Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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§ 4 Ehe / II. Familienunterhalt

Rz. 63 Die Ehegatten schulden einander gemäß § 1360 BGB Unterhalt. Sie sind sich gemäß § 1360 Abs. 1 S. 1 BGB gegenseitig verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen, die Familie angemessen zu ­unterhalten. Nach Trennung wandelt sich der Familienunterhaltsanspruch in einen Trennungsunterhaltsanspruch gemäß § 1361 Abs. 1 BGB. Anders als der Trennungsunterhaltsanspr...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Alters- stufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 201 5, 2188) in der Fassung der Erst...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 3. Auswirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Verwandtenunterhalt

Rz. 166 Während der Kindesunterhalt gegenüber demjenigen nach § 1615l BGB vorrangig ist, sich dieser also etwa auf die Höhe des Kindesunterhalts nicht auswirkt, ist der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB dem Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber vorrangig. Das bedeutet, dass er vom Kindesunterhalt möglicherweise verdrängt wird, während das Bestehen eines Elternunterhalts...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / O. Mutwilligkeit bei mangelnder Mitwirkung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 75 Strittig ist ferner, ob die Verfahrenskostenhilfebewilligung abgelehnt werden kann, wenn der Antragsgegner im Verfahren auf Verfahrenskostenhilfebewilligung keine Stellungnahme abgibt, so dass dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird und der Antragsgegner dann im anhängigen Verfahren seine Einwände vorträgt. Rz. 76 Zum Teil wird hier die Auffassung vertre...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

Auch der Verfahrenswert im streitigen Verfahren bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, so dass neben dem laufenden Unterhalt auch die fälligen Beträge hinzuzurechnen sind. Dabei ist sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für die fälligen Beträge auf den Antrag im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren abzustellen.[14] Unterhaltsbeträge, die nach Eingang dieses...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Einigungsgebühr

Rz. 195 Kommt es zu einer Einigung, so entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen Gegenstände. Beispiel 106: Unterhaltsverfahren mit Verhandlung und Einigung Die Antragstellerin beantragt Zahlung eines monatlichen zukünftigen Unterhalts in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich drei fälliger Beträge. Im Termin zur mündlichen Verhandlung sch...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / IV. Abänderung und Rückzahlung

Rückzahlungsantrag ist nicht werterhöhend Wird die Herabsetzung des Unterhalts beantragt und kann der Unterhaltsschuldner nicht eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreichen, muss er den aus seiner Sicht überhöhten Unterhalt zunächst weiterzahlen. Insoweit wird in der Regel der Abänderungsantrag mit einem Antrag auf Rückzahlung der sich nach Abänderung ergeben...mehr

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§ 4 Ehe / d) Abtrennung

Rz. 514 Gemäß § 140 FamFG kann oder muss eine Folgesache unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Verbund abgetrennt werden. Eine Unterhalts- oder Güterrechtssache muss aus dem Verbund abgetrennt werden, sobald sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass außer den Ehegatten noch weitere Personen an dem Verfahren beteiligt sind, § 140 Abs. 1 FamFG. Das ist etwa der Fall, ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Anrechnung im nachfolgenden streitigen Verfahren

Rz. 234 Wird anschließend nach § 255 FamFG die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, stellt dieses Verfahren nach § 17 Nr. 3 RVG eine neue Angelegenheit dar, in der die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV erneut entstehen. Auch die Auslagen entstehen gesondert; insbesondere entsteht eine gesonderte Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV. Rz. 235 Allerdings wird die Verfa...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwalt den Antra...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Rechtsanwaltsgebühren/Verfahrenswert

Rz. 308 Die entstehenden Gebühren, die Geschäftsgebühr im Falle der außergerichtlichen Vertretung oder die Verfahrens- und Terminsgebühr für den Fall der Vertretung im gerichtlichen Verfahren, berechnen sich jeweils anhand des Verfahrenswertes. Der Verfahrenswert bestimmt sich nach §§ 35 ff. FamGKG. Bei Geldforderungen berechnet sich der Verfahrenswert nach der geforderten S...mehr

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§ 4 Ehe / a) Zivilrechtliche Ansprüche

Rz. 551 Die zivilrechtlichen Ansprüche sind im Wesentlichen die Ansprüche auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt, Überlassung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände. Hierbei handelt es sich um familienrechtliche Ansprüche, bei deren gerichtlicher Durchsetzung sich das Verfahren nach den Vorschriften des FamFG richtet. Die einzelnen Ansprüch...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 224 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / E. Bezugnahme auf andere Gesetze

Rz. 44 Soweit sich in anderen Kostengesetzen, auf die das RVG Bezug nimmt, Änderungen ergeben, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Es kommt also auch hier grundsätzlich auf den Tag der Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG), bzw. im Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls auf den Tag der Einlegung des Rechtsmittels (§ 60 Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Auswirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Unterhaltsanspruch des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 160 Grundsätzlich stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung seiner Ehe eine intime Beziehung oder auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufnimmt, noch keinen Härtegrund im Sinne des § 1579 BGB dar, der zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.[146] Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Unt...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / cc) Schriftlicher Vergleich

Rz. 54 Möglich ist die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs.[30] Beispiel 43: Schriftlicher Vergleich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung (I) Der Anwalt beantragt für die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Unterhalt (Wert: 1.500,00 EUR). Es komm...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Ehemündigkeit

Rz. 16 Ist ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig, ist er eheunmündig. Die Ehe ist aufhebbar, § 1303 BGB.[17] Der Standesbeamte soll seine Mitwirkung verweigern, wenn bekannt ist, dass beide oder ein Ehegatte minderjährig sind bzw. ist. Rz. 17 Es besteht nach § 1303 Abs. 2 BGB die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung von der Voraussetzung der Ehem...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsvereinbarung

Rz. 386 Im Unterschied zum Ehevertrag, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, in dem keine konkrete Scheidungssituation absehbar ist, handelt es sich bei einer Scheidungsvereinbarung um eine Regelung über eine konkret bevorstehende oder bereits anhängige Scheidung. Die Ehe ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gescheitert.[302] Grundsätzlich ist die Frage nach de...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / VI. Sonstiges

24. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist stets auf volle Euro aufzurunden. 25. Ost-West-Fälle In so genannten Ost-West-Fällen richtet sich bis zum 31. Dezember 2007 der Bedarf nach dem Wohnort des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit bzw. der Selbstbehalt nach dem Wohnort des Unterhaltspflichtigen. 26. Unterhaltsvereinbarungen Unterhaltsvereinbarungen regeln im Zweifel ledi...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden (§ 1612a Abs. 1 BGB unter Beachtung der Übergangsbestimmung in Art. 36 Abs. 4 EGZPO). 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / Einführung

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und im streit...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S. von § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) ge...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Haftung Dritter

aa) Ansprüche bei Tötung des Partners Rz. 195 Die §§ 844 und 845 BGB räumen im Falle einer Schädigung durch eine unerlaubte Handlung unter engen Voraussetzungen auch nur mittelbar Geschädigten eigene Ersatzansprüche gegen den Schädiger ein. Rz. 196 Nach § 844 Abs. 1 BGB kann im Falle der Tötung einer Person der Ersatzpflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Beerdigung demj...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S. von § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) ge...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Gerichtlicher Termin

Rz. 47 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht eine 1,2-Terminsgebühr, wenn das Gericht über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich erörtert oder verhandelt. Beispiel 36: Einstweilige Anordnung mit Erörterung Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgangsrecht. Über die einstweilige Anordnung wird im ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Laufende Unterhaltsleistungen

Der Wert bestimmt sich nach den für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geforderten Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Wird laufender Unterhalt für weniger als 12 Monate nach Antragseingang gefordert, ist der geringere Betrag maßgeblich (§ 51 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG).mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 3. Die Gebühren

Rz. 198 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird ode...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Unterhaltsvorschuss

Rz. 143 Die Frage der Berechtigung auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist oft praxisrelevant, da der tägliche Bedarf des Kindes gesichert werden muss, auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Es tritt dann der Staat dabei nicht nur in Vorleistung, sondern übernimmt diese Leistung für den Fall, dass eine Rückforderung nicht möglich ist, komplett (Unterhaltsausfallleistung...mehr