie die Ehe durch das gemeinsame Wirtschaften der Partner geprägt. Im Rahmen der Gemeinschaft kann jeder Partner grundsätzlich nur sich selbst verpflichten. Eine Mitverpflichtung des anderen Partners, wie sie innerhalb der Ehe über § 1357 BGB im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt für solche Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung

Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Die Gebühr gilt folglich nur bei Beschwer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr